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   BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78   

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BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78 (https://dejure.org/1980,755)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1980 - 2 B 95.78 (https://dejure.org/1980,755)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1980 - 2 B 95.78 (https://dejure.org/1980,755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienstliche Beurteilung eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78
    Inwiefern das Berufungsurteil von der Rechtsauffassung des genannten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Urteils vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 146.62 - (BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]) abweichen sollte, wonach bei der dienstlichen Beurteilung der Dienstherr oder der für den Dienstherrn handelnde jeweilige Vorgesetzte ein Werturteil abgibt, ist nicht ersichtlich.

    Das Berufungsurteil weicht schließlich auch nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 146.62 - (a.a.O.) sowie vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - (DÖV 1977, 139 = ZBR 1978, 33) ab.

    Das erstgenannte Urteil betont gerade, daß die gleichmäßige Handhabung der Beurteilungsgrundsätze in dem Sinne, in dem sie geboten ist, nicht dazu führt, daß das Gesamturteil dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen entspricht (BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62] [133]).

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78
    Daher bedarf es zur ordnungsgemäßen Rüge eines solchen Verfahrensmangels der Angabe des Schriftsatzes und bei umfangreicheren Schriftsätzen sogar einer näheren Bezeichnung der Schriftsatzstelle (vgl. u.a. BVerwGE 31, 212 [217]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]).

    Nach dem Lauf des Verfahrens hätte der anwaltlich vertretene Kläger aufgrund seiner Mitwirkungspflicht, wenn er nach Durchführung der Beweisaufnahme noch weitere Beweiserhebungen für geboten hielt, hierzu in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht formelle Beweisanträge stellen müssen, wie er dies auch in bezug auf den Zeugen Westermann in der mündlichen Verhandlung am 22. September 1978 getan hat (vgl. auch hierzu Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78
    Daher bedarf es zur ordnungsgemäßen Rüge eines solchen Verfahrensmangels der Angabe des Schriftsatzes und bei umfangreicheren Schriftsätzen sogar einer näheren Bezeichnung der Schriftsatzstelle (vgl. u.a. BVerwGE 31, 212 [217]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]).
  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 4.78

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten - Umfang der

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78
    Das Bundesverwaltungsgericht hat es im übrigen wiederholt als rechtmäßig bestätigt, daß die vorgesetzte Behörde dienstliche Beurteilungen des unmittelbaren Dienstvorgesetzten überprüfen und ändern oder die Beamten ohne Bindung an die Beurteilung des Dienstvorgesetzten selbständig beurteilen kann, auch wenn sie sich dabei nicht auf persönliche Eindrücke stützen kann, weil ihr als Erkenntnisquellen einerseits insbesondere der Bericht des Dienstvorgesetzten, andererseits größere Übersicht, Erfahrungen und Vergleichsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. insbesondere Urteile vom 30. Mai 1968 - BVerwG 2 C 46.64 - [Buchholz 237.1 Art. 19 BayBG 60 Nr. 2], vom 21. März 1969 - BVerwG 6 C 114.65 - [Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG 60 Nr. 1] und vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 14 = ZBR 1979, 304]).
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78
    Im übrigen scheidet das Urteil vom 13. Mai 1965 für die vorliegende Divergenzrüge als Vergleichsmaßstab schon deshalb aus, weil es nicht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift wie das Berufungsurteil ergangen ist, sondern in Anwendung des Bayerischen Beamtengesetzes und der Bayerischen Laufbahnverordnung (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 16.10.1967 - VI C 44.64
    Auszug aus BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78
    Auch das von der Beschwerde genannte weitere Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 44.64 - (Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 1 = ZBR 1968, 42) scheidet als Vergleichsmaßstab aus, weil es zu anderen Rechtsvorschriften als das Berufungsurteil, nämlich zum Bundesbeamtengesetz und zur Bundeslaufbahnverordnung, ergangen ist.
  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 59.73

    Erprobungsbeschäftigung bei einem Oberlandesgericht vor der Beförderung zum

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78
    Das Berufungsurteil weicht schließlich auch nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 146.62 - (a.a.O.) sowie vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - (DÖV 1977, 139 = ZBR 1978, 33) ab.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 07.01.1980 - 2 B 75.79

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifels

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78
    Dieser Beweisantrag war schon deshalb abzulehnen, weil er keine gerichtlich feststellbare Tatsache, sondern eine Wertung zum Gegenstand hatte, die in den fachlichen Beurteilungsspielraum des Beklagten fällt und nicht durch die Wertung eines Zeugen, Sachverständigen oder des Gerichts ersetzt werden kann (u.a. Beschluß vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 -).
  • BVerwG, 23.11.1966 - VI C 94.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78
    Es liegt keine Abweichung von der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - (Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 3 = DÖV 1967, 424) ausgesprochenen Rechtsauffassung vor, daß im Falle einer die dienstliche Beurteilung regelnden Verwaltungsvorschrift die Verwaltungsgerichte auch zu prüfen haben, ob die Verwaltungsvorschrift sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung hält und ob die Beurteilung dem Gleichheitssatz dadurch Rechnung trägt, daß sie die Bindung durch die Verwaltungsvorschrift beachtet.
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 21.03.1969 - VI C 114.65

    Verhältnis von Einzelbewertungen zum Gesamturteil beim Befähigungsbericht -

  • BVerwG, 30.05.1968 - II C 46.64

    Zulässigkeit der von einem Beamten gegen eine dienstliche Beurteilung gerichteten

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Sachverständigen oder des Gerichts ersetzt werden (vgl. u.a. BVerwGE 60.245 sowie Beschlüsse vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - , vom 21. Februar 1980 - BVerwG 2 B 95.78 - ).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Als Erkenntnisquellen stehen ihm u.a. schriftliche Arbeiten des Beurteilten und schriftliche oder mündliche Auskünfte des Dienstvorgesetzten bzw. eines Richters zur Verfügung, wobei größere Erfahrungen, größerer Überblick und Vergleichsmöglichkeiten zu einer gleichmäßigen, objektiven und gerechten Beurteilung beitragen können (vgl.Urteile vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 14] mit umfangreichen Nachweisen undvom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 18 - DöD 1980, 224] sowieBeschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 2 B 95.78 - [Buchholz 237.7 § 104 LBG NW Nr. 1]).

    Sie kann auch nicht durch das Gericht ersetzt werden (vgl. u.a.Beschlüsse vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 [DöD 1980, 84];vom 21. Februar 1980 - BVerwG 2 B 95.78 - [a.a.O.] undvom 30. Juni 1980 - BVerwG 2 B 39.79 -).

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

    Die Überprüfungsentscheidung der vorgesetzten Dienstbehörde muß nicht notwendig auf persönlichen Eindrücken vom Beurteilten beruhen; vielmehr kann der mit der Überprüfung betraute höhere Vorgesetzte sich die notwendigen Kenntnisse verschaffen und sich u.a. auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten und vor allem auch auf Berichte von dritter Seite stützen, wobei insbesondere dann, wenn die Schlüssigkeit des Gesamturteils Gegenstand der Überprüfung ist, auch die dienstliche Beurteilung selbst als Erkenntnisquelle in Betracht kommt (vgl. Weiß-Niedermaier-Summer-Zängl a.a.O., E 6) und größere Erfahrungen, größerer Überblick und größere Vergleichsmöglichkeiten sowie bessere Kenntnis der Anforderungen der Ämter zu einer gleichmäßigen, objektiven und gerechten Beurteilung beitragen (vgl. BVerwGE 62, 135 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 34/79]; Urteile vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - und vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 26.78 - ; Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 2 B 95.78 - ).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82

    Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines

    Die Überprüfungsentscheidung der vorgesetzten Dienstbehörde muß nicht notwendig auf persönlichen Eindrücken vom Beurteilten beruhen; vielmehr kann der mit der Überprüfung betraute höhere Vorgesetzte sich die notwendigen Kenntnisse verschaffen und sich u.a. auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten und vor allem auch auf Berichte von dritter Seite stützen, wobei insbesondere dann, wenn die Schlüssigkeit des Gesamturteils Gegenstand der Überprüfung ist, auch die dienstliche Beurteilung selbst als Erkenntnisquelle in Betracht kommt (vgl. Weiß-Niedermaier-Summer-Zängl a.a.O., E 6) und größere Erfahrungen, größerer Überblick und größere Vergleichsmöglichkeiten sowie bessere Kenntnis der Anforderungen der Ämter zu einer gleichmäßigen, objektiven und gerechten Beurteilung beitragen (vgl. BVerwGE 62, 135 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 34/79]; Urteile vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - und vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 26.78 - ; Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 2 B 95.78 - ).
  • BVerwG, 09.05.1984 - 2 B 82.83

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit - Rücknahme einer Ernennung

    Dessen Bewertungen können, wie der Verwaltungsgerichtshof mit Recht ausgeführt hat, nicht durch Wertungen eines Sachverständigen oder Gerichts ersetzt werden (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - [DÖD 1980, 84 f.] und vom 21. Februar 1980 - BVerwG 2 B 95.78 - [Buchholz 237.7 § 104 LBG NW Nr. 1]).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 2 B 103.81

    Erforderlichkeit einer psychologischen Eignungsentschädigung für den Aufstieg

    Dessen Wertungen können nicht durch Wertungen eines Sachverständigen oder des Gerichts ersetzt werden (vgl. u.a. Beschlüsse des Senatsvom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - [DÖD 1980, 84 f.] undvom 21. Februar 1980 - BVerwG 2 B 95.78 - [Buchholz 237.7 § 104 LBG NW Nr. 1]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 1 A 2603/05

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichenÜberbeurteilung in einem Verfahren auf Zulassung

    BVerwG, Beschluss vom 21.2.1980 - 2 B 95.78 -, a. a. O.
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 21.83

    Dienstliches Gesamturteil - Zuständiger Beurteiler - Nächsthöherer

    Der erkennende Senat hat zuletzt in seinen Urteilen vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 52.84 u.a. - (Buchholz 238.5 § 26 Nr. 2; NJW 1985, 1095 mit weiteren Nachweisen) ausgeführt, daß jedenfalls dann, wenn eine besondere auf gesetzlicher Grundlage beruhende Ermächtigung und Zuständigkeitsregelung bestehe, vorgesetzte Dienststellen dienstliche Beurteilungen auch außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens auf Grund eigener Beurteilungsbefugnis überprüfen, aufheben, ändern oder selbst erstellen dürfen, insbesondere auch hinsichtlich des Gesamturteils (vgl. auch Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 2 B 95.78 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

    Dabei entspricht gerade eine über den Bereich eines oder mehrerer beurteilender Dienstvorgesetzter hinausgehende Anwendung gleichmäßiger Beurteilungsmaßstäbe, die sich auch an auf Erfahrungswerten aufbauenden Richtsätzen für die Verteilung durchschnittlicher und über- bzw. unterdurchschnittlicher Gesamturteile orientiert, um eine Vergleichbarkeit dieser Gesamturteile in einem größeren Bereich zu erzielen, dem Zweck der dienstlichen Beurteilung als Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte Entscheidungen über die weitere Verwendung des Bediensteten und dessen berufliches Fortkommen (so: BVerwG, a. a. O.; siehe im Übrigen auch: Beschluss vom 18. Juli 2000 - Az.: 1 WB 49.00 -, Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 10; Urteil vom 2. März 2000 - Az.: 2 C 7.99 -, NVwZ-RR 2000, 621; Beschluss vom 21. Februar 1980 - Az.: 2 B 95.78 -, Buchholz 237.7 § 104 LBG NW Nr. 1; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Januar 2006 - Az.: 1 L 5/06 - ).
  • BVerwG, 09.12.1982 - 2 B 119.81

    Einräumung des Eigenliquidationsrechts eines beamteten Arztes - Genehmigung zur

    Diese kann nicht durch die Wertung eines Sachverständigen oder Zeugen ersetzt werden (vgl. auch Beschuß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 2 B 95.78 - [Buchholz 237.7 § 104 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1]).
  • VG Gelsenkirchen, 09.04.2008 - 1 K 3751/05

    Beurteilung, Bewährung, Lehrer, Probebeamter, Voreingenommenheit, Befangenheit,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2007 - 1 A 2601/05

    Anfechtung der Änderung einer dienstlichen Beurteilung; Anfechtbarkeit der

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 53.82

    Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines

  • BVerwG, 06.04.1987 - 2 B 137.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 24.03.1981 - 2 B 47.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 50.83

    Ersatz der fachlichen Wertung eines Dienstherrn durch die Wertung eines

  • BVerwG, 13.01.1983 - 2 B 213.82

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache und ihrer

  • BVerwG, 30.06.1980 - 2 B 39.79

    Ablehnung der Einholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens über

  • BVerwG, 17.07.1989 - 2 B 143.88

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Anforderungen an

  • BVerwG, 28.03.1983 - 2 B 102.82

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten - Verletzungen der Pflicht zur

  • BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 119.83

    Mindestinhalt dienstlicher Beurteilungen und Teilrechtswidrigkeit -

  • BVerwG, 13.01.1983 - 2 B 212.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 07.10.1986 - 2 B 119.85

    Möglichkeit der Prüfung des Prüflings durch andere als die zuständigen Prüfer -

  • BVerwG, 04.04.1984 - 5 ER 256.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 16.04.2010 - VK 8/08
  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 16.04.2010 - VK 8/08
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