Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28344
BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13 (https://dejure.org/2014,28344)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.2014 - 2 B 93.13 (https://dejure.org/2014,28344)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 2014 - 2 B 93.13 (https://dejure.org/2014,28344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,28344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 VwGO
    Späte Telefaxübermittlung ohne "Sicherheitsfrist"; Anforderungen an zeitliche Reserve für weitere Übermittlungsversuche

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Fristversäumnis i.R.e. Disziplinarklage (hier: Entfernung eines Beamten aus dem Dienst)

  • Anwaltsblatt

    § 60 VwGO
    Mitternachtsfaxen - Anwalt muss Zeitpuffer einplanen

  • rewis.io

    Späte Telefaxübermittlung ohne "Sicherheitsfrist"; Anforderungen an zeitliche Reserve für weitere Übermittlungsversuche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Fristversäumnis i.R.e. Disziplinarklage (hier: Entfernung eines Beamten aus dem Dienst)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Telefax zur Fristwahrung - und seine technischen Schwierigkeiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitternachtsfax

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 60 VwGO
    Mitternachtsfaxen - Anwalt muss Zeitpuffer einplanen

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 60 VwGO
    Mitternachtsfaxen - Anwalt muss Zeitpuffer einplanen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2014, 1058
  • AnwBl Online 2014, 378
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen einer dem

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13
    Scheitert etwa die Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes wenige Minuten vor Ablauf der Frist daran, dass das Empfangsgerät des Gerichts zu dieser Zeit durch eine andere Sendung belegt war, stellt dies ein gewöhnliches und wegen des drohenden Fristablaufs vorhersehbares Ereignis dar, auf das sich der Nutzer einstellen muss und das keine Wiedereinsetzung rechtfertigt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 - NJW 2000, 574; BVerwG, Beschluss vom 14. August 2013 - BVerwG 8 B 14.13 - LKV 2013, 468 Rn. 3).

    Anders wurde dies gesehen beim Absenden eines 11-seitigen Schriftsatzes allenfalls zwei Minuten vor Mitternacht, dessen Übertragung vier Minuten gedauert hat, sodass eine schuldhafte Verspätung angenommen worden ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. November 1999 a.a.O.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 1. August 2013 - 5 U 368/12 - NJW 2013, 3797 ).

  • BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03

    Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13
    In der Rechtsprechung ist eine Erfüllung dieser Anforderungen angenommen worden bei einer Faxübermittlung 9 Minuten vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, wenn die ordnungsgemäße Übermittlung am Folgetag lediglich 1:33 Minuten gedauert hat und die Übermittlung nach den Angaben in der eidesstattlichen Versicherung der Mitarbeiterin des Prozessbevollmächtigten der Beklagten nicht daran gescheitert ist, dass die Telefonleitung besetzt war (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07 - JurBüro 2009, 168), bzw. bei einer Faxübermittlung 15 Minuten vor Ablauf der Frist bei einem 18-seitigen Schriftsatz, wenn zuvor ein 22-seitiger Schriftsatz in rund 11 Minuten übersandt werden konnte und bei Nichtzustandekommen der Verbindung noch die Übermittlung des Schriftsatzes auf anderem Wege möglich gewesen wäre (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 320/03 - NJW 2005, 678 ).
  • BGH, 20.12.2007 - III ZB 73/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlgeschlagener Übermittlung eines

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13
    In der Rechtsprechung ist eine Erfüllung dieser Anforderungen angenommen worden bei einer Faxübermittlung 9 Minuten vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, wenn die ordnungsgemäße Übermittlung am Folgetag lediglich 1:33 Minuten gedauert hat und die Übermittlung nach den Angaben in der eidesstattlichen Versicherung der Mitarbeiterin des Prozessbevollmächtigten der Beklagten nicht daran gescheitert ist, dass die Telefonleitung besetzt war (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07 - JurBüro 2009, 168), bzw. bei einer Faxübermittlung 15 Minuten vor Ablauf der Frist bei einem 18-seitigen Schriftsatz, wenn zuvor ein 22-seitiger Schriftsatz in rund 11 Minuten übersandt werden konnte und bei Nichtzustandekommen der Verbindung noch die Übermittlung des Schriftsatzes auf anderem Wege möglich gewesen wäre (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 320/03 - NJW 2005, 678 ).
  • BGH, 10.07.2012 - VIII ZB 15/12

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13
    Auch ein Empfangsbeginn acht Minuten vor Fristablauf durch das Faxgerät des Gerichts bei einem 13-seitigen Schriftsatz wurde noch als ausreichend angesehen, wenn der Absender über Erfahrungswerte verfügte, dass frühere Sendungen an das Gericht in einer Zeitspanne erfolgten, die bei einem 13-seitigen Schriftsatz unter 8 Minuten gelegen hätte (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VIII ZB 15/12 - NJW-RR 2012, 1341 ).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Nutzer mit der Wahl des Telefaxes als eines anerkannten und für die Zusendung fristwahrender Schriftsätze an das Gericht eröffneten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis 24 Uhr zu rechnen ist (BVerfG, Beschluss vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - NJW 1996, 2857 ).
  • BVerfG, 21.06.2001 - 1 BvR 436/01

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13
    Dem ist vom Rechtsuchenden gegebenenfalls durch einen zeitlichen "Sicherheitszuschlag" Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2001 - 1 BvR 436/01 - NJW 2001, 3473 ).
  • BVerwG, 06.06.1995 - 6 C 13.93

    Fristwahrung - Schriftsätze - Anforderungen an eine Behörde

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein "Verschulden" im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO vor, wenn diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen wird, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (stRspr; Beschlüsse vom 6. Juni 1995 - BVerwG 6 C 13.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 198 S. 14 und vom 9. September 2005 - BVerwG 2 B 44.05 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 257 Rn. 2).
  • BVerwG, 09.09.2005 - 2 B 44.05

    Bestimmung der Anforderungen an das Verschulden einer Behörde hinsichtlich einer

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein "Verschulden" im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO vor, wenn diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen wird, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (stRspr; Beschlüsse vom 6. Juni 1995 - BVerwG 6 C 13.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 198 S. 14 und vom 9. September 2005 - BVerwG 2 B 44.05 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 257 Rn. 2).
  • BVerwG, 14.08.2013 - 8 B 14.13

    Wiedereinsetzung bei Störung des Telefaxanschlusses des Senders; Gleichbehandlung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13
    Scheitert etwa die Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes wenige Minuten vor Ablauf der Frist daran, dass das Empfangsgerät des Gerichts zu dieser Zeit durch eine andere Sendung belegt war, stellt dies ein gewöhnliches und wegen des drohenden Fristablaufs vorhersehbares Ereignis dar, auf das sich der Nutzer einstellen muss und das keine Wiedereinsetzung rechtfertigt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 - NJW 2000, 574; BVerwG, Beschluss vom 14. August 2013 - BVerwG 8 B 14.13 - LKV 2013, 468 Rn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 01.08.2013 - 5 U 368/12

    Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist: Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13
    Anders wurde dies gesehen beim Absenden eines 11-seitigen Schriftsatzes allenfalls zwei Minuten vor Mitternacht, dessen Übertragung vier Minuten gedauert hat, sodass eine schuldhafte Verspätung angenommen worden ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. November 1999 a.a.O.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 1. August 2013 - 5 U 368/12 - NJW 2013, 3797 ).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 2 B 6.08

    Anforderungen an die Sorgfalt eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die Einhaltung

  • BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 18.15

    Verfahrensmangel; Verfahrensrügen; Beamter; Disziplinarverfahren;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein "Verschulden" im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO vor, wenn diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen wird, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 6. Juni 1995 - 6 C 13.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 198 S. 14, vom 9. September 2005 - 2 B 44.05 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 257 Rn. 2 und vom 1. September 2014 - 2 B 93.13 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 274 Rn. 11).

    In der Rechtsprechung des Senats ist eine Erfüllung dieser Anforderungen angenommen worden bei einem 37seitigen Schriftsatz, mit dessen Übermittlung 18 Minuten vor Mitternacht begonnen wurde (BVerwG, Beschluss vom 1. September 2014 - 2 B 93.13 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 274 m.w.N.).

  • VG Gelsenkirchen, 20.12.2016 - 9 L 2647/16

    Fahrerlaubnisentziehung; Probezeit; Bußgeldbescheid; evidente Unrichtigkeit;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2014 - 2 B 93/13 -, juris Rn. 11.
  • BVerwG, 05.12.2016 - 6 B 17.16

    Neubewertung schulischer Leistungen; vernichtete Arbeiten; Wiedereinsetzung wegen

    Dem ist vom Rechtsuchenden gegebenenfalls durch einen zeitlichen "Sicherheitszuschlag" Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2001 - 1 BvR 436/01 - NJW 2001, 3473 ; BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 2014 - 2 B 93.13 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 274 Rn. 13 und vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - juris Rn. 13).
  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 9/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Anhörungsrüge ausnahmsweise zulässig; Recht auf

    Verzichtet er darauf oder bemisst den Sicherheitszuschlag zu kurz, ist eine Wiedereinsetzung nicht gerechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 1999 ‌- 2 BvR 565/98 -, Rn. 4, und vom 21. Juni 2001 ‌- 1 BvR 436/01 -,‌ Rn. 11, www.bverfg.de; BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 2014 ‌- 2 B 93/13 -,‌ Rn. 13, und vom 29. Juni 2016 ‌- 2 B 18/15 -,‌ Rn. 13, juris; konkret für einen Sicherheitszuschlag in der Größenordnung von 20 Minuten: BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2014 ‌- 1 BvR 1656/09 -,‌ Rn. 36 ff., www.bverfg.de; BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2015 ‌- 9 BN 2/14 -,‌ Rn. 2, juris).
  • OVG Thüringen, 06.03.2019 - 2 EO 768/18

    Fristversäumnis; Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax

    Daher müssen Rechtsschutzsuchende einen über die voraussichtliche Übermittlungsdauer des eigentlichen Telefaxvorgangs hinausgehenden Sicherheitszuschlag in der Größenordnung von 20 Minuten einkalkulieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2014 - 2 B 93/13 - Juris, Rn. 11-13; Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 18/15 - Juris, Rn. 12 f.; BVerfG, Erster Senat, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - Juris, Rn. 36-38; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - I ZB 43/16 - Juris, Rn. 10; BFH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - VII B 147/14 - Juris, Rn. 8).

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin gilt dieser Sicherheitszuschlag nicht nur für den Fall, dass der Zielanschluss belegt ist, sondern unabhängig davon, welches Fehlerrisiko sich im Einzelfall verwirklicht hat, mithin auch für allfällige sonstige Übertragungsprobleme (vgl. BSG, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - B 10 ÜG 1/18 R - Juris, Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 1. September 2014 - 2 B 93/13 - Juris, Rn. 15, bei behaupteter technischer Übermittlungsstörung; so wohl auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - XI ZB 14/17 - Juris, Rn. 10).

  • OLG Saarbrücken, 25.07.2016 - 4 U 130/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gestufter Schutz gegen Fristversäumung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 1.9.2014 (2 B 93/13, bei Juris) angenommen, dass es fahrlässig ist, erst 18 Minuten vor Mitternacht mit der Übertragung eines 37-seitigen Schriftsatzes zu beginnen, weil es im Falle eines Übermittlungsproblems bei einer so relativ kurzen Zeitspanne keine zeitliche Reserve mehr für weitere Übermittlungsversuche gibt.
  • BFH, 08.10.2015 - VII B 147/14

    Schuldhafte Fristversäumnis bei Nichtbeachtung der üblichen

    Der BVerwG-Beschluss vom 1. September 2014  2 B 93.13 zitiert zwar Entscheidungen des BGH, in denen die Einhaltung des Sicherheitszuschlags nicht geprüft worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14

    ADHS; ADS; Aufmerksamkeitdefizitsyndrom; Disziplinarmaßnahme; Milderungsgründe;

    Ein Verschulden im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO ist gegeben, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.6.1995 - 6 C 13.93 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 198, u. v. 1.9.2014 - 2 B 93/13 -, juris).
  • VGH Bayern, 16.01.2015 - 7 ZB 14.2138

    Wiedereinsetzungsantrag; Erkrankung eines Rechtsanwalts; Rehabilitationsmaßnahme;

    "Verschulden" im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO liegt vor, wenn diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen wird, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (stRspr z.B. BVerwG, B.v. 1.9.2014 - 2 B 93/13 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 15 ZB 17.50022

    Arbeitsüberlastung ist regelmäßig kein Wiedereinsetzungsgrund

    Verschulden im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO liegt vor, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. BVerwG, B.v. 1.9.2014 - 2 B 93/13 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2023 - 1 A 1840/23

    Begründungsfrist; Büroangestellten; Büropersonal; eidesstattliche Versicherung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 8 A 2382/20

    Verwaltungsprozessrecht

  • VGH Bayern, 10.11.2017 - 8 ZB 17.31817

    Zulassung der Berufung wegen nachträglicher Abweichung

  • VGH Bayern, 23.01.2017 - 3 ZB 16.2327

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Fristversäumung mangels Antragsstellung durch

  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 8 ZB 17.31817

    Zulassung der Berufung wegen nachträglicher Abweichung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2016 - 1 A 2569/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Scheitern der fristwahrenden

  • VGH Bayern, 25.04.2016 - 3 ZB 16.412

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2015 - 16 A 2613/14

    Versäumung der Frist zur Begründung des Zulassungsantrags aufgrund der Erkrankung

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 15 ZB 14.2081

    Unzulässiger Berufungszulassungsantrag, Versäumung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 1 A 2149/20
  • VG Minden, 12.12.2022 - 3 K 2322/22
  • VG Augsburg, 14.03.2018 - Au 7 S 18.30325

    Unzulässiger Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht