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   BVerwG, 19.11.1996 - 2 B 47.96   

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https://dejure.org/1996,6077
BVerwG, 19.11.1996 - 2 B 47.96 (https://dejure.org/1996,6077)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1996 - 2 B 47.96 (https://dejure.org/1996,6077)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1996 - 2 B 47.96 (https://dejure.org/1996,6077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Voraussetzung für den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Verhandlung wegen Gefährdung der Staatssicherheit - Beurteilungsspielraum des Tatrichters für die Frage, ob eine Gefährdung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 172 Nr. 1; VwGO § 55 § 96 Abs. 1
    Gerichtsverfassungsrecht - Ausschließung der Öffentlichkeit wegen Staatssicherheitsgefährdung; Verwaltungsprozeßrecht - Verwertung beigezogener Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.09.1988 - 1 B 22.88

    Mündliche Verhandlung - Aktenbeiziehung - Subunternehmer - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 2 B 47.96
    Es darf die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen auf den Inhalt beigezogener und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Akten stützen (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 4, § 99 Abs. 1 VwGO; BVerwG, Beschluß vom 13. September 1988 - BVerwG 1 B 22.88 - m.w.N.).

    Der Widerspruch eines Beteiligten gegen die Verwertung des Inhalts beigezogener Akten allein hindert aber nicht dessen Berücksichtigung im Wege des Urkundenbeweises, denn dieser setzt die Zustimmung der Beteiligten nicht voraus (vgl. Beschluß vom 13. September 1988 - BVerwG 1 B 22.88 - ).

    Insofern findet die Verwertung im Wege des Urkundenbeweises bei förmlich beantragter Zeugenvernehmung ihre Grenze (vgl. Beschluß vom 13. September 1988 - BVerwG 1 B 22.88 - m.w.N. und vom 22. November 1991 - BVerwG 1 B 142.91 - <NJW 1992 S. 1186>).

  • BGH, 09.07.1985 - 1 StR 216/85

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Inhaltliche

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 2 B 47.96
    Denn nach feststehender Rechtsprechung genügt es zur Erfüllung dieser Voraussetzungen, daß der gesetzliche Wortlaut des für die Ausschließung der Öffentlichkeit herangezogenen Grundes mitgeteilt wird (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 StR 216/85 - <NJW 1986 S. 200 = MDR 1985 S. 954> m.w.N.).

    Bei der Wertung, ob bei einer öffentlichen Verhandlung gemäß § 172 Nr. 1 GVG eine Gefährdung der Staatssicherheit zu besorgen ist, steht dem Berufungsgericht als Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 StR 216/85 - m.w.N.).

    Die Dauer der Ausschließung bestimmt das Berufungsgericht als Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1985 - 1 StR 216/85 - m.w.N.).

  • BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91

    Umfang der Zulässigkeit der Verwertung beigezogener Akten im Wege des

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 2 B 47.96
    Insofern findet die Verwertung im Wege des Urkundenbeweises bei förmlich beantragter Zeugenvernehmung ihre Grenze (vgl. Beschluß vom 13. September 1988 - BVerwG 1 B 22.88 - m.w.N. und vom 22. November 1991 - BVerwG 1 B 142.91 - <NJW 1992 S. 1186>).
  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 2 B 47.96
    Es bestimmt daher grundsätzlich den Umfang der Beweisaufnahme und die Art der Beweismittel nach seinem Ermessen (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Beschluß vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - ).
  • VG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 K 4220/04

    Nichtzulassung eines Fernsehprogramms u.a. wegen Missachtung der Auflage zur

    Auf eine urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift einer Zeugenaussage in einem anderen Verfahren darf sich das Tatsachengericht allerdings dann nicht beschränken, wenn ein Beteiligter die Vernehmung des Zeugen ausdrücklich beantragt hat oder sich dem Gericht die Vernehmung selbst hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 29.10.1998, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 42; v. 09.12.1998, Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 21; v. 19.11.1996 - 2 B 47/96 - v. 28.11.1991 - 3 C 37/89 - v. 22.11.1991, NJW 1992, 1186; v. 13.09.1988, NVwZ 1989, 67).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2005 - 15 A 2267/05

    Möglichkeit der Äußerung zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen i.R.d.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1996 - 2 B 47.96 -, juris-Nr. WBRE 410002776, Abs. 6; Beschluss vom 13. September 1988 - 1 B 22.88 -, Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 12, S. 16.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2005 - 15 A 2269/05
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1996 - 2 B 47.96 -, juris-Nr. WBRE 410002776, Abs. 6; Beschluss vom 13. September 1988 - 1 B 22.88 -, Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 12, S. 16.
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