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   BVerwG, 27.10.2014 - 2 B 52.14   

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https://dejure.org/2014,35748
BVerwG, 27.10.2014 - 2 B 52.14 (https://dejure.org/2014,35748)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.2014 - 2 B 52.14 (https://dejure.org/2014,35748)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 2014 - 2 B 52.14 (https://dejure.org/2014,35748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Enthebung eines Beamten aus dem Dienst wegen unerlaubten Fernbleibens als schweres Dienstvergehen

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2 ; LDG Bbg § 70
    Enthebung eines Beamten aus dem Dienst wegen unerlaubten Fernbleibens als schweres Dienstvergehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2014 - 2 B 52.14
    Entsprechendes gilt für die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 C 38.10 - (NVwZ-RR 2012, 479).
  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 B 3.12

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Zweck der Disziplinarbefugnis; Verwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2014 - 2 B 52.14
    Die vom Beklagten mit der Beschwerde geltend gemachte Abweichung vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 B 3.12 - (NVwZ-RR 2012, 609) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2014 - 2 B 52.14
    Das Revisionszulassungsrecht kennt - anders als die Vorschriften zur Zulassung der Berufung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) - den Zulassungsgrund ernstlicher Richtigkeitszweifel nicht (Beschluss vom 9. April 2014 - BVerwG 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174 Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.01.2016 - 15 ZB 13.1759

    Erfolglose Nachbarklage gegen Tagesstätte für Menschen mit Behinderung im

    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (vgl. BVerwG, B. v. 27.10.2014 - 2 B 52.14 - juris Rn. 5 ff.; B. v. 12.9.2014 - 5 PB 8.14 - juris).

    Soweit die Kläger rügen wollten, das Verwaltungsgericht habe damit einen der angeführten abstrakten Rechtssätze des Bundesverwaltungsgerichts fehlerhaft angewendet, genügt dies den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge ebenfalls nicht (vgl. BVerwG, B. v. 27.10.2014 - 2 B 52.14 - juris Rn. 5; B. v. 22.10.2014 - 8 B 2.14 - juris Rn. 23).

  • BGH, 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 13/14

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Erbringung von notariellen Dienstleistungen

    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2014 - 2 B 52/14 - juris Rn. 5 ff.; vom 12. September 2014 - 5 PB 8/14 - juris).
  • VGH Bayern, 27.02.2015 - 15 ZB 13.2384

    Berufungszulassung (abgelehnt)

    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2014 - 2 B 52/14 - juris Rn. 5 ff.; B.v. 12.9.2014 - 5 PB 8/14 - juris).

    Die bloße Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die die betreffenden Gerichte in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2014 - 2 B 52/14 - juris Rn. 5; B.v. 22.10.2014 - 8 B 2/14 - juris Rn. 23).

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