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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12   

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https://dejure.org/2013,4618
BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12 (https://dejure.org/2013,4618)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2013 - 2 B 57.12 (https://dejure.org/2013,4618)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - 2 B 57.12 (https://dejure.org/2013,4618)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 1 S 1 VwGO, § 98 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 412 Abs 1 ZPO, § 35 Abs 2 S 1 BeamtVG
    Medizinisches Sachverständigengutachten; zusätzliches Gutachten; Verfahrensfehler

  • Wolters Kluwer

    Einholung eines zusätzlichen Gutachtens zur Feststellung des Gesundheitszustandes eines Beamten nach einem Verkehrsunfall auf einer Dienstreise i.R.d. Gewährung eines Unfallausgleichs

  • rewis.io

    Medizinisches Sachverständigengutachten; zusätzliches Gutachten; Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einholung eines zusätzlichen Gutachtens zur Feststellung des Gesundheitszustandes eines Beamten nach einem Verkehrsunfall auf einer Dienstreise i.R.d. Gewährung eines Unfallausgleichs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12
    Die schriftsätzliche Ankündigung genügt hierfür nicht (vgl. Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99

    Unfallausgleich, - für durch Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit bereits

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12
    Maßstab ist damit die Fähigkeit, sich unter Nutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich im gesamten Bereich des Erwerbslebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen (Urteil vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 27.99 - BVerwGE 112, 92 = Buchholz 239.1 § 35 BeamtVG Nr. 4 S. 5).
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12
    Liegen dem Gericht bereits sachverständige Äußerungen zu einem Beweisthema vor, muss es ein zusätzliches Gutachten deshalb nur einholen, wenn die vorhandene Stellungnahme von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, inhaltliche Widersprüche oder fachliche Mängel aufweist oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (Beschluss vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5. Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 2 B 72.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12
    Soweit der Kläger weitere Aufklärungen zu Arm- und Schulterbeschwerden vermisst, ist Derartiges weder in der mündlichen Verhandlung beantragt worden noch hätte sich dem Gericht die Notwendigkeit hierzu aufdrängen müssen (vgl. zu diesem Maßstab Beschluss vom 30. Juni 2010 - BVerwG 2 B 72.09 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10

    Anwesenheitspflicht; Arbeitszeit; begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12
    Darüber hinaus ist die Dienstunfähigkeit auf das dem Beamten zuletzt übertragene Amt im abstrakt-funktionellen Sinn ausgerichtet (Urteil vom 30. August 2012 - BVerwG 2 C 82.10 - ZBR 2013, 46 Rn. 11) und damit an einem engeren Maßstab orientiert, als der versorgungsrechtliche Begriff der Erwerbsfähigkeit.
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11

    Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigung als Folge eines Dienstunfalls;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12
    Für die hier entscheidungserheblichen medizinischen Fachfragen gibt es keine eigene, nicht durch entsprechende medizinische Sachverständigengutachten vermittelte Sachkunde des Richters (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 26. September 2012 - BVerwG 2 B 97.11 - m.w.N.).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Liegen dem Gericht bereits sachverständige Äußerungen zu einem Beweisthema vor, muss es ein zusätzliches Gutachten nur einholen, wenn die vorhandene Stellungnahme von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, inhaltliche Widersprüche oder fachliche Mängel aufweist oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (Beschlüsse vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 Rn. 7 und vom 25. Februar 2013 - BVerwG 2 B 57.12 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15

    Kausalzusammenhang zwischen Dienstunfall, Dienstunfähigkeit und

    Maßstab ist damit die Fähigkeit, sich unter Nutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich im gesamten Bereich des Erwerbslebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.2000 - 2 C 27.99 -, und Beschluss vom 25.02.2013 - 2 B 57.12 -, Juris; Senatsurteil vom 11. Juni 2015 - 4 S 898/13 -).

    Im Rahmen der Minderung der Erwerbsfähigkeit kommt es daher insbesondere auf den bisherigen Beruf oder die bisherige Tätigkeit nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2013 - 2 B 57.12 -, Juris, m.w.N.; Senatsurteil vom 11. Juni 2015 - 4 S 898/13 - OVG Berlin-Brandeburg, Urteil vom 25.03.2014 - OVG 4 B 3.11 -, Juris, m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2016 - 5 LA 175/15

    Heilbehandlung; Heilbewährung

    Kommt es - wie hier - maßgeblich auf den Gesundheitszustand eines Menschen an, ist regelmäßig die Inanspruchnahme ärztlicher Fachkunde erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.2.2013 - BVerwG 2 B 57.12 -, juris Rn. 4).

    Dass das Gericht über Art und Umfang der Beweiserhebung nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet, gilt auch für die Einholung von (weiteren) Gutachten oder die Ergänzung vorhandener Gutachten oder Arztberichte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.6.2010, a. a. O., Rn. 4; Beschluss vom 25.2.2013 - BVerwG 2 B 57.12 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 6.2.2012 - 1 A 1337/10 -, juris Rn. 3; Sächs. OVG, Beschluss vom 6.2.2012, a. a. O., Rn. 7).

    Liegen - wie hier - bereits bundeswehrärztliche Gutachten vor, so stellt die unterlassene Einholung zusätzlicher Gutachten daher nur dann einen Aufklärungsmangel dar, wenn die vorliegenden Gutachten ihren Zweck nicht zu erfüllen vermögen, dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde zu vermitteln und ihm dadurch die Bildung der für die Entscheidung notwendigen Überzeugung zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.2.2013, a. a. O., Rn. 5).

    Dies ist der Fall, wenn die vorliegenden Gutachten erkennbare Mängel aufweisen, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruhen, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthalten oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.6.2010, a. a. O., Rn. 5; Beschluss vom 25.2.2013, a. a. O., Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 6.2.2012, a. a. O, Rn. 3; Sächs. OVG, Beschluss vom 6.2.2012, a. a. O., Rn.7).

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC, 2 B 57/12.NC, 2 B 58/12.NC, 2 B 59/12.NC, 2 B 60/12.NC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16997
OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC, 2 B 57/12.NC, 2 B 58/12.NC, 2 B 59/12.NC, 2 B 60/12.NC (https://dejure.org/2012,16997)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC, 2 B 57/12.NC, 2 B 58/12.NC, 2 B 59/12.NC, 2 B 60/12.NC (https://dejure.org/2012,16997)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. Juli 2012 - 2 B 56/12.NC, 2 B 57/12.NC, 2 B 58/12.NC, 2 B 59/12.NC, 2 B 60/12.NC (https://dejure.org/2012,16997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 12 Abs 1 GG, § 8 Abs 1 S 2 KapVO SL, § 10 Abs 2 LehrVerpflV SL, § 10 Abs 5 LehrVerpflV SL, § 5 Abs 1 Nr 4 LehrVerpflV SL
    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes (WS 2011/2012, 1. FS.)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuordnung der Fachrichtung Biophysik zur klinisch-theoretischen Lehreinheit; Rechtfertigung des Ansatzes einer Lehrverpflichtung von sieben DS für Akademische Oberräte auf Zeit

  • rechtsportal.de

    Zuordnung der Fachrichtung Biophysik zur klinisch-theoretischen Lehreinheit; Rechtfertigung des Ansatzes einer Lehrverpflichtung von sieben DS für Akademische Oberräte auf Zeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (30)

  • OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    c) Der Senat hält an seiner zuletzt im Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - vertretenen Ansicht fest, dass eine Verpflichtung zur Lehreinheit übergreifenden Kapazitätsnutzung nicht besteht.

    Der Senat hat sich mit der Vorgehensweise der Antragsgegnerin im Anschluss an das Ausscheiden von Prof. Dr. K. im Rahmen seiner Beschwerdeentscheidung vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - betreffend Anträge auf vorläufige Zulassung zum Medizinstudium zum Wintersemester 2010/2011 ausführlich befasst und ausgeführt:.

    §§ 37 Abs. 3 Satz 3 und 4, Abs. 5 Satz 2 UG SL siehe zum Beispiel Senatsbeschluss vom 1.7.2012 - 2 B 45/11.NCu.a. - außerdem BVerwG, Urteil vom 23.7.1987 - 7 C 10/86 - NVwZ 1989, 360.

    Was die drei schon vor dem 1.3.2006 befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Dr. U., Dr. B. und Dr. D. anbelangt, so hat der Senat hinsichtlich ersterer in seinem Beschluss vom 1.7.2012 - 2 B 45/11.NC - ausgeführt:.

    Der Senat hat zu den inhaltsgleichen Rügen der Prozessbevollmächtigten dieser Antragsteller in den Beschwerdeverfahren betreffend das Wintersemester 2010/2011 in seinem Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - ausgeführt:.

    Auch unter Berücksichtigung des die Argumentation der Prozessbevollmächtigten der einwendungsführenden Antragsteller aus den Kapazitätsprozessen der vergangenen Jahre vertiefenden Vorbringens hält der Senat an seiner zuletzt im Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - vertretenen Ansicht fest, dass eine Verpflichtung zur Lehreinheit übergreifenden Kapazitätsnutzung nicht besteht.

    Der Senat hält nach allem an seiner im Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - vertretenen Rechtsauffassung fest.

    a) Mit der Deputatsreduzierung für Prof. Dr. L. hat sich der Senat in seinen den die betreffenden Einwendungen erhebenden Antragstellern bekannten Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - eingehend befasst.

    zum Beispiel Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. -, zitiert nach Juris, Rdnr. 102,.

    Die Antragsteller setzen sich mit der die Zurechnung des Praktikums "Einführung in die klinische Medizin" ausschließlich zur Vorklinik billigenden Senatsentscheidung vom 1.7.2012 - 2 B 45/11.NCu.a. - auseinander und machen geltend, anders als vom Senat angenommen, sei infolge der Beteiligung von Lehrpersonen der klinisch-praktischen Lehreinheit von einer beträchtlichen Zeitersparnis für die Lehrpersonen der Vorklinik bei der Vorbereitung der Lehrveranstaltungen auszugehen.

    Der Senat hat dieses Vorbringen erwogen, hält indes gleichwohl an seiner im Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Der Senat hat zur Berücksichtigung der Lehrleistungen im Wahlfach in seinem mehrfach zitierten Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester (WS

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - m.w.N.

    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a.

    Er hat in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - unter Bezugnahme auf den Beschluss des vormals für Hochschulzulassungsrechts zuständigen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - ausgeführt:.

    Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem jenes Semester betreffenden Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - sowie in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NCu.a. - und ihm folgend das Verwaltungsgericht zuletzt mit dem angefochtenen Beschluss vom 28.2.2012 gebilligt.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NCu.a. - S. 35 - 38.

    zum Sonderfall der im Rahmen von Lehraufträgen erbrachten Lehrleistungen von Dr. P. im Bereich der Fächer Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie, die, da die Lehre in diesen Fächern im Wege der Dienstleistung der klinisch-praktischen Lehreinheit erfolgt, kapazitätsrechtlich auch der letztgenannten Lehreinheit zugerechnet werden, vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NCu.a. -.

    zu der Ausnahme, dass der Drittmittelgeber damit einverstanden ist oder sogar erwartet, dass der oder die Inhaber der von ihm finanzierten Stellen sich auch an der Lehre beteiligen, Senatsbeschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - zur sogenannten Lichtenberg-Professur,.

  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    Er hat in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - unter Bezugnahme auf den Beschluss des vormals für Hochschulzulassungsrechts zuständigen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - ausgeführt:.

    Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem jenes Semester betreffenden Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - sowie in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NCu.a. - und ihm folgend das Verwaltungsgericht zuletzt mit dem angefochtenen Beschluss vom 28.2.2012 gebilligt.

    Das Oberverwaltungsgericht hat zur Frage der Lehre in den genannten Fächern in seinem Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - eingehend Stellung genommen und ausgeführt:.

    zum Beispiel Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - S. 29-32,.

  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a.

    Das ist, worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - hingewiesen hat und was auch die Antragsgegnerin in ihrem der Beschwerdeerwiderung beigefügten Vermerk ihres Bediensteten B. vom 14.6.2007 eingeräumt hat, hinsichtlich der Stellen der FR 2.5 Biophysik offenbar versäumt worden.

    Gegen die Zuordnung zur Vorklinischen Lehreinheit spricht zunächst mit Gewicht der Umstand, dass die Biophysik nach der Anlage 3 der früheren Kapazitätsverordnungen zur Lehreinheit Klinisch-Theoretische Medizin gehörte und auch - worauf schon im Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - hingewiesen wird - die bei Bahro/Berlin.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - auf der Grundlage einer in den damaligen Verfahren vorgelegten Stellungnahme von Professor Dr. H den Curriculareigenanteil der Vorklinik an der Lehre im Wahlfach mit einer Vorlesung im Umfang von 1 SWS berücksichtigt.

  • BVerwG, 26.05.2014 - 2 B 69.12

    Freiwilliger Polizeidienst; Polizeidienstfähigkeit; ärztliche Untersuchung;

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    Die Antragstellerin des Verfahrens 2 B 69/12.NC trägt die Kosten des von ihr betriebenen Verfahrens in beiden Instanzen zu vier Fünftel.

    Der Streitwert wird in dem Verfahren 2 B 69/12.NC auf 5.000,-- Euro, in den übrigen Verfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt.

    Sie berücksichtigt in dem Verfahren 2 B 69/12.NC, dass die Antragstellerin dieses Verfahrens in erster Linie ihre vorläufige unbedingte Zulassung zum Studium der Humanmedizin beantragt hat und ihr Prozesserfolg hinter diesem Begehren beträchtlich zurückbleibt.

    Der Ansatz eines höheren Streitwertes in dem Verfahren 2 B 69/12.NC ist darauf zurückzuführen, dass die Antragstellerin dieses Verfahrens mit ihrem Hauptantrag ein über dasjenige der übrigen Antragsteller deutlich hinausgehendes Begehren verfolgt hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 13 C 21/12

    Berücksichtigung der Lehre von Drittmittelbediensteten bei der

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    auch OVG Münster, Beschluss vom 21.6.2012 - 13 C 21-26/12 -.

    hierzu VGH München, Beschluss vom 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - zitiert nach Juris, Rdnr. 14; OVG Münster, Beschluss vom 21.6.2012 - 13 C 21-26/12 -.

  • OVG Saarland, 17.12.2009 - 2 C 432/09

    Hochschulzulassungsrecht; Pflicht zur Bereitstellung zusätzlicher Studienplätze

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.12.2009 - 2 C 432/09 - Beschluss vom 14.7.2009 - 2 B 273/09.NC - außerdem aus der neueren Rechtsprechung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.4.2012 - 5 NC 49.12 u.a. - zitiert nach Juris, Rdnr. 21,.

    Urteil vom 17.12.2009 - 2 C 432/09 - veröffentlicht bei Juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2005 - NC 9 S 140/05

    Lehrdeputatsermäßigung für Prodekan im Studium der Humanmedizin; Berechnung der

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; siehe hierzu allerdings nunmehr VGH Mannheim, Urteil vom 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, wonach eine Betreuungsrelation von g = 180 bei Vorlesungen nach wie vor nicht rechtsfehlerhaft ist,.

    zum Beispiel OVG Berlin, Beschluss vom 20.10.2004 - 5 NC 44.04 -, zitiert nach Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlich; OVG Münster, Beschluss vom 6.3.2006 - 13 S 51/06 -.

  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    hierzu OVG Münster, Beschluss vom 13.2.2007 - 13 C 1/07 - Juris Rdnrn. 3-6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3.9.2010 - 2 NB 294/09 - zitiert nach Juris, Rdnrn. 44 bis 46; VGH Kassel, Beschluss vom 26.6.2007 - 8 MM 2697/06 - Juris Rdnr. 6; VGH München, Beschluss vom 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 -, zitiert nach Juris Rdrn.

    hierzu VGH München, Beschluss vom 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - zitiert nach Juris, Rdnr. 14; OVG Münster, Beschluss vom 21.6.2012 - 13 C 21-26/12 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - 13 C 1/07
    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    hierzu OVG Münster, Beschluss vom 13.2.2007 - 13 C 1/07 - Juris Rdnrn. 3-6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3.9.2010 - 2 NB 294/09 - zitiert nach Juris, Rdnrn. 44 bis 46; VGH Kassel, Beschluss vom 26.6.2007 - 8 MM 2697/06 - Juris Rdnr. 6; VGH München, Beschluss vom 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 -, zitiert nach Juris Rdrn.
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

  • OVG Berlin, 20.10.2004 - 5 NC 44.04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 5 NC 72.09

    FU/Tiermedizin; Sommersemester 2009; höhere Semester; Jahreszulassung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - 5 NC 49.12

    FU Berlin; Tiermedizin; Wintersemester 2011/12; 5. Fachsemester; hilfsweise 3.

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09

    Geltendmachung eines Anspruchs auf vorläufige Zulassung auf einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - 13 C 33/11

    Die personelle Aufnahmekapazität einer Lehreinheit wird weniger durch die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2012 - 13 B 75/12

    Festsetzung von Zulassungszahlen bei der Vergabe von Studienplätzen im ersten

  • OVG Saarland, 11.11.1991 - 8 W 80/91

    Zulassung zum Biochemiepraktikum

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03

    Curricularanteil, Dienstleistungsexport, Humanmedizin, Schwundquote,

  • VG Berlin, 23.08.2010 - 30 L 65.10

    Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 7 CE 11.10767

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2011/2012)

  • OVG Saarland, 11.04.2011 - 2 B 21/11

    Zulassung zum Psychologiestudium; Kapazitätsermittlung für Bachelor-Studiengang

  • OVG Saarland, 14.07.2009 - 2 B 273/09

    Versäumnis der frühzeitigen rechtlichen Umsetzung der Erhöhung der Lehrdeputate

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche

  • VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 MM 2697/06

    Dienstleistungen einer Lehreinheit im Sinne von § 11 Abs 1 KapVO (juris: KapVO HE

  • VG Saarlouis, 17.11.2016 - 1 K 1081/15

    Außerkapazitäre Studienplätze im Studiengang Humanmedizin; Zuordnung des

    so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, alle juris.

    so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, alle juris.

    so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a., -17.07.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, alle juris.

    so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 18.09.2009 - 2 B 431/09 -, beide juris, und vorgehend bereits mit Beschlüssen vom 13.07.2009 - 2 B 301/09 - und - 2 B 273/09 -, letzterer bei juris.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, alle juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris.

    so OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris.

    so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, alle juris.

    vgl so OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris.

    entsprechend OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - 24.07.2014 - 1 B 105/14.NC u.a. -, juris.

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 48/13

    Zulassung zum Studium der Medizin im Wintersemester 2012/2013 an der Universität

    Der Senat hat sich mit dem inhaltsgleichen Vorbringen von Antragstellern in den Rechtsmittelverfahren betreffend die Zulassung zum Medizinstudium im Wintersemester 2011/2012 in seinem Beschluss vom 17.6.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - ausführlich befasst und folgendes ausgeführt:.

    Soweit der Senat in seinen Beschlüssen vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. und vom 17.10.2012 - 2 B 279/12.NC - darauf abgestellt habe, dass nach einer von der Antragsgegnerin vorgelegten Auflistung die bei ihr in der Fachrichtung Biophysik betriebene Forschung einen eindeutig medizinischen und klinischen Bezug aufweise, handele es sich um eine Selbstverständlichkeit, da die gesamte Forschung, die an einer medizinischen Fakultät betrieben werde, letztlich einen eindeutig medizinischen und klinischen, auf das Wohlergehen und das Wohlbefinden des Menschen ausgerichteten Bezug aufweise.

    Im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - der im Zeitpunkt der Erstellung der der Festsetzung der Studienplatzzahl in der ZZVO 2012/2013 vom Mai 2012 zugrundeliegenden Kapazitätsberechnung noch nicht vorlag, hat sie die Lehrverpflichtung von Frau Dr. D., die als akademische Oberrätin auf Zeit eingestellt wurde, von 4 LVS/DS auf 7 LVS/DS angehoben.

    Mit der Verminderung des Deputats von Professor Dr. L. hat sich der Senat in seinen Beschlüssen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - sowie vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - eingehend befasst und diese gebilligt.

    Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - betreffend inhaltsgleiche Rügen eines Antragstellers der Kapazitätsprozesse des Vorjahres ausgeführt:.

    Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - veröffentlicht bei Juris.

    Der Senat hat sich mit der Frage der kapazitätsrechtlichen Zuordnung der im Wege sogenannten "Team-Teachings" durchgeführten Lehrveranstaltungen in seinen Beschlüssen vom 1.7.2011 - 2 B 45 /11.NC - und vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC - ausführlich auseinandergesetzt.

    In seinem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - hat er unter Würdigung der substantiierten Einwände von Antragstellern der damaligen Beschwerdeverfahren, es sei von einer beträchtlichen Zeitersparnis für die Lehrpersonen der Vorklinik bei der Vorbereitung der Lehrveranstaltungen auszugehen, da bei den Plausibilitätsrechnungen zur Bestimmung des Zeitaufwandes für eine Semesterwochenstunde "reine" Lehrleistung ein faktischer Aufwand von 3 Zeitstunden angesetzt werde, die Patientenauswahl von den Lehrpersonen der Klinisch-praktischen Lehreinheit vorgenommen werde und das selbe Thema in insgesamt 14 Praktikumsgruppen (à 20 Studierenden) wiederholt werde, seine früheren Erwägungen ergänzt und ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Einsatz von Mitteln zur

    Der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - betreffend die inhaltsgleichen Einwendungen der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller der vorliegenden Beschwerdeverfahren in Rechtsmittelverfahren betreffend die vorläufige Zulassung im Medizinstudium im Wintersemester 2012/2013 unter weitgehender Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 17.6.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - im Einklang mit der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung ausgeführt, dass aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 vom 20.8.2007 (veröffentlich im Bundesanzeiger Nr. 171 vom 12.9.2007, S. 7480) keine Verpflichtung dahingehend abgeleitet werden kann, zusätzliche Anfängerstudienplätze in den medizinischen Studiengängen einzurichten und dass sich hieran durch die zweite Programmphase des Hochschulpaktes 2020 vom 4.6.2009 (Hochschulpakt 2020 II) nichts geändert hat.

    z.B. Beschlüsse vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, vom 17.10.2012 - 2 B 279/12.NC u.a. -, vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -.

    In diesem Zusammenhang hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - näher ausgeführt:.

    Mit der Frage der Berechtigung der auch in den vorliegenden Beschwerdeverfahren wieder umstrittenen Deputatsminderungen hat sich der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Entscheidungen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - sowie - aus Anlass von im Wesentlichen inhaltsgleichen Rügen der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführer der vorliegenden Verfahren im vergangenen Jahr im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - unter auszugsweiser Wiedergabe der diesbezüglichen Ausführungen in den beiden zuerst genannten Beschlüssen ausführlich befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Berücksichtigung dieser Deputatsreduzierungen nicht an Rechtsfehlern zum Nachteil der Studienbewerber leidet.

    Soweit die Professor Dr. B. und Professor Dr. R. für Sprecherfunktionen zugebilligten Deputatsermäßigungen beanstandet werden, ist auf die im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - auszugsweise wiedergegebene Würdigung des Beschlusses vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - zu verweisen, in der dargelegt ist, dass sich die Sprecherfunktion nicht im engen Verständnis des Wortes auf Kommunikationsaufgaben nach außen beschränkt.

    Zu den Einwänden gegen die Deputatsreduzierung bei Professor Dr. Z. ist ebenfalls auf die im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - auszugsweise wiedergegebene diesbezügliche Darlegung im Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - und den dort dargelegten Umfang der zeitlichen Inanspruchnahme von Professor Dr. Z. durch die von ihm wahrgenommenen zwei Funktionen - und zwar diejenige eines DFG-Fachgutachters und diejenige eines Sprechers einer DFG-Forschergruppe - hingewiesen, wobei letztere Funktion, in der sich Professor Dr. Z. möglicherweise mit einem anderen Wissenschaftler abwechselt, den bei weitem geringeren Teil der Belastung ausmacht.

    In diesem Zusammenhang ist zur Vermeidung von Missverständnissen anzumerken, dass der 2. Senat im Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - die Umrechnung des Zeitstunden-Aufwandes in Semesterwochenstunden nicht übernommen hat.

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Zulassung zum ersten Fachsemester des

    Drei weitere Studienbewerber wurden auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - zugelassen, so dass sich die Gesamtzahl auf 296 erhöhte.

    Der Senat hat sich mit dem inhaltsgleichen Vorbringen von Antragstellern in den Rechtsmittelverfahren betreffend die Zulassung zum Medizinstudium im Wintersemester 2011/2012 in seinem Beschluss vom 17.6.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - ausführlich befasst und folgendes ausgeführt:.

    Im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - der im Zeitpunkt der Erstellung der der Festsetzung der Studienplatzzahl in der ZZVO 2012/2013 vom Mai 2012 zugrundeliegenden Kapazitätsberechnung noch nicht vorlag, hat sie die Lehrverpflichtung von Frau Dr. D., die als akademische Oberrätin auf Zeit eingestellt wurde, von 4 LVS/DS auf 7 LVS/DS angehoben.

    Mit der Verminderung des Deputats von Professor Dr. L. hat sich der Senat in seinen Beschlüssen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - sowie vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - eingehend befasst und diese gebilligt.

    Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - betreffend inhaltsgleiche Rügen eines Antragstellers der Kapazitätsprozesse des Vorjahres ausgeführt:.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -.

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 105/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Testattermine in Makroskopischer und

    Mit der Frage der Berechtigung der auch in den vorliegenden Verfahren wieder umstrittenen Deputatsreduzierungen hat sich der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - betreffend das Studienjahr 2012/2013 unter auszugsweiser Wiedergabe seiner Beschlüsse vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - und vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - betreffend die beiden vorherigen Studienjahre eingehend befasst und sie gebilligt.

    Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat sich in seinem Beschluss vom 14.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - in Auseinandersetzung mit substantiierten Einwendungen der Rechtsmittelführer der damaligen Verfahren dahin festgelegt, dass auch die in Rede stehenden in Form sogenannten "Teamteachings" durchgeführten Lehrveranstaltungen allein der Vorklinischen Lehreinheit zuzurechnen sind.

    Da mit dem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - unter anderem Rechtsmittelführer beschieden wurden, die von den Prozessbevollmächtigten der Antragsteller der vorliegenden Beschwerdeverfahren 1 B 105/14.NC bis 1 B 115/14.NC vertreten wurden, ist davon auszugehen, dass den Prozessbevollmächtigten der Antragsteller dieser Beschwerdeverfahren die Rechtsauffassung des 2. Senats und ihre Begründung bekannt ist.

    Mit der Berücksichtigung dieses Ansatzes für den Lehraufwand des Wahlfaches hat sich das Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes wiederholt befasst und hierzu in seinem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. unter auszugsweiser Wiedergabe seines Beschlusses vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - die Rechtfertigung des Ansatzes von 1 SWS Vorlesung für das Wahlfach ausführlich dargelegt.

  • OVG Saarland, 17.11.2017 - 1 A 703/17

    Studienzulassung im Wege eines gerichtlichen Vergleichs - Stellenzuordnung -

    Der vormals für die Vergabe von Studienplätzen zuständige 2. Senat ist dieser Argumentation nicht gefolgt(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, juris Rdnrn. 36 ff.), sondern hat seine die Handhabung der Beklagten billigende Sichtweise(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris Rdnrn. 38 ff., vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 39 ff., und vom 17.7.2006, a.a.O., juris Rdnrn. 31 ff. und 112 ff.) bekräftigt.

    Das Zulassungsvorbringen gibt nach alldem keine Veranlassung, die die streitige Deputatsreduzierung der Beklagten im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2014, a.a.O., Rdnrn. 94 ff.) bzw. des früher zuständigen 2. Senats(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - und vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. -, jew. juris) billigende Entscheidung des Verwaltungsgerichts einer Überprüfung im Rahmen eines Berufungsverfahrens zu unterziehen.

    Der Senat teilt die Einschätzung des vormals zuständigen 2. Senats, dass die Ermessensentscheidung des Präsidiums, die in dem Präsidiumsbeschluss und der zugehörigen Beschlussvorlage dokumentiert ist, rechtlich nicht zu beanstanden und mit Blick auf den Umfang der Inanspruchnahme durch die wahrgenommenen Funktionen auch der Höhe nach nicht unvertretbar ist.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.7.2012, a.a.O., Rdnr. 130).

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 209/13

    Hochschulzulassung - Humanmedizin - Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen und dem

    Mit der Verminderung des Deputats von Professor Dr. L. hat sich der Senat in seinen Beschlüssen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - sowie vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - eingehend befasst und diese gebilligt.

    Der Senat hat sich mit der Frage der kapazitätsrechtlichen Zuordnung der im Wege sogenannten "Team-Teachings" durchgeführten Lehrveranstaltungen in seinen Beschlüssen vom 1.7.2011 - 2 B 45 /11.NC - und vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC - ausführlich auseinandergesetzt.

    In seinem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - hat der Senat unter Würdigung der substantiierten Einwände von Antragstellern der damaligen Beschwerdeverfahren, es sei von einer beträchtlichen Zeitersparnis für die Lehrpersonen der Vorklinik bei der Vorbereitung der Lehrveranstaltungen auszugehen, da bei den Plausibilitätsrechnungen zur Bestimmung des Zeitaufwandes für eine Semesterwochenstunde "reine" Lehrleistung ein faktischer Aufwand von 3 Zeitstunden angesetzt werde, die Patientenauswahl von den Lehrpersonen der Klinisch-praktischen Lehreinheit vorgenommen werde und dasselbe Thema in insgesamt 14 Praktikumsgruppen (à 20 Studierenden) wiederholt werde, seine früheren Erwägungen ergänzt und ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 17.10.2012 - 2 B 279/12

    Studienzulassung Humanmedizin; Zuordnung der Fachrichtung Biophysik

    Der Senat hält an seiner im Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC - ausführlich begründeten Auffassung fest, dass die (zur medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes gehörende) Fachrichtung "Biophysik" kapazitätsrechtlich der klinisch-theoretischen Lehreinheit zuzuordnen ist.

    Sie tragen zur Begründung ihrer Rechtsmittel vor, das Verwaltungsgericht habe sich bei seiner Entscheidung nicht mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -) betreffend die vorläufige Zulassung zum 1. Fachsemester des Medizinstudiums im Wintersemester 2011/2012 auseinandergesetzt, dem zumindest insoweit nicht gefolgt werden könne, als er die Fachrichtung Biophysik der klinisch-theoretischen Lehreinheit und nicht der vorklinischen Lehreinheit zuordne.

    Der Senat hält nach dem Ergebnis dieser Nachprüfung an seiner im Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - ausführlich begründeten Auffassung fest, dass die Fachrichtung 2.5 "Biophysik" der medizinischen Fakultät der Antragsgegnerin nach dem Erkenntnisstand der auf die Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz abzielenden Verfahren der Lehreinheit klinisch-theoretische Medizin zuzuordnen ist.

  • OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17

    Zulassung zum 1. Fachsemester Humanmedizin (WS 2016/2017); Kapazitätsberechnung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts(OVG des Saarlandes, z.B. Beschlüsse vom 17.7.2006, a.a.O., Rdnrn. 88 ff., vom 1.7.2011 - 2 B 45/11 .NC u.a. -, juris Rdnrn. 101 ff., und vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris Rdnrn. 133 f.), die der erkennende Senat sich zu eigen macht, hat ausgehend von der auf die Prognose von Studienanfängerzahlen abstellenden Bestimmung des § 11 Abs. 2 KapVO bei der Ermittlung des Exports der Lehreinheit Vorklinische Medizin kein Schwundausgleich zu erfolgen.

    Aus welchen konkreten Gründen diese Sichtweise, die seither ständige Rechtsprechung des Gerichts ist(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, a.a.O., Rdnrn. 161 ff., vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. und 2 B 209/13.NC -, jew. juris Rdnrn. 162 ff. bzw. 28 ff., und vom 24.7.2014 - 1 B 105/14.NC u.a. -, Rdnrn 85 ff.), mit dem Kapazitätserschöpfungsgebot und der Kapazitätsberechnungsformel nicht vereinbar und rein fachlich nicht haltbar sein sollte, ist den Ausführungen der Antragstellerinnen nicht zu entnehmen.

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 357/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes im

    Soweit der Senat in seinen Beschlüssen vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. und vom 17.10.2012 - 2 B 279/12.NC - darauf abgestellt habe, dass nach einer von der Antragsgegnerin vorgelegten Auflistung die bei ihr in der Fachrichtung Biophysik betriebene Forschung einen eindeutig medizinischen und klinischen Bezug aufweise, handele es sich um eine Selbstverständlichkeit, da die gesamte Forschung, die an einer medizinischen Fakultät betrieben werde, letztlich einen eindeutig medizinischen und klinischen, auf das Wohlergehen und das Wohlbefinden des Menschen ausgerichteten Bezug aufweise.

    Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - veröffentlicht bei Juris.

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 A 162/18

    Hochschulzulassung - Deputatsreduzierung wegen Aufgabenwahrnehmung bei der

  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 51/19

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019 an

  • VG Leipzig, 28.01.2015 - 2 K 455/13

    Anspruch auf Zulassung auf einen Studienplatzes außerhalb der festgesetzten

  • VG Schleswig, 15.11.2016 - 9 C 133/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Frankfurt/Main, 05.01.2015 - 3 L 2707/14
  • VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu

  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 9 C 95/17

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 15.11.2016 - 9 C 225/16

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Leipzig, 05.12.2012 - NC 2 L 285/12

    Festlegung des Ausgangspunkts für die gerichtliche Kontrolle des Lehrangebots für

  • VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der

  • VG Schleswig, 08.11.2018 - 9 C 50/18

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester im Wintersemester

  • VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der

  • VG Frankfurt/Main, 12.12.2013 - 3 L 3053/13

    Numerus clausus

  • OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18

    Studienplatzvergabe im Studienfach Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Dienstleistungsexport Zahnmedizin;

  • OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18

    Studienplatzvergabe Humanmedizin - Berücksichtigung von Team-Teaching

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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 23.10.2012 - 2 B 57/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,84954
VG Lüneburg, 23.10.2012 - 2 B 57/12 (https://dejure.org/2012,84954)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 23.10.2012 - 2 B 57/12 (https://dejure.org/2012,84954)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 2 B 57/12 (https://dejure.org/2012,84954)
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