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   BVerwG, 05.10.1998 - 2 B 56.98   

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BVerwG, 05.10.1998 - 2 B 56.98 (https://dejure.org/1998,8905)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1998 - 2 B 56.98 (https://dejure.org/1998,8905)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1998 - 2 B 56.98 (https://dejure.org/1998,8905)
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Wird zitiert von ... (16)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2009 - 2 L 209/06

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung bei Abbruch des

    Auch im Beamtenrecht beansprucht der in § 839 Abs. 3 BGB enthaltene, mit dem Rechtsinstitut des mitwirkenden Verschuldens (vgl. hier insbesondere § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) nahe verwandte - und darüber hinausgehende - Rechtsgedanke Geltung, wonach eine Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln nicht eintritt, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden, wenn also für den Nichtgebrauch eines Rechtsmittels kein hinreichender Grund bestand (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.10.1998 - 2 B 56/98 -, Buchholz 237.5 § 8 HeLBG Nr. 6; Urt. v. 18.4.2002 - 2 C 19/01 -, NVwZ-RR 2002, 620; vgl. auch OVG M-V, Urt. v. 27.11.2002 - 2 L 90/01 -, NJW 2003, 3146).
  • LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05

    Eingruppierung; Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; Verletzung des

    Die Kammer konnte es im Folgenden offen lassen, ob in diesem Zusammenhang der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB mit der Folge zu tragen kommt, dass eine Ersatzpflicht für rechtswidriges schuldhaftes Handeln nicht eintritt, wenn es der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch den Gebrauch eines Rechtsmittels gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 05.10.1998 - 2 B 56/98 -, Buchholz 237.5 § 8 HeLBG Nr. 6; OVG Münster, Urteil vom 07.07.2004 - 1 A 512/02 -, IÖD 2005, 87 ff.; ).

    Dies hat zur Folge, dass den öffentlichen Arbeitgeber eine Ersatzpflicht für rechtswidriges schuldhaftes Handeln nicht trifft, wenn es der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch den Gebrauch eines Rechtsmittels gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden (vgl. OVG NW, Urteil vom 07.07.2004 - 1 A 512/02 -, IÖD 2005, 87 ff.; BVerwG, Beschluss vom 05.10.1998 - 2 B 56/98 -, Buchholz 237.5 § 8 HeLBG Nr. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - 6 A 131/05

    Anspruch eines Regierungsamtmanns gegen seinen Dienstherrn auf Zahlung von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 29.97 -, in: BVerwGE 107, 29, und Beschluss vom 5. Oktober 1998 - 2 B 56.98 -, in: Buchholz 237.5 § 8 HeLBG Nr. 6.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 C 29.97 -, a.a.O., und Beschluss vom 5. Oktober 1998 - 2 B 56.98 -, a.a.O.

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