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   OVG Brandenburg, 10.07.2001 - 2 B 81/01.Z   

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https://dejure.org/2001,24890
OVG Brandenburg, 10.07.2001 - 2 B 81/01.Z (https://dejure.org/2001,24890)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 10.07.2001 - 2 B 81/01.Z (https://dejure.org/2001,24890)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2001 - 2 B 81/01.Z (https://dejure.org/2001,24890)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Cottbus, 24.02.2011 - 6 K 953/06

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Von dem das Amtsblatt ummantelnden "X- Stadtanzeiger", der nichtamtliche Nachrichten und Hinweise sowie Anzeigen enthält, ist es aufgrund der eigenen Paginierung und des eigenen Titelblattes mit einem Titel, in dem das Wort "Amtsblatt" vorkommt (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 3 BekanntmV), sowie der ganzseitigen bildlichen Darstellung auf der Titelseite klar abgegrenzt, so dass auch für den unkundigen Bürger erkennbar ist, dass es sich dabei um ein eigenständiges Publikationsorgan handelt, das lediglich lose und ohne Verklammerung in den "X- Stadtanzeiger" eingelegt ist (vgl. zu einem ähnlichen Fall: OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 2 B 81/01.Z -, S. 3 f. des E.A.).
  • OVG Brandenburg, 23.10.2002 - 1 A 147/02

    Recht der freien Berufe

    Die beiden Publikationsorgane sind weder drucktechnisch noch auch nur durch eine einfache Verklammerung (vgl. zu einer solchen aber auch OVG Bbg, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 2 B 81/01.Z -, S. 4 des Entscheidungsabdrucks) miteinander verbunden.
  • OVG Brandenburg, 23.10.2002 - 1 A 147

    Recht der freien Berufe; Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Land Brandenburg ;

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  • VG Potsdam, 11.08.2008 - 8 K 3519/03

    Rechtmäßigkeit einer Entwässerungssatzung und des Anschluss- und

    Als gesondertes Amtsblatt wäre diese Art der Herausgabe aber nur dann zulässig, wenn es von den restlichen Amtsblättern abtrennbar wäre, um so auch als eigene Publikation kenntlich zu bleiben (vgl. OVG Frankfurt(Oder), Beschluss vom 10. Juli 2001 - 2 B 81/01.Z - Bl. 4 d. E.A.; VG Potsdam, Urteil vom 26. September 2005 - 12 K 1340/02 - Bl. 8 d. E.A.; Urt. vom 21. November 2006 - 8 K 6329/00 - Bl. 10 d. E.A.).
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