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BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 77.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff der Feuerwehr - Gewährung einer Feuerwehrzulage
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 25.10.1983 - 6 K 230/82
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.1984 - 2 A 165/83
- BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 77.84
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 20.81
Beamte der Feuerwehr - Feuerwehrzulage - Erschwerniszulage - Dienst zu …
Auszug aus BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 77.84
Demgemäß ist der beschließende Senat bereits in dem - auch von den Vorinstanzen herangezogenen - Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - (Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1) davon ausgegangen, daß die angeführte Vorschrift für die im Vollzugsdienst der Berufsfeuerwehr stehenden Beamten eine zusätzliche pauschalierte Besoldungsleistung vorsieht, weil die Zuordnung der Ämter dieser Beamten zu den Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A ihr typisches Tätigkeitsfeld nicht hinreichend berücksichtigt.Die Richtigkeit der sich aus dem Wortlaut ergebenden Auslegung wird durch die Entstehungsgeschichte und dem Sinn und Zweck der Vorschrift bestätigt (vgl. auch hierzu Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - ).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 77.84
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 77.84
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 16.99
Altersgrenze für Beamte auf Lebenszeit im Feuerwehrdienst der Bundeswehr; …
Er wird durch das Organisationsrecht bestimmt (vgl. Beschluß vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 2 B 77.84 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 3 S. 9).