Weitere Entscheidung unten: VG Hannover, 07.01.2013

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.2014 - 2 B 76.13   

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https://dejure.org/2014,18481
BVerwG, 27.06.2014 - 2 B 76.13 (https://dejure.org/2014,18481)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2014 - 2 B 76.13 (https://dejure.org/2014,18481)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2014 - 2 B 76.13 (https://dejure.org/2014,18481)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG
    Beförderung eines freigestellten Mitglieds der Personalvertretung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Zeitpunkt der Beförderung eines von seiner dienstlichen Tätigkeit wegen der Mitgliedschaft in der Personalvertretung freigestellten Hauptmanns; Anspruch auf eine vorübergehende fiktive Versetzung auf einen höheren Dienstposten

  • rewis.io

    Beförderung eines freigestellten Mitglieds der Personalvertretung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Zeitpunkt der Beförderung eines von seiner dienstlichen Tätigkeit wegen der Mitgliedschaft in der Personalvertretung freigestellten Hauptmanns; Anspruch auf eine vorübergehende fiktive Versetzung auf einen höheren Dienstposten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 13.06.2007 - 4 BN 6.07

    Verwaltungserichtliche Behandlung eines Beweisantrags und Voraussetzungen der

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2014 - 2 B 76.13
    Beweisanträge sind danach unsubstanziiert und als Ausforschungsbegehren unzulässig, wenn sie dazu dienen sollen, Behauptungen und Vermutungen zu stützen, die erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben werden (Beschluss vom 13. Juni 2007 - BVerwG 4 BN 6.07 - BRS 71 Nr. 49 = juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.10.2008 - 2 B 22.08

    Verwirkung des Anspruchs eines Beamten auf Gewährung einer höheren Sonderzahlung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2014 - 2 B 76.13
    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 2 C 23.95 - BVerwGE 102, 33 = Buchholz 237.95 § 10 S-HLBG Nr. 2 S. 4 m.w.N.; Beschluss vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 2 B 22.08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2014 - 2 B 76.13
    Diese Frage ist in der Rechtsprechung bereits geklärt (Beschlüsse vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 S. 10 f. und vom 28. Mai 2013 - BVerwG 7 B 46.12 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 90.00

    Beurteilung eines Berufssoldaten - Schwärzung handschriftlicher Bemerkungen eines

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2014 - 2 B 76.13
    Hinsichtlich der Reihung der einbezogenen Soldaten hat das Oberverwaltungsgericht den Umstand als maßgeblich angesehen, dass die dienstlichen Beurteilungen des Klägers wie auch die der übrigen Hauptleute bestandskräftig sind (Beschlüsse vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 90.00 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 12 S. 21 f., vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 16 S. 30, vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 11.08 - Rn. 17 f. und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - BVerwGE 136, 119 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 17, jeweils Rn. 49).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2014 - 2 B 76.13
    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 2 C 23.95 - BVerwGE 102, 33 = Buchholz 237.95 § 10 S-HLBG Nr. 2 S. 4 m.w.N.; Beschluss vom 29. Oktober 2008 - BVerwG 2 B 22.08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 46.12

    Kostentragung bei Ausbau eines Bahnübergangs; Sachverhaltsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2014 - 2 B 76.13
    Diese Frage ist in der Rechtsprechung bereits geklärt (Beschlüsse vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 S. 10 f. und vom 28. Mai 2013 - BVerwG 7 B 46.12 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2014 - 2 B 76.13
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2014 - 2 B 76.13
    Hinsichtlich der Reihung der einbezogenen Soldaten hat das Oberverwaltungsgericht den Umstand als maßgeblich angesehen, dass die dienstlichen Beurteilungen des Klägers wie auch die der übrigen Hauptleute bestandskräftig sind (Beschlüsse vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 90.00 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 12 S. 21 f., vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 16 S. 30, vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 11.08 - Rn. 17 f. und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - BVerwGE 136, 119 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 17, jeweils Rn. 49).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 17.01

    Beurteilung eines Beamten - Verstoß gegen die Grundsätze einer Beurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2014 - 2 B 76.13
    Hinsichtlich der Reihung der einbezogenen Soldaten hat das Oberverwaltungsgericht den Umstand als maßgeblich angesehen, dass die dienstlichen Beurteilungen des Klägers wie auch die der übrigen Hauptleute bestandskräftig sind (Beschlüsse vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 90.00 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 12 S. 21 f., vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 16 S. 30, vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 11.08 - Rn. 17 f. und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - BVerwGE 136, 119 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 17, jeweils Rn. 49).
  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2014 - 2 B 76.13
    Danach kann ein Beamter oder Soldat sowohl sein materielles Recht auf Überprüfung und gegebenenfalls Änderung seiner dienstlichen Beurteilung als auch das prozessuale Klagerecht (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ; BVerwG, Urteil vom 13. November 1975 - 2 C 16.72 - BVerwGE 49, 351 = Buchholz 237.1 Art. 118 BayBG Nr. 1 S. 5) oder auch seinen Anspruch auf Zahlung einer jährlichen Sonderzuwendung verwirken (Urteil vom 13. November 2008 - BVerwG 2 C 11.07 - Buchholz 449.4 § 30 SVG Nr. 1 Rn. 21 ff.).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

  • BVerwG, 06.06.2014 - 2 B 75.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs;

  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 11.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Änderung der Bewertung seiner

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 11.07

    Anwendung von Ruhens- und Anrechnungsvorschriften; Anrechnungsvorschrift;

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

    Der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat sich im Juni 2014 in einer Reihe von Entscheidungen über Nichtzulassungsbeschwerden in Klageverfahren wegen Beförderung und Schadensersatz mit Fragen der Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs der vom militärischen Dienst freigestellten Personalratsmitglieder befasst (vgl. Beschlüsse vom 6. Juni 2014 - BVerwG 2 B 75.13 - , vom 25. Juni 2014 - BVerwG 2 B 1.13 - , vom 27. Juni 2014 - BVerwG 2 B 76.13 - und vom 30. Juni 2014 - BVerwG 2 B 11.14 - ).

    Auf welche Weise der Dienstherr dies sicherstellt, ist grundsätzlich ihm überlassen (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 65.06 - Rn. 16 f. m.w.N.; ferner Beschlüsse vom 6. Juni 2014 - BVerwG 2 B 75.13 - Rn. 8, vom 25. Juni 2014 - BVerwG 2 B 1.13 - Rn. 23 und vom 27. Juni 2014 - BVerwG 2 B 76.13 - Rn. 7).

    Der 2. Revisionssenat hat weiter entschieden, dass ein freigestelltes Personalratsmitglied sein Rügerecht hinsichtlich der ihn betreffenden Referenzgruppe verwirkt, wenn er sich in einem mehrere Jahre zurückliegenden Personalgespräch nach eingehender Information durch den Dienstherrn und in Kenntnis aller Umstände mit der Bildung dieser Referenzgruppe einverstanden erklärt und hiergegen keinen Rechtsbehelf erhoben hat (Beschluss vom 6. Juni 2014 - BVerwG 2 B 75.13 - LS und Rn. 17; vgl. auch Beschluss vom 27. Juni 2014 - BVerwG 2 B 76.13 - Rn. 10 ff.).

  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Diese Frage kann ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens dahingehend beantwortet werden, dass diese Vorgehensweise mit Art. 33 Abs. 2 GG in Einklang steht (vgl. bereits BVerwG, Beschlüsse vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 Rn. 6 ff. und vom 27. Juni 2014 - 2 B 76.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 75 Rn. 6 ff.).

    Auch diese Frage führt nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache, weil sie auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Sinne beantwortet werden kann, dass auch insoweit Verwirkung in Betracht kommt (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 Rn. 14 ff. und vom 27. Juni 2014 - 2 B 76.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 75 Rn. 10 bis 12).

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Kart 2/18

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes

    Außerdem wird eine Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils gefordert, etwa weil dieser sich auf die vom Berechtigten erweckte Erwartung, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht, einrichten durfte und eingerichtet hat (BVerwG, Beschl. v. 29.10.2008, 2 B 22/08 ; Beschl. v. 27.6.2014, 2 B 76/13 ).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 525/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

    Es handelt sich daher im Ergebnis um ein unzulässiges Ausforschungsbegehren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.06.2014 - 2 B 76/13, juris Rn. 16 ff.).

    Beweisanträge sind danach unsubstantiiert und als Ausforschungsbegehren unzulässig, wenn sie (lediglich) dazu dienen sollen, Behauptungen und Vermutungen zu stützen, die erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben werden (BVerwG, Beschl. v. 13.06.2007 - 4 BN 6/07, juris Rn. 10; Beschl. v. 27.06.2014 - 2 B 76/13, juris Rn. 17; BeckOK VwGO/Breunig, a.a.O., § 86 Rn. 63 f.; Schübel-Pfister, in: Eyermann, a.a.O., § 86 Rn. 55 f.; kritisch Hensel, NVwZ 2020, 1628 [1631]).

  • BVerwG, 09.06.2021 - 2 B 22.20

    Erfolglose Beschwerde gegen disziplinare Höchstmaßnahme wegen Veruntreuung von

    Beweisanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken könnte, legen dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahe (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 1995 - 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 S. 10 f. und vom 27. Juni 2014 - 2 B 76.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 75 Rn. 17).
  • BVerwG, 31.03.2016 - 2 B 12.15

    Vorabentscheidungsbeschluss bei sogenanntem Ausforschungsbegehren

    Ein sog. Ausforschungsbegehren, das bereits nicht dem Vorabbescheidungsgebot des § 86 Abs. 2 VwGO unterfällt (vgl. Eyermann/Geiger, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 86 Rn. 27; Rixen, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 86 Rn. 87 m.w.N.), liegt vor, wenn "aus der Luft gegriffene" Behauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht einmal eine gewisse Mindestwahrscheinlichkeit besteht oder jeder Anhaltspunkt fehlt, zumal bei bereits vorliegenden fachärztlichen Stellungnahmen zu dem in Frage stehenden (medizinischen) Themenkreis (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2014 - 2 B 76.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 75 Rn. 17, vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60 S. 100, vom 14. Januar 1998 - 3 B 214.97- Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 286 S. 34, vom 29. März 1995 - 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 S. 10 f. und vom 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 196 S. 14 m.w.N.; ebenso BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 - DVBl 1993, 1002 .
  • VG Weimar, 13.05.2015 - 4 K 338/05

    Verjährung und Verwirkung von Kostenerstattungsansprüchen - hier: Pauschale für

    Für die Verwirkung eines materiellen oder prozessualen Anspruchs oder Gestaltungsrechts genügt nicht der bloße Zeitablauf; vielmehr muss der Anspruchsinhaber innerhalb eines längeren Zeitraums unter Verhältnissen untätig geblieben sein, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt, so dass eine Situation geschaffen wurde, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten durfte (wie: BVerwG, Beschluss vom 27.06.2014 - 2 B 76/13-, juris Rd. 11 m.w.N.).

    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (BVerwG, Beschluss vom 27.06.2014 - 2 B 76/13-, juris Rd. 11).

  • VGH Hessen, 30.04.2019 - 9 A 936/17
    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (s. auch BVerwG, Beschluss vom 27.06.2014 - BVerwG 2 B 76/13 -, juris Rn. 11 m.w.N).
  • BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 3.22

    Verwirkung des Antrags auf Neubildung einer Referenzgruppe

    Danach kann ein Soldat sowohl sein materielles Recht auf Überprüfung und gegebenenfalls Änderung seiner dienstlichen Beurteilung als auch das prozessuale Klagerecht verwirken (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2014 - 2 B 76.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 75 Rn. 11 und vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 21, jeweils m. w. N.).
  • VG Bayreuth, 26.04.2023 - B 5 E 23.190

    Beförderungspraxis der Bundespolizei, Beförderung nach behördeninternen

    Die Annahme der Verwirkung des Rügerechts kommt allerdings nur in Betracht, wenn sich der freigestellte Beamte nach eingehender Information durch die personalbearbeitende Stelle und in Kenntnis aller Umstände mit der Bildung der Referenzgruppe (hinsichtlich des Zeitpunkts, der einbezogenen Beamten und der Reihung der Beamten) einverstanden erklärt und keinen zeitnahen Rechtsbehelf - in Anlehnung an § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO innerhalb der Jahresfrist - erhoben hat (BVerwG, B.v. 26.1.2023 - 1 WB 3/22 - juris Rn. 42; B.v. 21.7.2016 - 1 WB 8/16 - juris Rn. 54; B.v. 6.6.2014 - 2 B 75.13 - juris LS und Rn. 17; B.v. 27.6.2014 - 2 B 76.13 - juris Rn. 10ff.).
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Rechtsprechung
   VG Hannover, 07.01.2013 - 2 B 76/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,305
VG Hannover, 07.01.2013 - 2 B 76/13 (https://dejure.org/2013,305)
VG Hannover, Entscheidung vom 07.01.2013 - 2 B 76/13 (https://dejure.org/2013,305)
VG Hannover, Entscheidung vom 07. Januar 2013 - 2 B 76/13 (https://dejure.org/2013,305)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 34a, VO 343/2004 Art. 17 Abs. 1 S. 1, VO 343/2004 Art. 16 Abs. 1 a
    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Italien, Übernahmeersuchen, Übernahmefälle, unmenschliche Behandlung, erniedrigende Behandlung, Asylantrag, UNHCR, Aufnahmebedingungen, Konzept der normativen Vergewisserung, normative Vergewisserung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2012 - 1 B 234/12

    Ausnahmsweise Unzulässigkeit der Abschiebung in einen sicheren Drittstaat (hier:

    Auszug aus VG Hannover, 07.01.2013 - 2 B 76/13
    Diese Norm, nach der die Abschiebung in einen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat (§ 27a AsylVfG) nicht nach § 80 oder § 123 VwGO ausgesetzt werden darf, gelangt in verfassungs- und europarechtskonformer Auslegung ausnahmsweise nicht zur Anwendung, wenn es durch Tatsachen gestützte und ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür gibt, dass bezogen auf den für zuständig erachteten Mitgliedsstaat nach den aktuellen Erkenntnissen über die dort bestehenden konkreten Verhältnisse das dem Rechtsschutzausschluss zugrunde liegende Konzept normativer Vergewisserung nicht greift (vgl. ausführlich m.w.N. OVG Münster, Beschluss vom 01.03.2012, 1 B 234/12.A - juris Randnummern 8f., 17 -).

    Die vorliegende Auskunftslage wird durch die Rechtsprechung durchaus uneinheitlich interpretiert (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 01.03.2012, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 13 MC 22/12

    Prüfungsumfang des Bundesamtes und vorläufiger Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus VG Hannover, 07.01.2013 - 2 B 76/13
    Darüber hinaus und unabhängig davon bestehen auch unter Berücksichtigung der neueren Erkenntnismittel, insbesondere auch der Stellungnahme des UHNCR an das VG Braunschweig vom 24.04.2012 und der Beschlüsse des Nds. OVG vom 02.08.2012 - 4 MC 133/12 - sowie vom 02.05.2012 - 13 MC 22/12 - juris) hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass den Antragstellern nach der geplanten Rücküberstellung nach Italien eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht.
  • VG Braunschweig, 21.02.2013 - 2 A 126/11

    Spruchreif, effektiver Rechtsschutz, Asylverfahren, Italien, grundlegende Mängel,

    Auszug aus VG Hannover, 07.01.2013 - 2 B 76/13
    Diese Erkenntnisse stehen aber teilweise im Widerspruch zum Gutachten der Flüchtlingsorganisation borderline-europe, Menschenrechte ohne Grenzen e.V. - Außenstelle Italien - (Judith Gleitze) aus dem Dezember 2012, erstellt für das VG Braunschweig im Verfahren 2 A 126/11.
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - 4 MC 133/12

    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Entscheidung zur Nichtprüfung

    Auszug aus VG Hannover, 07.01.2013 - 2 B 76/13
    Darüber hinaus und unabhängig davon bestehen auch unter Berücksichtigung der neueren Erkenntnismittel, insbesondere auch der Stellungnahme des UHNCR an das VG Braunschweig vom 24.04.2012 und der Beschlüsse des Nds. OVG vom 02.08.2012 - 4 MC 133/12 - sowie vom 02.05.2012 - 13 MC 22/12 - juris) hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass den Antragstellern nach der geplanten Rücküberstellung nach Italien eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht.
  • VG Bremen, 26.07.2012 - 4 V 815/12
    Auszug aus VG Hannover, 07.01.2013 - 2 B 76/13
    Das Gericht ist aber derzeit der Auffassung, dass Art. 17 Abs. 1 Satz 1 VO (EG) Nr. 834/2003 des Rates auch dem Schutz subjektiver Interessen dient (ebenso VG Bremen vom 26.07.2012 - 4 V 815/12.A - juris; VG Stuttgart vom 18.12.2011- A 7 K 4330/12 - juris; sowie die 1. Kammer des beschließenden Gerichts vom 08.10.2012 - 1 B 5552/12 -).
  • VG Stuttgart, 18.12.2012 - A 7 K 4330/12

    Keine Rückführung nach Dublin II bei Versäumung der Übernahmefrist

    Auszug aus VG Hannover, 07.01.2013 - 2 B 76/13
    Das Gericht ist aber derzeit der Auffassung, dass Art. 17 Abs. 1 Satz 1 VO (EG) Nr. 834/2003 des Rates auch dem Schutz subjektiver Interessen dient (ebenso VG Bremen vom 26.07.2012 - 4 V 815/12.A - juris; VG Stuttgart vom 18.12.2011- A 7 K 4330/12 - juris; sowie die 1. Kammer des beschließenden Gerichts vom 08.10.2012 - 1 B 5552/12 -).
  • VG Hannover, 07.11.2013 - 2 A 75/13

    Selbsteintritt; Wiederaufnahmegrund

    Der Einzelrichter hat mit Beschluss vom 07.10.2013 - 2 B 76/13 - die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die drei Bescheide vom 11.12.2012 angeordnet.

    Die Kammer hat nämlich durch ihren Einzelrichter im Beschluss vom 07.01.2013 - 2 B 76/13 - die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Klage gegen die drei Bescheide des Bundesamtes vom 11.12.2012 angeordnet, die hier streitbefangen sind.

  • VG Berlin, 26.02.2013 - 27 L 17.13

    Zielstaatsbestimmung in einer Abschiebungsandrohung

    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sich die Verhältnisse in Italien inzwischen geändert haben, bestehen nicht (ebenso jüngst VG Hannover, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 2 B 76/13-, UA S. 4 f.).
  • VG Köln, 19.04.2013 - 20 L 358/13

    Begründung eines subjektiven Rechts auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts aus

    Es bedarf bei dieser Sachlage keiner Entscheidung mehr, ob die Bundesrepublik auch deshalb für die Entscheidung über das Asylbegehren des Antragstellers zuständig ist, weil sie das Übernahmeersuchen an Bulgarien erstmals am 07.01.2013, mehr als sechs Monate nach der Asylantragstellung am 14.06.2012 und dabei erlangter Kenntnis von einem Voraufenthalt in Bulgarien, gerichtet und damit die zeitlichen Anforderungen an das Verfahren zur Prüfung der Zuständigkeit nach Art. 17 der Dublin II - Verordnung nicht erfüllt hat, vgl. hierzu: VG Hannover, Beschluss vom 07.01.2013 - 2 B 76/13 - VG Stuttgart, Beschluss vom 18.12.2012 - A 7 K 4330/12 - VG Düsseldorf - Beschluss vom 07.08.2012 - 22 L 1158/12.A - abrufbar alle unter Juris.
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