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   BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98   

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https://dejure.org/1998,3246
BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98 (https://dejure.org/1998,3246)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1998 - 2 B 85.98 (https://dejure.org/1998,3246)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 2 B 85.98 (https://dejure.org/1998,3246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Benutzung eines Diensttelefons zur Wahlwerbung oder politischen Betätigung durch Beamten

  • Judicialis

    GG Art. 38 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 48 Abs. 2; ; BGB § 89 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht; Beamtenrecht - Neutralitätspflicht staatlicher Organe gegenüber politischen Parteien und Wahlbewerbern; Wahlwerbung, Benutzung des Diensttelefons eines Beamten; Benutzung des Diensttelefon eines Beamten zur Wahlwerbung; verfassungsrechtlicher Schutz der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 424
  • VBlBW 1999, 173
  • DVBl 1999, 926
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
    Welche Umstände das Tatsachengericht als entscheidungserheblich aufzuklären hat, bestimmt die materielle Rechtsauffassung, die es seiner Entscheidung zugrunde legt (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - m.w.N. und vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 4 S 680/96

    Angabe der dienstlichen Telefonnummer auf privaten Briefbögen eines

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
    BVerwG 2 B 85.98 VGH 4 S 680/96.
  • BVerwG, 21.11.1989 - 1 DB 8.89

    Abgeordneter - Bundesbeamter - Unerlaubtes Fernbleiben - Dienstabbruch zwecks

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
    Das Behinderungsverbot erstreckt sich nicht auf lediglich mittelbare Auswirkungen von Regelungen, die eine völlig andere Zielsetzung haben und die Freiheit, sich um ein Mandat zu bemühen, nur unvermeidlich tatsächlich beeinträchtigen (vgl. u.a. BVerfGE 42, 312 ; BVerwGE 86, 211 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
    Es verbietet namentlich jede amtliche Unterstützung der Wahlwerbung (vgl. u.a. BVerwGE 104, 323 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
    Das Behinderungsverbot erstreckt sich nicht auf lediglich mittelbare Auswirkungen von Regelungen, die eine völlig andere Zielsetzung haben und die Freiheit, sich um ein Mandat zu bemühen, nur unvermeidlich tatsächlich beeinträchtigen (vgl. u.a. BVerfGE 42, 312 ; BVerwGE 86, 211 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 15.89

    Feststellung der Dienstfähigkeit eines schwerbehinderten Beamten - Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98
    Welche Umstände das Tatsachengericht als entscheidungserheblich aufzuklären hat, bestimmt die materielle Rechtsauffassung, die es seiner Entscheidung zugrunde legt (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - m.w.N. und vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 - ).
  • DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19

    Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen

    Das Mäßigungsgebot gilt grundsätzlich auch im Wahlkampf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.1998 - 2 B 85.98 - Buchholz 11 Art. 38 GG Nr. 4).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Unabhängig davon, ob man den Anwendungsbereich des verfassungsrechtlichen Behinderungsverbotes auf Maßnahmen beschränkt sieht, die darauf zielen, die Übernahme oder Ausübung des Mandats zu erschweren oder unmöglich zu machen (vgl. zu Art. 48 Abs. 2 GG BVerfG, Beschluss vom 21. September 1976 - 2 BvR 350/75 - BVerfGE 42, 312 ; sowie BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 1 D 7.83 - BVerwGE 76, 157 ; Beschlüsse vom 21. November 1989 - BVerwG 1 DB 8, 89 - BVerwGE 86, 211 und vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 85.98 - Buchholz 11 Art. 38 GG Nr. 4), oder ob man es als allgemeines Diskriminierungsverbot in einem weiteren Sinne versteht, gibt es nur das Ergebnis, nämlich die Abwendung oder Beseitigung der Behinderung vor.
  • BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19

    Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens;

    a) Das Mäßigungsgebot gilt grundsätzlich auch im Wahlkampf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 2 B 85.98 - Buchholz 11 Art. 38 GG Nr. 4).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 75.99

    Untersagung der Anbringung eines Aushangs mit privaten Meinungsäußerungen zu

    Das Anbringen der "Collage" an der Tür des Dienstzimmers durch den Antragsteller ist daher als mißbräuchliche Inanspruchnahme seiner dienstlichen Stellung anzusehen (vgl. hierzu auch Beschluß vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 85.98 - ZBR 1999, 134>).
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