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   OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 503/12   

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OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 503/12 (https://dejure.org/2013,6916)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.04.2013 - 2 B 503/12 (https://dejure.org/2013,6916)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. April 2013 - 2 B 503/12 (https://dejure.org/2013,6916)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123; SächsBG § 39 Abs. 1; SächsAPOPVD § 46

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Polizeikommissar-Anwärters auf Fortsetzung des Bachelor-Studiums nach Nichtbestehen einer Modulprüfung; Verfassungsmäßigkeit von Bestehensregelungen bei Modulprüfungen im Hinblick auf Art. 12 GG, Art. 28 Abs. 1 SächsVerf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Polizeikommissar-Anwärters auf Fortsetzung des Bachelor-Studiums nach Nichtbestehen einer Modulprüfung; Verfassungsmäßigkeit von Bestehensregelungen bei Modulprüfungen im Hinblick auf Art. 12 GG , Art. 28 Abs. 1 SächsVerf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2012 - 1 M 32/12

    Zulassung zur Wiederholungsprüfung unter Beendigung des Beamtenverhältnisses auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 503/12
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 19. April 2012 (- 1 M 32/12 -, juris) hat das Verwaltungsgericht dem Antragsgegner aufgegeben, bis zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit von § 46 SächsAPOPVD im Verfahren gegen den Prüfungsbescheid vom 22. November 2012 dem Antragsteller zur Vermeidung erheblicher Nachteile die weitere Teilnahme an der Ausbildung zu gestatten.

    Die Vorschrift umfasst auch das endgültige Nichtbestehen einer Teil-Prüfung, sofern diese wie vorliegend das endgültige Nichtbestehen einer vorgeschriebenen Zwischenprüfung zur Folge hat (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 19. April 2012 a. a. O.).

    8 Wie das Verwaltungsgericht weiter zutreffend ausgeführt hat, kommt es im Rahmen der Beendigung des Beamtenverhältnisses, die kraft Gesetzes erfolgt, auf die Rechtmäßigkeit bzw. Bestandskraft der zugrunde liegenden Prüfungsentscheidung nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. November 1985 - 2 C 35.84 - und Urt. v. 30. Januar - 2 C 27.85 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 27. Juli 2009 - 3 CE 09.734 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 19. April 2012 a. a. O.).

    Nichts anderes dürfte im Grundsatz für die Laufbahnzwischenprüfung bzw. die einzelne Modulprüfung im Rahmen eines die Beamtenlaufbahn vorbereitenden entsprechenden Hochschulstudiengangs gelten, da sich auch diese Prüfungen unmittelbar auf den Berufszugang auswirken (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 19. April 2012 a. a. O.).

  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84

    Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bei nicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 503/12
    8 Wie das Verwaltungsgericht weiter zutreffend ausgeführt hat, kommt es im Rahmen der Beendigung des Beamtenverhältnisses, die kraft Gesetzes erfolgt, auf die Rechtmäßigkeit bzw. Bestandskraft der zugrunde liegenden Prüfungsentscheidung nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. November 1985 - 2 C 35.84 - und Urt. v. 30. Januar - 2 C 27.85 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 27. Juli 2009 - 3 CE 09.734 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 19. April 2012 a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 32 Abs. 2 Satz 2 BBG a. F., der gleichermaßen auf die Bekanntgabe des endgültigen Nichtbestehens einer vorgeschriebenen Zwischenprüfung abstellte, in seinem Urteil vom 14. November 1985 (a. a. O.) ausgeführt:.

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 503/12
    11 Ein solcher Anspruch ergibt sich insbesondere nicht aus den vom Antragsteller vorgebrachten und vom Verwaltungsgericht geteilten Zweifeln an der Vereinbarkeit der Regelungen der SächsAPOPVD mit Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 28 Abs. 1 SächsVerf. Bei § 46 Abs. 1, 2 i. V. m. § 43 Abs. 2, § 44 Abs. 1 und § 42 Abs. 2 Satz 2 SächsAPOPVD handelt es sich zwar um Bestehensregelungen in Prüfungsordnungen, die den Berufszugang regeln und sich deshalb als subjektive Berufszugangsschranken darstellen, die an Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 28 Abs. 1 SächsVerf zu messen sind: Die aus Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 28 Abs. 1 SächsVerf herzuleitenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz bei berufsbezogenen Prüfungsentscheidungen gelten auch für beamtenrechtliche Laufbahnprüfungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. April 1999 - 2 C 30.98 -, juris).
  • BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 27.85

    Ende des Beamtenverhältnisses eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 503/12
    8 Wie das Verwaltungsgericht weiter zutreffend ausgeführt hat, kommt es im Rahmen der Beendigung des Beamtenverhältnisses, die kraft Gesetzes erfolgt, auf die Rechtmäßigkeit bzw. Bestandskraft der zugrunde liegenden Prüfungsentscheidung nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. November 1985 - 2 C 35.84 - und Urt. v. 30. Januar - 2 C 27.85 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 27. Juli 2009 - 3 CE 09.734 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 19. April 2012 a. a. O.).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95

    Vereinbarkeit der Regelung über die Zulassung zur mündlichen Prüfung mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 503/12
    Knüpfen Bestehensregeln nur an einen Teil der im Prüfungsverfahren insgesamt zu erbringenden Leistungen an, ist zusätzliche Voraussetzung ihrer Verfassungsmäßigkeit, dass dieser Teil eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. März 1995 - 6 B 3.95 -, juris m. w. N.).
  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 3 CE 09.734

    Beamter auf Widerruf

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 503/12
    8 Wie das Verwaltungsgericht weiter zutreffend ausgeführt hat, kommt es im Rahmen der Beendigung des Beamtenverhältnisses, die kraft Gesetzes erfolgt, auf die Rechtmäßigkeit bzw. Bestandskraft der zugrunde liegenden Prüfungsentscheidung nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. November 1985 - 2 C 35.84 - und Urt. v. 30. Januar - 2 C 27.85 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 27. Juli 2009 - 3 CE 09.734 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 19. April 2012 a. a. O.).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvR 469/20

    Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus

    Dies ergebe sich aus den Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 4. April 2013 (- 2 B 503/12 -, juris, Rn. 13 ff.).

    Auch insoweit bleibe es bei den in dem Beschluss 2 B 503/12, Rn. 16 ff. dargelegten prüfungsrechtlichen Erwägungen und beamtenrechtlichen Gründen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2014 - 10 S 5.14

    Fachhochschule der Polizei Brandenburg; Bachelorstudiengang zum Erwerb der

    Damit werden unabhängig von einem etwaigen Streit um das Prüfungsergebnis und das Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Prüfung durch die Bezugnahme auf einen zeitlich eindeutig bestimmbaren Vorgang sofort und unmittelbar rechtlich eindeutige Verhältnisse geschaffen, die der für den beamtenrechtlichen Status gebotenen Rechtsklarheit entsprechen und im Einklang mit dem Zweck des Beamtenverhältnisses auf Widerruf stehen (vgl. zu entsprechenden Regelungen in anderen Ländern OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 22. Februar 2013 - OVG 4 S 58.12 u.a. -, BA S. 3 f. zu Berlin; OVG LSA, Beschluss vom 19. April 2012 - 1 M 32/12 -, NVwZ-RR 2012, 553, juris Rn. 31; SächsOVG, Beschluss vom 4. April 2013 - 2 B 503/12 -, ZBR 2013, 278, juris Rn. 8; allgemein auch BVerwG, Urteil vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 35.84 -, BVerwGE 72, 207, 211; Urteil vom 30. Januar 1986 - BVerwG 2 C 27.85 -, ZBR 1986, 295).

    Aus der dargestellten untrennbaren rechtlichen Verknüpfung der Ausbildung im Studiengang "Polizeivollzugsdienst/Police Service" mit dem Status eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst folgt, dass für eine Fortsetzung des Studiums und Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen und Prüfungen außerhalb des Beamtenverhältnisses kein Raum ist (ebenso zu entsprechenden Regelungen in anderen Ländern SächsOVG, Beschluss vom 4. April 2013, a.a.O., Rn. 21 f.; VG Berlin, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - VG 12 L 653.12 -, BA S. 4 f.; a.A. offenbar, allerdings ohne Erörterung der rechtlichen Problematik, OVG LSA, Beschluss vom 19. April 2012, a.a.O., Rn. 18).

  • OVG Sachsen, 08.06.2016 - 2 B 154/15

    Zum Anspruch auf Fortsetzung des Bachelor-Studiengangs Polizeivollzugsdienst nach

    4 1. Das Verwaltungsgericht hat in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. November 1985 - 2 C 35.83 - und Urt. v. 30. Januar 1986 - 2 C 27.85 -, beide juris) und des Senats (vgl. Beschl. v. 4. April 2013 - 2 B 503/12 -, juris Rn. 7 ff.) zutreffend festgestellt, dass der Antragsteller gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 2 SächsBG keinen Anspruch auf vorläufige Fortsetzung der Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst (nunmehr: Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene) im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf hat.

    5 Ebenfalls zutreffend hat das Verwaltungsgericht einen Anspruch des Antragstellers auf vorläufige Fortsetzung seiner Ausbildung außerhalb eines bestehenden Beamtenverhältnisses verneint und sich zur Begründung auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 4. April 2013 - 2 B 503/12 - (juris Rn. 11 ff.) bezogen.

    Vielmehr bleibt es auch insoweit bei den Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 4. April 2013 - 2 B 503/12 - (juris Rn. 14 ff.).

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 4. April 2013 - 2 B 503/12 - (juris Rn. 14 ff.) im Einzelnen ausgeführt hat, ergibt sich daraus, dass die Prüfungsentscheidung nicht bestandskräftig ist und möglicherweise einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält, für den Antragsteller kein Anspruch auf vorläufige Fortsetzung seiner Ausbildung im Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst.

  • OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 750/13

    Verlängerung Vorbereitungsdienst; Widerrufsbeamter; Wiederholungsprüfung

    Der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung des Senats vom 4. April 2013 - 2 B 503/12 -, juris liege ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

    Entgegen dem Vorbringen des Klägers hat der Senat in seinem Beschluss vom 4. April 2013 - 2 B 503/12 -, juris diese Möglichkeit nicht ausgeschlossen.

    12 Soweit der Kläger moniert, die Argumentation des Verwaltungsgerichts zum Einstellungsanspruch überzeuge nicht, ferner habe das Verwaltungsgericht die von ihm beanstandete Heranziehung von Kostengesichtspunkten zur Begründung der angefochtenen Entscheidung nicht berücksichtigt und unzutreffend die Entscheidung des Senats vom 4. April 2013 - 2 B 503/12 - herangezogen, genügt dieses Vorbringen nicht dem Darlegungserfordernis nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO.

  • VG Düsseldorf, 11.06.2013 - 2 L 782/13

    Prüfungsordnung; Wiederholungsmöglichkeit; Härtefallregelung; Verhältnismäßigkeit

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.04.2012 - 1 M 32/12 -, Rn. 14; SächsOVG, Beschl. v. 04.04.2013 - 2 B 503/12 -, Rn. 17 (jeweils zitiert nach juris).

    Zwar mag das Bestehen eines Beamtenverhältnisses erforderlich sein, wenn zum Abschließen der Ausbildung noch hoheitliche Tätigkeiten etwa in Uniform und womöglich mit der Dienstwaffe ausgeübt werden müssen, SächsOVG, Beschl. v. 04.04.2013 - 2 B 503/12 -, Rn. 20 (zitiert nach juris);.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 2 B 1336/12

    Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch die Erweiterung eines genehmigten

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 4 B 38.99 -, BRS 62 Nr. 189 = juris Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. Januar 2012 - 3 S 20/11 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2012 2 B 503/12 -, S. 3 f. des amtlichen Umdrucks; Bay. VGH, Beschluss vom 26. Juli 2011 9 CS 11.529 -, juris Rn. 16; Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 4 A 638/09 -, juris Rn. 5; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 15. Juli 2003 - 8 A 10994/03 -, juris Rn. 3 (jeweils zum Nachbarschutz im Außenbereich); BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, BRS 71 Nr. 68 = juris Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 2 A 1419/09 -, DVBl. 2011, 570 = juris Rn. 91, Beschluss vom 28. November 2002 - 10 B 1618/02 -, BRS 66 Nr. 168 = juris Rn. 5 (jeweils zur Reichweite des Gebietsgewährleistungsanspruchs).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2013 - 10 S 54.12

    Beschwerde gegen Ablehnung von einstweiligem Rechtsschutz und Versagung von PKH;

    Dieses hat in Bezug auf den gegen die Hochschule gerichteten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass im Verhältnis zwischen diesen Beteiligten kein Raum für die Zulassung zum weiteren Studium im streitgegenständlichen Studiengang sei, weil dieses Studium eng verknüpft sei mit dem Status als Widerrufsbeamter, über den nur der Dienstherr zu entscheiden habe (vgl. zur Ablehnung eines Anspruchs auf Fortsetzung einer Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes außerhalb eines bestehenden Beamtenverhältnisses auch OVG Sachsen, Beschluss vom 4. April 2013 - 2 B 503/12 -, ZBR 2013, 278, juris Rn. 12 ff.).

    Dies spricht dafür, die zu Art. 12 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätze über die Anforderungen an prüfungsrechtliche Bestehensregelungen nicht uneingeschränkt auf Laufbahnprüfungen zu übertragen (so wohl auch Lemhöfer, a.a.O., Rn. 12; für eine Prüfung am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG ohne Thematisierung des Art. 33 Abs. 2 GG in vergleichbaren Fallgestaltungen allerdings OVG LSA, Beschluss vom 19. April 2012 - 1 M 32/12 -, NVwZ-RR 2012, 553, juris Rn. 6 f.; OVG Sachsen, Beschluss vom 4. April 2013 - 2 B 503/12 -, ZBR 2013, 278, juris Rn. 13; OVG NW, Beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 -, juris Rn. 13).

  • VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19

    Einstweilige Fortführung des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen

    Die Bestimmung bezweckt die Vermeidung eines rechtlichen Schwebezustandes im Sinne der Rechtsklarheit (OVG Bautzen, Beschluss vom 04.04.2013 - 2 B 503/12 - Juris Rn. 19; OVG Berlin, Beschluss vom 21.07.2014 - 10 S 5/14 - Juris Rn. 7).

    Hierbei kommt es zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben; dem Tragen der Uniform oder dem Führen der Dienstwaffe, die das Bestehen eines Beamtenverhältnisses voraussetzen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 04.04.2013 - 2 B 503/12 - Juris Rn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2013 - 2 A 2652/11

    Gebietsgewährleistungsanspruch einer Kurklinik im Außenbereich bei Erteilung

    Einen solchen gibt es im Außenbereich nicht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 4 B 38.99 -, BRS 62 Nr. 189 = juris Rn. 5; OVG NRW, Beschlüsse vom 13. Februar 2013 - 2 B 1336/12 -, BauR 2013, 1078 = juris Rn. 13, und vom 3. Mai 2012 - 2 B 503/12 -, S. 3 f. des amtlichen Umdrucks, so dass es insofern nachbarrechtlich ohne Belang ist, ob das Vorhaben der Beigeladenen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert oder ansonsten gemäß § 35 BauGB objektiv-rechtlich zulässig ist.
  • OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 525/11

    Prüfungsrecht, Magisterarbeit, Wiederholung, Zweite Wiederholung

    Knüpfen Bestehensregeln an einen Teil der im Prüfungsverfahren insgesamt zu erbringenden Leistungen (hier: Bestehen der Magisterarbeit) an, ist Voraussetzung ihrer Verfassungsmäßigkeit, dass dieser Teil eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet (Senatsbeschl. v. 4. April 2013 - 2 B 503/12 - juris Rn. 15; vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. März 1995 - 6 B 3.95 -, juris m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 2 B 86/21

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit

  • OVG Sachsen, 08.09.2015 - 2 A 222/14

    Prüfung; Kampfmittelbeseitigung; Gesetzesvorbehalt; Bestehensvoraussetzungen

  • VG Schleswig, 20.01.2020 - 12 B 90/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

  • VG Schleswig, 24.10.2019 - 12 B 55/19

    Entlassung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 485/13

    Zulassung zur Wiederholungsprüfung im Rahmen der Laufbahnausbildung für den

  • VG Schleswig, 02.12.2021 - 12 B 45/21

    Entlassung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Trier, 01.03.2021 - 9 K 3398/20

    Entscheidung über das Nichtbestehen einer Modulprüfung; Verwaltungsakt-Qualität;

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