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   BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99   

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https://dejure.org/1999,150
BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99 (https://dejure.org/1999,150)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1999 - 2 B 53.99 (https://dejure.org/1999,150)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1999 - 2 B 53.99 (https://dejure.org/1999,150)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrechtliche Streitigkeit - Streitwert - Teilstatus - Anwendbarkeit des § 17 Abs. 3 Abs. 4 GKG - Beamtenrechtliche Streitigkeiten

  • Judicialis

    VwGO § 133 Abs. 3 Satz 3; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 17 Abs. 3; ; GKG § 17 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht; Gerichtskostenrecht - Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, Anwendbarkeit des § 17 Abs. 3 , Abs. 4 GKG in beamtenrechtlichen Streitigkeiten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 188
 
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Wird zitiert von ... (208)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97

    Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99
    Wird über den geltend gemachten Anspruch nur dem Grunde nach entschieden, sind weitere Streitigkeiten nicht ausgeschlossen (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - und vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 28.97 - ).
  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 18.98

    Versorgungsbezüge, - bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, Begrenzung

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99
    Der für das Beamtenrecht allein zuständige zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat deshalb hinsichtlich der Bemessung dieses Streitwertes seine bisherige Praxis (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 - , vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 8.93 -) beibehalten und bemißt diesen Streitwert weiterhin in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (z.B. Beschlüsse vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 -).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 8.93

    Beamtenversorgung - Anrechnung der Sozialversicherungsrente - Ruhensregelung -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99
    Der für das Beamtenrecht allein zuständige zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat deshalb hinsichtlich der Bemessung dieses Streitwertes seine bisherige Praxis (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 - , vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 8.93 -) beibehalten und bemißt diesen Streitwert weiterhin in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (z.B. Beschlüsse vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 -).
  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93

    Beamtenbesoldung - Aufwandsentschädigung - PflichtgemäßesErmessen des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99
    Der für das Beamtenrecht allein zuständige zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat deshalb hinsichtlich der Bemessung dieses Streitwertes seine bisherige Praxis (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 - , vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 8.93 -) beibehalten und bemißt diesen Streitwert weiterhin in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (z.B. Beschlüsse vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 -).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92

    Streitwert - Beamtenrechtliche Streitigkeiten - Übertragung eines höheren Amtes -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99
    Der für das Beamtenrecht allein zuständige zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat deshalb hinsichtlich der Bemessung dieses Streitwertes seine bisherige Praxis (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 - , vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 8.93 -) beibehalten und bemißt diesen Streitwert weiterhin in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (z.B. Beschlüsse vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 -).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88

    Streitwert in beamtenrechtlichen Statusangelegenheiten

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99
    Wird über den geltend gemachten Anspruch nur dem Grunde nach entschieden, sind weitere Streitigkeiten nicht ausgeschlossen (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - und vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 28.97 - ).
  • BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 9.98

    Ruhegehalt, Berücksichtigung einer Stellenzulage bei Berechnung des -;

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99
    Der für das Beamtenrecht allein zuständige zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat deshalb hinsichtlich der Bemessung dieses Streitwertes seine bisherige Praxis (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 - , vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 8.93 -) beibehalten und bemißt diesen Streitwert weiterhin in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (z.B. Beschlüsse vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1999 - 12 A 2983/96

    Beamtenversorgung; Unfallfürsorge; Telekom; Klagegegner; Dienstunfall; Mobbing

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99
    BVerwG 2 B 53.99 OVG 12 A 2983/96.
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 34.00

    Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten; Weitergewährung der - an vom

    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 600 DM festgesetzt (pauschalierter Zweijahresbetrag der Erschwerniszulage auf der Basis eines mit 10 Stunden pro Monat angenommenen Dienstes zu ungünstigen Zeiten, für den Vergütungen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EZulV gezahlt werden (vgl. Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 - NVwZ-RR 2000, 188).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommen § 17 Abs. 3 und 4 GKG a.F. zur Anwendung, weil ein Anspruch über eine betragsmäßig bezifferte Geldleistung in Streit steht (BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 2 C 18.06

    Berücksichtigung vordienstlicher Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige

    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren gemäß § 52 Abs. 1 GKG auf 7 800 EUR festgesetzt (Zweijahresbetrag der zusätzlichen Versorgungsbezüge, die der Kläger bei Anerkennung der umstrittenen Zeit als ruhegehaltfähig erhalten würde, vgl. Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 - NVwZ-RR 2000, 188).
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