Rechtsprechung
BVerwG, 12.03.2004 - 2 B 65.03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zeitliche Messbarkeit der nicht auf die Unterrichtserteilung entfallende Arbeitszeit eines Lehrers - Festsetzung des Regelstundenmaßes durch den Dienstherren - Begründungspflicht des Verordnungsgebers hinsichtlich der von ihm geschaffenen Normen - Geltendmachung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2003 - 6 A 4404/02
- BVerwG, 12.03.2004 - 2 B 65.03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
Auszug aus BVerwG, 12.03.2004 - 2 B 65.03
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die nicht auf die Unterrichtserteilung entfallende Arbeitszeit eines Lehrers (Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Elternbesprechungen, Konferenzen und dergleichen) nicht in einer im Einzelnen messbaren und überprüfbaren Größe bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden (vgl. Urteil vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 40.77 - BVerwGE 59, 142 sowie Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 - Buchholz 237.0 § 90 BaWüLBG Nr. 2, S. 2 jeweils m.w.N.).Eine Festsetzung des Regelstundenmaßes ist nur dann fehlerhaft, wenn mit ihm den Lehrern so viele Unterrichtsstunden abverlangt werden, dass - bei der gebotenen objektiven typisierenden Betrachtung - der aufgezeigte zeitliche Rahmen schlechthin nicht eingehalten werden kann (vgl. Beschluss vom 14. Dezember 1989 a.a.O. S. 2).
- BVerwG, 01.06.1978 - 2 C 20.76
Pflichtstunden von Lehrern an Grundschulen und Hauptschulen - Anwendung des …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2004 - 2 B 65.03
Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich exakt messbar, als die dafür aufzuwendende Zeit auch nach der Zahl der unterrichteten Schüler, nach Schulfächern und individuell nach Fähigkeiten und Erfahrungen des einzelnen Lehrers differiert (vgl. Urteile vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 14 S. 22 ff. und vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 279 S. 9 ff.). - BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
Auszug aus BVerwG, 12.03.2004 - 2 B 65.03
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die nicht auf die Unterrichtserteilung entfallende Arbeitszeit eines Lehrers (Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Elternbesprechungen, Konferenzen und dergleichen) nicht in einer im Einzelnen messbaren und überprüfbaren Größe bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden (vgl. Urteil vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 40.77 - BVerwGE 59, 142 …sowie Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 - Buchholz 237.0 § 90 BaWüLBG Nr. 2, S. 2 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81
Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer - …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2004 - 2 B 65.03
Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich exakt messbar, als die dafür aufzuwendende Zeit auch nach der Zahl der unterrichteten Schüler, nach Schulfächern und individuell nach Fähigkeiten und Erfahrungen des einzelnen Lehrers differiert (vgl. Urteile vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 14 S. 22 ff. und vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 279 S. 9 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2005 - 6 A 2650/03
Bestehen einer Vergütungspflicht für den Bereitschaftsdienst eines Lehrers im …
vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 22. September 2003 - 6 A 4404/02 - (im Anschluss an OVG NRW, Beschlüsse vom 4. K. 2003 - 6 A 2419/00 -, vom 14. K. 2003 - 6 A 2040/01 - und vom 9. September 2003 - 2361/02 -); Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen durch BVerwG, Beschluss vom 12. März 2004 - 2 B 65.03 -.