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   BVerwG, 10.07.1998 - 2 B 65.98   

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https://dejure.org/1998,7332
BVerwG, 10.07.1998 - 2 B 65.98 (https://dejure.org/1998,7332)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1998 - 2 B 65.98 (https://dejure.org/1998,7332)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1998 - 2 B 65.98 (https://dejure.org/1998,7332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soldatenversorgungsrecht; Besoldungsrecht; Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen; Stellenzulagen, Ruhegehaltfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1999, 655
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.06.1984 - 6 C 94.83

    Stellenzulage für Luftfahrzeugführer - Sonstige Luftfahrzeuge - Zuletzt gewährte

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1998 - 2 B 65.98
    »Die Stellenzulage für bestimmte Flieger nach Nr. 6 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B gehört jedenfalls bei weniger als zehnjähriger ruhegehaltfähiger Verwendung nur in der zuletzt bezogenen Höhe zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (im Anschluß an Urteil vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 C 94.83 - [Buchholz 235 § 42 Nr. 6]).

    Stünde die Verwaltungspraxis im Widerspruch zu der Vorschrift - wovon das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Erwägungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 C 94.83 - (Buchholz 235 § 42 Nr. 6) ausgegangen ist -, so ergäbe sich daraus kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht, also auf noch weitere Ausdehnung einer rechtswidrigen Praxis.

    Insbesondere ist durch das angeführte Urteil vom 12. Juni 1984 (aaO.) geklärt, daß der Begriff der "zuletzt gewährten Stellenzulage" in Absatz 2 Satz 1 der Vorbemerkung Nr. 6 sich nicht nur auf den Grund, sondern auch auf die Höhe der bei Beendigung der Verwendung gewährten Zulage bezieht.

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 34.96

    Amtsgemäße Versorgung - Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage -

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1998 - 2 B 65.98
    Auch besteht hinsichtlich der versorgungsrechtlichen Berücksichtigung von Zulagen, die vor Eintritt in den Ruhestand bereits weggefallen waren, um so weniger Anlaß zu einer ausdehnenden Auslegung, als es sich jeweils um über den Grundsatz der amtsgemäßen Versorgung hinausgehende, im System des Versorgungsrechts ungewöhnliche Vergünstigungen handelt (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 34.96 - [Buchholz 239.1 § 5 Nr. 14 = ZBR 1998, 29]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1998 - 2 B 65.98
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 9.98

    Ruhegehalt, Berücksichtigung einer Stellenzulage bei Berechnung des -;

    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht, also auf eine noch weitere Ausdehnung einer rechtswidrigen Praxis besteht nicht (vgl. zuletzt Beschluß des erkennenden Senats vom 10. Juli 1998 BVerwG 2 B 65.98 DokBer B 1998, 281 - 282>).
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