Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.12.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.2006 - 2 B 54.06   

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https://dejure.org/2006,17542
BVerwG, 26.10.2006 - 2 B 54.06 (https://dejure.org/2006,17542)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2006 - 2 B 54.06 (https://dejure.org/2006,17542)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 2 B 54.06 (https://dejure.org/2006,17542)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nachweis der beamtenrechtlichen Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung von vermeintlichen Beförderungsanwärtern durch offensichtlich rechtsmangelhafte dienstliche Beurteilungen; Einbeziehung sämtlicher Inhaber des gleichen Amtes in ein Beförderungsauswahlverfahren ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2006 - 2 B 54.06
    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung entscheidungserheblicher konkreter Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 BVerwG 8 B 78.61 BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2006 - 2 B 54.06
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn das Beweisthema, die für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen einschließlich des einzusetzenden Beweismittels, das voraussichtliche Ergebnis dieser weiteren Sachverhaltsermittlung und seine Eignung für eine dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung benannt werden sowie wenn auch ausgeführt wird, dass und inwiefern bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 07.08.2001 - 2 VR 1.01

    Erprobung auf höher bewertetem Dienstposten; Erprobungszeit -; Konkurrentenstreit

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2006 - 2 B 54.06
    Im Übrigen reicht es für eine Erprobung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BRRG als laufbahnrechtliche Voraussetzung für eine Beförderung aus, wenn der Beamte mit Wissen und Wollen des Dienstherrn einen Dienstposten innehat, der nach seiner Zuordnung zu einem Amt im statusrechtlichen Sinne höher bewertet ist als das Statusamt, das dem Beamten übertragen ist (vgl. Beschluss vom 7. August 2001 BVerwG 2 VR 1.01 Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 2).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2006 - 2 B 54.06
    11 Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang zusätzlich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) geltend macht, fehlt es an einer substantiierten Darlegung dessen, was der Kläger bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr; z.B. Beschluss vom 19. März 1991 BVerwG 9 B 56.91 Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2008 - 1 M 25/08

    Zur Auswahlentscheidung über die Zulassung zum Aufstieg

    Die unterschiedliche Einstufung der Dienstposten von Bewerbern rechtfertigt nicht, von einem Leistungsvergleich zwischen ihnen abzusehen (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris; OVG LSA Beschluss vom 30. Juni 2006 - Az.: 1 L 4/06 -, nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - Az.: 2 B 54.06 -, jeweils veröffentlicht bei juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2009 - 1 L 41/09

    Zum (Fortsetztungs-)Feststellungsinteresse im Falle einer vormaligen Klage eines

    Die unterschiedliche Einstufung der Dienstposten von Bewerbern rechtfertigt nicht, von einem Leistungsvergleich zwischen ihnen abzusehen ( so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach [...]; OVG LSA Beschluss vom 30. Juni 2006 - Az.: 1 L 4/06 -, nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - Az.: 2 B 54.06 -, jeweils veröffentlicht bei [...] ).
  • VG Weimar, 06.06.2012 - 4 E 8/12

    Sachwidrige Voraussetzung im Anforderungsprofil zur Besetzung einer

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, reicht es für eine Erprobung als laufbahnrechtliche Voraussetzung für eine Beförderung aus, wenn der Beamte mit Wissen und Wollen des Dienstherrn einen Dienstposten innehat, der nach seiner Zuordnung zu einem Amt im statusrechtlichen Sinne höher bewertet ist als das Statusamt, das dem Beamten übertragen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.2007 - 2 A 2.06 -, zit. n. juris und Beschluss vom 26.01.2006 - 2 B 54/06 -, zit. n. juris unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 07.08.2001 - BVerwG 2 VR 1.01 - Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 2).
  • VG Magdeburg, 25.02.2010 - 5 B 373/09

    Stellenbesetzung; Anforderungen an eine beförderungsgleichen Besetzung eines

    Die unterschiedliche Einstufung der Dienstposten von Bewerbern rechtfertigt nicht, von einem Leistungsvergleich zwischen ihnen abzusehen (so ausdrücklich: BVerwG, Urt. v. 17.08.2005, 2 C 36.04, Beschl. v. 26.10.2006,2 B 54.06; OVG LSA, Beschl. v. 09.04.2008, 1 M 25/08, Beschl. v. 30.06.2006, 1 L 4/06; alle juris).
  • VG Magdeburg, 25.02.2010 - 5 B 378/09

    Beamtenrecht: Konkurrentenstreit - beförderungsgleiche Maßnahme

    Die unterschiedliche Einstufung der Dienstposten von Bewerbern rechtfertigt nicht, von einem Leistungsvergleich zwischen ihnen abzusehen (so ausdrücklich: BVerwG, Urt. v. 17.08.2005, 2 C 36.04, Beschl. v. 26.10.2006,2 B 54.06; OVG LSA, Beschl. v. 09.04.2008, 1 M 25/08, Beschl. v. 30.06.2006, 1 L 4/06; alle juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2006 - 2 B 74.06 (2 B 54.06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18347
BVerwG, 21.12.2006 - 2 B 74.06 (2 B 54.06) (https://dejure.org/2006,18347)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2006 - 2 B 74.06 (2 B 54.06) (https://dejure.org/2006,18347)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 2 B 74.06 (2 B 54.06) (https://dejure.org/2006,18347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2006 - 2 B 74.06
    Der außerordentliche Rechtsbehelf eröffnet die Möglichkeit fachgerichtlicher Abhilfe für den Fall, dass ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02 BVerfGE 107, 395 ; BTDrucks 15/3706).
  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus BVerwG, 21.12.2006 - 2 B 74.06
    Der außerordentliche Rechtsbehelf eröffnet die Möglichkeit fachgerichtlicher Abhilfe für den Fall, dass ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 1 PBvU 1/02 BVerfGE 107, 395 ; BTDrucks 15/3706).
  • BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11

    Außerordentlicher Rechtsbehelf der Anhörungsrüge für die in einem früheren

    Das ergibt sich sowohl aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut in § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO als auch aus dem Zweck der Norm, eine Selbstkontrolle der Fachgerichtsbarkeit im Hinblick auf die Einhaltung des Verfahrensgrundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG zu gewährleisten (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006 - BVerwG 2 B 74.06, <2 B 54.06> - juris Rn. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395, 416 ff.).

    Mit diesem Vorbringen verkennt der Antragsteller, dass die Anhörungsrüge nicht dazu dient, vorinstanzliche Gerichtsentscheidungen (Beschluss vom 6. Juli 2010 - BVerwG 5 B 13.10 <5 B 21.09 / 5 PKH 16.09> - juris Rn. 3 m.w.N.) oder sogar die in einem früheren Verfahrensabschnitt ergangenen Bescheide (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O., Rn. 2 am Ende) - hier die Beschwerdebescheide militärischer Vorgesetzter - nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - 4 A 3531/18

    Notwendigkeit der Einlegung einer Anhörungsrüge durch einen dafür zugelassenen

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2006 - 2 B 74.06 -, juris, Rn. 2, und vom 28.11.2008 - 7 BN 5.08 -, NJW 2009, 457 = juris, Rn. 2.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2006 - 2 B 74.06 -, und vom 28.11.2008 - 7 BN 5.08 -, jeweils a. a. O.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2019 - 2 S 2804/18

    PKH-Verfahren; Vertretungszwang; Anhörungsrüge; Gehörsverstoß; keine Festgebühr

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nach ständiger Rechtsprechung nicht davor, dass das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. u. a. BVerwG, Beschlüsse vom 31.07.2006 - 5 C 3.07 -, vom 02.11.2006 - 7 C 10.06 - und vom 21.12.2006 - 2 B 74.06 - jeweils juris).
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