Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.2017 - 2 B 8.17   

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BVerwG, 03.05.2017 - 2 B 8.17 (https://dejure.org/2017,16996)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.2017 - 2 B 8.17 (https://dejure.org/2017,16996)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 2 B 8.17 (https://dejure.org/2017,16996)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Befähigung für die Laufbahn als Lehrkraft an einer Realschule in Rheinland-Pfalz; Anerkennung eines in Brandenburg erworbenen Bildungsstands als gleichwertig mit der rheinland-pfälzischen Lehramtsbefähigung; Erlass einer Überleitungsvorschrift für ...

  • rewis.io

    Anerkennung einer Lehramtsbefähigung nach Wechsel des Bundeslandes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer Befähigung für die Laufbahn als Lehrkraft an einer Realschule in Rheinland-Pfalz; Anerkennung eines in Brandenburg erworbenen Bildungsstands als gleichwertig mit der rheinland-pfälzischen Lehramtsbefähigung; Erlass einer Überleitungsvorschrift für ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2017 - 2 B 8.17
    Der Senat hat hierzu bereits ausgesprochen, dass den betroffenen Beamten eine realistische Perspektive eröffnet werden muss, um ein den übertragenen Funktionen entsprechendes Statusamt zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 2 C 51.13 - BVerwGE 151, 114 Rn. 36).

    Dass aus der Art der beruflichen Verwendung und der Wertigkeit des Dienstpostens kein Ernennungs- oder Beförderungsanspruch folgt, hat der Senat auch in der bereits benannten Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 2 C 51.13 - (BVerwGE 151, 114 Rn. 16) klargestellt.

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2017 - 2 B 8.17
    Ebenso ist geklärt, dass nach dem hergebrachten Laufbahnprinzip die Laufbahnbefähigung grundsätzlich durch geforderte Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen nachzuweisen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 ; BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 ).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2017 - 2 B 8.17
    Dieses wird durch die Amtsbezeichnung, das ihm vom Besoldungsgesetzgeber zugewiesene Endgrundgehalt und die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Laufbahn oder Laufbahngruppe charakterisiert (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52 ; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 10).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2017 - 2 B 8.17
    Ebenso ist geklärt, dass nach dem hergebrachten Laufbahnprinzip die Laufbahnbefähigung grundsätzlich durch geforderte Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen nachzuweisen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 ; BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 ).
  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2017 - 2 B 8.17
    Dieses wird durch die Amtsbezeichnung, das ihm vom Besoldungsgesetzgeber zugewiesene Endgrundgehalt und die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Laufbahn oder Laufbahngruppe charakterisiert (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52 ; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 10).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2017 - 2 B 8.17
    Der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf es auch nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Gera, 29.03.2022 - 1 K 1842/20

    Beamtenrechtlich relevanter Zeitpunkt des Erwerbs der Laufbahnbefähigung

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 2 GKG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 2 B 8/17 -, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.06.2017 - 2 B 8/17   

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https://dejure.org/2017,28005
OVG Sachsen, 22.06.2017 - 2 B 8/17 (https://dejure.org/2017,28005)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.06.2017 - 2 B 8/17 (https://dejure.org/2017,28005)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 2 B 8/17 (https://dejure.org/2017,28005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BeamtStG § 23 Abs. 4, SächsAPOPVD
    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, Ungeeignetheit für den Polizeivollzugsdienst, Mängel beim Führen von Dienstkraftfahrzeugen im Straßenverkehr und im Sozialverhalten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 12.05.2016 - 2 B 18/16

    Beamter auf Widerruf; Vorbereitungsdienst; Entlassung; Eingliederungsschein

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.06.2017 - 2 B 8/17
    So kann eine Entlassung gerechtfertigt sein, wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. Juni 1981, BVerwGE 62, 267, 269; Beschl. v. 9. Oktober 1987, Buchholz 237.0 § 39 LBW Nr. 3; Senatsbeschl. v. 12. Mai 2016, SächsVBl. 2016, 298, 299 Rn. 8; Zängl, in: Woydera/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Sachsen, Stand Oktober 2009, § 23 BeamtStG Rn. 186, 187, 218).

    Während der diesen Zweifeln zugrunde gelegte Sachverhalt in vollem Umfang auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden kann, ist die Kontrolle im Übrigen darauf beschränkt, ob der Dienstherr die anzuwendenden (Rechts-)Begriffe verkannt oder ob er bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. Senatsbeschl. v. 12. Mai 2016, a. a. O. Rn. 9; OVG NRW, Beschl. v. 5. Juni 2015 - 6 B 326/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16

    Rechtfertigung der Annahme der fehlenden charakterlichen Eignung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.06.2017 - 2 B 8/17
    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Beamten, die einen Rückschluss auf die für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Juli 2016 - 2 B 18.16 -, juris Rn. 26 m. w. N. zur Rspr. des BVerwG; Zängl a. a. O., § 23 BeamtStG Rn. 201, § 9 BeamtStG Rn. 33, 53).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2015 - 6 B 326/15

    Fehlende charakterliche Eignung eines Polizeibeamten auf Widerruf aufgrund

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.06.2017 - 2 B 8/17
    Während der diesen Zweifeln zugrunde gelegte Sachverhalt in vollem Umfang auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden kann, ist die Kontrolle im Übrigen darauf beschränkt, ob der Dienstherr die anzuwendenden (Rechts-)Begriffe verkannt oder ob er bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. Senatsbeschl. v. 12. Mai 2016, a. a. O. Rn. 9; OVG NRW, Beschl. v. 5. Juni 2015 - 6 B 326/15 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.06.2017 - 2 B 8/17
    So kann eine Entlassung gerechtfertigt sein, wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. Juni 1981, BVerwGE 62, 267, 269; Beschl. v. 9. Oktober 1987, Buchholz 237.0 § 39 LBW Nr. 3; Senatsbeschl. v. 12. Mai 2016, SächsVBl. 2016, 298, 299 Rn. 8; Zängl, in: Woydera/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Sachsen, Stand Oktober 2009, § 23 BeamtStG Rn. 186, 187, 218).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.06.2017 - 2 B 8/17
    Danach ist der Beamte des Polizeivollzugsdiensts dienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an eine uneingeschränkte Verwendungsfähigkeit im Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt (Polizeidienstunfähigkeit; vgl. BVerwG, Urt. v. 3. März 2005, ZBR 2005, 308).
  • VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20

    Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe,

    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Beamten, die einen Rückschluss auf diese für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.07.2016 - 2 B 17.16 - und vom 25.11.2015 - 2 B 38.15 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 - OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2018 - 2 B 174/18 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.06.2017 - 2 B 8/17 -, jeweils juris und m.w.N.).
  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

    Sie müssen mit dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf im Einklang stehen (BVerwG, Beschluss vom 26.01.2010 - 2 B 47/09 -, Rn. 6; Beschluss des Senats vom 25.03.2009 - 2 A 378/05; OVG SH, Beschluss vom 05.01.2018 - 14 MB 2/17 -, Rn. 4; SächsOVG, Beschluss vom 22.06.2017 - 2 B 8/17 -, Rn. 6; OVG NW, Beschluss vom 12.06.2017 - 6 B 1450/16 -, Rn. 7, sämtlich juris; Brockhaus, a.a.O., § 23 BeamtStG Rn. 170 f.; Hebeler in: Battis, BBG , § 37 BBG Rn. 4; Zängl in: Fürst, GKÖD, Std.
  • VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21

    Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem

    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Beamten, die einen Rückschluss auf diese für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.07.2016 - 2 B 17.16 - und vom 25.11.2015 - 2 B 38.15 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 - OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2018 - 2 B 174/18 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.06.2017 - 2 B 8/17 -, jeweils juris und m.w.N.).
  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen

    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens der Beamtin oder des Beamten, die einen Rückschluss auf diese für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.07.2016 - 2 B 17.16 - und vom 25.11.2015 - 2 B 38.15 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 - OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2018 - 2 B 174/18 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.06.2017 - 2 B 8/17 -, jeweils juris und m.w.N.).
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   OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 2 B 8.17   

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https://dejure.org/2018,65672
OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 2 B 8.17 (https://dejure.org/2018,65672)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.10.2018 - 2 B 8.17 (https://dejure.org/2018,65672)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2018 - 2 B 8.17 (https://dejure.org/2018,65672)
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   VG Schleswig, 17.03.2017 - 2 B 8/17   

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VG Schleswig, 17.03.2017 - 2 B 8/17 (https://dejure.org/2017,8002)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.03.2017 - 2 B 8/17 (https://dejure.org/2017,8002)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. März 2017 - 2 B 8/17 (https://dejure.org/2017,8002)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04

    Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit,

    Auszug aus VG Schleswig, 17.03.2017 - 2 B 8/17
    In diesen Fällen besteht die Steuerpflicht, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf, dem Grunde nach (OVG Schleswig, Urt. v. 20.04.2005, - 2 LB 61/04 -, Beschl. v. 25.05.2005, - 2 LB 55/04 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 2 LB 55/04
    Auszug aus VG Schleswig, 17.03.2017 - 2 B 8/17
    In diesen Fällen besteht die Steuerpflicht, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf, dem Grunde nach (OVG Schleswig, Urt. v. 20.04.2005, - 2 LB 61/04 -, Beschl. v. 25.05.2005, - 2 LB 55/04 -).
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