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   BVerwG, 28.08.1998 - 2 B 70.98   

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https://dejure.org/1998,6051
BVerwG, 28.08.1998 - 2 B 70.98 (https://dejure.org/1998,6051)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1998 - 2 B 70.98 (https://dejure.org/1998,6051)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1998 - 2 B 70.98 (https://dejure.org/1998,6051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßrecht; Besoldungsrecht - Abweichung von einem Berufungszulassungsbeschluß; Berufungszulassungsbeschluß, Abweichung von einem -; Revisionszulassung wegen Abweichung von einem Berufungszulassungsbeschluß; Auslandszuschläge, abschließende Sonderregelung der Gewährung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 406
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 40.96

    Auslandszuschlag - Unentgeltlich bereitgestellte Unterkunft - Unentgeltlich

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1998 - 2 B 70.98
    Der beschließende Senat hat in dem Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 2 C 40.96 - (Buchholz 240 § 55 Nr. 3) dargelegt, daß die einschränkenden Sonderregelungen des § 55 Abs. 4 Sätze 2 und 3 i.V.m. den Anlagen VI d und VI e BBesG durch niedrigere Auslandszuschläge die Entlastung berücksichtigen, "die dem Berechtigten durch unentgeltliche Bereitstellung von Unterkunft und/oder Verpflegung - mit oder ohne Verpflichtung zu deren Inanspruchnahme - oder durch dafür gewährte Geldleistungen zuteil wird".

    Durch die Anwendung der Sondervorschriften "des Abs. 4 Sätze 2 und 3 BBesG auf die Fallgruppen der allgemeinen Regelungen der Absätze 2, 3 und 4 Satz 1 des § 55 BBesG erübrigt sich die Frage einer Anrechnung der unentgeltlich bereitgestellten Unterkunft und/oder Verpflegung als Sachbezug nach § 10 BBesG " (Urteil vom 21. August 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.1988 - 9 B 186.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1998 - 2 B 70.98
    Ein die Berufung zulassender Beschluß ist keine Entscheidung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und des § 127 Nr. 1 BRRG , von dem ein Oberverwaltungsgericht in einer die Revision eröffnenden Weise abweichen könnte, weil mit einem solchen Beschluß die angesprochene Rechtsfrage nicht entschieden wird (vgl. auch Beschlüsse vom 6. März 1967 - BVerwG 8 B 1.67 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 55] und vom 22. Juni 1988 - BVerwG 9 B 186.88 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 262]).
  • BVerwG, 06.03.1967 - VIII B 1.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - "Entscheidung" im Sinn des §

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1998 - 2 B 70.98
    Ein die Berufung zulassender Beschluß ist keine Entscheidung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und des § 127 Nr. 1 BRRG , von dem ein Oberverwaltungsgericht in einer die Revision eröffnenden Weise abweichen könnte, weil mit einem solchen Beschluß die angesprochene Rechtsfrage nicht entschieden wird (vgl. auch Beschlüsse vom 6. März 1967 - BVerwG 8 B 1.67 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 55] und vom 22. Juni 1988 - BVerwG 9 B 186.88 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 262]).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung

    ff) Der Beschluss des Senats vom 21.8.1997 (12 BK 63/97, juris) steht diesem Ergebnis schon deshalb nicht entgegen, weil mit der (Nicht-)Zulassung der Revision nicht zugleich eine in diesem Zusammenhang aufgeworfene Rechtsfrage entschieden wird (vgl entsprechend zu den Wirkungen eines die Berufung zulassenden Beschlusses in der Verwaltungsgerichtsordnung, Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.8.1998, 2 B 70/98, NVwZ 1999, 406).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R

    Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit

    f) Der Beschluss des Senats vom 21.8.1997 (12 BK 63/97, juris) steht diesem Ergebnis schon deshalb nicht entgegen, weil mit der (Nicht-)Zulassung der Revision nicht zugleich eine in diesem Zusammenhang aufgeworfene Rechtsfrage entschieden wird (vgl entsprechend zu den Wirkungen eines die Berufung zulassenden Beschlusses in der Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO], Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.8.1998, 2 B 70/98, NVwZ 1999, 406).
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09

    Auslandsdienstbezüge; Auslandszuschlag; Lebenspartner; eingetragene

    Schließlich treffen auch die Verhältnisse im Gastland und die Folgen häufiger Umzüge (hierzu vgl. Beschluss vom 28. August 1998 - BVerwG 2 B 70.98 - Buchholz 240 § 55 BBesG Nr. 4) die Lebenspartnerin ebenso wie den Ehepartner der im Ausland eingesetzten Beamtin regelmäßig in gleicher Weise.
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 A 3.10

    Soldaten beim Bundesnachrichtendienst; Auslandsmission;

    Die Teilnehmer bilden eine Belastungs- und Gefahrengemeinschaft, deren Erschwernisse einheitlich pauschal abgegolten werden sollen (vgl. Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 2 C 33.08 - BVerwGE 124, 108 = Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 2 ; Beschluss vom 28. August 1998 - BVerwG 2 B 70.98 - Buchholz 240 § 55 BBesG Nr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4732/03
    1997, S. 314; BVerwG, Urteile vom 28. August 1998 - 2 B 70.98 -, NVwZ 1999, 406, sowie vom 21. August 1997 - 2 C 40.96 -, ZBR 1998, 175.
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 8 ZB 17.31813

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens einer Divergenz

    Das ist bei rechtsmittelzulassenden Entscheidungen nicht der Fall, weil die Zulassung eines Rechtsmittels zur Klärung einer bestimmten Rechts- oder Tatsachenfrage noch keine Entscheidung zur Sache selbst enthält (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.1998 - 2 B 70.98 - NVwZ 1999, 406 = juris Rn. 4; HessVGH, 15.6.1999 - 10 UZ 1052/99.A = juris Rn. 9 m.w.N.; Berlit in GK-AsylVfG § 78 Rn. 162).
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 8 ZB 17.31854

    Äthiopien - exilpolitische Tätigkeit als Grund für Asylantrag

    Das ist bei rechtsmittelzulassenden Entscheidungen nicht der Fall, weil die Zulassung eines Rechtsmittels zur Klärung einer bestimmten Rechts- oder Tatsachenfrage noch keine Entscheidung zur Sache selbst enthält (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.1998 - 2 B 70.98 - NVwZ 1999, 406 = juris Rn. 4; HessVGH, 15.6.1999 - 10 UZ 1052/99.A = juris Rn. 9 m.w.N.; Berlit in GK-AsylVfG § 78 Rn. 162).
  • VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 UZ 4014/99

    Asylrechtsstreit: Darlegung einer Abweichung - Beruhen der Entscheidung auf der

    Deshalb kommt eine Abweichung von einem Beschluss über die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht als Zulassungsgrund in Betracht (BVerwG, 28.08.1998 - 2 B 70.98 -, NVwZ 1999, 406 = BayVBl. 1999, 219 = ÖD 1999, 80 = ZTR 1999, 46; Hess. VGH, 15.06.1999 - 10 UZ 1052/99.A -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2014 - 13 A 3004/11

    Zulässigkeit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Grundverfügung im

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1998 - 2 B 70.98 -, juris; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 3. Auflage 2010, § 124 Rn. 168.
  • BSG, 10.07.2012 - B 5 R 466/11 B
    Mit einem Beschluss, der über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels entscheidet, wird jedoch keine Rechtsfrage verbindlich entschieden (vgl BVerwG vom 28.8.1998 - 2 B 70/98 - NVwZ 1999, 406; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 160 RdNr 11a mwN); ein solcher Beschluss ist damit nicht divergenzfähig.
  • VGH Hessen, 15.06.1999 - 10 UZ 1052/99

    Asylverfahren: Zulassung der Beschwerde wegen Abweichung von einer

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