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   BVerwG, 24.08.2009 - 2 B 54.09   

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BVerwG, 24.08.2009 - 2 B 54.09 (https://dejure.org/2009,75980)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.2009 - 2 B 54.09 (https://dejure.org/2009,75980)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 2009 - 2 B 54.09 (https://dejure.org/2009,75980)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2009 - 2 B 54.09
    Die Frage ist jedoch nicht von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, weil sie nicht die Auslegung revisiblen Rechts, sondern die Würdigung tatsächlicher Verhältnisse und damit lediglich seine Anwendung auf einen Einzelfall betrifft; die Auslegung des verfassungsrechtlichen Willkürverbots ist durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 718/08 - LKV 2009, 315).

    Der Dienstherr überschreitet die Schwelle zur Willkür, wenn die von ihm getroffene Maßnahme im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden soll, eindeutig unangemessen ist, d.h. sich als krasse Missdeutung des Inhalts einer Norm und damit als grundlegende Verfehlung eines gesetzgeberischen Anliegens darstellt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Mai 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2009 - 2 B 54.09
    Diese Frage ist dahin zu beantworten, dass eine derartige Pauschalierung keine hinreichende Grundlage für die Feststellung bieten kann, ob ein Beamter die für seine Ernennung erforderlichen Befähigungsvoraussetzungen zumindest zur Hälfte (Urteil vom 15. Juni 2006 - BVerwG 2 C 14.05 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 12) im bisherigen Bundesgebiet erworben hat.

    In diesem Zusammenhang sind weder die dienstrechtliche Verbindung eines Bediensteten zu einer Behörde oder einem Dienstherrn mit Gebietshoheit noch die Begründung eines Wohnsitzes von Bedeutung (Urteil vom 15. Juni 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98

    Kein "Mobilitäts-Zuschuß" für Ost-Beamte

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2009 - 2 B 54.09
    Maßgeblich ist vielmehr, ob die Ausbildungs- bzw. Dienstorte während der Ausbildung im Beitrittsgebiet oder im bisherigen Bundesgebiet gelegen haben (Urteile vom 25. Mai 2004 - BVerwG 2 C 69.03 - DVBl 2004, 1414, und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2009 - 2 B 54.09
    Im Übrigen hat die Klägerin Beweisanträge in diesem Zusammenhang nicht gestellt und es auch sonst versäumt, im Berufungsverfahren die aus ihrer Sicht gebotene Sachverhaltsaufklärung zu erzwingen; die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (Beschluss vom 3. Juli 1998 - BVerwG 6 B 67.98 - juris).
  • BVerwG, 25.05.2004 - 2 C 69.03

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltsfähiger Zuschuss zur

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2009 - 2 B 54.09
    Maßgeblich ist vielmehr, ob die Ausbildungs- bzw. Dienstorte während der Ausbildung im Beitrittsgebiet oder im bisherigen Bundesgebiet gelegen haben (Urteile vom 25. Mai 2004 - BVerwG 2 C 69.03 - DVBl 2004, 1414, und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 2 B 21.09

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit einer einseitig

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2009 - 2 B 54.09
    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Senats allein die tatsächliche Ausbildungszeit dafür maßgeblich, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 2. BesÜV a.F. insoweit vorliegen (Beschluss vom 21. April 2009 - BVerwG 2 B 21.09 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09

    Kein Zuschuss nach der 2. BesÜV im Falle unterhälftigen Erwerbes der

    Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ( Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05, 2 C 15.05, 2 C 16.05, 2 C 17.07, 2 C 20.05, 2 C 24.05, 2 C 25.05 -, weitgehend veröffentlicht bei juris; nachfolgend etwa: Beschluss vom 28. September 2007 - Az.: 2 B 62.07 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 20. August 2009 - Az.: 2 B 52.09 - Beschluss vom 24. August 2009 - Az.: 2 B 54.09 - ) ist geklärt, dass der Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" dem Laufbahnrecht entstammt und sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, die die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln, umfasst.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 1 L 69/09

    Kein Zuschuss nach der 2. BesÜV im Falle unterhälftigen Erwerbes der

    Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05, 2 C 15.05, 2 C 16.05, 2 C 17.07, 2 C 20.05, 2 C 24.05, 2 C 25.05 -, weitgehend veröffentlicht bei juris; nachfolgend etwa: Beschluss vom 28. September 2007 - Az.: 2 B 62.07 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 20. August 2009 - Az.: 2 B 52.09 - Beschluss vom 24. August 2009 - Az.: 2 B 54.09 -) ist geklärt, dass der Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" dem Laufbahnrecht entstammt und sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, die die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln, umfasst.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2023 - 10 B 10988/22

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Der Dienstherr überschreitet die Schwelle zur Willkür, wenn die von ihm getroffene Maßnahme im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden soll, eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 2009 - 2 B 54.09 -, BeckRS 2015, 50828, Rn. 11).
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