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   BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87   

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https://dejure.org/1988,3267
BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87 (https://dejure.org/1988,3267)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1988 - 2 B 64.87 (https://dejure.org/1988,3267)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 (https://dejure.org/1988,3267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die dienstliche Beurteilung ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darstellt und daß die tatsächlichen Grundlagen, auf denen dieses Werturteil beruht, nicht notwendig in die dienstliche Beurteilung aufgenommen werden müssen (vgl. BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]).
  • BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 21.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beweisrisikos des

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87
    Ob die Plausibilität des Gesamturteils dadurch in Frage gestellt wird, daß einzelne Teilwerturteile nicht nachvollziehbar sind, ist nicht rechtsgrundsätzlich, sondern nur unter Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beantworten (vgl. Beschluß vom 11. März 1987 - BVerwG 2 B 21.87 -).
  • BVerwG, 04.04.1984 - 2 B 19.83
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87
    Im übrigen ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG gestützten Entlassungsverfügung allein maßgebend, ob die zur Stützung des negativen Urteils über die Bewährung des Probebeamten herangezogenen Tatsachen zutreffen und ob sie im Rahmen der dem Dienstherrn eingeräumten Beurteilungsermächtigung die Entlassung wegen mangelnder Bewährung rechtfertigen können, nicht hingegen, ob eine über die Probezeit abgegebene dienstliche Beurteilung den formellen Erfordernissen entspricht (vgl. hierzu Beschlüsse vom 4. April 1984 - BVerwG 2 B 19.83 - und vom 2. April 1986 - BVerwG 2 B 84.85 - ).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 39.85

    Beamtenverhältnis auf Probe - Entlassung - Zustimmung des Personalrats -

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87
    Der Sinn dieser Regelung besteht darin, die Persönlichkeitssphäre desjenigen Beamten zu schützen, der das Recht auf Mitwirkung des Personalrats gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BPersVG nicht in Anspruch nehmen will (vgl. hierzu BVerwGE 68, 197 [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 27/82] und Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - <ZBR 1987, 286> m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82

    Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87
    Der Sinn dieser Regelung besteht darin, die Persönlichkeitssphäre desjenigen Beamten zu schützen, der das Recht auf Mitwirkung des Personalrats gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BPersVG nicht in Anspruch nehmen will (vgl. hierzu BVerwGE 68, 197 [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 27/82] und Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - <ZBR 1987, 286> m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.1986 - 2 B 84.85
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87
    Im übrigen ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG gestützten Entlassungsverfügung allein maßgebend, ob die zur Stützung des negativen Urteils über die Bewährung des Probebeamten herangezogenen Tatsachen zutreffen und ob sie im Rahmen der dem Dienstherrn eingeräumten Beurteilungsermächtigung die Entlassung wegen mangelnder Bewährung rechtfertigen können, nicht hingegen, ob eine über die Probezeit abgegebene dienstliche Beurteilung den formellen Erfordernissen entspricht (vgl. hierzu Beschlüsse vom 4. April 1984 - BVerwG 2 B 19.83 - und vom 2. April 1986 - BVerwG 2 B 84.85 - ).
  • BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18

    Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund

    In der Rechtsprechung ist aber zugleich anerkannt, dass maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der auf die mangelnde Bewährung gestützten Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe allein ist, ob die zur Stützung des negativen Urteils über die Bewährung herangezogenen Tatsachen zutreffend sind und ob sie im Rahmen der dem Dienstherrn eingeräumten Beurteilungsermächtigung die Entlassung rechtfertigen können, nicht hingegen, ob eine über die Probezeit abgegebene dienstliche Beurteilung als solche Bestand hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 1988 - 2 B 64/87, juris Rn. 6; vom 2. April 1986 - 2 B 84/85, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Februar 2018 - OVG 10 N 34.17, juris Rn. 12; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. März 2011 - 1 A 808/09, juris Rn. 17; vgl. auch Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Loseblattsammlung 3. Aufl. B III Rn. 201).
  • BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, Notwendigkeit einer

    Maßgebend ist allein, ob der in ihr mitgeteilte Sachverhalt zutrifft, den der Dienstherr zur Begründung des negativen Urteils über die Bewährung und damit der Entlassung herangezogen hat, und ob sich der Dienstherr mit den darauf gestützten oder herangezogenen Wertungen im Rahmen der ihm eingeräumten Beurteilungsermächtigung hält (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. April 1986 - 2 B 84.85 - Buchholz 238.37 § 66 NWPersVG Nr. 1 S. 2 f. und vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 42 S. 2 f.).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche

    Danach verfolgt die personalvertretungsrechtliche Hinweispflicht den speziellen Zweck, den Beschäftigten darauf aufmerksam zu machen, daß ihm die Entscheidung obliegt, ob in seiner Angelegenheit der Personalrat nach den Regeln des Personalvertretungsrechts beteiligt werden soll (BVerwGE 68, 197 ; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; Beschluß vom 14. Januar 1988 - BVerwG 2 B 64.87 - ; BVerwGE 81, 277 ).
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