Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.2011 - 2 B 9.10, 2 B 9.10 (2 C 6.11)   

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https://dejure.org/2011,24653
BVerwG, 17.01.2011 - 2 B 9.10, 2 B 9.10 (2 C 6.11) (https://dejure.org/2011,24653)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.2011 - 2 B 9.10, 2 B 9.10 (2 C 6.11) (https://dejure.org/2011,24653)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - 2 B 9.10, 2 B 9.10 (2 C 6.11) (https://dejure.org/2011,24653)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen, 02.08.2011 - 2 A 940/10

    Berufungszulassung, Beförderungswartezeit, verzögerte Beförderung

    Im Berufungsverfahren wird der Frage der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen verzögerter Beförderung (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2011 - 2 B 9/10 -, juris) näher nachzugehen sein.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 9.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14914
OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 9.10 (https://dejure.org/2011,14914)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2011 - 2 B 9.10 (https://dejure.org/2011,14914)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2011 - 2 B 9.10 (https://dejure.org/2011,14914)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Prozessuale Folgen einer Modifizierung eines Baugenehmigungsantrages in der mündlichen Verhandlung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 91 VwGO
    Berufungsverfahren; veränderter Klageantrag in erster Instanz; teilweise Klagerücknahme (verneint); Klageänderung; Zulässigkeit; Einwilligung; rügelose Einlassung; Klageabweisungsantrag; Sachdienlichkeit; unzulässige Klage; geänderter Sachantrag ohne behördliches ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Modifizierter Antrag auf Genehmigung eines geänderten Bauvorhabens durch Verzicht auf den Bau eines Schornsteins als anderes Klagebegehren; Erforderlichkeit eines neuen Antragsverfahrens auf Erteilung einer Baugenehmigung im Falle einer fehlenden Vorlage des angespassten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit eines neuen Antragsverfahrens auf Erteilung einer Baugenehmigung im Falle einer fehlenden Vorlage des angespassten Bauantrags einschließlich der erforderlichen Bauvorlagen in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Sachantrag ohne behördliches Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.03.1995 - 4 B 26.95

    Zulässigkeit und Voraussetzungen für das Vorliegen einer Klageänderung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 9.10
    Der von dem Beklagten gestellte Klageabweisungsantrag beinhaltet keine Einlassung, da es nicht zulässig ist, hieraus indiziell zu schließen, er sei gleichwohl mit einer sachlichen Behandlung des geänderten Klageantrages einverstanden; § 91 VwGO fordert vielmehr äußere Indizien dafür, dass Einverständnis mit einer Änderung des Streitgegenstandes besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 1995 - 4 B 26.95 -, juris).

    Sachdienlichkeit ist aus Gründen der Prozessökonomie regelmäßig gegeben, wenn auf der Grundlage des geänderten Antrags eine streitbefriedigende Sachentscheidung getroffen werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 1995 - 4 B 26.95 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 9.10
    Hieran fehlt es, wenn die geänderte Klage unzulässig ist, insbesondere wenn es für den geänderten Sachantrag an dem erforderlichen behördlichen Verfahren fehlt (vgl. Nieders. OVG, Urteil vom 29. April 2008 - 12 LC 20.07 -, juris; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1987 - 4 C 12.84 -, NJW 1988, 1228; Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 91 Rn. 13; Rennert in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 91 Rn. 31; Ortloff/Riese in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: August 2010, § 91 Rn. 63).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 13 A 817/01

    Ausgestaltung der lebensmittelrechtlichen Qualifizierung einer Vitamin E -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 9.10
    Allerdings erfährt dieser Grundsatz aus Gründen der Prozessökonomie dort eine Durchbrechung, wo nur unwesentliche Änderungen in den Streitstoff eingeführt werden (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 22. August 2001 - 13 A 817/01 -, juris).
  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 70.70

    Behinderung i.S.d. Sozialhilferechts - Nebeneinander von Sozialhilfe und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 9.10
    Im Falle eines auf die Erteilung einer Baugenehmigung gerichteten Verwaltungsstreitverfahrens bedarf es keines neuen Antragsverfahrens, wenn der Betroffene die Änderung in einer ohne weiteres prüffähigen Weise anbietet, die Änderung - bezogen auf die baurechtliche Beurteilung - nur untergeordnete Bedeutung hat und die zumindest prinzipielle Genehmigungsfähigkeit des Antrags nicht zweifelhaft ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1971 - V C 70.70 -, Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 9.10
    Das Bemühen des Rechtsuchenden, sein Begehren vor Klageerhebung in einem Verwaltungsverfahren geltend zu machen, ist eine Sachurteilsvoraussetzung, die der Verwirklichung des in Art. 20 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 GG verankerten Gewaltenteilungsprinzips dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1986 - 5 C 36.84 -, NVwZ 1987, 412; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 42 Rn. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2018 - 2 L 47/16

    Untätigkeitsklage in immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsverfahren;

    Der Beklagte und die Beigeladene zu 3 weisen zwar zu Recht darauf hin, dass die Änderung des einer Verpflichtungsklage zugrunde liegenden Genehmigungsantrags während eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nur eingeschränkt zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.01.1971 - 4 B 101.70 -, Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 9; OVG BBg, Urt. v. 24.03.2011 - OVG 2 B 9.10 -, juris Rdnr. 17).
  • VG Berlin, 18.09.2019 - 19 K 417.17
    Schließlich kann im Rahmen der Zulassung des Hauptantrags aus dem Klageantrag zu 3. als sachdienlich auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich der als (allgemeines) Feststellungsbegehren gefasste Antrag ohnehin auch als unzulässig erweisen dürfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39/80 -, NJW 1981, 1683 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. März 2011 - OVG 2 B 9.10 -, juris Rn. 16; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. April 2008 - OVG 12 LC 20/07 -, juris Rn. 52; Ortloff/Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O.; Peters/Kujath, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 91 Rn. 59).
  • OVG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Bf 27/14

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Reithalle mit

    Es kann dahinstehen, ob sich das beantragte Bauvorhaben durch die im Berufungsverfahren vorgenommene Änderung der Maße der baulichen Anlagen so wesentlich geändert hat, dass es als "aliud" anzusehen ist, mit der Folge, dass eine Klageänderung vorliegt und die Klage nur unter den Voraussetzungen des § 91 Abs. 1 VwGO zulässig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.3.2011, OVG 2 B 9.10, juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.4.2008, BauR 2009, 623, 625 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 3.11

    Zulässigkeit von Bauvorhaben: Restitutionsverfahren; Abgrenzung Innenbereich -

    Nur wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt, die das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berühren würden, d.h. die Identität des Vorhabens trotz der Änderung im Wesentlichen gewahrt bliebe und kein "Aliud" entstünde, müsste kein neuer Bauantrag anhängig gemacht werden (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 2. August 2007 - 1 CS 07.801 -, BauR 2008, 807 [809]; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 Bs 13/04 -, NordÖR 2004, 286 f.; Knuth in: Wilke/Dageförde/Knuth/Meyer/Broy-Bülow, Bauordnung für Berlin, Komm., 6. Aufl. 2008, Rn. 8 zu § 71; zum modifizierten Bauantrag vgl. ferner Urteil des Senats vom 24. März 2011 - OVG 2 B 9.10 -, juris Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 5.11

    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Bauvorbescheid; Innenbereich; Außenbereich;

    Nur wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt, die das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berühren würden, d.h. die Identität des Vorhabens trotz der Änderung im Wesentlichen gewahrt bliebe und kein "Aliud" entstünde, müsste kein neuer Bauantrag anhängig gemacht werden (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 2. August 2007 - 1 CS 07.801 -, BauR 2008, 807 [809]; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 Bs 13/04 -, NordÖR 2004, 286 f.; Knuth in: Wilke/Dageförde/Knuth/Meyer/Broy-Bülow, Bauordnung für Berlin, Komm., 6. Aufl. 2008, Rn. 8 zu § 71; zum modifizierten Bauantrag vgl. ferner Urteil des Senats vom 24. März 2011 - OVG 2 B 9.10 -, juris Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2012 - 2 B 4.11

    Teltow-Seehof; Restitutionsverfahren; Baugenehmigung; Innenbereich; Außenbereich;

    Nur wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt, die das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berühren würden, d.h. die Identität des Vorhabens trotz der Änderung im Wesentlichen gewahrt bliebe und kein "Aliud" entstünde, müsste kein neuer Bauantrag anhängig gemacht werden (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 2. August 2007 - 1 CS 07.801 -, BauR 2008, 807 [809]; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 Bs 13/04 -, NordÖR 2004, 286 f.; Knuth in: Wilke/Dageförde/Knuth/Meyer/Broy-Bülow, Bauordnung für Berlin, Komm., 6. Aufl. 2008, Rn. 8 zu § 71; zum modifizierten Bauantrag vgl. ferner Urteil des Senats vom 24. März 2011 - OVG 2 B 9.10 -, juris Rn. 17).
  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2012 - 5 K 2807/11

    Klageänderung, Baugebot, Beseitigungsverfügung, Abstandfläche, Giebel,

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1995 - 4 B 26.95 -, vom 25. Juni 2009 - 9 B 20.09 -, und vom 18. Januar 2011 - 7 B 19.10 -, OVG NRW, Urteil vom 24. Februar 2006 - 1 A 3122/04 -, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2011 - 2 B 9.10 -, jeweils zitiert nach juris; vgl. ferner Ortloff/Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Losebl., Stand: Januar 2012, § 91 RdNr. 67.
  • VG Bremen, 11.08.2021 - 5 K 882/17

    Anspruch auf Erwerb des Grundstückes durch einen Wasser- und Bodenverband wegen

    Zwar hat der Beklagte weder ausdrücklich noch konkludent in die Klageänderung eingewilligt; allein der Umstand, dass er einen Sachantrag gestellt und der Klageänderung nicht widersprochen hat, hat nicht sein rügeloses Einlassen im Sinne des § 91 Abs. 2 VwGO zur Folge (vgl. OVG Bln-Bbg, Urt. v. 24.03.2011 - OVG 2 B 9.10 -, juris Rn. 15).
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