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   VGH Bayern, 14.01.1991 - 2 B 89.785   

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VGH Bayern, 14.01.1991 - 2 B 89.785 (https://dejure.org/1991,6858)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.1991 - 2 B 89.785 (https://dejure.org/1991,6858)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 1991 - 2 B 89.785 (https://dejure.org/1991,6858)
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00

    Beeinträchtigung des zwischengemeindlichen Rücksichtnahmegebotes: FOC im

    Die angefochtene Baugenehmigung verletzt nicht den aus § 2 Abs. 2 BauGB fließenden Anspruch der Klägerin auf Rücksichtnahme und Vermeidung unzumutbarer  Auswirkungen (BVerwGE 84, 209 - 215 - BayVGH, Urteil vom 14. Januar 1991,  GewArch 1991, 314 - 315).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 1 LC 83/22

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; Decathlon; Einzelhandel; großflächiger

    Dient das in § 11 Abs. 3 BauNVO zum Ausdruck kommende Planungserfordernis - wie die Klägerin insbesondere in der mündlichen Verhandlung überzeugend dargelegt hat - demzufolge gerade auch dem Schutz der Nachbargemeinden (vgl. ebenso OVG MV, Beschl. v. 20.6.1999 - 3 M 144/98 -, NVwZ-RR 2000, 559 = BRS 62 Nr. 62 = juris Rn. 31; BayVGH, Urt. v. 14.1.1991 - 2 B 89.785 -, GewArch 1991, 314 = juris Ls. 2), können diese beanspruchen, dass eine Vorhabenzulassung nicht erfolgt, solange dem Planungserfordernis nicht genüge getan ist.
  • OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97

    Zur Reichweite des interkommunalen Abstimmungsgebots des § 2 Abs. 2 BauGB bei der

    Die Vermutungsregelung mag dann zur Begründung der Annahme "unmittelbarer Auswirkungen gewichtiger Art" auf eine benachbarte Gemeinde und somit zur Begründung einer materiellen Abstimmungspflicht nach § 2 Abs. 2 BauGB herangezogen werden können, wenn die betreffende großflächige Einzelhandelseinrichtung an einem Standort in der Nähe der daran unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinde realisiert werden soll und somit ihr Einzugsbereich sich zu einem ganz erheblichen Teil auf dem Gebiet der Nachbargemeinde befindet (vgl. OVG NW, B. v. 9.2.1988, DÖV 1988, 843, 845 = BRS 48 Nr. 182 und BayVGH, U. v. 14.1.1991, GewArch 1991, 314, 316, wo die in § 11 Abs. 3 BauNVO enthaltene Wertung für diese Fälle herangezogen wird).

    Dies ist in der Rechtsprechung etwa in Fällen angenommen worden, in denen ein Verbrauchermarkt oder ein Einkaufszentrum überwiegend auf das Gebiet der benachbarten Gemeinde ausgerichtet war und dort einen erheblichen Teil der Kaufkraft abzog (vgl. OVG NW, B. v. 9.2.1988, DÖV 1988, 843, 845 = BRS 48 Nr. 182; BayVGH, U. v. 14.1.1991, GewArch 1991, 314, 316 [Kaufkraftabfluß von 30 %]).

  • OVG Thüringen, 17.06.1998 - 1 KO 1040/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Anfechtungsklage;

    Für großflächige Einzelhandelseinrichtungen - wie hier - an einem Standort, der im Nahbereich der unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinde liegt, so daß der Einzugsbereich sich folglich zu einem ganz erheblichen Teil auf dem Gebiet der Nachbargemeinde befindet, sind zudem nach der in § 11 Abs. 3 BauNVO enthaltenen Wertung unmittelbare Auswirkungen regelmäßig zu vermuten (OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluß vom 9. Februar 1988 - 11 B 2505/87 - in DÖV 88, 843, 845 = BRS 48 Nr. 182 und Bayerischer VGH, Urteil vom 14. Januar 1991 - 2 B 89.785 - in GewArch 91, 314, 316; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1992 - 4 NB 8.92 - zitiert nach Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.1999 - 3 M 144/98

    Factory Outlet Center, Einkaufszentrum, Drittschutz, Nachbargemeinde

    Da § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO ausdrücklich den Schutz bestimmter Bereiche anderer Gemeinden normiert und damit eine Individualisierung und Abgrenzung von der Allgemeinheit zuläßt (vgl. grundlegend zum drittschützenden Charakter baurechtlicher Bestimmungen: BVerwG, Urteil vom 19.09.1986 - 4 C 8.84 -, DVBl. 1987, 476 ff.), kann dieser Bestimmung insoweit drittschützende Wirkung zukommen (so: Senatsbeschluß vom 08.04.1993, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 14.01.1991 - 2 B 89.785 -, GewA 1991, 314, Geiger in Birkl, Nachbarschutz im Bau, Umwelt- und Zivilrecht, Stand: April 1999, E Rn. 91).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 8 S 2437/99

    Antragsfrist für Normenkontrolle eines Änderungsbebauungsplans; interkommunales

    Es wird damit die Pflicht begründet, bei der Bauleitplanung auf die Belange der Nachbargemeinde Rücksicht zu nehmen und für diese unzumutbare Auswirkungen zu vermeiden, wobei der Vermutungsregel in § 11 Abs. 3 BauNVO als normiertem städtebaulichem Sachverstand Wertungshilfen entnommen werden können (BVerwG, Urt. vom 11.2.1993, a.a.O.; OVG Münster, Beschluß vom 9.2.1988 - 11 B 2505/87 -, DÖV 1988, 843/845; BayVGH, Urt. vom 14.1.1991 - 2 B 89.785 -, GewArch 1991, 314/316).
  • VG Göttingen, 10.03.2004 - 2 B 51/04

    Anforderungen des interkommunalen Abstimmungsgebots

    - 2 B 89.785 -, GewArch 1991, 314, 316; OVG Münster, Beschl. v. 09.02.1988.
  • VG Koblenz, 13.03.2019 - 4 L 1310/18

    Lebensmittelmärkte in Waldböckelheim dürfen derzeit gebaut werden

    Damit bleibt dieser Wert unter demjenigen, der bisher in der Rechtsprechung als wesentlich i.S. von § 11 III BauNVO oder § 2 II BauGB angesehen wurde (OVG Münster, NVwZ-RR 1998, 17 = BauR 1998, 30 - 10% Umsatzanteil an Schuhen; VGH München, GewArch 1991, 314 - 45% der Kaufkraft einer Gemeinde und 30% der Kaufkraft des engeren Verflechtungsbereichs; OVG Bautzen, LKV 1995, 84 - 25% der Kaufkraft im jeweiligen Sortimentbereich).
  • VG Neustadt, 05.11.2003 - 3 L 981/03

    Auswirkungen eines Outlet-Centers auf Nachbargemeinde

    Eine Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit kommt nicht nur in Frage, wenn die Gemeinde in ihren Planungsbelangen von Auswirkungen eines dem zwischengemeindlichen Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB widersprechenden Bauleitplans betroffen ist, sondern darüber hinaus auch dann, wenn eine (nachhaltige) Beeinträchtigung einer hinreichend konkretisierten Planung durch die Erteilung von Baugenehmigungen herbeigeführt wird (vgl. z.B. OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 12. Juli 1996, LKV 1997, 129; BayVGH, Urteil vom 14. Januar 1991, GewArch 1991, 314; OVG Münster, Beschluss vom 9. Februar 1988, NVwZ-RR 1988, 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.1992 - I S 150/92
    Dieses Gebot enthält nicht nur ein formales Beteiligungsrecht, sondern fordert vielmehr auch die materielle Abstimmung, das "Abgestimmtsein als Zustand" (Bezirksgericht Dresden a.a.O. unter Hinweis auf BayVGH, Urteil vom 14.01.1991 - 2 B 89.785 -).
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