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   BVerwG, 19.12.2012 - 2 B 75.11   

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BVerwG, 19.12.2012 - 2 B 75.11 (https://dejure.org/2012,43849)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2012 - 2 B 75.11 (https://dejure.org/2012,43849)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 2 B 75.11 (https://dejure.org/2012,43849)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 2 S 1 BBesG vom 02.08.2002
    Ausgleichszulage; dienstlicher Grund

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Gewährung einer Ausgleichszulage beim Wechsel des statusrechtlichen Amtes

  • rewis.io

    Ausgleichszulage; dienstlicher Grund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Gewährung einer Ausgleichszulage beim Wechsel des statusrechtlichen Amtes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 2 B 75.11
    Dabei verlangt Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; ihm ist auch keine umfassende Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts zu entnehmen (BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1984 - 1 BvR 272/81 - BVerfGE 66, 116 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 2 B 75.11
    Der Verfahrensbeteiligte soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 2 B 75.11
    Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verlangt, dass die Beteiligten erkennen können, auf welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts ankommt (stRspr; vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 2 B 75.11
    Allgemeine Erfahrungssätze sind jedermann zugängliche Sätze, die nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahme durchbrochen sind (Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 ).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 2 B 75.11
    Nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 S. 2 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 2 B 75.11
    Nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 S. 2 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 2 B 75.11
    Damit können dienstliche Gründe auch vorliegen, wenn eine aus innerdienstlichen Spannungen herrührende Beeinträchtigung des täglichen Dienstbetriebs beendet werden soll (vgl. zu einer Versetzung Beschluss vom 26. November 2004 - BVerwG 2 B 72.04 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 41 S. 6).
  • BVerwG, 13.10.2008 - 2 B 119.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verhandlungsunfähigkeit eines Beklagten;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 2 B 75.11
    Bei einem behaupteten Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss dementsprechend nicht nur substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, sondern auch, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 13. Oktober 2008 - BVerwG 2 B 119.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 5 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10

    Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 2 B 75.11
    Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 20 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507).
  • BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11

    Beamtenernennung; Einstellungsaltersgrenze; Beurteilungszeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 2 B 75.11
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn eine von der Beschwerde aufgeworfene Frage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann (stRspr; vgl. Beschluss vom 6. Januar 2012 - BVerwG 2 B 113.11 - DÖD 2012, 104 = juris Rn. 6).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15

    Abordnung; Aufgabenbereich; ausgelaufenes Recht; Ausgleichszulage; dienstlicher

    Sie ist aber "letztlich durch persönliche Gründe verursacht" und im Ursprung nicht dienstlich veranlasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 2 B 75.11 - juris Rn. 9).

    Die Revision ist auch nicht wegen der geltend gemachten Abweichung zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2012 - 2 B 75.11 - zuzulassen.

  • OVG Sachsen, 08.09.2015 - 2 A 668/13

    Funktionszulage; Ausgleichszulage; Schadenersatz

    Dies bestätige auch die Entstehungsgeschichte der Norm (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 2 B 75.11 - juris Rn. 9 unter Heranziehung der oben zitierten Gesetzesbegründung, BTDrs. 13/3994, S. 37).

    Es sei jedoch eine Frage des Einzelfalls, welches Ausmaß die Beeinträchtigung des täglichen Dienstbetriebs habe und ob sie gegenüber etwaigen persönlichen Gründen im Vordergrund stehe (BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2012 a. a. O. Rn. 10).

  • VGH Bayern, 14.05.2018 - 14 B 16.2427

    Zum Tatbestandsmerkmal des Wegfalls einer Stellenzulage

    Dienstliche Gründe lagen nicht vor, wenn für das Ausscheiden aus der bisherigen Verwendung ausschließlich oder überwiegend persönliche Gründe maßgebend waren und dem Beamten die neue Verwendung aus diesen Gründen übertragen wurde (vgl. auch BVerwG, B.v. 19.12.2012 - 2 B 75.11 - juris Rn. 9).

    Folglich ist vorliegend weder entscheidungserheblich, dass sich der Umfang der Außendiensttätigkeit in den Monaten Februar und März 2011 aus dienstlichen Gründen verringert hatte (vgl. zur Abgrenzung dienstliche - persönliche Gründe: BVerwG, B.v. 27.4.2016 - 2 B 117.15 - ZBR 2016, 420 Rn. 8 ff.; B.v. 19.12.2012 - 2 B 75.11 - juris Rn. 9 f.), noch ist maßgeblich darauf abzustellen, dass es sich beim Kläger um eine lediglich kurzfristige Zahlungseinstellung der Prüferzulage gehandelt hat (vgl. OVG SH, B.v. 9.12.2014 - 2 LA 66/14 - n.v.).

  • VG Berlin, 14.07.2016 - 26 K 59.14

    Anerkennung einer unterhälftigen Tätigkeit bei der Bemessung der Besoldung;

    Dienstliche Gründe im vorgenannten Sinne sind gegeben, wenn für den Wechsel der dienstlichen Verwendung, mit der die auszugleichende Verringerung der Dienstbezüge einhergeht, ein dienstliches Interesse ausschlaggebend war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 2 B 75.11 - juris, Rn. 9).

    Ein bloßes nachrangiges dienstliches Interesse kann jedoch nicht genügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 2 B 75.11 - juris, Rn. 9).

  • VG Berlin, 26.04.2013 - 61 K 15.12

    Mitbestimmung bei der Festlegung von Mangelfächern

    Die "anderen dienstlichen Gründe", die - im Anschluss an die hier nicht einschlägigen Fälle des § 13 Abs. 1 BBesG Bln - gegeben sein müssen, um einem Beamten bei einer Verringerung der Dienstbezüge eine Ausgleichszulage zu gewähren, sind zwar in einer beamtenrechtlichen Streitigkeit im Ausgangspunkt gerichtlich voll nachprüfbar (in dieser Richtung wohl Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 2 B 75.11 - Juris Rn. 9; so jedenfalls Plog/Wiedow, BBG [alt] § 26 [Stand: November 2008] Rn. 22 zum Merkmal des dienstlichen Bedürfnisses für eine Versetzung).

    Mit der Pauschalierung wird die Vorschrift über die Ausgleichszulage einer Entscheidung im Einzelfall (die auch denkbar wäre; vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 2 B 75.11 - Juris Rn.10) entzogen, eine konkret-individuelle durch eine abstrakt-generelle Regelung überlagert, wenn nicht abgelöst.

  • VG Berlin, 18.02.2016 - 5 K 143.14

    Änderung der erstmaligen Stufenfestsetzung

    Dienstliche Gründe im vorgenannten Sinne sind gegeben, wenn für den Wechsel der dienstlichen Verwendung, mit der die auszugleichende Verringerung der Dienstbezüge einhergeht, ein dienstliches Interesse ausschlaggebend war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 2 B 75.11 -, juris Rn. 9).

    Ein bloßes nachrangiges dienstliches Interesse kann jedoch nicht genügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 2 B 75.11 -, juris Rn. 9).

  • VG Berlin, 11.11.2015 - 28 K 113.15

    Anerkennung von Zeiten des Wehrdienstes bei der erstmaligen Stufenfestsetzung

    Der Annahme eines dienstlichen Grundes steht dann nicht entgegen, dass die betreffende Maßnahme zugleich einem Wunsch bzw. Antrag des Beamten entsprach (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 2 B 75.11 -, juris Rn. 9).
  • VG Bayreuth, 07.07.2015 - B 5 K 13.339

    Ausgleichszulage; dienstlicher Grund; Prüferzulage

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 Abs. 2 BBesG a.F. (BVerwG, B.v. 19.12.2012 - 2 B 75.11 - juris Rn. 9 f. unter Bezugnahme auf BT-Drs. 13/3994 S. 37) liegen dienstliche Gründe insbesondere vor bei personalwirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen; sie werden negativ von ausschließlich oder überwiegend persönlichen Gründen abgegrenzt (vgl. auch Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Oktober 2009, GMBl. S. 1635, Nr. 4.1.1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - 1 A 2655/12

    Gewährung einer Ausgleichszulage für eine weggefallene Stellenzulage wegen

    Soweit der Kläger schlicht auf den Gesichtspunkt fehlender obergerichtlicher Rechtsprechung verweist, was im Übrigen nicht zutrifft, wenn man auch Rechtsprechung zu § 13 Abs. 2 BBesG a.F. mit einbezieht, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 2 B 75/11 -, juris, Rn. 9 f., und hierzu vorgehend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. September 2007 - 4 S 2465/06 -, RiA 2008, 266 = juris, Rn. 3 ff.; ferner OVG NRW, Urteil vom 14. November 2012 - 1 A 69/11 -, juris, Rn. 51 f. = NRWE, und Beschluss vom 29. Juli 2004 - 1 A 3500/03 -, n.v., fehlt es zumindest an Darlegungen dazu, ob sich die aufgeworfene Frage, soweit ihr fallbezogene Relevanz zuzumessen ist, nicht - wofür vieles spricht - im Wege der Auslegung unmittelbar aus dem Gesetz heraus beantworten lässt.
  • VG Karlsruhe, 10.09.2013 - 6 K 629/13

    Dienstliche Gründe für die Übertragung der Rektorenstelle einer Grundschule

    Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um eine Stellenbewerbung handelt, die nach der persönlichen Befähigung im Hinblick auf das berufliche Fortkommen nachvollziehbar erscheint, oder ob persönliche Gründe wie bspw. eine beabsichtigter Wohnortwechsel als wesentliches Motiv allein- oder hauptentscheidend für den Stellenwechsel des Beamten waren (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 19.12.2012 - 2 B 75/11, Rdnr. 9; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Beschluss vom 26.09.2007 - 4 S 2465/06, Rdnrn. 4 ff. ; Clemens/Millack/Lantermann/Engelking/Henkel , Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 91. Ergl. 2011, § 19a BBesG Rdnrn. 16 f.; Leihkauff , a.a.O., § 19a BBesG Rdnr. 33).
  • VG Berlin, 07.06.2013 - 5 K 267.11

    Fortzahlung einer Ausgleichszulage wegen Verringerung der Dienstbezüge und bei

  • VG Frankfurt/Main, 28.08.2013 - 9 K 1534/13

    Ausgleichszulage nach Rückernennung; Rücknahme eines Verwaltungsakts

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