Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 02.08.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11   

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BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11 (https://dejure.org/2012,265)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2012 - 2 B 78.11 (https://dejure.org/2012,265)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 2 B 78.11 (https://dejure.org/2012,265)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 DiszG BE, § 58 BDG, § 20 StGB, § 21 StGB
    Disziplinarklage; Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das Tatsachengericht; Schuldfähigkeit des Beamten

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Erhebung der erforderlichen Beweise bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten bzgl. der erheblich geminderten Schuldfähigkeit eines Polizeibeamten bei Begehung der Tat

  • rewis.io

    Disziplinarklage; Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das Tatsachengericht; Schuldfähigkeit des Beamten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDG § 58 Abs. 1; DiszG § 41; StGB § 20; StGB § 21
    Pflicht zur Erhebung der erforderlichen Beweise bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten bzgl. der erheblich geminderten Schuldfähigkeit eines Polizeibeamten bei Begehung der Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11
    Nach § 41 DiszG und § 58 Abs. 1 BDG obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 2 und vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11
    Vielmehr ist das Gewicht aller entlastenden Gesichtspunkte, etwa die hier insbesondere in Betracht kommende außergewöhnlich schwierige Lebenssituation aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage während des Tatzeitraums, der Schwere des Dienstvergehens gegenüberzustellen (Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1 S. 7 f. und vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 23).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11
    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau der Persönlichkeitsstruktur des Betroffenen, seines Erscheinungsbildes vor, während und nach der Tat und der Berücksichtigung der Tatumstände, insbesondere der Vorgehensweise (stRspr, vgl. zum Ganzen: Urteil vom 29. Mai 2008 - BVerwG 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11
    Bei einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit kann die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden (Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 11 jeweils Rn. 29 ff.; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 61.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 61.10

    Schwere des Dienstvergehens; Beweisantrag zur Einholung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11
    Bei einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit kann die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden (Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 11 jeweils Rn. 29 ff.; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 61.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11
    Bei einem außerdienstlich begangenen Dienstvergehen ist die Disziplinarwürdigkeit gesondert zu begründen (Urteil vom 19. August 2010 - BVerwG 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11
    Vielmehr ist das Gewicht aller entlastenden Gesichtspunkte, etwa die hier insbesondere in Betracht kommende außergewöhnlich schwierige Lebenssituation aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage während des Tatzeitraums, der Schwere des Dienstvergehens gegenüberzustellen (Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1 S. 7 f. und vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 23).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11
    Nach § 41 DiszG und § 58 Abs. 1 BDG obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 2 und vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1).
  • VG Ansbach, 06.11.2019 - AN 13b D 18.00529

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen nachhaltigen reichsbürgertypischen Verhaltens

    Denn nach gefestigter obergerichtlichen Rechtsprechung kann im Falle einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit die disziplinarische Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden (BVerwG, B.v. 29.8.2017 - 2 B 76.16 -, juris Rn. 14; B.v. 11.1.2012 - 2 B 78.11 -, juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 22.11.2017 - 16b D 15.1182 -, juris Rn. 44).
  • OVG Hamburg, 30.11.2022 - 11 Bf 155/22

    Senat für Disziplinarsachen nach dem Bundesdisziplinargesetz

    Hat der Beamte zum Tatzeitpunkt an einer krankhaften seelischen Störung im Sinne von § 20 StGB gelitten und ist die Verminderung seiner Schuldfähigkeit i.S.d. § 21 StGB erheblich, so kann die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.2012, 2 B 78.11, juris Rn. 5).

    Vielmehr muss es die Frage einer Minderung der Schuldfähigkeit des Beamten aufklären (BVerwG, Beschl. v. 11.1.2012, 2 B 78.11, juris Rn. 5).

    Erst wenn die Erkrankung und ihr Umfang feststehen oder nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" nicht ausgeschlossen werden können, kann beurteilt werden, ob die Voraussetzungen für eine erheblich geminderte Schuldfähigkeit vorliegen (BVerwG, Beschl. v. 17.10.2019, 2 B 79.18, NVwZ-RR 2020, 749, juris Rn. 10; Beschl. v. 11.1.2012, 2 B 78.11, juris Rn. 6).

    Dementsprechend hängt im Disziplinarrecht die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB von der Bedeutung und Einsehbarkeit der Dienstpflichten ab (BVerwG, Beschl. v. 19.2.2018, 2 B 51.17, Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56, juris Rn. 8; Urt. v. 11.1.2012, 2 B 78.11, juris Rn. 6 m.w.N.; VGH München, Urt. v. 20.9.2021, 16b D 19.2270, juris Rn. 47 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 06.04.2022 - 16a D 20.975

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen

    In diesem Fall kommt die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr, sondern nur im Ausnahmefall in Betracht (BVerwG U.v. 25.3.2010 - 2 C 83.08 - juris Ls 1, Rn. 34; U.v. 20.10.2011 - 2 B 61.10 - juris Rn. 9; U.v. 11.1.2012 - 2 B 78.11 - juris Rn. 5; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: August 2021, MatR/I Rn. 46).

    Die daran anknüpfende Frage, ob die Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer krankhaften seelischen Störung "erheblich" war, ist eine Rechtsfrage, die die Verwaltungsgerichte ohne Bindung an die Einschätzung Sachverständiger in eigener Verantwortung zu beantworten haben (BVerwG, B.v. 11.1.2012 - 2 B 78.11 - juris Rn. 6; U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 30).

    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau der Persönlichkeitsstruktur des Betroffenen, seines Erscheinungsbildes vor, während und nach der Tat und der Berücksichtigung der Tatumstände, insbesondere der Vorgehensweise (stRspr, vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 16.7.2020 - 2 B 8.20 - juris Rn. 20; U.v. 25.3.2010 - 2 C 83.08 - juris Rn. 29 m.w.N.; B.v. 11.1.2012 a.a.O.; U.v. 29.5.2008 a.a.O.).

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 02.08.2011 - 2 B 78/11   

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https://dejure.org/2011,11967
OVG Sachsen, 02.08.2011 - 2 B 78/11 (https://dejure.org/2011,11967)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.08.2011 - 2 B 78/11 (https://dejure.org/2011,11967)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. August 2011 - 2 B 78/11 (https://dejure.org/2011,11967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BeamtStG § 45; VwV Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verpflichtung zur Gewährung eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses zur Bestreitung der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung eines Beamten; Strafbarkeit der Weitergabe von Informationen durch Bedienstete des Landesamts für Verfassungsschutz an die ...

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Verpflichtung zur Gewährung eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses zur Bestreitung der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung eines Beamten; Strafbarkeit der Weitergabe von Informationen durch Bedienstete des Landesamts für Verfassungsschutz an die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 899
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 08.07.2010 - D 6 B 116/10

    Beschwerde, vorläufige Dienstenthebung, Darlegung der Gründe

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.08.2011 - 2 B 78/11
    Lässt sich das Rechtsschutzziel eindeutig ermitteln, ist dem Erfordernis eines Antrags in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO genüge getan (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8. Juli 2010 - D 6 B 116/10 -, juris, sowie Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 146 Rn. 41 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 19.01.2024 - 6 B 70/23

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Methamphetamin; unbewusster Konsum

    Dem Erfordernis eines bestimmten Antrags ist bereits dann genüge getan, wenn sich das Rechtsschutzziel aus den Gründen eindeutig ermitteln lässt (SächsOVG, Beschl. v. 23. November 2016 - 3 B 249/16 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 2. August 2011 - 2 B 78/11 -, juris Rn. 7, Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 146 Rn. 41).4 Danach ist das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags hier unschädlich.
  • OVG Sachsen, 04.12.2023 - 3 B 216/23

    Kein Anspruch auf Duldung bei "Verlöbnis" während bestehender Ehe; Aufnahme einer

    Dem Erfordernis eines bestimmten Antrags ist jedoch auch dann Genüge getan, wenn sich das Rechtsschutzziel aus den Gründen eindeutig ermitteln lässt (SächsOVG, Beschl. v. 2. August 2011 - 2 B 78/11 -, juris Rn. 7, und Beschl. v. 23. November 2016 - 3 B 249/16 -, juris Rn. 4; VGH BW, Beschl. v. 1. Juli 2002 - 11 S 1293/02 -, juris Rn. 3; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 66 ff.).
  • VG Berlin, 15.12.2011 - 35 A 313.08

    Außergewöhnliche Härte bejaht

    Indem sie sich sogar hartnäckig der Einstellungsankündigung der Staatsanwaltschaft widersetzte und wahrheitswidrig behauptete, die Kläger seien "untergetaucht" (obwohl sie ihre korrekte Anschrift mitgeteilt hatten, unter der ihnen auch über die Polizei die Pässe eingezogen worden waren) und würden ihren Aufenthalt "entgegen den gesetzlichen Bestimmungen...forcieren" (obwohl sie lediglich von dem gesetzlich in § 23 a AufenthG vorgesehenen Verfahren Gebrauch gemacht hatten), geriet sie letztlich sogar in bedenkliche Nähe zur Verwirklichung der Straftatbestände der §§ 186, 187 und 344 StGB (vgl. dazu Sächsisches OVG, Beschluss vom 2. August 2011 - 2 B 78/11 -, juris, Rnrn.
  • OVG Bremen, 30.04.2018 - 2 B 75/18

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabis, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis,

    Dem Erfordernis eines bestimmten Antrags (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ) ist auch dann genügt, wenn sich das Rechtsschutzziel eindeutig mittels Auslegung aus den Gründen der Beschwerde und ggf. der Bezugnahme auf die in erster Instanz gestellten Anträge ergibt (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 02.08.2011 - 2 B 78/11 -, Rn. 7, juris; Kopp / Schenke, VwGO , 23. Aufl. 2017, § 146 , Rn. 41 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.08.2023 - 6 B 313/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Bekanntgabe; Zustellung an Bevollmächtigten, wenn

    Dem Erfordernis eines bestimmten Antrags ist bereits dann genüge getan, wenn sich das Rechtsschutzziel aus den Gründen eindeutig ermitteln lässt (Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 146 Rn. 41; SächsOVG, Beschl. v. 23. November 2016 - 3 B 249/16 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 2. August 2011 - 2 B 78/11 -, juris Rn. 7).3 Danach ist das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags hier unschädlich.
  • VG Osnabrück, 08.07.2020 - 5 B 151/20

    Aufschiebende Wirkung; Aussetzung der Vollziehung; Aussetzungsentscheidung;

    Eine solche Glaubhaftmachung liegt grundsätzlich dann vor, wenn das Vorliegen von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 02. August 2011 - 2 B 78/11 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf DÖD 2011, 264; Nds. OVG, Beschluss vom 14. März 2003 - 2 ME 97/03 -, juris).
  • OVG Sachsen, 23.11.2016 - 3 B 249/16

    Beschwerde, Antragserfordernis

    Dem Erfordernis eines bestimmten Antrags ist jedoch bereits dann genüge getan, wenn sich das Rechtsschutzziel aus den Gründen eindeutig ermitteln lässt (Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 146 Rn. 41; SächsOVG, Beschl. v. 2. August 2011 - 2 B 78/11 -, juris Rn. 7; VGH BW, Beschl. v. 1. Juli 2002 - 11 S 1293/02 -, juris Rn. 3).
  • VG Osnabrück, 15.09.2020 - 5 B 212/20

    Russische Föderation: Dublin: Aussetzungsentscheidung des Budnesamtes wegen

    Eine solche Glaubhaftmachung liegt grundsätzlich dann vor, wenn das Vorliegen von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 02. August 2011 - 2 B 78/11 -Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf DÖD 2011, 264; Nds. OVG, Beschluss vom 14. März 2003 - 2 ME 97/03 -, juris).
  • OVG Sachsen, 26.03.2018 - 2 A 426/16

    Beamtin; Strafverfahren; Rechtsschutz; Verschulden

    Rechtsprechung des Senats in einer Hauptsache (vgl. aber Beschl. v. 2. August 2011 - 2 B 78/11 -, juris) zu dieser Rechtsfrage liegt nicht vor.
  • OVG Sachsen, 26.03.2018 - 2 A 427/16

    Beamter; Strafverfahren; Rechtsschutz; Verschulden

    Rechtsprechung des Senats in einer Hauptsache (vgl. aber Beschl. v. 2. August 2011 - 2 B 78/11 -, juris) zu dieser Rechtsfrage liegt nicht vor.
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