Weitere Entscheidung unten: VG Hannover, 17.03.2011

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 26.05.2011 - 2 B 550/11   

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https://dejure.org/2011,16297
VGH Hessen, 26.05.2011 - 2 B 550/11 (https://dejure.org/2011,16297)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.05.2011 - 2 B 550/11 (https://dejure.org/2011,16297)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 2 B 550/11 (https://dejure.org/2011,16297)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 StVG, § 46 Abs 1 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 11 Abs 6 S 2 Halbs 2 FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nicht-Vorlage eines geforderten ärztlichen Gutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 11 Abs. 6 S. 2 Hs. 2 FeV auf eine im Anschluss daran ergangene Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen der Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 11 Abs. 6 S. 2 Hs. 2 FeV auf eine im Anschluss daran ergangene Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 862
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.616

    Begutachtung auf die Eignung im Sinne von § 3 FeV ohne dahingehende klare

    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2011 - 2 B 550/11
    Dieser Feststellung steht nicht entgegen, dass auch nach Auffassung des Senats strenge Anforderungen an die Beachtung der in § 11 Abs. 6 und Abs. 8 Satz 2 FeV vom Verordnungsgeber vorgesehenen Unterrichtungsverpflichtungen für die Rechtmäßigkeit einer nach § 11 Abs. 8 FeV ergangenen Entziehung der Fahrerlaubnis zu stellen sind (vgl. etwa aus der Rechtsprechung: Bay. VGH, Beschluss vom 15. Mai 2008 - 11 CS 08.616 -, juris Rn. 48 und 50; Beschluss vom 28. September 2006 - 11 CS 06.732 -, juris Rn. 20, 22, aus der Rechtsprechung des Senats: Beschluss vom 21. April 2010 - 2 B 371/10 - n. v.; Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 2 B 1652/08 - Beschluss vom 25. April 2007 - 2 TG 459/07 - n. v.).
  • VG Osnabrück, 07.03.2011 - 6 B 19/11

    Fahrerlaubnis; Gutachtenanordnung; Einsichtsrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2011 - 2 B 550/11
    Dazu wird die Auffassung vertreten, dass als Folge eines solchen Rechtsfehlers die Fahrerlaubnisentziehung im Wege der Schlussfolgerung nach § 11 Abs. 8 FeV ausgeschlossen sei (VG Osnabrück, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 B 19/11 -, juris).
  • VG Braunschweig, 25.09.2002 - 6 B 539/02

    Diabetes Mellitus; Entziehung der Fahrerlaubnis; Facharzt; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2011 - 2 B 550/11
    Nach § 46 HVwVfG kann die Aufhebung eines Verwaltungsaktes nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist, wenn dies die Entscheidung in der Sache offensichtlich nicht beeinflusst hat (zur Anwendung dieser Vorschrift im Rahmen eines nach §§ 46 Abs. 3, 11 Abs. 8 FeV ergangenen Verwaltungsakts: VG Braunschweig, Beschluss vom 25. September 2002 - 6 B 539/02 -, juris).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2011 - 2 B 550/11
    Der Hinweis gemäß § 11 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz FeV gehört auch nicht zu den Mindestanforderungen an die Aufforderung zur Gutachtenbeibringung in formeller Hinsicht, deren Nichteinhaltung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis führt (vgl. BVerwG, U. v. 05.07.2001 - 3 C 13/01 -, NJW 2002, 78).
  • VGH Bayern, 28.09.2006 - 11 CS 06.732

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Trunkenheitsfahrt auf Fahrrad - Anforderung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 26.05.2011 - 2 B 550/11
    Dieser Feststellung steht nicht entgegen, dass auch nach Auffassung des Senats strenge Anforderungen an die Beachtung der in § 11 Abs. 6 und Abs. 8 Satz 2 FeV vom Verordnungsgeber vorgesehenen Unterrichtungsverpflichtungen für die Rechtmäßigkeit einer nach § 11 Abs. 8 FeV ergangenen Entziehung der Fahrerlaubnis zu stellen sind (vgl. etwa aus der Rechtsprechung: Bay. VGH, Beschluss vom 15. Mai 2008 - 11 CS 08.616 -, juris Rn. 48 und 50; Beschluss vom 28. September 2006 - 11 CS 06.732 -, juris Rn. 20, 22, aus der Rechtsprechung des Senats: Beschluss vom 21. April 2010 - 2 B 371/10 - n. v.; Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 2 B 1652/08 - Beschluss vom 25. April 2007 - 2 TG 459/07 - n. v.).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Das wird in Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung angenommen und aus dieser Einordnung im Verbindung mit § 46 LVwVfG hergeleitet, dass das Unterbleiben des dort geforderten Hinweises nicht zur Aufhebung einer auf die Nichtvorlage des Gutachtens gestützten, ansonsten rechtmäßigen Fahrerlaubnisentziehung führe (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 2 B 550/11 - ESVGH 61, 243 ; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 2012 - 6 L 488/12 - juris Rn. 35; VG Ansbach, Beschluss vom 25. Januar 2012 - AN 10 S 12.00029 - juris Rn. 26; offengelassen von OVG Lüneburg, Urteil vom 15. April 2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 27. November 2012 - 11 ZB 12.1596 - ZfS 2013, 177 ; a.A. VG Osnabrück, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 B 19/11 - NJW 2011, 2986 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nach § 11 Abs. 6 Satz 2 2. Halbsatz FeV auf die Willensentschließungsfreiheit des Betroffenen im konkreten Einzelfall ausgewirkt haben kann (Abgrenzung von Hess. VGH, Urteil vom 26.05.2011 - 2 B 550/11 - ESVGH 61, 243).

    Das von dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof und der überwiegenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung vertretene gegenteilige Auslegungsergebnis vermag den Senat vor allem unter systematischen und teleologischen Gesichtspunkten nicht zu überzeugen (vgl. zu dieser Auffassung Hess. VGH, Urteil vom 26.05.2011 - 2 B 550/11 - ESVGH 61, 243; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2012 - 6 L 488/12 - juris; VG Ansbach, Beschluss vom 25.01.2012 - AN 10 S 12.00029 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69

    Offen bleiben kann auch, ob das Unterbleiben eines solchen Hinweises dem Schluss auf die Nichteignung nach § 11 Abs. 8 FeV entgegensteht (vgl. dies in Bezug auf den Hinweis nach § 11 Abs. 6 Satz 2 2. Halbsatz FeV verneinend: Hessischer VGH, Urteil vom 26.05.2011 - 2 B 550/11 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14

    Klärung der Frage, ob aufgrund der bestimmungsgemäßen Einnahme

    Indes bestehen durchaus Zweifel an der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und der überwiegenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung, die § 11 Abs. 6 Satz 2 2. Halbsatz FeV als bloße Ordnungsvorschrift ansehen, gegen die von der Fahrerlaubnisbehörde ohne Sanktion verstoßen werden kann (so Hess. VGH, Urteil vom 26.05.2011 - 2 B 550/11 - ESVGH 61, 243; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2012 - 6 L 488/12 - juris; VG Ansbach, Beschluss vom 25.01.2012 - AN 10 S 10.00029 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 10 S 2397/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anforderung ärztlicher

    Keiner Klärung bedarf demnach die vom Verwaltungsgericht ausführlich erörterte Frage, ob ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV, wonach der Betroffene u.a. auf sein Akteneinsichtsrecht hinzuweisen ist, zur Rechtswidrigkeit der Gutachtensanordnung führt (verneinend etwa Hess.VGH, Beschluss vom 26.05.2011 - 2 B 550/11 - ESVGH 61, 243; a.A. VG Osnabrück, Beschluss vom 07.03.2011 - 6 B 19/11 - NJW 2011, 2986).
  • VG Saarlouis, 16.12.2011 - 10 K 487/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen hartnäckiger Missachtung von

    So zutreffend Hessischer VGH, Urteil vom 26.05.2011, 2 B 550/11; a.A. VG Osnabrück, Beschluss vom 07.03.2011, 6 B 19/11; zitiert nach Juris.
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 12 LB 64/13

    Anforderungen an eine behördliche Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen

    Der Senat hat bislang offengelassen, ob die Rechtmäßigkeit einer Untersuchungsanordnung auch davon abhängt, dass die Fahrerlaubnisbehörde dem Fahrerlaubnisinhaber mitteilt, dass er die zu übersendenden Unterlagen einsehen kann (Beschl. d. Sen. v. 19.6.2013 - 12 ME 33/13 -, juris; vgl. auch Hess. VGH, Urt. v. 26.5.2011 - 2 B 550/11 -, VRS 121, Nr. 86; BayVGH, Beschl. v. 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 -, ZfSch 2013, 177).
  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens;

    Andererseits lässt der Senat ausdrücklich offen, ob er der Rechtsprechung des HessVGH folgt, wonach es sich bei der Vorschrift des § 11 Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 FeV nur um eine Ordnungsvorschrift handelt, deren Verletzung (nie) zu einer Aufhebung einer im Anschluss daran ergangenen Entziehung der Fahrerlaubnis führt (HessVGH, Urt. vom 26.05.2011 - 2 B 550/11 ).
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 12 ME 33/13

    Annahme eines fehlenden Trennungsvermögens i.S.d. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV

    Ob die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Gutachtenbeibringung auch davon abhängt, dass die Fahrerlaubnisbehörde - wie in § 11 Abs. 6 Satz 2 Hs. 2 FeV vorgesehen, was hier aber fehlt - dem Fahrerlaubnisinhaber mitteilt, dass er die zu übersendenden Unterlagen einsehen kann, ist umstritten (bejahend VG Osnabrück, Beschl. v. 7.3.2011 - 6 B 19/11 -, juris, Rdn. 13; Bay. VGH, Beschl. v. 28.9.2006 - 11 CS 06.732 -, juris, Rdn. 22; verneinend Hess. VGH, Urt. v. 26.5.2011 - 2 B 550/11 -, ESVGH 61, 243, juris, Rdn. 5 ff.; VG Düsseldorf, Beschl. v. 26.4.2012 - 6 L 488/12 -, juris, Rdn. 33 f. m.w.N.; offengelassen OVG NRW, Beschl. v. 3.12.2007 - 16 B 749/07 -, VD 2008, 44, juris, Rdn. 13 ff.; vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 -, juris, Rdn. 10 ff., der unterscheidet, ob der Fahrerlaubnisinhaber durch eine Einsicht in die zu übersendenden Unterlagen einen anderen Kenntnisstand erlangen könne oder nicht) und bedarf der Klärung im Hauptsacheverfahren.

    Insoweit stellt sich die Frage, ob die - vom Hessischen VGH (Urt. v. 26.5.2011 - 2 B 550/11 -, ESVGH 61, 243, juris, Rdn. 5 ff.) und vom VG Düsseldorf (Beschl. v. 26.4.2012 - 6 L 488/12 -, juris, Rdn. 33 f. m.w.N.) vertretene - Auffassung, bei § 11 Abs. 6 Satz 2 Hs. 2 FeV handele es sich um eine reine Ordnungsvorschrift, mit dem Regelungs- und Schutzzweck der Vorschrift zu vereinbaren ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2011 - 3 M 315/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Hat die Entscheidung, was Gegenstand der Begutachtung sein soll, aber bereits im Rahmen der an den Betroffenen gerichteten Anordnung zu fallen, folgt hieraus auch, dass die zuständige Behörde dem Betroffenen die jeweilige Fragestellung des § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV in der Anordnung mitzuteilen hat (HessVGH, Beschl. v. 26.05.2011 - 2 B 550/11 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 20.04.2010 - 10 S 319/10 -, NJW 2010, 3256; BayVGH, Beschl. v. 15.05.2008 - 11 CS 08.616 -, juris; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, Rdnr. 19 zu § 11 FeV; Geiger, SVR 2008, 405).
  • VG Bayreuth, 14.08.2019 - B 1 S 19.693

    Eilrechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

  • VG Trier, 14.02.2017 - 1 K 7046/16

    Formelle Voraussetzungen für die Anordnung der Beibringung eines

  • VG Düsseldorf, 26.04.2012 - 6 L 488/12

    Tilgungsreife Entscheidungen vor 1999 Maßgeblicher Zeitpunkt Gutachtenanordnung

  • VG Ansbach, 25.01.2012 - AN 10 S 12.00029

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Eignungsgutachtens;

  • VG Düsseldorf, 16.07.2013 - 14 K 3145/13

    Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B bei Geeignetheit eines Bewerbers zum

  • VG Halle, 03.04.2013 - 7 B 58/13

    Unzulässiger Schluss auf Kraftfahrnichteignung wegen nicht fristgerechter Vorlage

  • VG Ansbach, 29.05.2012 - AN 10 S 12.00716

    Nichtvorlage eines Eignungsgutachtens; Diabeteserkrankung laut eigener

  • VG Bayreuth, 26.08.2013 - B 1 S 13.562

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens wegen Verdachts der Alkoholabhängigkeit

  • VG Düsseldorf, 20.03.2013 - 14 K 9030/12

    Schließen auf Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Nichtvorlage eines

  • VG Ansbach, 31.05.2012 - AN 10 K 12.00021

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Eignungsgutachtens;

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Rechtsprechung
   VG Hannover, 17.03.2011 - 2 B 550/11   

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https://dejure.org/2011,14650
VG Hannover, 17.03.2011 - 2 B 550/11 (https://dejure.org/2011,14650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 VwGO; § 80 Abs. 7 VwGO; § 80a Abs. 2 VwGO; § 38 Abs. 2 S. 3 NHG; § 48 Abs. 3 S. 2 NHG; Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG
    Zulässigkeit der Durchführung einer hochschulöffentlichen Vorstellung der Bewerber um das Präsidentenamt einer Hochschule ohne gesetzliche Grundlage

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Durchführung einer hochschulöffentlichen Vorstellung der Bewerber um das Präsidentenamt einer Hochschule ohne gesetzliche Grundlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Ausgewählte Bewerberin darf jetzt doch zur Präsidentin der Fachhochschule ernannt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ernennung zum Präsidenten einer Fachhochschule

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Hannover, 22.11.2010 - 2 B 4796/10

    Recht auf persönliche Vorstellung im Senat nach § 4 Abs. 1 Wahlordnung (WO) bei

    Auszug aus VG Hannover, 17.03.2011 - 2 B 550/11
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 22.11.2010 (2 B 4796/10) wird wie folgt geändert: Der Antrag wird abgelehnt.

    Am 15.10.2010 suchte der Antragsteller um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach und rügte die Auswahlentscheidung als verfahrensfehlerhaft (2 B 4796/10).

    Am 28.01.2011 hat der Antragsgegner bei dem erkennenden Gericht eine Aufhebung des im einstweiligen Anordnungsverfahren 2 B 4796/10 ergangenen Beschlusses beantragt.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichtsgerichts Hannover vom 22.11.2010 (2 B 4796/10) aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückzuweisen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 22.11.2010 (2 B 4796/10) aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten in den Verfahren 2 A 5618/10, 2 B 4796/10, 2 B 450/11 und 2 B 550/11 sowie auf den beigezogenen Auswahlvorgang Bezug genommen.

  • OVG Saarland, 29.02.2012 - 2 B 440/11

    Hochschulzulassung - Erfordernis eines innerkapazitären Zulassungsantrags als

    Auszug aus VG Hannover, 17.03.2011 - 2 B 550/11
    Am 21.01.2011 wandte sich der Antragsteller erneut mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das Gericht und begehrte wiederum, dem Antragsgegner auch nach der am 21.12.2010 stattgefundenen persönlichen Vorstellung vor dem Senat der Fachhochschule I. zu untersagen, die Stelle eines Präsidenten/einer Präsidentin der Fachhochschule I. zu besetzen, solange nicht über seine Bewerbung bestandskräftig entschieden worden sei (2 B 450/11).

    Auf den Schriftsatz vom 11.02.2010 in dem Verfahren 2 B 450/11 wird wegen der Einzelheiten Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten in den Verfahren 2 A 5618/10, 2 B 4796/10, 2 B 450/11 und 2 B 550/11 sowie auf den beigezogenen Auswahlvorgang Bezug genommen.

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VG Hannover, 17.03.2011 - 2 B 550/11
    Dies soll vor allem in den grundrechtsrelevanten Bereichen gelten (vgl. dazu BVerfG, Beschl. vom 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 -, BVerfGE 49, 89 ff; Beschl. vom 27.11.1990 - 1 BvR 402/87 -, NJW 1991, 1471).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VG Hannover, 17.03.2011 - 2 B 550/11
    Dies soll vor allem in den grundrechtsrelevanten Bereichen gelten (vgl. dazu BVerfG, Beschl. vom 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 -, BVerfGE 49, 89 ff; Beschl. vom 27.11.1990 - 1 BvR 402/87 -, NJW 1991, 1471).
  • VG Hannover, 25.06.2014 - 13 B 9666/14

    Abwahl; Entlassung; Funktionsamt; Hochschule; Hochshculrat; Senat; Verfahren;

    Die Abwahlentscheidung des Senats ist damit weitgehend einer inhaltlichen Kontrolle sowohl durch die Antragsgegnerin als auch nachfolgend durch das Gericht entzogen (so auch schon VG Hannover, Beschl. v. 17.03.2011 - 2 B 550/11 -).
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