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VGH Bayern, 12.12.2000 - 2 B 92.1635 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - 7 B 28.05
Nachweis des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im deutschen Recht als …
So ist in der Rechtsprechung geklärt, dass einer durch die Verfahrensdauer bedingten Beweisnot des Klägers im Rahmen der prozessualen Darlegungs- und Mitwirkungslast Rechnung zu tragen ist, wobei eine überlange Verfahrensdauer allerdings keine der gesetzlichen Regelung widersprechende Beweislastverteilung rechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2000, a.a.O.; BFH, Urteil vom 23. Februar 1999, NJW 1999, 2614).Hiermit kann ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber nicht begründet werden, wenn die beabsichtigte Schadensersatzklage offensichtlich aussichtslos ist (vgl. u.a. Urteile vom 3. Juni 2003, NVwZ 2004, 104, und vom 22. Januar 1998, NVwZ 1999, 404; ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 2 B 92.1635 -, juris).