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   BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08   

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BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08 (https://dejure.org/2008,5437)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.2008 - 2 B 60.08 (https://dejure.org/2008,5437)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 2 B 60.08 (https://dejure.org/2008,5437)
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08
    4 Eine Divergenz liegt nur dann vor und ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem von den maßgeblichen Gerichten aufgestellten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat und das Urteil darauf auch beruht (Beschluss vom 21. Juni 1995 BVerwG 8 B 61.95 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08
    Der nach diesen Regeln ermittelte Erklärungsinhalt ist als Tatsachenfeststellung nur darauf überprüfbar, ob allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln verletzt sind (Urteil vom 19. Februar 1982 BVerwG 8 C 27.81 BVerwGE 65, 61 ).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts entsprechend den zu den §§ 133, 157 BGB entwickelten Regeln zu ermitteln und dabei der objektiv erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (Urteil vom 21. Juni 2006 BVerwG 6 C 19.06 BVerwGE 126, 149 ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08
    8 dd) Aus welchen Gründen das Oberverwaltungsgericht vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1987 2 BvR 933/82 (BVerfGE 76, 256) abgewichen sein soll, erschließt sich aus dem Vortrag des Beschwerdeführers nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08
    7 cc) Der Vortrag des Beschwerdeführers lässt ebenso wenig eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 BVerwG Gr. Sen. 1.84 und 2.84 (BVerwGE 70, 356) erkennen.
  • BVerwG, 25.02.1997 - 11 B 5.97

    Unzureichende Substantiierung der Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08
    Allein das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen genügt dafür nicht (Beschluss vom 25. Februar 1997 BVerwG 11 B 5.97 juris Rn. 4).
  • BVerwG, 13.04.1972 - II C 2.71

    Anrechnung von Vordienstzeiten eines Beamten als ruhegehaltfähige Dienstzeit -

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08
    5 aa) Anders als vom Beschwerdeführer vertreten, liegt keine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 1972 BVerwG 2 C 2.71 (BVerwGE 40, 65) vor.
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08
    Zur Herstellung der Entscheidungsreife gehört auch die Anhörung des Betroffenen, die der Wahrung des in einem rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren gebotenen rechtlichen Gehörs dient (Urteil vom 20. September 2001 BVerwG 7 C 6.01 Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 103).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Unterlässt die Behörde die Anhörung, so läuft die Frist nicht (BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 2 B 60.08 - juris); verzögert sie sie, so läuft die Frist gleichwohl nicht früher (BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6.01 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 103); allerdings greifen dann gegebenenfalls die Grundsätze der Verwirkung ein (BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6.01 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 103).
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Dabei ist der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (stRspr; vgl. Beschluss vom 4. Dezember 2008 - BVerwG 2 B 60.08 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VG Berlin, 26.09.2014 - 11 L 353.14

    Internetanbieter Uber bleibt im Land Berlin weiter verboten

    Dabei ist der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - BVerwG 2 B 60.08 - juris).
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