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   BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08   

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BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08 (https://dejure.org/2009,3940)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2009 - 2 B 64.08 (https://dejure.org/2009,3940)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 2 B 64.08 (https://dejure.org/2009,3940)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BRRG § 126 Abs. 3 Nr. 4; LBG Berlin a. F. § 111a Nr. 2; LBG Berlin n. F. § 93 Abs. 1 Nr. 2
    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare Klageerhebung; Treuepflicht des Beamten; Rechtsschutzbedürfnis; behördliches Abänderungsverfahren; Wahlmöglichkeit des Beamten zwischen Abänderungsverfahren und Klageerhebung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BRRG § 126 Abs. 3 Nr. 4
    Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; Dienstliche Beurteilung; Rechtsschutzbedürfnis; Treuepflicht des Beamten; Wahlmöglichkeit des Beamten zwischen Abänderungsverfahren und Klageerhebung; behördliches Abänderungsverfahren; unmittelbare Klageerhebung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis eines Vorverfahrens für beamtenrechtliche Klagen gegen dienstliche Beurteilungen; Erfordernis einer vorherigen Befassung des Dienstherren mit dem Begehren als Gebot aus der Treuepflicht des Beamten; Notwendigkeit eines sonstigen behördlichen Vor- oder ...

  • Judicialis

    BRRG § 126 Abs. 3 Nr. 4; ; LBG Berlin a.F. § 111a Nr. 2; ; LBG Berlin n.F. § 93 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Erfordernis eines Vorverfahrens für beamtenrechtliche Klagen gegen dienstliche Beurteilungen; Erfordernis einer vorherigen Befassung des Dienstherren mit dem Begehren als Gebot aus der Treuepflicht des Beamten; Notwendigkeit eines sonstigen behördlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1314
  • AnwBl 2010, 71
  • DÖV 2009, 821
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08
    Auch kann das jeweils einschlägige materielle Recht es gebieten, die geforderte Leistung zunächst bei der Behörde zu beantragen (Urteil vom 28. Juni 2001 - BVerwG 2 C 48.00 - BVerwGE 114, 350 = Buchholz 230 § 126 BRRG Nr. 21, vgl. auch Urteil vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 C 41.00 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 22).

    Der in der Beschwerdebegründung dargestellte Rechtssatz des Berufungsgerichts weicht schon deshalb nicht von einem tragenden Rechtssatz des Senatsurteils vom 28. Juni 2001 - BVerwG 2 C 48.00 - (BVerwGE 114, 350) ab, weil sich der Senat dort mit der rechtlichen Notwendigkeit einer Befassung des Dienstherrn mit dem Rechtsschutzbegehren des Beamten trotz fehlenden Vorverfahrens gemäß §§ 68 ff. VwGO nicht befasst hat.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08
    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und ob sie auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (stRspr; Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356 = Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08
    Aufgrund der zentralen Bedeutung von Beurteilungen im Rahmen von Entscheidungen nach Art. 33 Abs. 2 GG einerseits und der nur eingeschränkt möglichen gerichtlichen Kontrolle von dienstlichen Beurteilungen andererseits könnte es verfassungsrechtlich geboten sein, dass der Beamte die verfahrensrechtlich gesicherte Möglichkeit hat, aufgrund seiner Einwendungen gegen die Beurteilung eine nochmalige Ausübung des Beurteilungsspielraums zu erreichen (vgl. für Prüfungsentscheidungen: BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08
    Dienstliche Beurteilungen haben eine zentrale Bedeutung im Rahmen von Entscheidungen nach Art. 33 Abs. 2 GG (Urteil vom 16. Oktober 2008 - BVerwG 2 A 9.07 - ZBR 2009, 199 , zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen; stRspr).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08
    Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO obliegt es dem Beschwerdeführer, diese Voraussetzungen darzulegen (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08
    Auch kann das jeweils einschlägige materielle Recht es gebieten, die geforderte Leistung zunächst bei der Behörde zu beantragen (Urteil vom 28. Juni 2001 - BVerwG 2 C 48.00 - BVerwGE 114, 350 = Buchholz 230 § 126 BRRG Nr. 21, vgl. auch Urteil vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 C 41.00 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 22).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Es würde die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes erschweren, weil der Beamte nach der Ablehnung des Antrags nicht sogleich Klage erheben kann, sondern Widerspruch einlegen muss (Urteil vom 28. Juni 2001 a.a.O. S. 355 f. bzw. S. 4 f.; Beschluss vom 18. Juni 2009 - BVerwG 2 B 64.08 - Buchholz 237.2 § 93 BlnLBG Nr. 1 = NVwZ 2009, 1314 ).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Zu berücksichtigen ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats, dass dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26).

    Wenn der Dienstherr Richtlinien für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, so sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzuwendenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden (BVerwG, Beschluss vom 18.6.2009, a. a. O., Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 -, BVerwGE 150, 359, vom 21.03.2007 - 2 C 2.06 -, IÖD 2007, 206 und vom 24.11.2005 - 2 C 34.04 -, BVerwGE 124, 356; Beschluss vom 18.06.2009 - 2 B 64.08 -, NVwZ 2009, 1314; Senatsurteil vom 28.09.2010 - 4 S 1655/09 -, Juris, und Senatsbeschluss vom 13.11.2014, a.a.O., m.w.N.).
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