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   OVG Sachsen, 29.05.2008 - 2 B 573/07   

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https://dejure.org/2008,9694
OVG Sachsen, 29.05.2008 - 2 B 573/07 (https://dejure.org/2008,9694)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.05.2008 - 2 B 573/07 (https://dejure.org/2008,9694)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 2 B 573/07 (https://dejure.org/2008,9694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BesÜV § 4; SächsBG § 20; SLV § 21; SächsVermAPO-gD; BRRG § 14

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Studium im Fach Vermessungswesen als Befähigungsvoraussetzung für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst; Definition des Begriffs "Befähigungsvoraussetzungen"; Sachliche Rechtfertigung einer unterschiedlichen Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten in Ost und ...

  • Judicialis

    2. BesÜV § 4; ; SächsBG § 20; ; SLV § 21; ; SächsVermAPO-gD; ; BRRG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsfähiger Zuschuss; Besoldungsübergangsverordnung; Vorbereitungsdienst; gehobener technischer Dienst; Vermessungswesen Befähigungsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.05.2008 - 2 B 573/07
    Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (BVerfG, Beschl. v. 12.2.2003 - 2 BvR 709/99, zit. nach juris).

    Zutreffend verweist das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang auf die Vergleichbarkeit des vorliegenden Falls mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.2.2003 (2 BvR 709/99 a.a.O.), in der die Anknüpfung an einen juristischen Hochschulabschluss der ehemaligen DDR bei Richtern für zulässig erachtet wird; das rechtswissenschaftliche Studium vermittle grundlegende fachbezogene Inhalte, die auch nach dem juristischen Vorbereitungsdienst im späteren Amt fortwirken, so dass ihm laufbahnrechtlich ein bedeutendes Gewicht zukomme.

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.05.2008 - 2 B 573/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 12.2.2003 (- 2 BvL 3/00 -, zitiert nach juris) ausgeführt, dass die unterschiedliche Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten in Ost und West als befristete Übergangsregelung zur Bewältigung der mit der Vereinigung entstandenen Probleme noch sachlich gerechtfertigt ist und kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums i.S.v. Art. 33 Abs. 5 GG besteht, der es dem Besoldungsgesetzgeber verwehrt, die Höhe der dem Beamten gezahlten Bezüge aus sachlich vertretbaren Gründen regional zu differenzieren.
  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09

    Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn

    Das ergibt sich bereits daraus, dass nur solchen Personen, die über die verlangte spezifische Ausbildung verfügen, überhaupt der Vorbereitungsdienst einer derartigen technischen Laufbahnrichtung offensteht (vgl. BVerwG 26. August 2009 - 2 B 41.09 - Rn. 5 für den gehobenen landwirtschaftlich-technischen Verwaltungsdienst; Sächsisches OVG 29. Mai 2008 - 2 B 573/07 - Rn. 25, 27 für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst [die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos: BVerwG 10. Dezember 2008 - 2 B 67/08 -]; BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 für das rechtswissenschaftliche Studium).
  • OVG Sachsen, 04.02.2009 - 2 A 42/08

    Ruhegehaltsfähiger Zuschuss; Besoldungsübergangsverordnung; Vertretungsdienst;

    Maßgeblich sind somit die Befähigungsvoraussetzungen, die das einschlägige Landesrecht im Zeitpunkt der Ernennung zum Probebeamten für die entsprechende Laufbahn festlegt (ebenso bereits SächsOVG, Urt. v. 29.5.2008 - 2 B 573/07 - anders noch SächsOVG, Beschl. v. 19.10.2007 - 2 E 198/07 -).

    Zu den Befähigungsvoraussetzungen für die Laufbahn des gehobenen landwirtschaftlich-technischen Dienstes in Sachsen gehört damit nach den genannten landesgesetzlichen Vorschriften die Ableistung eines Fachhochschulstudiums oder einer Berufsakademie in der entsprechenden Fachrichtung (vgl. auch SächsOVG, Urt. v. 29.5.2008, a. a. O., für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst).

  • OVG Sachsen, 15.06.2009 - 2 A 113/08

    Besoldungsübergangsverordnung; Befähigungsvoraussetzungen; höherer Dienst

    Maßgeblich sind somit die Befähigungsvoraussetzungen, die das einschlägige Landesrecht im Zeitpunkt der Ernennung zum Probebeamten für die entsprechende Laufbahn festlegt (ebenso bereits SächsOVG, Urt. v. 29.5.2008 - 2 B 573/07 - anders noch SächsOVG, Beschl. v. 19.10.2007 - 2 E 198/07 -).

    Zu den Befähigungsvoraussetzungen für die Laufbahn des gehobenen landwirtschaftlich-technischen Dienstes in Sachsen gehört damit nach den genannten landesgesetzlichen Vorschriften die Ableistung eines Fachhochschulstudiums oder einer Berufsakademie in der entsprechenden Fachrichtung (vgl. auch SächsOVG, Urt. v. 29.5.2008, a. a. O., für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst).

  • OVG Sachsen, 15.06.2009 - 2 A 112/08

    Hochschulstudium mit dem Abschluss als Diplom-Agraringenieur als

    Maßgeblich sind somit die Befähigungsvoraussetzungen, die das einschlägige Landesrecht im Zeitpunkt der Ernennung zum Probebeamten für die entsprechende Laufbahn festlegt (ebenso bereits SächsOVG, Urt. v. 29.5.2008 - 2 B 573/07 - anders noch SächsOVG, Beschl. v. 19.10.2007 - 2 E 198/07 -).

    Zu den Befähigungsvoraussetzungen für die Laufbahn des gehobenen landwirtschaftlich-technischen Dienstes in Sachsen gehört damit nach den genannten landesgesetzlichen Vorschriften die Ableistung eines Fachhochschulstudiums oder einer Berufsakademie in der entsprechenden Fachrichtung (vgl. auch SächsOVG, Urt. v. 29.5.2008, a. a. O., für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst).

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 733/08

    Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn

    Das ergibt sich bereits daraus, dass nur solchen Personen, die über die verlangte spezifische Ausbildung verfügen, überhaupt der Vorbereitungsdienst einer derartigen technischen Laufbahnrichtung offensteht (vgl. BVerwG 26. August 2009 - 2 B 41.09 - Rn. 5 für den gehobenen landwirtschaftlich-technischen Verwaltungsdienst; Sächsisches OVG 29. Mai 2008 - 2 B 573/07 - Rn. 25, 27 für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst [die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos: BVerwG 10. Dezember 2008 - 2 B 67/08 -]; BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 für das rechtswissenschaftliche Studium).
  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 411/09

    Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn

    Das ergibt sich bereits daraus, dass nur solchen Personen, die über die verlangte spezifische Ausbildung verfügen, überhaupt der Vorbereitungsdienst einer derartigen technischen Laufbahnrichtung offensteht (vgl. BVerwG 26. August 2009 - 2 B 41.09 - Rn. 5 für den gehobenen landwirtschaftlich-technischen Verwaltungsdienst; Sächsisches OVG 29. Mai 2008 - 2 B 573/07 - Rn. 25, 27 für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst [die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos: BVerwG 10. Dezember 2008 - 2 B 67/08 -]; BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 für das rechtswissenschaftliche Studium).
  • OVG Sachsen, 22.06.2009 - 2 A 379/08

    "Befähigungsvoraussetzungen" im Sinne von § 4 der 2.

    Der Senat hat zur Auslegung dieses Begriffs mit den Beteiligten bekanntgegebenem Urteil vom 29.5.2008 (2 B 573/07 - juris) entschieden:.
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