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   BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 67.84   

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BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 67.84 (https://dejure.org/1985,1981)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1985 - 2 B 67.84 (https://dejure.org/1985,1981)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1985 - 2 B 67.84 (https://dejure.org/1985,1981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst - Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65

    Verfassungsgemäßheit der Pflicht zur Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 67.84
    § 7 Abs. 3 NebVO ist jedoch durch die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Nebentätigkeitsverordnung vom 9. Mai 1975 (GVBl. S. 179) schon mit Wirkung vom 1. Januar 1973 nicht nur hinsichtlich der Höchstgrenze (vgl. hierzu im übrigen § 7 Abs. 3 NebVO in der Fassung der Landesverordnung zur Änderung der Nebentätigkeitsverordnung vom 26. Juni 1971 ), sondern - ersichtlich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des beschließenden Senats (BVerwGE 41, 316) - durch nach Besoldungsgruppen der Beamten gestaffelte Höchstbeträge von 7 200 bis 12 000 DM je Kalenderjahr geändert worden.

    - Im übrigen berücksichtigt die Beschwerde bei ihren Ausführungen nicht in ausreichendem Maße, daß nach der auch von ihr herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1980 - 2 BvL 7, 8, 9/76 - (BVerfGE 55, 207 ) - unbeschadet der gebotenen Differenzierung (vgl. hierzu auch BVerwGE 41, 316) - durch die Festsetzung von Höchstbeträgen und die Anordnung der Ablieferung übersteigender Beträge bei Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst neben der Vermeidung eines Übermaßes an Nebentätigkeit auf Kosten des Hauptamtes eine Doppelbesoldung aus öffentlichen Mitteln in Grenzen gehalten werden soll (vgl. auch BVerwGE 29, 191 [BVerwG 14.03.1968 - VI C 45/64]; 36, 61 [BVerwG 03.09.1970 - II C 130/67]; 41, 316 [BVerwG 19.01.1973 - IV C 26/71]; Urteil vom 23. September 1975 - BVerwG 2 C 19.71 - ; Fürst, GKÖD I, K § 64 Rz 10; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, vor Art. 73 Erl. 3; Art. 73 Erl. 8).

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 67.84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächlich das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ).

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 67.84
    - Im übrigen berücksichtigt die Beschwerde bei ihren Ausführungen nicht in ausreichendem Maße, daß nach der auch von ihr herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1980 - 2 BvL 7, 8, 9/76 - (BVerfGE 55, 207 ) - unbeschadet der gebotenen Differenzierung (vgl. hierzu auch BVerwGE 41, 316) - durch die Festsetzung von Höchstbeträgen und die Anordnung der Ablieferung übersteigender Beträge bei Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst neben der Vermeidung eines Übermaßes an Nebentätigkeit auf Kosten des Hauptamtes eine Doppelbesoldung aus öffentlichen Mitteln in Grenzen gehalten werden soll (vgl. auch BVerwGE 29, 191 [BVerwG 14.03.1968 - VI C 45/64]; 36, 61 [BVerwG 03.09.1970 - II C 130/67]; 41, 316 [BVerwG 19.01.1973 - IV C 26/71]; Urteil vom 23. September 1975 - BVerwG 2 C 19.71 - ; Fürst, GKÖD I, K § 64 Rz 10; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, vor Art. 73 Erl. 3; Art. 73 Erl. 8).

    Sie vernachlässigt, daß der Verordnunggeber eine pauschalierende und typisierende - Besonderheiten des Einzelfalles nicht berücksichtigende - Regelung treffen und bestimmen kann, welche Art von Nebentätigkeiten im Blick auf öffentliche Interessen von solchen Beschränkungen freizustellen sind (BVerfGE 55, 207 ), ohne gegen den Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. hierzu u.a. auch Urteil vom 26. März 1970 - BVerwG 2 C 50.65 - <ZBR 1970, 229>; Fürst, GKÖD I, K § 65 Rz 7).

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 67.84
    Sollte die Beschwerde geltend machen wollen, das Berufungsgericht habe seine aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO sowie dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) folgende Pflicht, den gesamten aus dem Verfahren sich ergebenden Tatsachenstoff zu berücksichtigen (vgl. Urteile vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - und vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 36.82 -), verletzt, so könnte die Rüge auch unabhängig von den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht durchgreifen.
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 36.82

    Abänderung der Besoldungsgruppe eines Beamten - Besoldung von Realschulrektoren

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 67.84
    Sollte die Beschwerde geltend machen wollen, das Berufungsgericht habe seine aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO sowie dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) folgende Pflicht, den gesamten aus dem Verfahren sich ergebenden Tatsachenstoff zu berücksichtigen (vgl. Urteile vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - und vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 36.82 -), verletzt, so könnte die Rüge auch unabhängig von den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht durchgreifen.
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 67.84
    Mit solchen, auf einer Vernachlässigung des rechtssytematischen Unterschiedes zwischen der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision beruhenden Angriffen gegen die Rechtsanwendung durch das Berufungsgericht kann die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg haben, und zwar selbst dann nicht, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 67.84
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächlich das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ).
  • BVerwG, 03.09.1970 - II C 34.69

    Nebentätigkeiten eines Beamten - Anrechnung von Vergütungen aus Nebentätigkeit im

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 67.84
    - Im übrigen berücksichtigt die Beschwerde bei ihren Ausführungen nicht in ausreichendem Maße, daß nach der auch von ihr herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1980 - 2 BvL 7, 8, 9/76 - (BVerfGE 55, 207 ) - unbeschadet der gebotenen Differenzierung (vgl. hierzu auch BVerwGE 41, 316) - durch die Festsetzung von Höchstbeträgen und die Anordnung der Ablieferung übersteigender Beträge bei Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst neben der Vermeidung eines Übermaßes an Nebentätigkeit auf Kosten des Hauptamtes eine Doppelbesoldung aus öffentlichen Mitteln in Grenzen gehalten werden soll (vgl. auch BVerwGE 29, 191 [BVerwG 14.03.1968 - VI C 45/64]; 36, 61 [BVerwG 03.09.1970 - II C 130/67]; 41, 316 [BVerwG 19.01.1973 - IV C 26/71]; Urteil vom 23. September 1975 - BVerwG 2 C 19.71 - ; Fürst, GKÖD I, K § 64 Rz 10; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, vor Art. 73 Erl. 3; Art. 73 Erl. 8).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 67.84
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächlich das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 67.84
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 14.03.1968 - VI C 45.64
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 22.09.1966 - VIII C 109.64

    Rückforderung überzahlter Bezüge

  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

  • BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im

  • BVerwG, 19.01.1973 - IV C 26.71

    Offenlegung der Bebauungsabsicht in einer Vertragsurkunde - Erforderlichkeit

  • BVerwG, 03.09.1970 - II C 130.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 16.12.1975 - II B 31.74

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.03.1970 - II C 50.65
  • BVerwG, 23.09.1975 - II C 19.71

    Gleichzeitige Tätigkeit bei einer Berufsschule und bei der Bundespost -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - 6 A 1659/19

    Abführungspflicht eines Polizeibeamten bezüglich Vergütungen für Nebentätigkeiten

    - 2 C 12/09 -, a. a. O., Rn. 14, und vom 3. Juli 2003 - 2 C 17.02 -, NVwZ-RR 2004, 49 = juris Rn. 15, sowie Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - 2 B 49.11 -, juris Rn. 4, vom 14. August 2002 - 2 B 9.02 -, juris Rn. 6, und vom 22. März 1985 - 2 B 67/84 -, juris Rn. 3.

    - 2 B 67.84 -, a. a. O., Rn. 3.

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 17.02

    Beamter; Hochschullehrer; Nebentätigkeit; Pflicht zur Abführung erzielter

    Welche der verschiedenen steuerrechtlichen Möglichkeiten er geltend machen kann oder muss, ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich (vgl. dazu auch Beschluss vom 22. März 1985 - BVerwG 2 B 67.84 - Buchholz 232 § 69 BBG Nr. 8 S. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.08.2002 - 2 B 9.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Die Beschwerdebegründung berücksichtigt nicht hinreichend, dass unbeschadet einer gebotenen Differenzierung (Urteil vom 25. Januar 1973 BVerwG 2 C 87.65 a.a.O. ) die Festsetzung von Höchstbeträgen und die Anordnung der Ablieferung übersteigender Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst ein Übermaß an Nebentätigkeit auf Kosten des Hauptamtes vermeiden und eine Doppelbesoldung aus öffentlichen Mitteln in Grenzen halten sollen (vgl. Beschluss vom 22. März 1985 BVerwG 2 B 67.84 Buchholz 232 § 69 BBG Nr. 8).

    Der Verordnungsgeber kann deswegen eine pauschalierende und typisierende Besonderheit des Einzelfalles nicht berücksichtigende Regelung treffen und bestimmen, welche Art von Nebentätigkeiten im öffentlichen Interesse von solchen Beschränkungen freizustellen sind, ohne gegen den Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. u.a. Beschluss vom 22. März 1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 47.02

    Beamter; Hochschullehrer; Nebentätigkeit; Pflicht zur Abführung erzielter

    Welche der verschiedenen steuerrechtlichen Möglichkeiten er geltend machen kann oder muss, ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich (vgl. dazu auch Beschluss vom 22. März 1985 - BVerwG 2 B 67.84 - Buchholz 232 § 69 BBG Nr. 8 S. 2 m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Abführung von Vergütungen eines

    Dieses Bruttoprinzip, das selbst in dem von einer besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn getragenen Beamtenverhältnis Geltung beansprucht (vgl. BVerwG, Urt. vom 08.10.1998, NVwZ-RR 1999, 387; Beschl. vom 22.03.1985 - 2 B 67.84, Buchholz 232 § 69 BBG Nr. 8), ist auch hier zugrunde zu legen.
  • VG Mainz, 24.10.2001 - 7 K 1114/99

    Pflicht eines Beamten zur Abführung von Vergütungen aus Tätigkeit für die

    Entgegen der Auffassung des Klägers (vgl. S. 7 der Klagebegründung, Bl. 58 der Gerichtsakten) sind für die Berechnung etwaiger abzuliefernder Nebentätigkeitsvergütungen nicht dessen Nettobezüge, sondern die Vergütung maßgeblich, die er brutto von der Wirtschaftsprüferkammer erhalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1966 - 2 C 197/62 -, BVerwGE 24, 104, 105 sowie Beschluss vom 22. März 1985 - 2 B 67.84 -, Buchholz 232 § 69 BBG Nr. 8; OVG Rheinland-Pfalz. Urteile vom 23. Mai 1984 - 2 A 152/83 - und vom 20. Juni 1984 - 2 A 8/84 -).

    Welcher der verschiedenen steuerrechtlichen Möglichkeiten er geltend machen kann oder muss, ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 1985, a.a.O.).

  • VG Mainz, 09.05.2001 - 7 K 690/00

    1. Die einem beamteten Hochschullehrer auferlegte Verpflichtung, Vergütungen aus

    Maßgeblich für die Berechnung etwaiger abzuliefernder Nebentätigkeitsvergütungen sind dabei entgegen der Auffassung des Klägers nicht dessen Nettobezüge, sondern die Vergütung, die er brutto von der TU YYY erhalten hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 1966 - 2 C 197.62 -, BVerwGE 24, 92, 104, 105, und vom 22. März 1985 - 2 B 67.84 -, Buchholz 232  69 BBG Nr. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 23. Mai 1984 - 2 A 152/83 - und vom 20. Juni 1984 - 2 8/84 -).

    Welche der verschiedenen steuerrechtlichen Möglichkeiten er geltend machen kann oder muss, ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1985, aaO m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 1 A 2093/12

    Vereinbarkeit des § 3 Abs. 2 Nr. 3 NtV bei einer am Wortlaut der Vorschrift

    -, BVerfGE 55, 207 = NJW 1981, 971 = juris, Rn. 98; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C 47.02 -, ZBR 2004, 53 = juris, Rn. 12; Beschluss vom 22. März 1985 - 2 B 67.84 -, Buchholz 232 § 69 BBG Nr. 8 = juris, Rn. 3.
  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 163/05

    Anspruch auf Abführung verbotswidrig erhaltener Zuwendungen gegen einen

    Dieses Bruttoprinzip, das selbst in dem von einer besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn getragenen Beamtenverhältnis Geltung beansprucht (vgl. BVerwG, Urt. vom 08.10.1998, NVwZ-RR 1999, 387; Beschl. vom 22.03.1985 - 2 B 67.84, Buchholz 232 § 69 BBG Nr. 8), ist auch hier zugrunde zu legen.
  • VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 426/03

    Ablieferungspflicht für Nebentätigkeitsvergütungen

    Die Festsetzung von Höchstbeträgen und die Anordnung der Ablieferung übersteigender Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sollen ein Übermaß an Nebentätigkeit auf Kosten des Hauptamtes vermeiden und eine Doppelbesoldung aus öffentlichen Mitteln in Grenzen halten (BVerwG, Beschl. vom 14. August 2002 - 2 B 9/02- sowie vom 22. März 1985 - 2 B 67/84 -, Buchholz 432 § 69 BBG Nr. 8).

    Welche der verschiedenen steuerrechtlichen Möglichkeiten er geltend machen kann oder muss, ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Juli 2003 - 2 C 47.02 und 2 C 17.02 -  sowie Beschluss vom 22. März 1985 - 2 B 67/84 -, a.a.O.).

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