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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 5.94   

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BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 5.94 (https://dejure.org/1994,28928)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1994 - 2 B 5.94 (https://dejure.org/1994,28928)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 (https://dejure.org/1994,28928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vergabe - Mangel - Revisionsverfahren - Beamter - höchstrichterliche Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 5.94
    Vielmehr hat er durch seine Rechtsprechung bereits geklärt, daß der Dienstherr entsprechend seinen Vorstellungen über die Erfordernisse seiner Verwaltungen unterschiedliche Beurteilungssysteme einführen kann, einschließlich der Aufstellung einer Notenskala und der Festlegung, welcher Begriffsinhalt mit den einzelnen Notenbezeichnungen auszudrücken ist (vgl. Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 - 2 C 8/79]> m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 5.94
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 5.94
    Der Senat hat bereits grundsätzlich entschieden, daß tatsächliche Grundlagen, auf denen die in der dienstlichen Beurteilung niedergelegten Werturteile beruhen, nicht notwendig in die dienstliche Beurteilung aufzunehmen sind (BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8.78] m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Der Dienstherr hat damit auch die Möglichkeit, die Gesamtnote einer dienstlichen Beurteilung durch eine Zahl auszudrücken (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Das schließt die Möglichkeit ein, die Noten allein durch eine Zahl auszudrücken (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16 S. 1).

    Maßgebend ist, dass nach dem Zusammenhang des Beurteilungssystems die Notenbezeichnung die Einschätzung der Leistungen des beurteilten Beamten durch den Dienstherrn im Verhältnis zu vergleichbaren anderen Beamten erkennen lässt und dass dieses Beurteilungssystem auf alle Beamten gleichmäßig angewendet wird, die bei beamtenrechtlichen Entscheidungen über ihre Verwendung und ihr dienstliches Fortkommen miteinander in Wettbewerb treten können (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16 S. 1).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

    Der Dienstherr hat damit auch die Möglichkeit, die Gesamtnote einer dienstlichen Beurteilung durch eine Zahl auszudrücken (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 13.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

    Das schließt die Möglichkeit ein, die Noten allein durch eine Zahl auszudrücken (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16 S. 1).

    Maßgebend ist, dass nach dem Zusammenhang des Beurteilungssystems die Notenbezeichnung die Einschätzung der Leistungen des beurteilten Beamten durch den Dienstherrn im Verhältnis zu vergleichbaren anderen Beamten erkennen lässt und dass dieses Beurteilungssystem auf alle Beamten gleichmäßig angewendet wird, die bei beamtenrechtlichen Entscheidungen über ihre Verwendung und ihr dienstliches Fortkommen miteinander in Wettbewerb treten können (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16 S. 1).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 5.15

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

    Das schließt die Möglichkeit ein, die Noten allein durch eine Zahl auszudrücken (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16 S. 1).

    Maßgebend ist, dass nach dem Zusammenhang des Beurteilungssystems die Notenbezeichnung die Einschätzung der Leistungen des beurteilten Beamten durch den Dienstherrn im Verhältnis zu vergleichbaren anderen Beamten erkennen lässt und dass dieses Beurteilungssystem auf alle Beamten gleichmäßig angewendet wird, die bei beamtenrechtlichen Entscheidungen über ihre Verwendung und ihr dienstliches Fortkommen miteinander in Wettbewerb treten können (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16 S. 1).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 18.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

    Das schließt die Möglichkeit ein, die Noten allein durch eine Zahl auszudrücken (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16 S. 1).

    Maßgebend ist, dass nach dem Zusammenhang des Beurteilungssystems die Notenbezeichnung die Einschätzung der Leistungen des beurteilten Beamten durch den Dienstherrn im Verhältnis zu vergleichbaren anderen Beamten erkennen lässt und dass dieses Beurteilungssystem auf alle Beamten gleichmäßig angewendet wird, die bei beamtenrechtlichen Entscheidungen über ihre Verwendung und ihr dienstliches Fortkommen miteinander in Wettbewerb treten können (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16 S. 1).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 28.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

    Das schließt die Möglichkeit ein, die Noten allein durch eine Zahl auszudrücken (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16 S. 1).

    Maßgebend ist, dass nach dem Zusammenhang des Beurteilungssystems die Notenbezeichnung die Einschätzung der Leistungen des beurteilten Beamten durch den Dienstherrn im Verhältnis zu vergleichbaren anderen Beamten erkennen lässt und dass dieses Beurteilungssystem auf alle Beamten gleichmäßig angewendet wird, die bei beamtenrechtlichen Entscheidungen über ihre Verwendung und ihr dienstliches Fortkommen miteinander in Wettbewerb treten können (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16 S. 1).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 15.14

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

    Das schließt die Möglichkeit ein, die Noten allein durch eine Zahl auszudrücken (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16 S. 1).

    Maßgebend ist, dass nach dem Zusammenhang des Beurteilungssystems die Notenbezeichnung die Einschätzung der Leistungen des beurteilten Beamten durch den Dienstherrn im Verhältnis zu vergleichbaren anderen Beamten erkennen lässt und dass dieses Beurteilungssystem auf alle Beamten gleichmäßig angewendet wird, die bei beamtenrechtlichen Entscheidungen über ihre Verwendung und ihr dienstliches Fortkommen miteinander in Wettbewerb treten können (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16 S. 1).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 7.15

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

    Das schließt die Möglichkeit ein, die Noten allein durch eine Zahl auszudrücken (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16 S. 1).

    Maßgebend ist, dass nach dem Zusammenhang des Beurteilungssystems die Notenbezeichnung die Einschätzung der Leistungen des beurteilten Beamten durch den Dienstherrn im Verhältnis zu vergleichbaren anderen Beamten erkennen lässt und dass dieses Beurteilungssystem auf alle Beamten gleichmäßig angewendet wird, die bei beamtenrechtlichen Entscheidungen über ihre Verwendung und ihr dienstliches Fortkommen miteinander in Wettbewerb treten können (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16 S. 1).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 6.15

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

    Das schließt die Möglichkeit ein, die Noten allein durch eine Zahl auszudrücken (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16 S. 1).

    Maßgebend ist, dass nach dem Zusammenhang des Beurteilungssystems die Notenbezeichnung die Einschätzung der Leistungen des beurteilten Beamten durch den Dienstherrn im Verhältnis zu vergleichbaren anderen Beamten erkennen lässt und dass dieses Beurteilungssystem auf alle Beamten gleichmäßig angewendet wird, die bei beamtenrechtlichen Entscheidungen über ihre Verwendung und ihr dienstliches Fortkommen miteinander in Wettbewerb treten können (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1994 - 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16 S. 1).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 12.15

    Ankreuzverfahren bei dienstlichen Beurteilungen grundsätzlich zulässig

  • VG München, 22.07.2015 - M 21 K 14.3868

    Dienstliche Beurteilung

  • OVG Hamburg, 29.07.2013 - 1 Bs 145/13

    Freihaltungsanspruch des Beförderungsmitbewerbers; Einrichtung von Bündelstellen

  • VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 632/11

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • VGH Hessen, 04.06.2014 - 1 A 651/13

    Dienstliche Beurteilung bei Bundesbeamten, Erfordernis der nachvollziehbaren

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2012 - 4 S 575/12

    Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Erwägungen einer

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 4 S 660/11

    Pflicht des Dienstherrn zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen

  • OVG Saarland, 15.01.2014 - 1 A 370/13

    Dienstliche Beurteilung bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung - gebündelte

  • VG Darmstadt, 16.03.2012 - 1 K 314/11

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 1 M 89/13

    Zwang zur verbalen Begründung dienstlicher Beurteilungen von Beamten

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2014 - 4 S 1095/13

    Begründung der dienstlichen Beurteilung bei durch eine Punktzahl ausgedrückten

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 4 S 2416/10

    Dienstliche Beurteilung; Leistungsbeurteilung nur durch Punktzahl; fehlende

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2010 - 4 S 1655/09

    Dienstliche Beurteilung; Ermittlung der Tatsachengrundlagen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 1 L 134/13

    Kein verbaler Begründungszwang bei dienstlichen Beurteilungen

  • OVG Sachsen, 28.01.2015 - 2 B 180/14

    Dienstliche Beurteilung, Voreingenommenheit, Auswahlentscheidung

  • VG Hannover, 06.02.2018 - 13 B 10917/17

    Ausschärfende Betrachtung; Auswahlgespräch; Auswahlverfahren; dienstliche

  • VG Düsseldorf, 16.04.2013 - 2 K 3074/12

    Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamten im Bereich der Polizei in

  • OVG Sachsen, 31.01.2017 - 2 B 285/16

    Stellenbesetzung; Beurteilung; Auswahlentscheidung

  • OVG Saarland, 04.04.2014 - 1 B 26/14

    Beförderungsauswahlentscheidung, Anlassbeurteilung, Begründung der Beurteilung,

  • VG Düsseldorf, 20.03.2013 - 2 K 2090/12

    Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamten im Bereich der Polizei in

  • VG Hamburg, 26.02.2013 - 8 K 1969/11

    Dienstliche Beurteilung von Zollbeamten; Bündelung von Dienstposten;

  • VG Darmstadt, 21.02.2014 - 1 L 1523/13

    Beförderungsauswahlverfahren im Bereich der Zollverwaltung

  • VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10

    Anlassbeurteilung; Aufstieg; Polizeivollzugsdienst; Regelbeurteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2013 - 6 A 2201/12

    Rechtmäßigkeit eines dienstlichen Beurteilungssystems bei lediglicher Vergabe von

  • VG Bayreuth, 06.10.2015 - B 5 K 14.836

    Dienstliche Beurteilung, Lehrkraft, Zulässigkeit, Einzelbewertung, ohne verbale,

  • OVG Sachsen, 03.11.2014 - 2 A 114/13

    Dienstpostenbündelung, Beurteilungsrichtlinie, Verfahrensmängel

  • VG Saarlouis, 12.06.2014 - 2 L 634/14

    Begründungspflicht bei Auswahlentscheidung für Beförderungsstelle bei deutlichen

  • VG Köln, 24.01.2014 - 19 K 435/13

    Anforderungen an die dienstliche Regelbeurteilung eines Polizeibeamten

  • VG Berlin, 23.09.2013 - 5 L 196.13

    Drittanfechtung einer Beförderungsauswahlentscheidung; Beurteilung anhand von

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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 12.07.1996 - 2 B 5.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,15380
OVG Berlin, 12.07.1996 - 2 B 5.94 (https://dejure.org/1996,15380)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12.07.1996 - 2 B 5.94 (https://dejure.org/1996,15380)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12. Juli 1996 - 2 B 5.94 (https://dejure.org/1996,15380)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauantrag; Baugenehmigung; Stellplatzablösung; Verpflichtungsklage; Bedingung; Urteilstenor; Deklaratorische Bedeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1996, 688
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Berlin, 23.04.2019 - 19 K 304.16

    Klage gegen einen Baulastenverzicht

    Diese vormals in der Bauordnung für Berlin vorgesehene Stellplatzpflicht ist bereits 1997 im Wesentlichen entfallen (vgl. § 48 BauO Bln 1997; zu vorangegangenen Einschränkungen der Stellplatzpflicht OVG Berlin, Urteil vom 12. Juli 1996 - OVG 2 B 5.94 -, juris Rn. 15); seither besteht lediglich noch eine - hier nicht einschlägige - Verpflichtung, bei öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen Stellplätze für Menschen mit schwerer Gehbehinderung und für Rollstuhlnutzer herzustellen (vgl. jetzt § 49 Abs. 1 Satz 1 Bau Bln).
  • VG Magdeburg, 21.12.2011 - 4 A 150/11

    Verzicht auf eine Baulast; Stellplatz

    Eine nachträgliche Gesetzesänderung, nach der für das betreffende Bauvorhaben die Ausweisung von Stellplätzen nicht mehr vorgesehen ist, führt dazu, dass die Stellplatzpflicht entfällt, auch wenn das Bauvorhaben bereits verwirklicht ist (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 12.07.1996 - 2 B 5.94 -, juris [Rdnr. 15]).
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