Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1996 - 2 B 87.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12240
BVerwG, 20.12.1996 - 2 B 87.96 (https://dejure.org/1996,12240)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1996 - 2 B 87.96 (https://dejure.org/1996,12240)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1996 - 2 B 87.96 (https://dejure.org/1996,12240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,12240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung über den Widerruf eines Beamtenverhältnisses für Dozenten - Möglichkeit der grundsätzlichen Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage - Zulässigkeit der Bezeichnung als "außerplanmäßiger Professor"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1995 - 25 A 1649/91

    Verleihung des Titels "außerplanmäßiger Professor"

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1996 - 2 B 87.96
    Die Rüge (S. 2 der Beschwerdebegründung), das Berufungsgericht habe entgegen § 94 VwGO die Verhandlung nicht bis zur Entscheidung in dem laufenden Verwaltungsverfahren des Fachbereichs Mathematik - Naturwissenschaften der Universität über die Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" auf der Grundlage des Urteils des Berufungsgerichts vom 19. Mai 1995 - OVG 25 A 1649/91 - ausgesetzt, ist nicht begründet.

    Vielmehr hat sich das Berufungsgericht mit der Frage der Bedeutung des Verfahrens über die Verleihung der Bezeichnung eines "außerplanmäßigen Professors" an den Kläger für die hier streitige Entlassung in Kenntnis des dieses Verfahren betreffenden Urteils des Berufungsgerichts vom 19. Mai 1995 - OVG 25 A 1649/91 - auseinandergesetzt (vgl. u.a. S. 10 f., 11 f., 12 f.).

  • BVerwG, 05.07.1984 - 2 B 129.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1996 - 2 B 87.96
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß nach den für den vorliegenden Rechtsstreit einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (§ 199 Abs. 2, §§ 210-212, § 35 Abs. 1 LBG NW a.F.) das Beamtenverhältnis auf Widerruf, in dem sich der Kläger als Dozent befunden hat, nach allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften bei Vorliegen eines sachlichen Grundes jederzeit beendet werden konnte (vgl. Beschluß vom 5. Juli 1984 - BVerwG 2 B 129.83 - im Anschluß an BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]).

    Weiter ist geklärt, daß die Beamtenverhältnisse auf Widerruf der Dozenten, soweit diese nicht außerplanmäßige Professoren waren, ihrem Zweck und Wesen nach zeitlich begrenzte Dienstverhältnisse waren und ihre rechtliche Ausgestaltung eine unbegrenzte Dauer ausschloß (vgl. Beschluß vom 5. Juli 1984 - BVerwG 2 B 129.83 - im Anschluß an den Beschluß vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 54.78 - ).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1996 - 2 B 87.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1996 - 2 B 87.96
    Das Gericht ist gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr.; vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 51, 188 [BVerfG 08.05.1979 - 2 BvR 782/78]).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 B 247.92

    Aussetzung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 94 VwGO im Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1996 - 2 B 87.96
    Dieses Ermessen reduziert sich nur in Ausnahmefällen zu einer Verpflichtung zur Aussetzung, wenn anders eine Sachentscheidung nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 247.92 - m.w.N.).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1996 - 2 B 87.96
    Das Gericht ist gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr.; vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 51, 188 [BVerfG 08.05.1979 - 2 BvR 782/78]).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1996 - 2 B 87.96
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]; 51, 126 ; BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1996 - 2 B 87.96
    Das Gericht ist gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr.; vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 51, 188 [BVerfG 08.05.1979 - 2 BvR 782/78]).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1996 - 2 B 87.96
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]; 51, 126 ; BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1996 - 2 B 87.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis die Sach- und Rechtslage zur Zeit des Erlasses der letzten Behördenentscheidung (vgl. u.a. BVerwGE 61, 200 [BVerwG 28.11.1980 - 2 C 24/78] m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.09.1978 - 2 B 54.78

    Widerruf des Beamtenverhältnisses eines wissenschaftlichen Hochschulassistenten -

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2000 - 14 S 353/00

    Pflichtmitgliedschaft in IHK verfassungsgemäß

    Eine Einschränkung des Ermessens in dem Sinne, dass zwingend einem Aussetzungsantrag zu entsprechen ist, besteht nur dann, wenn anders eine Sachentscheidung nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 B 247.92 -, Buchholz 310 § 94 Nr. 6; Beschl. v. 20.12.1996 - 2 B 87.96), d.h. wenn ohne die Entscheidung im vorgreiflichen Rechtsstreit im anhängigen Verfahren nicht entschieden werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht