Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14928
OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03 (https://dejure.org/2003,14928)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 02.10.2003 - 2 B 75/03 (https://dejure.org/2003,14928)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 2 B 75/03 (https://dejure.org/2003,14928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,14928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BauGB § 242 Abs. 9 Satz 1; ; BauGB § 242 Abs. 9 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; VwGO § 100 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 52 (Leitsatz)

    § 242 BauGB; Art. 103 Abs. 1 GG; § 100 VwGO
    Erhebung von Erschließungsgebühren im Beitrittsgebiet

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03
    War eine Erschließungsanlage im Beitrittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 bereits hergestellt worden, kann nach § 242 Abs. 9 Satz 1 BauGB ein Erschließungsbeitrag auch dann nicht erhoben werden, wenn dieser Anlage später weitere Teile hinzugefügt werden; Aufgabe der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, Mitt.

    Seinen dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch entgegenstehenden Standpunkt (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, Mitt. StGB Bbg 5-6/2000, S. 213) gibt der Senat auf.

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03
    StGB Bbg 5-6/2000, S. 213 im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 - 9 C 2/02 -, BVerwGE 117, 200.

    War eine Erschließungsanlage im Beitrittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 bereits hergestellt worden, kann ein Erschließungsbeitrag auch dann nicht erhoben werden, wenn dieser Anlage nach dem 3. Oktober 1990 weitere Teile hinzugefügt werden (BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 - 9 C 2/02 -, LKV 2003, 227, vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 6 M 20/95 -, LKV 1997, 225).

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03
    Dabei wird im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, bei dem wirksamer Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) vor allem Rechtschutz innerhalb angemessener Zeit bedeutet (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 153/03 -, NVwZ 2003, 859 [860]) der Umfang der gerichtlichen Überprüfung durch die Gegebenheiten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes beschränkt.
  • OVG Brandenburg, 01.07.2003 - 2 B 13/03

    Beschwerde gegen Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03
    Soweit es danach um die Frage geht, ob die Begründung des Verwaltungsgerichts geeignet ist, das Beschlussergebnis zu tragen, ist die Prüfung des Oberverwaltungsgerichts auf die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe beschränkt (vgl. näher Beschluss des Senats vom 1. Juli 2003 - 2 B 13/03, Entscheidungsumdruck S. 2).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.1996 - 6 M 20/95

    Erschließungsanlage; Neue Bundesländer; Bauprogramm; Teileinrichtungen;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03
    War eine Erschließungsanlage im Beitrittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 bereits hergestellt worden, kann ein Erschließungsbeitrag auch dann nicht erhoben werden, wenn dieser Anlage nach dem 3. Oktober 1990 weitere Teile hinzugefügt werden (BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 - 9 C 2/02 -, LKV 2003, 227, vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 6 M 20/95 -, LKV 1997, 225).
  • OVG Brandenburg, 15.09.2003 - 2 B 130/02

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anforderung eines Wassernutzungsentgelts;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03
    Geht es bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides um die Klärung schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen, die im Hinblick auf den nur summarischen Charakter des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht abschließend zu klären sind, scheiden ernstliche Zweifel im Sinne des Gesetzes aus und verbleibt es bei der sofortigen Vollziehbarkeit des Abgabenbescheides i. S. v. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (Beschluss des Senats vom 15. September 2003 - 2 B 130/02 -, Entscheidungsumdruck S. 8).
  • BVerwG, 15.04.1998 - 2 B 26.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Zurückweisung des Einwandes der unrichtigen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen erst dann, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg (vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Mitt. StGB Bbg 11-12/1997, S. 22 (23) und vom 10. Juni 1998 - 2 B 26/98 -, Mitt.
  • BVerwG, 18.07.1996 - 2 B 53.96

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Ruhegehaltfähigkeit der sog.

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen erst dann, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg (vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Mitt. StGB Bbg 11-12/1997, S. 22 (23) und vom 10. Juni 1998 - 2 B 26/98 -, Mitt.
  • OVG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 B 165/03
    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.10.2003 - 2 B 75/03
    StGB Bbg 7/1999, 285 [286 f.] sowie vom 30. September 2003 - 2 B 165/03 -, Entscheidungsumdruck S. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2007 - 2 M 162/07

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen durch eine

    Auf den Antrag der Antragstellerin ordnete das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 02.06.2003 (2 B 75/03 HAL) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an und führte zur Begründung aus: Die Ersetzung des Einvernehmens sei rechtswidrig.

    Der Senat teilt die Ansicht der Beigeladenen, dass in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.09.2004 (4 C 7.03 - BVerwGE 122, 13) ein veränderter Umstand im Sinne von § 80 Abs. 7 VwGO zu sehen sei, der eine Abänderung des ursprünglichen Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 02.06.2003 (2 B 75/03 HAL) rechtfertige.

    Ausgehend von dieser Rechtsprechung kann die Antragstellerin - anders als das Verwaltungsgericht in seinem ursprünglichen Beschluss vom 02.06.2003 (2 B 75/03 HAL) und der Senat in seiner Beschwerdeentscheidung vom 29.10.2003 (2 M 249/03) dies entschieden haben - die Verletzung eigener Rechte durch die Ersetzung ihres Einvernehmens in der angegriffenen Baugenehmigung nicht (nachträglich) mit der Begründung rechtfertigen, die ihr bei der Entscheidung über die Erteilung ihres Einvernehmens vorliegenden Bauvorlagen seien unvollständig gewesen.

  • OVG Brandenburg, 27.11.2003 - 2 B 303/03

    Zur Angabe des Zeitpunkts der Fälligkeit der Abgabe als Mindestanforderung an

    Das Gericht hat sich auf die (summarische) Kontrolle der äußeren (formellen) Gültigkeit der Norm und sich ersichtlich aufdrängender materieller Satzungsfehler sowie die Prüfung spezieller Einwände des Antragstellers gegen das Satzungsrecht und die sonstigen Voraussetzungen der Abgabenerhebung zu beschränken, wobei die Prüfung der Einwendungen des Antragstellers dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht (vgl. u. a. Beschlüsse des Senats vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 - Mitt. StGB Bbg. 1997, S. 22, vom 24. April 2003 - 2 B 292/02 -, EA S. 2 f. und vom 2. Oktober 2003 - 2 B 75/03 -, veröffentlicht in Juris, S. 1).
  • OVG Brandenburg, 23.10.2003 - 2 B 265/03

    grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinden Straßenausbaubeiträge zu erheben;

    Geht es bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides um die Klärung schwieriger Tatsachen- oder Rechtsfragen, die im Hinblick auf den nur summarischen Charakter des vorläufigen Rechtsschutzes nicht abschließend zu klären sind, scheiden ernsthafte Zweifel im Sinne des Gesetzes aus und es verbleibt bei der sofortigen Vollziehbarkeit des Abgabenbescheides im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (vgl. u.a. Beschluss des Senates vom 2. Oktober 2003 - 2 B 75/03 -, Entscheidungsumdruck, S. 3 f.).
  • OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03

    Beschwerde, Das OVG hat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 i.V.m. Satz 1 VwGO nur

    Angesichts des im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber der Vollprüfung im Hauptsacheverfahren eingeschränkten Prüfungsrahmens (vgl. dazu näher Beschlüsse des Senats vom 23. September 1996 - 2 B 53/96 -, Mitt. StGB. Bbg. 1997, S. 22 und vom 2. Oktober 2003 - 2 B 75/03 -, veröffentlicht in Juris) war hier von der Gültigkeit der der Gebührenerhebung zugrunde liegenden und auf Grundlage von §§ 7, 2 Abs. 1 KAG i. V. m. § 80 Abs. 2 BbgWG erlassenen Satzung der Gemeinde Freidorf über die Erhebung der Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlage des Gewässerunterhaltungsverbandes "..." - GS - (Amtsblatt für das Amt Schenkenländchen vom 20. Dezember 2001, Nr. 24, S. 3) auszugehen.
  • VG Meiningen, 19.12.2005 - 1 K 746/99

    Erschließungsbeiträge; Zu den Voraussetzungen unter denen Erschließungsanlagen

    Die Beantwortung der Frage, ob eine Einrichtung (Straße) den örtliche Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertig gestellt, also bereits hergestellt i.S.d. § 242 Abs. 9 Satz 1 BauGB ist, erfordert davon ausgehend einen Vergleich des Ausbauzustands dieser Einrichtung (Straße) am 02.10.1990 mit dem seinerzeitigen durchschnittlichen Ausbauzustand der entsprechenden Einrichtungen in der betreffenden Gemeinde (OVG Brandenburg, B. v. 02.10.2003 - 2 B 75/03 -, zitiert nach Juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 18.01.2000 - A 2 S 525/99 -, zitiert nach Juris; U. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629 ff.; VG Meiningen, U. v. 21.04.2004 - 1 K 631/99.Me -).
  • VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98

    Ausbaubeiträge; Erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage im

    Dies erfordert einen Vergleich des Ausbauzustands dieser Einrichtung (Straße) am 02.10.1990 mit dem seinerzeitigen durchschnittlichen Ausbauzustand der entsprechenden Einrichtungen in der betreffenden Gemeinde (OVG Brandenburg, B. v. 02.10.2003 - 2 B 75/03 -, zitiert nach Juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 18.01.2000 - A 2 S 525/99 -, zitiert nach Juris; U. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629 ff.; VG Meiningen, U. v. 21.04.2004 - 1 K 631/99.Me -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2003 - 3 B 1421/03

    Baurechtliche Grundlagen der Erschließung eines Friedhofserweiterungsgeländes

    Ebenso: OVG Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 2 B 75/03 - ; Puttler in: Sodan/Ziekow, Kommentar zur VwGO, Std.: Januar 2003, § 80 Rn. 143.
  • VG Meiningen, 21.01.2006 - 2 K 549/98

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "örtlichen Ausbaugepflogenheiten" i.S.v. §

    Dies erfordert einen Vergleich des Ausbauzustands dieser Einrichtung (Straße) am 02.10.1990 mit dem seinerzeitigen durchschnittlichen Ausbauzustand der entsprechenden Einrichtungen in der betreffenden Gemeinde (OVG Brandenburg, B. v. 02.10.2003 - 2 B 75/03 -, zitiert nach [...]; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 18.01.2000-A2S 525/99-, zitiert nach [...]; U.v. 18.12.2000 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629 ff.; VG Meiningen, U. v. 21.04.2004 1 K 631/99.Me -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht