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   OVG Sachsen, 19.02.2010 - 2 B 576/09   

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OVG Sachsen, 19.02.2010 - 2 B 576/09 (https://dejure.org/2010,11008)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.02.2010 - 2 B 576/09 (https://dejure.org/2010,11008)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 2 B 576/09 (https://dejure.org/2010,11008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 33 Abs. 2; SächsVerf Art 91 Abs. 1
    Konkurrentenstreit, Regelbeurteilungen, Führungskompetenz, Überprüfung von Beurteilungen im Konkurrentenstreit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz eines Oberstaatsanwalts gegen die Besetzung einer von ihm begehrten Stelle mit einem anderen Oberstaatsanwalt; Entscheidungserheblichkeit einer möglicherweise fehlerhaften Besetzung des Gerichts bei einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgsaussichten des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz eines Oberstaatsanwalts gegen die Besetzung einer von ihm begehrten Stelle mit einem anderen Oberstaatsanwalt; Entscheidungserheblichkeit einer möglicherweise fehlerhaften Besetzung des Gerichts bei einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 12.10.2004 - 3 BS 174/04

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Beurteilung, Inzidentkontrolle

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2010 - 2 B 576/09
    Das Gericht ist auf die Kontrolle des Verfahrens, der Einhaltung vom Dienstherrn erlassener Beurteilungsrichtlinien und darauf beschränkt, ob der Begriff der Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, oder ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt, allgemein gültige Beurteilungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.2000 - 2 A 10.98 - juris; Sächs-OVG , Beschl. v. 12.10.2004, SächsVBl. 2005, 23).

    Nach der bislang vorliegenden Rechtsprechung des für Konkurrentenstreitigkeiten im Bereich der Staatsanwälte und Richter bis zum Jahr 2008 zuständigen 3. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist die Inzidentkontrolle von dienstlichen Beurteilungen im Konkurrentenstreitverfahren auf offensichtliche Beurteilungsfehler beschränkt (etwa Beschl. v. 12.10.2004 - 3 BS 174/04 -, juris); außerdem beträfe die dienstliche Beurteilung unmittelbar nur das Rechtsverhältnis zwischen den Beurteilten und seinen Dienstherrn.

  • OVG Sachsen, 05.06.2009 - 2 B 282/09

    Konkurrentenstreit; Richter; Ermessensspielraum; Streitwert

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2010 - 2 B 576/09
    Hierbei kommt neben den aktuellen Anlassbeurteilungen den aktuellen Regelbeurteilungen eine besondere Bedeutung zu (ständige Rspr. des Senats, etwa Beschl. v. 5.6.2009 - 2 B 282/09 -, juris m. w. N. ).
  • OVG Sachsen, 28.11.2003 - 3 BS 465/02
    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2010 - 2 B 576/09
    Ein Richter (oder Beamter) habe daher grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass in einem Konkurrentenstreitverfahren die dienstliche Beurteilung des Konkurrenten inzident rechtlich überprüft wird (etwa Beschl. v. 28.11.2003 - 3 BS 465/02 -, juris).
  • OVG Sachsen, 23.11.2009 - 2 A 302/08

    Beurteilung; Widerspruch; Verfristung

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2010 - 2 B 576/09
    Jedoch kann ein Beamter oder Richter entsprechend den Umständen des Einzelfalls sein Widerspruchs- und damit auch sein Klagerecht verwirken (SächsOVG, Beschl. v. 23.11.2009- 2 A 302/08 -).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98

    Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten; Dienstposten, Bewährung auf einem

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2010 - 2 B 576/09
    Das Gericht ist auf die Kontrolle des Verfahrens, der Einhaltung vom Dienstherrn erlassener Beurteilungsrichtlinien und darauf beschränkt, ob der Begriff der Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, oder ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt, allgemein gültige Beurteilungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.2000 - 2 A 10.98 - juris; Sächs-OVG , Beschl. v. 12.10.2004, SächsVBl. 2005, 23).
  • OVG Brandenburg, 23.07.2003 - 2 B 333/02

    Beschwerde (erfolglos), Verfahrensmangel: unterbliebene Entscheidung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2010 - 2 B 576/09
    Denn - unterstellt, das Verwaltungsgericht sei fehlerhaft besetzt gewesen - hätte der Antrag des Antragstellers aus diesem Grund nicht in der Sache Erfolg, sondern es käme allenfalls eine Zurückverweisung nach § 130 Abs. 2 VwGO in Betracht (vgl.OVG Bbg, Beschl. v. 23.7.2003 - 2 B 333/02-, juris).
  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2010 - 2 B 576/09
    Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragsstellers betragsmäßig nicht beziffern lässt, ist vom Auffangstreitwert auszugehen (SächsOVG, Beschl. v. 26.10.2009 - 2 B 414/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 28.01.2015 - 2 B 180/14

    Dienstliche Beurteilung, Voreingenommenheit, Auswahlentscheidung

    Vor dem Hintergrund, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, teilt der Senat die Auffassung, dass es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreicht, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (Senatsbeschl. v. 19. Februar 2010 - 2 B 576/09 -, juris und SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2006 - 3 BS 4/06 - VGH BW, Beschl. v. 12. April 2005 - 4 S 439/05 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 24. September 2002, DVBl. 2002, 1633).

    Nach einem Zeitraum von nahezu vier Jahren musste die Antragsgegnerin auch nicht mehr damit rechnen, dass die Antragstellerin die Beurteilung angreifen würde (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juli 2013 - 2 B 343/13 - Senatsbeschl. v. 19. Februar 2010 - 2 B 576/09 -, juris; Senatsbeschl. v. 23. November 2009 - 2 A 300/08 -, juris).

  • OVG Sachsen, 19.09.2019 - 2 B 225/19

    Konkurrentenstreit; Richter; Amtszulage; Gesamtleistung; Prädikat

    Ein Beamter oder Richter kann jedoch entsprechend den Umständen des Einzelfalls sein Widerspruchs- und damit auch sein Klagerecht verwirken (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschl. v. 30. November 2009 - 2 A 302/08 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 19. Februar 2010 - 2 B 576/09 -, juris Rn. 16); dann kann er auch im Rahmen eines Konkurrentenstreits Einwände nicht mehr vortragen.

    Das Verwaltungsgericht hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschl. v. 19. Februar 2010 a. a. O.) eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der der Beigeladenen erteilten Regelbeurteilung im vorliegenden Verfahren vorgenommen.

  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 518/13

    Anlassbeurteilung, Anforderungsprofil, Bestenauslese

    Der Antragsgegner musste deshalb wohl nicht mehr damit rechnen, dass der Antragsteller die Beurteilung angreifen würde (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juli 2013 - 2 B 343/13 a. a. O., Senatsbeschl. v. 19. Februar 2010 - 2 B 576/09 -, juris; Senatsbeschl. v. 23. November 2009 - 2 A 300/08 -, juris).
  • OVG Sachsen, 11.11.2010 - 2 B 126/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Konkurrentenrechtsstreit aufgrund eines

    Vor dem Hintergrund, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, teilt der Senat die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreicht, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (Beschl. des Senats v. 19.2.2010 - 2 B 576/09 -, juris ; SächsOVG, Beschl. v. 11.9.2006 - 3 BS 4/06 - ; VGH BW, Beschl. v. 12.4.2005 - 4 S 439/05 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002, DVBl. 2002, 1633).
  • OVG Sachsen, 08.07.2013 - 2 B 343/13

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Anforderungsprofil

    Der Antragsgegner musste deshalb wohl nicht mehr damit rechnen, dass der Antragsteller die Beurteilung angreifen würde (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Februar 2010 - 2 B 576/09 -, juris; Senatsbeschl. v. 23. November 2009 - 2 A 300/08 -, juris).
  • OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17

    Beamter; Beurteilung; Zuständigkeit; Überprüfung; Dienstaufsicht;

    Vor dem Hintergrund, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, teilt der Senat die Auffassung, dass es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreicht, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (Senatsbeschl. v. 31. Januar 2017 - 2 B 285/16 - und v. 19. Februar 2010 - 2 B 576/09 -, jeweils juris und SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2006 - 3 BS 4/06 - VGH BW, Beschl. v. 12. April 2005 - 4 S 439/05 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 24. September 2002, DVBl. 2002, 1633).
  • VG Hannover, 06.02.2018 - 13 B 10917/17

    Ausschärfende Betrachtung; Auswahlgespräch; Auswahlverfahren; dienstliche

    Diese sind in der Regel den aktuellen dienstlichen Beurteilungen zu entnehmen (BVerfG, Beschl. v. 4.2.2016, 2 BvR 2223/15, juris Rn. 70 m.w.N.; OVG Sachsen, Beschl. v. 19.2.2010, 2 B 576/09, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 31.01.2017 - 2 B 285/16

    Stellenbesetzung; Beurteilung; Auswahlentscheidung

    Vor dem Hintergrund, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, teilt der Senat die Auffassung, dass es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreicht, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (Senatsbeschl. v. 19. Februar 2010 - 2 B 576/09 -, juris und SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2006 - 3 BS 4/06 - VGH BW, Beschl. v. 12. April 2005 - 4 S 439/05 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 24. September 2002, DVBl. 2002, 1633).
  • OVG Sachsen, 01.12.2015 - 2 B 257/15

    Stellenbesetzung, Ergebnisoffenheit, Personalentwicklungskonzept, Sächsische

    Vor dem Hintergrund, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, teilt der Senat die Auffassung, dass es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreicht, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (Senatsbeschl. v. 19. Februar 2010 - 2 B 576/09 -, juris und SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2006 - 3 BS 4/06 - VGH BW, Beschl. v. 12. April 2005 - 4 S 439/05 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 24. September 2002, DVBl. 2002, 1633).
  • OVG Sachsen, 22.04.2010 - 2 B 55/10

    Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung zur Besetzung einer Stelle des

    Denn - das Vorliegen eines Fehlers unterstellt - der Antrag des Antragstellers hätte aus diesem Grund nicht in der Sache Erfolg, sondern es käme allenfalls eine Zurückverweisung nach § 130 Abs. 2 VwGO in Betracht (SächsOVG, Beschl. v. 19.2.2010 - 2 B 576/09 - vgl. OVG Bbg, Beschl. v. 23.7.2003 - 2 B 333/02 -, [...]).
  • OVG Sachsen, 20.11.2018 - 2 B 355/18

    Konkurrentenstreit; Obergerichtsvollzieher mit Zulage; Dokumentation der

  • VG Hannover, 02.05.2017 - 13 B 7374/16

    Beurteilung; Beurteilungsrichtlinie; Konkurrentenverfahren;

  • OVG Sachsen, 16.12.2011 - NC 2 B 315/11

    Hinderung der Einbeziehung von später eingehenden Rechtsschutzanträgen in eine

  • OVG Sachsen, 03.03.2011 - 2 B 236/10

    Konkurrentenstreit, Abbruch des Auswahlverfahrens, Beurteilungen

  • VGH Bayern, 15.06.2010 - 3 CE 10.725

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (weiterer aufsichtsführender Richter am

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