Rechtsprechung
   BVerwG, 20.08.2009 - 2 B 52.09   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i.R.e. hälftigen Erlangung der Befähigungsvoraussetzungen für ein Beamtenamt im bisherigen Bundesgebiet (hier bei Steuerinspektorin)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ausbildungszeiten im Beitrittsgebiet sowie im bisherigen Bundesgebiet müssen bei Zuschussgewährung für Dienstbezüge taggenau ermittelt werden

Verfahrensgang

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2009 - 1 L 47/08
  • BVerwG, 20.08.2009 - 2 B 52.09



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Wird zitiert von ... (8)  

  • OVG Sachsen, 25.10.2010 - 2 A 275/10  

    Zulassung der Berufung, Zuschuss nach 2. BesÜV, Urlaubstage

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 20.8.2009 - 2 B 52/09 - die Frage aufgeworfen, ob ein pflichtwidriges Fernbleiben vom zugewiesenen Dienst- oder Ausbildungsort anders zu behandeln wäre.

    Das Verwaltungsgericht ist mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 20.8.2009 - 2 B 52.09 -, juris) zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Ermittlung der im Beitrittsgebiet einerseits und dem bisherigen Bundesgebiet andererseits verbrachten Ausbildungszeiten zum Erwerb der Befähigungsvoraussetzungen i. S. d. § 4 der 2. BesÜV eine taggenaue Berechnung der jeweils konkret festzustellenden Anwesenheitszeiten geboten ist.

    Dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 20.8.2009 - 2 B 52.09 -, juris Rn. 9).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 20.8.2009 (a. a. O.) die Frage aufgeworfen hat, ob ein pflichtwidriges Fernbleiben vom zugewiesenen Dienst- oder Ausbildungsort möglicherweise zu einer anderen Beurteilung veranlasst, kommt es auf diese Frage hier nicht an, weil ein solcher Fall hier nicht vorliegt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 1 L 69/09  

    Beamter; Befähigungsvoraussetzungen; Beitrittsgebiet; Besoldung; Beurteilung,

    Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05, 2 C 15.05, 2 C 16.05, 2 C 17.07, 2 C 20.05, 2 C 24.05, 2 C 25.05 -, weitgehend veröffentlicht bei juris; nachfolgend etwa: Beschluss vom 28. September 2007 - Az.: 2 B 62.07 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 20. August 2009 - Az.: 2 B 52.09 - Beschluss vom 24. August 2009 - Az.: 2 B 54.09 -) ist geklärt, dass der Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" dem Laufbahnrecht entstammt und sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, die die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln, umfasst.

    Anders gewendet bedeutet dies: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, die sich ihrerseits die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu eigen macht, ist geklärt, dass diejenigen, die Ausbildungs- oder Prüfungsteile von nachrangigem Gewicht im ehemaligen Bundesgebiet abgelegt haben, von der Zuschussgewährung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV ausgeschlossen sind, ohne dass darin ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu sehen ist (siehe zuletzt etwa auch: OVG LSA, Beschluss vom 19. März 2009 - Az.: 1 L 47/08 -, veröffentlicht bei juris; nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 20. August 2009 - Az.: 2 B 52.09 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09  

    Ausschluss von einer Zuschussgewährung nach der zweiten

    Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ( Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05, 2 C 15.05, 2 C 16.05, 2 C 17.07, 2 C 20.05, 2 C 24.05, 2 C 25.05 -, weitgehend veröffentlicht bei [...]; nachfolgend etwa: Beschluss vom 28. September 2007 - Az.: 2 B 62.07 -, zitiert nach [...]; Beschluss vom 20. August 2009 - Az.: 2 B 52.09 - Beschluss vom 24. August 2009 - Az.: 2 B 54.09 - ) ist geklärt, dass der Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" dem Laufbahnrecht entstammt und sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, die die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln, umfasst.

    Anders gewendet bedeutet dies: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, die sich ihrerseits die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu eigen macht, ist geklärt, dass diejenigen, die Ausbildungs- oder Prüfungsteile von nachrangigem Gewicht im ehemaligen Bundesgebiet abgelegt haben, von der Zuschussgewährung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV ausgeschlossen sind, ohne dass darin ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu sehen ist ( siehe zuletzt etwa auch: OVG LSA, Beschluss vom 16. September 2009 - Az.: 1 L 69/09 -, veröffentlicht bei [...], Beschluss vom 19. März 2009 - Az.: 1 L 47/08 -, veröffentlicht bei [...]; nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 20. August 2009 - Az.: 2 B 52.09 - ).

mehr
  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 411/09  

    Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn

    Ist der Vorbereitungsdienst teils im bisherigen Bundesgebiet und teils im Beitrittsgebiet zurückgelegt worden, ist taggenau auf die jeweiligen Zuweisungen zu den Ausbildungs- und Arbeitsstätten abzustellen (vgl. BVerwG 20. August 2009 - 2 B 52.09 - Rn. 7 für den gehobenen nichttechnischen Dienst).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 4a B 1.11  

    Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge; § 4 2. BesÜV Anwendbarkeit auf

    Denn der Kläger hätte - auch bei vollständiger Zuordnung der von dem Beklagten mit "Prüfungsvorgang/Lehrgang Berlin" bezeichneten Zeiten (vgl. zur Zuordnung von Urlaubs- und Dienstunfähigkeitszeiten: BVerwG, Beschluss vom 20. August 2009 - 2 B 52.09 -, juris RN 9) - lediglich ca. ein Jahr und sechs Monate (536 Tage) an im Westteil Berlins belegenen Ausbildungsstätten verbracht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - 1 L 15/10  

    Zurechnung der vor dem Beitritt absolvierten Ausbildungszeit für die Laufbahn des

    Die vom Senat u.a. in der vorbezeichneten Entscheidung geäußerte Rechtsauffassung ist durch die - auch dem Kläger bekannte - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 20.08.2009 - 2 B 52.09 - [...]) bestätigt worden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2011 - 4a N 32.11  

    Berufungszulassung; Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge;

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. August 2009 - 2 B 52/09 -, juris RN 7) gebotene taggenaue Berechnung ergibt, dass die Ausbildungsstätte lediglich an 348 Tagen der 730 Tage umfassenden Gesamtausbildung in Nordrhein-Westfalen, im Übrigen jedoch im Land Brandenburg lag.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2011 - 4a N 20.11  

    Berufungszulassung; Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge; Erwerb der

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger, auch den genannten Grundsatzurteilen nachfolgender Rechtsprechung erkannt, dass die Frage, ob die Befähigungsvoraussetzungen im "bisherigen Bundesgebiet" erworben wurden, ausschließlich ortsbezogen, d.h. nach der Belegenheit der Ausbildungsstätte zu beurteilen sei (BVerwG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 24.98 -, juris RN 18 ff; Urteil vom 25. Mai 2004 - 2 C 70.03 -, juris RN 12; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 -, juris RN 14; Beschluss vom 20. August 2009 - 2 B 52.09 -, juris RN 8; ebenso BAG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 6 AZR 449.09, juris RN 25).
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