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   BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86   

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BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86 (https://dejure.org/1986,1403)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1986 - 2 B 92.86 (https://dejure.org/1986,1403)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1986 - 2 B 92.86 (https://dejure.org/1986,1403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Beamten wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung - Erfordernis einer gesicherten Kenntnis vom Gesundheitszustand des Beamten auf Seiten der Behörde - Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung - Ausreichen nachhaltiger Zweifel an der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung -

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86
    Nach der bereits vom Berufungsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]; 19, 344 ; Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - , vom 14. Mai 1970 - BVerwG 6 C 112.65 - und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - sowie Beschlüsse vom 1. März 1984 - BVerwG 2 B 214.82 - und vom 22. Mai 1984 - BVerwG 2 B 17.84 -) sind für eine Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG bereits nachhaltige Zweifel an der erforderlichen gesundheitlichen Eignung ausreichend, weil auch sie eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausschließen können.

    Es kommt nicht allein und entscheidend auf die Art und das Ausmaß der einzelnen körperlichen Gebrechen usw., den objektiven ärztlichen Befund und dessen medizinische Qualifikation als solche an (vgl. Beschluß vom 1. März 1984 - BVerwG 2 B 214.82 - vgl. im übrigen Urteil vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - sowie Beschluß vom 30. September 1982 - BVerwG 2 B 167.82 -).

    Ob und mit welchen Maßnahmen den bei einer Entlassung aus dem Probeamtenverhältnis im Einzelfall auftretenden Härten unter Wahrung der berechtigten Interessen des Dienstherrn begegnet werden kann, läßt sich im übrigen nicht rechtsgrundsätzlich klären (Beschluß vom 1. März 1984 - BVerwG 2 B 214.82 -).

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 4.79

    Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86
    Der beschließende Senat hat in seinem im Berufungsurteil auszugsweise wiedergegebenen Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 4.79 - (Buchholz 232 § 32 Nr. 29) entschieden, daß das Gebot der vorherigen Anhörung des Vertrauensmannes und der Hauptfürsorgestelle gemäß § 47 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes - SchwbG - regelmäßig die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach § 3 SchwbG voraussetzt.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86
    § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ).
  • BVerwG, 22.05.1984 - 2 B 17.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86
    Nach der bereits vom Berufungsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]; 19, 344 ; Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - , vom 14. Mai 1970 - BVerwG 6 C 112.65 - und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - sowie Beschlüsse vom 1. März 1984 - BVerwG 2 B 214.82 - und vom 22. Mai 1984 - BVerwG 2 B 17.84 -) sind für eine Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG bereits nachhaltige Zweifel an der erforderlichen gesundheitlichen Eignung ausreichend, weil auch sie eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausschließen können.
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 219.62

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe - Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86
    Nach der bereits vom Berufungsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]; 19, 344 ; Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - , vom 14. Mai 1970 - BVerwG 6 C 112.65 - und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - sowie Beschlüsse vom 1. März 1984 - BVerwG 2 B 214.82 - und vom 22. Mai 1984 - BVerwG 2 B 17.84 -) sind für eine Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG bereits nachhaltige Zweifel an der erforderlichen gesundheitlichen Eignung ausreichend, weil auch sie eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausschließen können.
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]).
  • BVerwG, 30.09.1982 - 2 B 167.82

    Nichtzulassung einer Revision - Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86
    Es kommt nicht allein und entscheidend auf die Art und das Ausmaß der einzelnen körperlichen Gebrechen usw., den objektiven ärztlichen Befund und dessen medizinische Qualifikation als solche an (vgl. Beschluß vom 1. März 1984 - BVerwG 2 B 214.82 - vgl. im übrigen Urteil vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - sowie Beschluß vom 30. September 1982 - BVerwG 2 B 167.82 -).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 14.05.1970 - VI C 112.65

    Feststellung einer polizeidienstlichen Untauglichkeit

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 109.74

    Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung zum Ablegen einer zweiten Staatsprüfung

  • BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.05.1962 - II C 87.59
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung für die Annahme mangelnder gesundheitlicher Eignung des Bewerbers auch "nachhaltige Zweifel" des Dienstherrn, insbesondere aufgrund von erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten, hat ausreichen lassen, wird diese aufgegeben (Urteil vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2 und Beschluss vom 16. September 1986 - BVerwG 2 B 92.86 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39 S. 16 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14

    Verlängerung der Probezeit bei Eignungszweifeln; Umfang der

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte für die Annahme mangelnder gesundheitlicher Eignung des Bewerbers zwar in seiner früheren Rechtsprechung auch "nachhaltige Zweifel" des Dienstherrn, insbesondere aufgrund von erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten, ausreichen lassen (vgl. in diesem Sinne noch BVerwG, Urteil vom 18.07.2001, a.a.O., und Beschluss vom 16.09.1986 - 2 B 92.86 -, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39, m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Die Bewährung in gesundheitlicher Hinsicht erfordert danach, dass sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Beamten und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem hohen Grad von Wahrscheinlichkeit ausschließen lassen (vgl. Beschluss vom 16. September 1986 - BVerwG 2 B 92.86 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39 S. 16 m.w.N.).

    Zweifel an einer gesundheitlichen Konstitution des Probebeamten, bei der vorzeitige dauernde Dienstunfähigkeit und häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten in hohem Grade wahrscheinlich sind, können sich nicht nur aus ärztlichen Gutachten, sondern auch aus anderen Umständen, insbesondere aus lange dauernden Erkrankungen in der Probezeit ergeben (Beschluss vom 16. September 1986 - BVerwG 2 B 92.86 - a.a.O. S. 16 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Danach ist es mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar, einen Bewerber abzulehnen, wenn aufgrund seiner körperlichen oder psychischen Veranlagungen Zweifel daran bestehen, dass er den körperlichen Anforderungen des angestrebten Amtes, hier den Anforderungen des höheren Dienstes im BND, gewachsen ist (vgl. Beschluss vom 16. September 1986 - BVerwG 2 B 92.86 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 4 S 1175/14

    Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Angehörigen des Freiwilligen

    Es kommt nicht allein und entscheidend auf die Art und das Ausmaß der einzelnen körperlichen Gebrechen usw., den objektiven ärztlichen Befund und dessen medizinische Qualifikation als solche an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.09.1986 - 2 B 92.86 -, Urteil vom 18.07.2001 - 2 A 5.00 -, Juris).

    Ob hiernach Zweifel an der gesundheitlichen Eignung gerechtfertigt sind, lässt sich nur unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.09.1986 - 2 B 92.86 -, Juris).

  • VGH Bayern, 29.06.2011 - 6 CS 11.592

    Bundesbeamtenrecht; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; fehlende

    Die Bewährung in gesundheitlicher Hinsicht erfordert danach, dass sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Beamten und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem hohen Grad von Wahrscheinlichkeit ausschließen lassen (BVerwG vom 18.7.2001 a.a.O.; vom 16.9.1986 BVerwG 2 B 92.86 Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39).

    Grundlage der Prognose können nicht nur ärztliche Gutachten, sondern die gesamten Umstände in der Probezeit sein, insbesondere auch erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten (BVerwG vom 18.7.2001 a.a.O.; vom 16.9.1986 a.a.O.; BayVGH vom 31.3.2009 Az. 15 B 08.2051 RdNr. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - 1 B 477/11

    Herstellung der aufschiebenden Wirkung einer anhängigen Klage gegen eine

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2009 - 2 B 79.08 -, juris Rn. 8, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 -, a.a.O., juris Rn. 16, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 -, a.a.O., juris Rn. 10, Urteil vom 15. Juni 1989 - 2 A 3.86 -, a.a.O., juris Rn. 14, und Beschluss vom 16. September 1986 - 2 B 92.86 -, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39 = juris Rn. 3; aus der Rechtsprechung des beschließenden Senats: Urteil vom 13. Dezember 2001 - 1 A 4076/99 -, a.a.O., juris Rn. 69; aus der Literatur vgl. etwa von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, Stand: April 2011, BeamtStG § 23 Rn. 329.
  • VG Ansbach, 11.12.2012 - AN 1 K 12.01044

    Entlassung einer Lehrerin aus dem Probebeamtenverhältnis wegen gesundheitlicher

    Grundlage der Prognose können dabei nicht nur ärztliche Befunde über Art und Ausmaß der einzelnen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sondern auch die gesamten Umstände der Probezeit sein (vgl. BVerwG, B. v. 16.9.1986, 2 B 92/86; U. v. 18.7.2001, 2 A 5/00, NVwZ-RR 2002, 49).

    Eine positive Feststellung der gesundheitlichen Nichteignung oder eine gesicherte Erkenntnis vom Gesundheitszustand des Beamten ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, B. v. 16.9.1986, 2 B 92/86; U. v. 18.7.2001, 2 A 5/00, a. a. O.).

    Für die Richtigkeit dieser nachträglichen Erklärung spricht nicht nur, dass bereits in dem Gesundheitszeugnis des Landratsamts - Gesundheitsamt - ... am Lech vom 20. Juli 2009, auf das Frau Medizinaloberrätin ... in ihren Gesundheitszeugnissen vom 22. Dezember 2011 und vom 12. April 2012 ausdrücklich Bezug nahm, den nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U. v. 18.7.2001, 2 A 5/00, NVwZ-RR 2002, 49, unter Bezugnahme auf B. v. 16.9.1986, 2 B 92.86, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39) geforderten (Wahrscheinlichkeits-) Maßstab zutreffend ansprechend, ausgeführt wurde, dass die "...Möglichkeit häufiger Erkrankungen nicht mit dem geforderten hohen Grad der Wahrscheinlichkeit auszuschließen..." sei.

  • VG Augsburg, 02.05.2012 - Au 2 S 12.430

    Polizeibeamtin auf Probe; Entlassung wegen fehlender gesundheitlicher Eignung;

    Grundlage dieser Prognose können dabei nicht nur ärztliche Befunde über Art und Ausmaß der einzelnen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sondern auch die gesamten Umstände der Probezeit sein (s. hierzu: BVerwG vom 16.9.1986 Az. 2 B 92.86 RdNr. 3; vom 18.7.2001 a.a.O.).

    Eine positive Feststellung der gesundheitlichen Nichteignung oder eine gesicherte Erkenntnis vom Gesundheitszustand des Beamten ist nicht erforderlich (BVerwG vom 16.9.1986 a.a.O.; BayVGH vom 31.3.2009 a.a.O.).

  • VG Darmstadt, 24.06.2004 - 1 E 470/04

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe - Erbkrankheit

    Nach der von dem erkennenden Gericht geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 16.09.1986 - 2 B 92/86 -, abgedruckt bei Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39; Urteil vom 18.07.2001 - 2 A 5/00 -, abgedruckt in DÖD 2002, S. 219) fehlt die gesundheitliche Eignung bei Vorliegen einer körperlichen oder physischen Veranlagung der Art, dass die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Altersgrenze nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.
  • VGH Bayern, 31.03.2009 - 15 B 08.2051

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; fehlende gesundheitliche Eignung;

  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2008 - 1 K 3143/06

    Gesundheitliche Eignung, Gesundheit, Eignung, Erkrankung, Übergewicht,

  • OVG Niedersachsen, 13.11.1996 - 2 L 1764/93

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen extremen Übergewichts; Beamter

  • VG München, 24.10.2013 - M 5 S 13.3985

    Beamter auf Probe; Entlassung; charakterliche Nichteignung; Straftat; Verstoß

  • OVG Bremen, 17.03.2004 - 2 A 360/03

    Bewährung; Entlassung; Beamter auf Probe; Mitwirkung des Personalrats;

  • VG Augsburg, 16.02.2011 - Au 2 S 10.1971

    Prozesskostenhilfe

  • VG Düsseldorf, 24.01.2012 - 2 K 9089/10

    Übernahme Einstellung Beamtenverhältnis auf Probe Eignung gesundheitliche Eignung

  • VG Düsseldorf, 06.09.2011 - 2 K 6853/09

    Klage eines an Morbus Crohn erkrankten Lehrers auf Einstellung in das

  • VG Minden, 21.09.2020 - 12 L 727/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2007 - 6 B 1565/07

    Zulassung eines Beamten zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt II als

  • VG Minden, 24.08.2023 - 12 L 648/23

    Gehobener Polizeivollzugsdienst, gesundheitliche Eignung,

  • VG Düsseldorf, 22.01.2013 - 2 K 2198/11

    Kein Anspruch auf Übernahme einer Lehrerin in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei

  • VG Saarlouis, 30.08.2011 - 2 L 498/11

    Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis wegen mangelnder Bewährung

  • VG Düsseldorf, 04.09.2007 - 2 K 5357/06

    Entscheidung über die Einstellung oder Übernahme in das Beamtenverhältnis als

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 3956/11

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 8446/10

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

  • VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 2 K 6976/11

    Anspruch einer vollzeitbeschäftigten "einfach" behinderten Lehrkraft im

  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2008 - 1 K 6980/03

    Behinderung; Diabetes; Lehrer; Beamter; Einstellung; Übernahme; Eignung;

  • VGH Hessen, 25.07.1990 - 1 UE 4084/87

    BEAMTER AUF PROBE; EIGNUNG; ENTLASSUNG; NICHTIGKEIT; PROBEZEIT; VERLÄNGERUNG

  • VG Gießen, 17.11.1987 - V/V E 410/87

    Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Probe eines Postschaffners;

  • VG Gera, 10.08.2004 - 1 K 818/04

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; gesundheitliche Eignung;

  • VG Köln, 15.02.2011 - 19 K 1515/09

    Rechtsgrundlage für eine angeordnete Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf

  • VG Düsseldorf, 21.02.2006 - 2 K 3892/04

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ; Vorliegen einer körperlichen oder

  • VG Braunschweig, 25.08.1992 - 7 A 7095/91

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

  • VG Köln, 25.11.2009 - 3 K 6815/08

    Gesundheitliche Eignung eines erheblich übergewichtigen Bewerbers zur Übernahme

  • VG Düsseldorf, 05.05.2008 - 2 K 76/07

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Vorliegen eines Morbus

  • VG Gera, 03.04.2002 - 1 E 343/02

    Erhebliche und grundsätzliche Bedenken gegen eine Verbeamtung auf Lebenszeit aus

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