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   BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91   

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https://dejure.org/1991,204
BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91 (https://dejure.org/1991,204)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1991 - 2 B 50.91 (https://dejure.org/1991,204)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1991 - 2 B 50.91 (https://dejure.org/1991,204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht angehörenden Rechtsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91
    Rechtsfragen, die auslaufendem oder ausgelaufenem Recht angehören, kommt aber regelmäßig grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht zu, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (ständige Rechtsprechung, u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91
    Rechtsfragen, die auslaufendem oder ausgelaufenem Recht angehören, kommt aber regelmäßig grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht zu, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (ständige Rechtsprechung, u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • VG Stade, 07.01.1993 - 9 A 3/92

    Pflicht eines Beamten zur Mäßigung und Zurückhaltung bei politischer Betätigung

    Mit Beschluß vom 1. August 1991 (Az.: s.o. [2 B 50/91]) lehnte die 2. Kammer ... des Verwaltungsgerichts ... den auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches des Landwirtschaftsmeisters gegen die Baugenehmigung gerichteten Antrag ab.

    Akte 2 B 50/91 zur Abrechnung vor gelegt bekommen.

    Am 3. September 1991 legte der Prozeßbevollmächtigte der Beigeladenen im o.a. Verfahren 2 B 50/91.

    Pflicht zu vertrauensvollem Zusammenwirken verletzt, indem er sich ohne die erforderliche Anordnung seines Vorgesetzten der ihm obliegenden kostenrechtlichen Bearbeitung des Verwaltungsstreitverfahrens 2 B 50/91 enthalten habe.

    Auch die Kenntnisnahme durch die Beteiligten des Rechtsstreits 2 B 50/91 im Rahmen der Akteneinsicht habe die Tatsachen nicht allgemein bekannt gemacht.

    Seine Pflicht zu vertrauensvollem Zusammenwirken mit seinen Vorgesetzten habe der Antragsteller dadurch verletzt, daß er sich unzulässig aus eigenem Entschluß in der Annahme, befangen zu sein, der kostenrechtlichen Bearbeitung des Verfahrens 2 B 50/91 enthalten habe, ohne die hierzu erforderliche Anordnung seiner Vorgesetzten einzuholen.

    Der in der angefochtenen Beschwerdeentscheidung festgestellte Verstoß des Antragstellers gegen seine Pflicht zu vertrauensvollem Zusammenwirken mit seinen Vorgesetzten nach § 63 Satz 1 und 2 NBG unterliegt im vorliegenden Disziplinarverfahren nicht der Ahndung, soweit dem Antragstelle vorgeworfen wird, sich wegen angenommener Befangenheit aus eigenem Entschluß ohne dienstliche Anordnung der ihm obliegenden kostenrechtlichen Bearbeitung des Verwaltungsstreitverfahrens 2 B 50/91 enthalten zu haben.

    Das Verhalten des Antragstellers im Zusammenhang mit der kostenrechtlichen Bearbeitung der Streitsache 2 B 50/91 war nicht Gegenstand disziplinarrechtlicher Feststellungen in der Disziplinarverfügung vom 28. November 1991.

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (vgl.Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG VII B 109.77 - , vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 3 B 90.82 - , vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - , vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - undvom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - ).

    Daß noch Fälle abzuwickeln sind, in denen das alte Recht von Bedeutung ist, reicht dazu nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Mai 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Rechtsfragen bei auslaufendem Recht trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeiführen soll (vgl. Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 53, vom 27. Mai 1975 - BVerwG 7 B 36/37.75 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 132, vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 297 und vom 20. September 1995 - BVerwG 6 B 11.95).
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