Rechtsprechung
OVG Berlin, 16.05.2003 - 2 B 7.00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbetafel im Euroformat; Vorliegen eines Verstoßes gegen das Verunstaltungsverbot; Konflikt mit einem ein Kanalufer begleitenden Grünzug sowie der diesem planerisch zukommenden Aufgaben; Vorliegen eines ...
- Judicialis
BauO Bln § 10; ; BauO Bln § 11 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 09.02.2000 - 19 A 268.99
- OVG Berlin, 16.05.2003 - 2 B 7.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.02.2000 - 2 B 8.00
Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde - Einstellung eines …
Auszug aus OVG Berlin, 16.05.2003 - 2 B 7.00
Von Werbeanlagen der von der Klägerin hier beabsichtigten Art und Form oder sonstigen Eingriffen sind die uferbegleitenden Grünanlagen nach den bei der Ortsbesichtigung im vorliegenden Verfahren und in den Parallelverfahren OVG 2 B 8.00 und 9.00 getroffenen Feststellungen bisher freigehalten. - OVG Berlin, 31.07.1992 - 2 B 14.90
Bauordnungsrecht, Verunstaltungsschutz, beabsichtigte Gestaltung des Orts- und …
Auszug aus OVG Berlin, 16.05.2003 - 2 B 7.00
Die Feststellung einer Verletzung dieser umgebungsbezogenen Anforderungen an bauliche Anlagen setzt danach einen deutlich zu Tage tretenden Widerspruch des Erscheinungsbildes der Anlage zu den für die Umgebung bestimmenden städtebaulichen oder stadtbildlichen Gestaltungsmerkmalen voraus, wobei die Beurteilung nicht ausschließlich anhand des tatsächlich in der Umgebung vorhandenen Bestandes zu treffen ist; vielmehr ist auch die beabsichtigte Gestaltung des Straßen- und Ortsbildes nach Maßgabe der insoweit hinreichend konkretisierten planerischen Vorstellungen und Konzepte der zuständigen staatlichen Stellen heranzuziehen (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 31. Juli 1992, OVGE 20, 138, 139 f. = BRS 54 Nr. 110). - OVG Berlin, 22.07.1994 - 2 B 36.92
Verunstaltung; Werbetafel; Einfriedungsmauer
Auszug aus OVG Berlin, 16.05.2003 - 2 B 7.00
Darüber hinaus würde die Errichtung der Anlage unmittelbar vor der Ufereinfriedung deren Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen, da die Werbeflächen sie erheblich überragen und damit in einen Widerspruch zu ihren Strukturelementen treten würde (vgl. die Urteile des Senats vom 8. März 1985, BRS 44 Nr. 131 und vom 22. Juli 1994, BRS 56 Nr. 131).
Rechtsprechung
BVerwG, 02.03.2000 - 2 B 7.00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit von Beschwerden gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.1999 - 6 A 2634/99
- BVerwG, 02.03.2000 - 2 B 7.00