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   BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 63.14   

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https://dejure.org/2015,10763
BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 63.14 (https://dejure.org/2015,10763)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2015 - 2 B 63.14 (https://dejure.org/2015,10763)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2015 - 2 B 63.14 (https://dejure.org/2015,10763)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG
    Haftungsbegründender adäquater Zurechnungszusammenhang im Rahmen eines Schadenersatzbegehrens eines Beamten wegen Nichtbeförderung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Schadensersatz bzgl. Zusage der Ernennung zum Senatsrat

  • rewis.io

    Haftungsbegründender adäquater Zurechnungszusammenhang im Rahmen eines Schadenersatzbegehrens eines Beamten wegen Nichtbeförderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2 -3
    Gewährung von Schadensersatz bzgl. Zusage der Ernennung zum Senatsrat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 36.13

    Indizienbeweis; Kausalität bei Erkrankungsgefahr durch eine Dienstausübung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 63.14
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 36.13 - NVwZ 2014, 1325 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 63.14
    Die Rüge, das Oberverwaltungsgericht habe die vom Bundesverwaltungsgericht in der benannten Entscheidung vorgegebenen Beweiserleichterungen "nicht berücksichtigt", beinhaltet nur den Vorwurf unzutreffender Rechtsanwendung und ist daher nicht geeignet, die Revisionszulassung wegen Divergenz zu begründen (BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 63.14
    Für die Überzeugungsbildung des Oberverwaltungsgerichts fehlt es damit an einer tragfähigen Tatsachengrundlage (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 - NVwZ-RR 2014, 314 Rn. 19).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10

    Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 63.14
    Die Gleichstellung des Unterlassens einer den Schaden möglicherweise verhindernden Kontrolle mit einer eigenständigen Ursachenbegründung ist nach den vom Oberverwaltungsgericht selbst für richtig befundenen Maßstäben unschlüssig und damit auch verfahrensfehlerhaft (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 6 C 18.10 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 138 Rn. 18).
  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06

    Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 63.14
    Entsprechendes gilt für den mit der Nichtzulassungsbeschwerde in Bezug genommenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 2007 - 2 C 21.06 u.a. - (BVerwGE 129, 272); auch insoweit ist ein grundsätzlicher Auffassungsunterschied zur angegriffenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bereits nicht aufgezeigt.
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 63.14
    b) Hinsichtlich des Schadensersatzbegehrens (Anträge zu 3, 4 und 5 im Berufungsverfahren) kann die Revision nicht wegen der vom Kläger geltend gemachten Abweichung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - (BVerwGE 124, 99 ) zugelassen werden (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • VG Schleswig, 11.11.2019 - 2 B 44/19

    Zweitwohnungssteuer

    Bei diesem Erfordernis handelt es sich um eine nicht nachholbare Zugangsvoraussetzung, die im Zeitpunkt des Antragseingangs bei Gericht gegeben sein muss (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13.07.2012 - 9 B 818/12 -, NVwZ-RR 2012, 748 m.w.N.; VG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2014 - 2 B 63/14 -, nicht veröffentlicht).

    Vielmehr muss die Vollstreckung aus dem Bescheid schon begonnen haben, der Beginn der Vollstreckung für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt worden sein oder es müssen konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 25.02.2013 - 5 L 169/13 -, zit. nach juris m.w.N.; VG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2014 - 2 B 63/14 -, nicht veröffentlicht).

  • BVerwG, 17.06.2016 - 2 B 101.15

    10 AZR 63/14

    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie Beschluss vom 23. April 2015 - 2 B 63.14 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 67 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.2016 - 2 B 51.14

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Ruhestandsbeamten wegen Besitzverschaffung von

    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16 sowie Beschluss vom 23. April 2015 - 2 B 63.14 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 67 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.06.2017 - 2 B 17.17

    Schadensersatzbegehren eines Ruhestandsbeamten wegen einer Verletzung der

    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. April 2015 - 2 B 63.14 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 67 Rn. 7 m.w.N.).
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