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BVerwG, 20.12.1988 - 2 B 69.88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Schleswig-Holstein, 20.01.1994 - 3 M 4/94
Auswahlverfahren; Personalentscheidung; Eignungsbeurteilung; Dienstposten
Allein die Tatsache, daß die Beigeladenen die Obliegenheiten des nunmehr höherwertigen Aufgabenbereichs bereits wahrnehmen, verpflichtete den Antragsgegner nicht zur Beförderung der Dienstposteninhaber (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20.12.1988, - 2 B 69.88 -, Dok Ber B 1989, S. 71 f); dieser Umstand bildet nur ein Kriterium für die am Leistungsprinzip auszurichtende Beförderungsentscheidung.Auch tatsächlich erbrachte Leistungen auf den höherwertigen Dienstposten und deren Dauer können - wie ausgeführt - grundsätzlich ein Kriterium sein, das der Dienstherr im Rahmen seines Beförderungsermessens berücksichtigen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20.12.1988, aaO).
- VGH Hessen, 18.02.1991 - 1 TG 85/91
Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch einstweilige Anordnung - …
Er war und ist weder berechtigt noch verpflichtet, die Dienstposteninhaber allein deshalb zu befördern, weil sie die Obliegenheiten des nunmehr höherwertigen Aufgabenbereiches bereits wahrnehmen (BVerwG, Urteil vom 20.12.1988 -- 2 B 69.88 DokBer. B 1989, 71-72 = Quelle 1989, 618). - VGH Hessen, 19.04.1989 - 1 UE 842/85
Erledigung der Hauptsache einer Klage gegen Nichtberücksichtigung einer Bewerbung …
Für den Fall einer -- echten -- Beförderungssituation wird nach der herrschenden Rechtsprechung (…Senatsurteil vom 27.2.1985 a.a.O. und BVerwG, Urteil vom 25.8.1988 -- 2 C 62.85 -- sowie Beschluß vom 20.12.1988 -- 2 B 69.88 --, Dokumentarische Berichte 1989, 71 -- jeweils m.w.N. --), mit der endgültigen anderweitigen Besetzung einer Stelle ein durch Ausschreibung eingeleitetes Stellenbesetzungsverfahren beendet. - OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.1991 - 2 A 10866/91
Beamter; Ablehnung einer Bewerbung; Beförderungsdienstposten; Vorläufiges …
Tatsächlich erbrachte Leistungen auf einem höherwertigen Dienstposten und deren Dauer können - wie bereits oben dargelegt - ein Kriterium für eine Beförderungsentscheidung bilden; welche Bedeutung der Dienstherr aber diesem Kriterium im Einzelfall zumißt, bleibt seinem Beförderungsermessen überlassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1986 - 2 B 15.086 - und 20.Dezember 1988 - 2 B 69.88 -, Dok.-Ber., Ausgabe B, 1989 S. 71).