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   BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98   

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BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98 (https://dejure.org/1998,17788)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1998 - 2 B 50.98 (https://dejure.org/1998,17788)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1998 - 2 B 50.98 (https://dejure.org/1998,17788)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rückanhme einer Ernennung zum Beamten - Herbeiführung der Ernennung durch arglistige Täuschung - Rechtfertigung der Rücknahme der Ernennung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung -

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98
    Vielmehr ist einerseits durch die vom Berufungsgericht zutreffend angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß es für die Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung einer solchen Prüfung nicht bedarf (BVerwGE 16, 340 [BVerwG 12.09.1963 - II C 195/61]; 31, 1 [BVerwG 25.10.1968 - VI C 95/67]; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - ).

    Andererseits und unabhängig davon ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine arglistige Täuschung schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen läßt, daß die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen hätte (z.B. BVerwGE 31, 1 [BVerwG 25.10.1968 - VI C 95/67]).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung in der mit dem Beschwerdevorbringen bezeichneten Richtung (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98
    Vielmehr ist einerseits durch die vom Berufungsgericht zutreffend angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß es für die Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung einer solchen Prüfung nicht bedarf (BVerwGE 16, 340 [BVerwG 12.09.1963 - II C 195/61]; 31, 1 [BVerwG 25.10.1968 - VI C 95/67]; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - ).
  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98
    Vielmehr ist einerseits durch die vom Berufungsgericht zutreffend angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß es für die Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung einer solchen Prüfung nicht bedarf (BVerwGE 16, 340 [BVerwG 12.09.1963 - II C 195/61]; 31, 1 [BVerwG 25.10.1968 - VI C 95/67]; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung in der mit dem Beschwerdevorbringen bezeichneten Richtung (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98
    ob nicht auch bei der Rücknahme von Beamtenernennungen wegen angeblich arglistiger Täuschung dem arbeitsrechtlichen Kündigungsrecht entsprechende Grundsätze Anwendung zu finden haben und insbesondere der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1997, 2307, 2308) [BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94] Rechnung zu tragen ist, das immer wieder darauf hingewiesen hat, daß es gerade das Ziel des Einigungsvertrags war, die Übernahme von früheren Bediensteten nicht abgewickelter Einrichtungen des öffentlichen Dienstes der DDR zu ermöglichen mit der Folge, daß die Entschließungsfreiheit des Dienstherrn erheblich eingeschränkt war.
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96

    Kündigung eines nach Rücknahme der Beamtenernennung wiederaufgelebten

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98
    Über die arbeitsrechtliche Bedeutung einer Rücknahme der Beamtenernennung, die zum Erlöschen eines bis dahin bestehenden Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn geführt hat (§ 13 Abs. 4 SächsBG, entspr. § 10 Abs. 3 BBG), hat der Senat nicht zu befinden (vgl. zur Frage das von der Beschwerde angeführte Urteil des BAG vom 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - <AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses = ZTR 1997, 471).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98
    Dies entspricht dem Sinn und Zweck der Rücknahmeregelung, die insbesondere auf die Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auch auf die Reinhaltung des öffentlichen Dienstes von Personen gerichtet ist, die durch unlauteres Verhalten diese Entschließungsfreiheit eingeschränkt haben (vgl. außer den genannten Urteilen auch entsprechend BVerwGE 102, 178 [BVerwG 24.10.1996 - 2 C 23/96]).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98

    Einstellung als Beamter auf Probe, Rücknahme wegen arglistiger Täuschung;

    Eine arglistige Täuschung ist schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen läßt, daß die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungspraxis, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte (Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - und Beschlüsse vom 24. und 29. Juli 1998 - BVerwG 2 B 50.98 - sowie BVerwG 2 B 63.98 - ).
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