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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 04.05.2011 - 2 B 71/11   

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OVG Bremen, 04.05.2011 - 2 B 71/11 (https://dejure.org/2011,17919)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04.05.2011 - 2 B 71/11 (https://dejure.org/2011,17919)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 2 B 71/11 (https://dejure.org/2011,17919)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 767
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    74/11 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 bestimmt:.
  • VG Würzburg, 22.01.2015 - W 1 S 14.1233

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens;

    Der Abbruch des Auswahlverfahrens stellt jedoch nach der in der Rechtsprechung herrschenden Auffassung keinen Verwaltungsakt dar, weil er nicht darauf gerichtet sei, eine unmittelbare Rechtsfolge zu setzen (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2008 - 3 B 04.2171 - juris Rn. 86; Sächs. OVG, B.v. 18.9.2014 - 2 B 60/14 - juris Rn. 10; OVG Bremen, B.v. 4.5.2011 - 2 B 71/11 - juris Rn. 31; OVG Saarland, B.v. 29.5.2002 - 1 W 9/02 - juris Rn. 41).

    Offen bleiben kann, ob es sich bei der Entscheidung, ein Ausschreibungsverfahren abzubrechen, um eine mit Rechtsbehelfen nicht isoliert angreifbare unselbständige Verfahrenshandlung i.S. des § 44a VwGO handelt, wenn - wie hier - die streitbefangene Stelle erneut ausgeschrieben wurde und das erneute Auswahlverfahren noch nicht abgeschlossen ist (vgl. OVG Bremen, B.v. 4.5.2011 - 2 B 71/11 - juris; VG Hamburg, U.v. 24.5.2005 - 10 K 4373/04 - juris; OVG Saarland, B.v. 29.5.2002 - 1 W 9/02 - juris).

    Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Abbruchs des ersten Stellenbesetzungsverfahrens ist jedenfalls in einem Verfahren gemäß § 123 VwGO gegen die Auswahlentscheidung im weiteren Stellenbesetzungsverfahren möglich (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 15.4.2014 - 1 M 33/14 - juris; OVG Bremen, B.v. 4.5.2011 - 2 B 71/11 - juris).

    Selbst wenn nämlich der Antragsteller sich nicht auf die im September 2014 erneut ausgeschriebene streitbefangene Stelle beworben hat, kann er dennoch gegen die in diesem Verfahren ergehende Auswahlentscheidung mit der Begründung vorgehen, dass der Abbruch des vorherigen Verfahrens seinen Bewerberverfahrensanspruch verletzt (vgl. Sächs. OVG, B.v. 18.9.2014 - 2 B 60/14 - juris; OVG Bremen, B.v. 4.5.2011 - 2 B 71/11 - juris).

  • OVG Sachsen, 18.09.2014 - 2 B 60/14

    Besetzungsverfahren, beabsichtigter Abbruch, Rechtsschutzbedürfnis

    Zwar handelt es sich bei der Entscheidung über den Abbruch des Auswahlverfahrens mangels der nach § 35 Satz 1 VwVfG erforderlichen Regelungswirkung nicht um einen Verwaltungsakt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 4. Mai 2011 - 2 B 71/11 -, juris Rn. 31), ebenso wenig wie bei der Auswahlentscheidung selbst (vgl. Senatsbeschl. v. 4. August 2011 - 2 B 34/11 - a. a. O. Rn. 9), so dass die Abbruchentscheidung nicht mittels eines Antrags nach § 80 VwGO angegriffen werden kann.

    Dieser Auffassung folgt soweit ersichtlich eine Mehrzahl der Gerichte (vgl. neben den oben zitierten Entscheidungen etwa OVG Bremen, Beschl. v. 4. Mai 2011 - 2 B 71/11 - a. a. O. Rn. 32; OVG LSA, Beschl. v. 15. April 2014 - 1 M 33/14 -, juris Rn. 7; NdsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2006 - 5 ME 60/06 -, juris; Senatsbeschl. v. 4. August 2011 - 2 B 34/11 a. a. O.; ebenso auch Schnellenbach, Beamtenrecht, 8. Aufl., S. 68 Rn. 357); soweit sich nach Verfahrensabbruch kein weiteres Auswahlverfahren anschließt, wird der Bewerber mangels eines besonderen Eilrechtsschutzinteresses in der Regel auf den Klageweg verwiesen.

    Selbst wenn sich diese Vermutung bestätigen sollte, könnte der Antragsteller einen etwa rechtswidrig erfolgten Abbruch des ersten Besetzungsverfahrens im Rahmen des zweiten Stellenbesetzungsverfahrens geltend machen, und zwar unabhängig davon, ob er sich in dem zweiten Auswahlverfahren wiederum bewirbt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 4. Mai 2011 - 2 B 71/11 - a. a. O. Rn. 33 m. w. N.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2017 - C-82/16

    K.A. u.a.

    In Art. 74/11 des Ausländergesetzes heißt es:.

    Das vorlegende Gericht führt aus, nach Art. 74/11 § 3 des Ausländergesetzes trete ein Einreiseverbot am Tag seiner Notifizierung in Kraft.

  • VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13

    Leistungsklage auf Fortsetzung eines beamtenrechtlichen Bewerbungsverfahrens

    Während eine isolierte Anfechtungsklage gegen den Abbruch eines Besetzungsverfahrens nicht möglich ist, da es sich insoweit nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen nicht isoliert anfechtbaren Verfahrensschritt gemäß § 44a VwGO handelt, besteht die Möglichkeit, im Wege der Leistungsklage die Fortsetzung eines abgebrochenen Auswahlverfahrens anzustreben, wie sich auch aus der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung des OVG Bremen ergibt (Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 B 71/11 - juris Rdnr. 32, letzter Halbsatz).
  • VG Greifswald, 27.01.2021 - 6 B 2207/20

    Stellenbesetzungsverfahren; Abbruch; Neuausschreibung

    Liegt kein solcher Grund für den Abbruch vor, so darf von Verfassungs wegen keine Neuausschreibung erfolgen (anders OVG Bremen, Beschl. v. 4.5.2011 - 2 B 71/11 -, Rn. 30, juris).

    Entgegen der vom Antragsgegner zitierten Entscheidung des OVG Bremen (Beschl. v. 4.5.2011 - 2 B 71/11 -) ist der Antrag auch nicht unstatthaft.

  • EGMR, 27.10.2020 - 19656/18

    M.A. c. BELGIQUE

    Une interdiction d'entrée sur le territoire pendant trois ans fut également décidée le 4 avril 2017 en application de l'article 74/11 de la loi sur les étrangers (paragraphe 34 ci-dessous).

    Article 74/11.

  • EGMR, 17.04.2014 - 41738/10

    PAPOSHVILI c. BELGIQUE

    Article 74/11.
  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816

    Die Stellenausschreibung und die Bewerberermittlung zur Wiederbesetzung einer

    Sämtliche dazwischen liegenden Verfahrensschritte - etwa auch die Entscheidung über den Berufungsvorschlag oder der Abbruch des Auswahlverfahrens (vgl. OVG NRW vom 15.9.2010 a.a.O. S. 66; OVG Bremen vom 4.5.2011 Az. 2 B 71/11 RdNr. 31) - sind Verfahrenshandlungen im Sinne des § 44a VwGO und daher nicht isoliert anfechtbar.
  • VG Aachen, 28.11.2014 - 7 K 154/14

    Unzulässigkeit der Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland bei

    Denn im Hinblick auf den Beschluss im zugehörigen Verfahren 7 L 74/11.A vom 04.03.2014 hatte seine Klage im vorliegenden Verfahren aufschiebende Wirkung, so dass eine Überstellung bis zur Entscheidung im vorliegenden Klageverfahren nicht möglich war.
  • VG Hannover, 19.05.2014 - 13 A 6255/13

    Abbruch; Auswahlverfahren; Konkurrentenverfahren; Rechtsschutz; Zulässigkeit

  • VG Würzburg, 24.07.2012 - W 1 E 12.464

    Bewerbungsverfahrensanspruch

  • VG Würzburg, 14.03.2012 - W 1 E 12.14

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vizepräsident eines

  • EGMR, 06.11.2018 - 52548/15

    K.G. c. BELGIQUE

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11   

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BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11 (https://dejure.org/2011,3967)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2011 - 2 B 71.11 (https://dejure.org/2011,3967)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2011 - 2 B 71.11 (https://dejure.org/2011,3967)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 BeamtVG
    Folge eines Dienstunfalls; Anpassungsstörung; Hinzutreten einer dienstunfallunabhängigen Mitursache zu einer fortbestehenden dienstunfallbedingten Mitursache

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Kausalzusammenhangs zwischen Dienstunfall und Körperschaden infolge des Hinzutretens einer dienstunfallunabhängigen Mitursache zu einer fortbestehenden dienstunfallbedingten Mitursache

  • rewis.io

    Folge eines Dienstunfalls; Anpassungsstörung; Hinzutreten einer dienstunfallunabhängigen Mitursache zu einer fortbestehenden dienstunfallbedingten Mitursache

  • ra.de
  • rewis.io

    Folge eines Dienstunfalls; Anpassungsstörung; Hinzutreten einer dienstunfallunabhängigen Mitursache zu einer fortbestehenden dienstunfallbedingten Mitursache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 31
    Ausschluss des Kausalzusammenhangs zwischen Dienstunfall und Körperschaden infolge des Hinzutretens einer dienstunfallunabhängigen Mitursache zu einer fortbestehenden dienstunfallbedingten Mitursache

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11
    Zwar liegt eine Abweichung auch dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in seinen Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch die Wiedergabe der maßgeblichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, die fallbezogenen Rechtsausführungen aber erkennen lassen, dass es der Sache nach einen anderen rechtlichen Standpunkt eingenommen und von dort aus abweichende Rechtssätze zugrunde gelegt hat (Beschluss vom 15. September 2005 - BVerwG 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 und BFH, Beschluss vom 23. April 1992 - VIII B 49/90 - BFHE 167, 488).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11
    Wegen der Weite dieser Theorie muss auf der zweiten Stufe eine wertende Entscheidung über die Wesentlichkeit einer Ursache getroffen werden (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196, Rn. 13 ff.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - von der Beschwerde zu bezeichnende - bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64

    Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11
    In derartigen Fällen ist der Dienstunfall dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. Urteile vom 20. April 1967 - BVerwG 2 C 118.64 - BVerwGE 26, 332 , vom 10. Juli 1968 - BVerwG 6 C 65.65 - Buchholz 232 § 186 BBG Nr. 6, vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 77.86 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 6 und vom 1. März 2007 - BVerwG 2 A 9.04 - Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 16).
  • BVerwG, 15.09.2005 - 1 B 12.05

    Begriff der politischen Verfolgung auf Grund der sexuellen Veranlagung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11
    Zwar liegt eine Abweichung auch dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in seinen Obersätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch die Wiedergabe der maßgeblichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat, die fallbezogenen Rechtsausführungen aber erkennen lassen, dass es der Sache nach einen anderen rechtlichen Standpunkt eingenommen und von dort aus abweichende Rechtssätze zugrunde gelegt hat (Beschluss vom 15. September 2005 - BVerwG 1 B 12.05 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 316 und BFH, Beschluss vom 23. April 1992 - VIII B 49/90 - BFHE 167, 488).
  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 A 9.04

    Chronisches Wirbelsäulenleiden der Klägerin als Folge eines Dienstunfalls - Ein

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11
    In derartigen Fällen ist der Dienstunfall dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. Urteile vom 20. April 1967 - BVerwG 2 C 118.64 - BVerwGE 26, 332 , vom 10. Juli 1968 - BVerwG 6 C 65.65 - Buchholz 232 § 186 BBG Nr. 6, vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 77.86 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 6 und vom 1. März 2007 - BVerwG 2 A 9.04 - Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 16).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86

    Beamtenversorgung - Dienstunfall - Wesentliche Ursache - Anlagebedingtes Leiden

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11
    In derartigen Fällen ist der Dienstunfall dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. Urteile vom 20. April 1967 - BVerwG 2 C 118.64 - BVerwGE 26, 332 , vom 10. Juli 1968 - BVerwG 6 C 65.65 - Buchholz 232 § 186 BBG Nr. 6, vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 77.86 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 6 und vom 1. März 2007 - BVerwG 2 A 9.04 - Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 16).
  • BVerwG, 10.07.1968 - VI C 65.65

    Gewährung von Unfallausgleich für einen vor der Verkündung des Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2011 - 2 B 71.11
    In derartigen Fällen ist der Dienstunfall dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. Urteile vom 20. April 1967 - BVerwG 2 C 118.64 - BVerwGE 26, 332 , vom 10. Juli 1968 - BVerwG 6 C 65.65 - Buchholz 232 § 186 BBG Nr. 6, vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 77.86 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 6 und vom 1. März 2007 - BVerwG 2 A 9.04 - Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 16).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 2 LB 16/14

    Beamtenrecht: Anerkennung einer psychischen Erkrankung als (weitere) Folge eines

    Wegen der Weite dieser Theorie muss auf der zweiten Stufe eine wertende Entscheidung über die Wesentlichkeit einer Ursache getroffen werden (stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 2011 - 2 B 71.11 -, Rn. 11, juris).

    In derartigen Fällen ist der Dienstunfall dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (BVerwG, Beschluss vom 14. November 2011 - 2 B 71.11 -, Rn. 7, juris).

  • BVerwG, 08.08.2018 - 5 PB 1.18

    Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu der Einstellung eines

    Aus den fallbezogenen Ausführungen erschließt sich nicht in hinreichender Deutlichkeit, dass das Oberverwaltungsgericht der Sache nach einen anderen rechtlichen Standpunkt eingenommen hätte als den, den es in den seiner Subsumtion vorangestellten Obersätzen dargelegt hat (vgl. insoweit BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2004 - 5 B 104.03 und 5 PKH 94.03 - juris Rn. 17, vom 14. November 2011 - 2 B 71.11 - juris Rn. 10 und vom 24. Februar 2015 - 1 B 31.14 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - 1 A 802/12

    Leitung der Tätigkeit eines Sachverständigen durch das Gericht bzgl. Beweisfragen

    Denn der plötzlich und unerwartet ausgeführten Bewegung wird mit der vorgenommenen bewertenden Gewichtung der Ursachen der durch das Unfallgeschehen ausgelösten krankheitsbedingten Zustände nicht etwa ihre Ursächlichkeit im naturwissenschaftlichen-philosophischen Sinne (conditio sine qua non) - vgl. insoweit etwa BVerwG, Beschluss vom 14. November 2011 - 2 B 71.11 -, juris, Rn. 11 - abgesprochen, sondern nur klargestellt, dass zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienstunfall nur eine rein zufällige Beziehung besteht, dass also der vorhandene degenerative Vorschaden so leicht ansprechbar war, dass auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2012 - 4 S 1384/10

    Zur Gelegenheitsursache im Sinne des Dienstunfallrechts

    Hiernach ist beim Zusammenwirken mehrerer Bedingungen eine als alleinige Ursache im Rechtssinn anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend zum Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-)Ursache im Rechtssinn zu erachten ist, wenn sie nur annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolgs hatte (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Urteile vom 20.04.1967 - II C 118.64 -, BVerwGE 26, 332, und vom 29.10.2009 - 2 C 134.07 -, BVerwGE 135, 176; Beschluss vom 14.11.2011 - 2 B 71.11 -, Juris).
  • VG Freiburg, 25.02.2016 - 3 K 1187/14

    Anspruch auf Unfallruhegehalt bei nicht abgeschlossenem Disziplinarverfahren

    Wegen der Weite dieser Theorie muss aber auf der zweiten Stufe eine wertende Entscheidung über die Wesentlichkeit einer Ursache getroffen werden (BVerwG, Beschl. vom 14.11.2011 - 2 B 71.11 - juris), die von der Behörde bzw. im Streitfall vom Gericht getroffen werden muss.
  • VGH Bayern, 25.07.2019 - 3 ZB 18.429

    Abgelehnter Antrag im Verfahren wegen Dienstunfalles

    In einem derartigen Fall ist allein der anerkannte Dienstunfall als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen (vgl. BVerwG, B.v. 14.11.2011 - 2 B 71.11 - juris Rn. 7), weil das hinzugetretene Ereignis wegen seiner besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt nicht wesentlich mitgewirkt hat.
  • VG Würzburg, 28.03.2023 - W 1 K 22.1896

    Unfallruhegehalt, Frage der, wesentlichen, Ursächlichkeit zwischen

    Wegen der Weite dieser Theorie muss auf der zweiten Stufe eine wertende Entscheidung über die Wesentlichkeit einer Ursache getroffen werden (BVerwG, B.v. 14.11.2011 - 2 B 71/11 - juris Rn. 11; BSG, U.v. 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196, Rn. 13 ff.).
  • VG Schleswig, 18.11.2019 - 12 B 28/19

    Beihilfen - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Nach der im Dienstunfallrecht allgemein anerkannten Lehre von der wesentlich mitwirkenden Teilursache ist der Dienstunfall dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (BVerwG, Beschluss vom 14. November 2011 - 2 B 71.11 -, Rn. 7, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 12.09.2011 - 2 B 71/11   

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https://dejure.org/2011,8670
OVG Sachsen, 12.09.2011 - 2 B 71/11 (https://dejure.org/2011,8670)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.09.2011 - 2 B 71/11 (https://dejure.org/2011,8670)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. September 2011 - 2 B 71/11 (https://dejure.org/2011,8670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsHSG § 52 Abs. 1 S. 3; VwGO § 123

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konsequenzen einer zu kurz bemessenen Amtszeit eines zu wählenden Vertreters in der Wahlausschreibung sowie der Wahlordnung

  • rechtsportal.de

    SächsHSG § 52 Abs. 1 S. 3, 4
    Konsequenzen einer zu kurz bemessenen Amtszeit eines zu wählenden Vertreters in der Wahlausschreibung sowie der Wahlordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 36
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 01.12.2009 - 2 B 557/09

    Anspruch eines einzelnen Senators auf Einberufung einer Sitzung des Vorläufigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2011 - 2 B 71/11
    Für die Kostenverteilung im gerichtlichen Verfahren kommt es nicht darauf an, ob dem Antragsteller im universitätsverfassungsrechtlichen Verfahren ein organisationsinterner Erstattungsanspruch zusteht (vgl. Senatsbeschl. v. 21.7.2009 - 2 B 419/09 - sowie v. 1.12.2009 - 2 B 557/09 -, juris).
  • BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64

    Keine einstweilige Anordnung gegen Versagung von Parteienfinanzierung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2011 - 2 B 71/11
    Würde der Senat die beantragte einstweilige Anordnung erlassen, würde dies einen weitreichenden Eingriff in die demokratischen Rechte der Wähler bedeuten, der nur aus unabweisbaren Gründen in Betracht gezogen werden könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. Juli 1964, BVerfGE 18, 151, 154 f.).
  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81

    Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2011 - 2 B 71/11
    Es ist auf eine Wahlprüfungsbeschwerde hin berechtigt und verpflichtet, angewandte Wahlrechtsvorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu prüfen, wenn Anlass dazu besteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. März 1982, NVwZ 1982, 673 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 14. September 2010, SächsVBl. 2010, 290, 291; wohl a. A.: OVG NRW, Beschl. v. 15. Mai 1997 - 1 A 5987/94.PVL -, juris; tendenziell auch a. A., aber letztlich offen lassend: OVG Hamburg, Urt. v. 3. Juni 2006 - 3 Bf 294/03 -, juris).
  • OVG Hamburg, 13.06.2006 - 3 Bf 294/03

    Wahl zum Studierendenparlament der Universität nicht auf rechtmäßiger Grundlage

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2011 - 2 B 71/11
    Es ist auf eine Wahlprüfungsbeschwerde hin berechtigt und verpflichtet, angewandte Wahlrechtsvorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu prüfen, wenn Anlass dazu besteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. März 1982, NVwZ 1982, 673 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 14. September 2010, SächsVBl. 2010, 290, 291; wohl a. A.: OVG NRW, Beschl. v. 15. Mai 1997 - 1 A 5987/94.PVL -, juris; tendenziell auch a. A., aber letztlich offen lassend: OVG Hamburg, Urt. v. 3. Juni 2006 - 3 Bf 294/03 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - 1 A 5987/94

    Anfechtung von Wahlen; Werksausschuß; Substaniierung einer Wahlanfechtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2011 - 2 B 71/11
    Es ist auf eine Wahlprüfungsbeschwerde hin berechtigt und verpflichtet, angewandte Wahlrechtsvorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu prüfen, wenn Anlass dazu besteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. März 1982, NVwZ 1982, 673 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 14. September 2010, SächsVBl. 2010, 290, 291; wohl a. A.: OVG NRW, Beschl. v. 15. Mai 1997 - 1 A 5987/94.PVL -, juris; tendenziell auch a. A., aber letztlich offen lassend: OVG Hamburg, Urt. v. 3. Juni 2006 - 3 Bf 294/03 -, juris).
  • OVG Sachsen, 20.08.1999 - 3 S 495/99

    Ausnahme nach dem Ladenschlussgesetz

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2011 - 2 B 71/11
    Ausnahmsweise kann ein Rechtsschutzbedürfnis auch dann fehlen, wenn ein Missbrauch prozessualer Rechte vorliegt, weil das Rechtsschutzziel mit der Rechtsordnung nicht im Einklang steht und der Rechtsschutzsuchende objektiv erkennbar missbilligenswerte Ziele verfolgt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. August 1999, SächsVBl 1999, 301).
  • OVG Sachsen, 14.09.2010 - 4 B 87/10

    Spiegelbildliche Besetzung der Ausschüsse bei einer geringen Ausschussgröße

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2011 - 2 B 71/11
    Es ist auf eine Wahlprüfungsbeschwerde hin berechtigt und verpflichtet, angewandte Wahlrechtsvorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu prüfen, wenn Anlass dazu besteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. März 1982, NVwZ 1982, 673 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 14. September 2010, SächsVBl. 2010, 290, 291; wohl a. A.: OVG NRW, Beschl. v. 15. Mai 1997 - 1 A 5987/94.PVL -, juris; tendenziell auch a. A., aber letztlich offen lassend: OVG Hamburg, Urt. v. 3. Juni 2006 - 3 Bf 294/03 -, juris).
  • VG Leipzig, 05.09.2013 - 5 K 324/13

    Rechtliche Ausgestaltung der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der

    Die umfassende Prüfungs- und grundsätzlich auch Verwerfungskompetenz des Gerichts besteht aber genauso dann, wenn der Verwaltung ein entsprechende Normverwerfungs- oder Nichtanwendungskompetenz nicht zusteht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12.9.2011 - 2 B 71/11 -, [...] ).
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