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   BVerwG, 17.07.1998 - 2 B 87.97   

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BVerwG, 17.07.1998 - 2 B 87.97 (https://dejure.org/1998,5707)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1998 - 2 B 87.97 (https://dejure.org/1998,5707)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1998 - 2 B 87.97 (https://dejure.org/1998,5707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Entlassungsentscheidungen sowie dienstlicher Beurteilungen - Klärungsbedürftigkeit der Übertragungsmöglichkeit der gerichtlichen Prüfungsdichte bei Prüfungsentscheidungen auf die Fälle ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Entlassungsentscheidungen sowie dienstlicher Beurteilungen; Klärungsbedürftigkeit der Übertragungsmöglichkeit der gerichtlichen Prüfungsdichte bei Prüfungsentscheidungen auf die Fälle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 2 B 87.97
    Wie bereits das Oberverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats zu Recht betont hat, sind Entlassungsentscheidungen sowie dienstliche Beurteilungen gerichtlich daraufhin zu überprüfen, ob ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, ob sachfremde Erwägungen angestellt oder ob Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (vgl. zur Entlassung BVerwGE 85, 177 [BVerwG 31.05.1990 - 2 C 35/88] m.w.N.; zur dienstlichen Beurteilung BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]).

    Der Dienstherr kann einzelne Tatsachen oder Vorkommnisse im Beurteilungszeitraum aufgreifen und aus ihnen sowie aus einer unbestimmten Vielzahl nicht benannter Einzeleindrücke und -beobachtungen während des Beurteilungszeitraums wertende Schlußfolgerungen ziehen, ferner die hierbei abgegebenen Werturteile bei der Eröffnung und Besprechung der dienstlichen Beurteilung, im Widerspruchsverfahren und grundsätzlich auch noch im Verwaltungsstreitverfahren näher erörtern und konkretisieren (BVerwGE 60, 245 <247, 251 f. [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]> m.w.N.).

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 2 B 87.97
    Wie bereits das Oberverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats zu Recht betont hat, sind Entlassungsentscheidungen sowie dienstliche Beurteilungen gerichtlich daraufhin zu überprüfen, ob ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, ob sachfremde Erwägungen angestellt oder ob Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (vgl. zur Entlassung BVerwGE 85, 177 [BVerwG 31.05.1990 - 2 C 35/88] m.w.N.; zur dienstlichen Beurteilung BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]).
  • BVerwG, 16.11.1992 - 11 B 65.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - (Isolierte) Anfechtung der

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 2 B 87.97
    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist schon deshalb erfolglos, weil Verfahrensfehler des Berufungsgerichts, die lediglich die Kostenentscheidung betreffen, nicht unter § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO fallen (BVerwG, Beschluß vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 2 B 87.97
    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die neuere Rechtsprechung zur gerichtlichen Prüfungsdichte bei Prüfungsentscheidungen auf die anders gelagerten Fälle der Überprüfung dienstlicher Beurteilungen nicht zu übertragen ist (vgl. Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - ; BVerwGE 97, 128 f.).
  • OVG Hamburg, 16.10.1991 - Bs I 64/91

    Auswahlentscheidung; Beförderung; Konkurrentenklage; Beamtenrecht;

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 2 B 87.97
    Ungeachtet der Frage, ob der Senat die vom Kläger ins Feld geführte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluß vom 16. Oktober 1991 - Bs I 64/91 - <NVwZ-RR 1992, 669>) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 2 B 87.97
    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die neuere Rechtsprechung zur gerichtlichen Prüfungsdichte bei Prüfungsentscheidungen auf die anders gelagerten Fälle der Überprüfung dienstlicher Beurteilungen nicht zu übertragen ist (vgl. Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - ; BVerwGE 97, 128 f.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 2 B 87.97
    Grundsätzliche Bedeutung nach dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 17.07.1998 - 2 B 87.97
    Grundsätzliche Bedeutung nach dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98

    Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten; Dienstposten, Bewährung auf einem

    Der Dienstherr kann einzelne Tatsachen oder Vorkommnisse im Beurteilungszeitraum aufgreifen und aus ihnen sowie aus einer unbestimmten Vielzahl nicht benannter Einzeleindrücke und einzelner Beobachtungen während der Erprobungszeit wertende Schlußfolgerungen ziehen und die abgegebenen Werturteile bei der Eröffnung und Besprechung der dienstlichen Beurteilung, im Widerspruchsverfahren und grundsätzlich auch noch im Verwaltungsstreitverfahren näher erörtern und konkretisieren (vgl. BVerwGE 60, 245 m.w.N.; Beschluß vom 17. Juli 1998 - BVerwG 2 B 87.97 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2001 - 6 B 1776/00

    Übertragung einer Beförderungsstelle auf einen Beamten i.S.d. Prinzips der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245 (251 f.); Beschluss vom 17. Juli 1998 - 2 B 87.97 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 19; Beschluss des Senats vom 13. Dezember 1999 - 6 A 3593/98 -, DÖD 2, 266, sowie Urteil vom 13. Februar 2001 - 6 A 2966/00 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2014 - 4 S 1641/14

    Aussage der dienstlichen Beurteilung über die Vermittlung der Tatsachengrundlage;

    Dem steht nicht entgegen, dass - worauf der Antragsgegner zu Recht hinweist - nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich kein Anspruch darauf besteht, dass bestimmte Einzeltatsachen in die dienstliche Beurteilung aufgenommen werden (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 26.06.1980, a.a.O. und vom 10.02.2000 - 2 A 10.98 -, ZBR 2000, 303; Beschluss vom 17.07.1998 - 2 B 87.97 -, Juris; Senatsbeschluss vom 12.04.2005 - 4 S 439/05 -, VBlBW 2006, 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2001 - 6 A 2966/00

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung ; Qualifizierung eines

    Die in ständiger Rechtsprechung vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, Seite 245 (251 f.); Beschluss vom 17. Juli 1998 - 2 B 87.97 -, aaO., und für einen vergleichbaren Fall insbesondere den Beschluss des Senats vom 13. Dezember 1999 - 6 A 3593/98 -, aaO., betonte Pflicht des Dienstherrn zur konkretisierenden Erläuterung der für die Beurteilung maßgeblichen Wertungen ist in den Ansätzen schon dadurch und in den Einzelheiten jedenfalls mit der ausführlichen Darstellung der insoweit maßgeblichen Umstände im Widerspruchsbescheid vom 16. Mai erfüllt worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 1 A 2338/01

    Anspruch auf Aufhebung der dienstlichen Beurteilung eines Richters;

    BVerwG, Beschluss vom 17.7.1998 - 2 B 87.97 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 19; Urteil vom 26.6.1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245.
  • VG Saarlouis, 11.05.2011 - 2 K 286/10

    Anspruch auf Gewährung der besonderen Zulage gemäß § 3 c SBesG

    so etwa BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, ZBR 2003, 359; vom 13.11.1997 - 2 A 1.97 -, DVBl. 1998, 638 m.w.N., und vom 11.11.1999 - 2 A 6.98 -, ZBR 2000, 269.; siehe auch BVerwG Urteil vom 26.6.1980 - 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245 m.w.N., und Beschluss vom 17.7.1998 - 2 B 87.97 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 19; ferner: BVerfG, Beschluss vom 29.5.2002 - 2 BvR 723/99 - jeweils zitiert nach juris.

    so mit weitergehender ausführlicher Erläuterung: BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - 2 C 8.78 -, a.a.O., vgl. auch den Beschluss vom 17.7.1998 - 2 B 87.97 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 19.

  • OLG Rostock, 19.06.2008 - 3 U 12/08

    Formunwirksamer Bauvertrag mit der Gemeinde: Anspruch des Unternehmers aus

    Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts ... vom 15.04.1997 (2 B 87/97) wird über den bereits mit rechtskräftigem Teilurteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 05.11.1997 zuerkannten Betrag von 11.625,12 DM hinaus auch insoweit aufrechterhalten als er nicht durch rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts vom 23.09.1999 aufgehoben worden ist, mithin i. H. v. 118.688,91 DM, mit der Maßgabe, dass hierauf 7 % Zinsen seit 14.05.1995 zu zahlen sind.
  • OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 211/02

    Bewertung eines Dienstpostens; Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsrichtlinien

    Wenn der Dienstherr Verwaltungsvorschriften über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen hat und diese auch praktiziert, hat das Gericht zu prüfen, ob im konkreten Fall die Richtlinien eingehalten worden sind oder ob diese mit den Regelungen der Laufbahnvorschriften in Einklang stehen (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 29.5.2002 - BvR 723/99 -, NVwZ 2002, 1368 = DVBl. 2002, 1203; BVerwG, Besch. v. 17.7.1998 - 2 B 87.97 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 19; OVG Lüneburg, Urt. v.25.3.2003 - 5 LB 8/03 -, jeweils m. w.Nachw.).
  • VG München, 03.09.2015 - M 5 E 15.2998

    Dienstpostenbesetzung; Anfechtung der dienstlichen Beurteilung; Plausibilisierung

    Zudem reicht es aus, wenn sich der Beamte - wie hier - zu den vom Antragsgegner vorgetragenen Leistungsdefiziten noch im Verwaltungsverfahren sowie Verwaltungsprozess äußern kann (BVerwG, B.v. 17.7.1998 - 2 B 87/97 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 19).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2009 - 5 Sa 406/08

    Dienstliche Beurteilung, Öffentlicher Dienst, Beurteilungsvermerk, Berichtigung,

    Der Dienstherr kann mithin einzelne Tatsachen oder Vorkommnisse im Beurteilungszeitraum aufgreifen und aus ihnen sowie aus einer unbestimmten Vielzahl nicht benannter Einzeleindrücke und -beobachtungen während des Beurteilungszeitraums wertende Schlussfolgerungen ziehen und diese in die Beurteilung einbringen (BVerwG Beschl. v. 17.07.1998 - 2 B 87/97 -, zit. n. Juris).
  • VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 08.01519

    Erfolglose Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2013 - 5 LB 12/13

    Anforderungen an ein beamtenrechtliches Verfahren zur Feststellung der Befähigung

  • VG Ansbach, 19.02.2008 - AN 1 K 07.00355

    Überprüfungsentscheidung durch Klageerwiderung; Bildung des Gesamturteils

  • VG Ansbach, 19.02.2008 - AN 1 K 00.02525

    Überprüfungsentscheidung durch Klageerwiderung; Bildung des Gesamturteils

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2005 - 5 LB 306/04

    Dienstliche Beurteilung; Nachvollziehbarkeit; Änderung durch Zweitbeurteiler

  • BVerwG, 17.07.1998 - 2 B 88.97

    Keine Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auf Grund ablehnenden Beschlusses

  • VG Ansbach, 22.11.2011 - AN 1 K 10.01691

    Dienstliche periodische Beurteilung; unmaßgebliche subjektive Selbsteinschätzung

  • VG Lüneburg, 20.02.2008 - 1 A 130/06

    Dienstliche Beurteilung; Beamter; Polizist; Sachverhaltskontrolle;

  • VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 1 K 09. 00479

    Erfolglose Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung

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Rechtsprechung
   AG Nauen, 15.04.1997 - 2 B 87/97   

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AG Nauen, 15.04.1997 - 2 B 87/97 (https://dejure.org/1997,57448)
AG Nauen, Entscheidung vom 15.04.1997 - 2 B 87/97 (https://dejure.org/1997,57448)
AG Nauen, Entscheidung vom 15. April 1997 - 2 B 87/97 (https://dejure.org/1997,57448)
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