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   BVerwG, 28.09.1982 - 2 B 72.82   

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https://dejure.org/1982,4099
BVerwG, 28.09.1982 - 2 B 72.82 (https://dejure.org/1982,4099)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1982 - 2 B 72.82 (https://dejure.org/1982,4099)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1982 - 2 B 72.82 (https://dejure.org/1982,4099)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Darlegungsanforderungen an eine Grundsatzrüge - Anwendbarkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage auf erledigte Verpflichtungsbegehren

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1982 - 2 B 72.82
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 28.04.1977 - II C 71.73

    Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Fachausbildung für einen Berufssoldaten

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1982 - 2 B 72.82
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO auch auf erledigte Verpflichtungsbegehren anwendbar ist (vgl. u.a. Urteil vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 84]).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    In Fallgestaltungen der vorliegenden Art, in denen der Behörde eine Ermessens- und Beurteilungsermächtigung eingeräumt ist, kann im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage nicht gleichzeitig die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden, daß die Behörde zu der begehrten Amtshandlung verpflichtet gewesen sei (vgl. Beschluß vom 28. September 1982 - BVerwG 2 B 72.82 -).
  • BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 31.85

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ermessensentscheidung - Rechtsschutzinteresse -

    In Fällen dieser Art, in denen dem Beklagten eine Ermessens- und Beurteilungsermächtigung eingeräumt ist, kann aber im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage nicht gleichzeitig die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden, daß der Beklagte zu der begehrten Amtshandlung verpflichtet gewesen wäre (Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - <NVwZ 1985, 265> mit Hinweis auf den Beschluß vom 28. September 1982 - BVerwG 2 B 72.82 -).
  • VGH Bayern, 13.06.2014 - 15 ZB 14.510

    Berufungszulassung (abgelehnt)

    Das Verwaltungsgerichts beruft sich insoweit auf die zum Beamtenrecht ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei Fallgestaltungen, in denen der Behörde ein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum eingeräumt ist, im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage neben der Feststellung, dass der ablehnende Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist, wegen der damit verbundenen Erweiterung des Streitgegenstands nicht gleichzeitig die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden kann, dass die Behörde zu der begehrten Amtshandlung verpflichtet gewesen ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.9.1982 - 2 B 72.82 - n.v.; U.v. 2.10.1986 - 2 C 31.85 - NVwZ 1987, 229 Rn. 22; U.v. 22.3.1990 - 2 C 2/88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 216).
  • VGH Bayern, 13.06.2014 - 15 ZB 14.448

    Berufungszulassung (abgelehnt)

    Das Verwaltungsgerichts beruft sich insoweit auf die zum Beamtenrecht ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei Fallgestaltungen, in denen der Behörde ein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum eingeräumt ist, im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage neben der Feststellung, dass der ablehnende Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist, wegen der damit verbundenen Erweiterung des Streitgegenstands nicht gleichzeitig die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden kann, dass die Behörde zu der begehrten Amtshandlung verpflichtet gewesen ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.9.1982 - 2 B 72.82 - n.v.; U.v. 2.10.1986 - 2 C 31.85 - NVwZ 1987, 229 Rn. 22; U.v. 22.3.1990 - 2 C 2/88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 216).
  • VGH Hessen, 12.08.1992 - 1 UE 1496/87

    Zur Frage der Anwendbarkeit des VwGO § 113 Abs 1 S 4 auf allgemeine

    Für den Fall, daß einer Behörde eine Ermessensermächtigung eingeräumt worden ist und ihr Ermessen nicht auf Null geschrumpft ist, schließt der Senat nunmehr in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2.10.1986 -- 2 C 31.85 --, NVwZ 1987, 229) die Möglichkeit aus, im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach (anderer) Erledigung der allgemeinen Leistungsklage die gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, daß die Behörde zu der begehrten Amtshandlung verpflichtet gewesen wäre (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15.11.1984, NVwZ 1985, 265, 266 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 28.9.1982 -- 2 B 72.82 --).
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