Rechtsprechung
BVerwG, 03.12.1993 - 2 B 95.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf eine Stellenzulage für Soldaten als fliegendes Personal - Voraussetzungen unter denen ein zur Erhaltung des fliegenden Könnens Verpflichteter von der Regelung nach Abs. 2 Satz 1 a), Satz 2 i.V.m. Abs. 1 a) der Vorbemerkung Nr. 6 zu den Besoldungsordnungen A ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.1993 - 11 S 2647/92
- BVerwG, 03.12.1993 - 2 B 95.93
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.06.1984 - 6 C 94.83
Stellenzulage für Luftfahrzeugführer - Sonstige Luftfahrzeuge - Zuletzt gewährte …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1993 - 2 B 95.93
Der früher für die Besoldung von Soldaten zuständige 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in den Urteilen vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 C 94.83 sowie BVerwG 6 C 88.81 - (Buchholz 235 § 42 Nr. 6) bereits entschieden, daß der Begriff der "zuletzt gewährten Stellenzulage" in Abs. 2 Satz 1 der Vorbemerkung Nr. 6 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B sich nicht nur auf die in Abs. 1 der Vorschrift umschriebene Verwendung des Soldaten im Flugdienst bezieht, sondern auch auf die Höhe der bei Beendigung der Verwendung gewährten Zulage. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1993 - 2 B 95.93
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 24.10.1972 - VI C 4.72
Stellenzulage für Strahlflugzeugführer - Entsprechende Verwendung eines …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1993 - 2 B 95.93
Zu der insoweit gleichlautenden Fassung in Art. 1 Nr. 17.1 des 1. BesVNG hat zudem das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 4.72 - ebenso: Urteil vom 26. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 9.72 - (Buchholz 235 § 21 Nr. 10) bereits entschieden, daß das angeordnete "Inübunghalten" (= Erhaltung des fliegerischen Könnens) wegen anderer im Vordergrund stehenden Aufgaben des Dienstpostens nicht als eine entsprechende Verwendung angesehen werden kann. - BVerwG, 24.10.1972 - VI C 9.72
Stellenzulage für Strahlflugzeugführer - Entsprechende Verwendung eines …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1993 - 2 B 95.93
Zu der insoweit gleichlautenden Fassung in Art. 1 Nr. 17.1 des 1. BesVNG hat zudem das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 4.72 - ebenso: Urteil vom 26. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 9.72 - (Buchholz 235 § 21 Nr. 10) bereits entschieden, daß das angeordnete "Inübunghalten" (= Erhaltung des fliegerischen Könnens) wegen anderer im Vordergrund stehenden Aufgaben des Dienstpostens nicht als eine entsprechende Verwendung angesehen werden kann.
- BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 1.97
Stellenzulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen;; -, Voraussetzungen für …
Dabei setzt die Gewährung einer Stellenzulage einen Dienstposten voraus, der generell durch die zulageberechtigenden herausgehobenen Funktionen geprägt ist (stRspr; vgl. etwa BVerwGE 98, 192 m.w.N.; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 - ; Beschluß vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 95.93 - ). - BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 13.94
Besoldungsrecht - Stellenzulage - Verwendung in zulagefähiger Funktion
Diese Anforderungen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung dahin ausgedrückt, daß die Zulageberechtigung einen Dienstposten voraussetzt, der generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt ist (vgl. etwa Urteile vom 24. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 4.72 - (Buchholz 235 § 21 Nr. 10 = RiA 1973, 135); vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - (Buchholz 235 § 42 Nr. 2);… vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - (Buchholz a.a.O. Nr. 8 = ZBR 1985, 197);… vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 - (Buchholz a.a.O. Nr. 9); Beschluß vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 95.93 - (Buchholz 240.1 Nr. 9)). - BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 25.97
Stellenzulagen im Besoldungsrecht, Voraussetzungen
Der Dienstposten muß generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt sein (u.a. BVerwG, Beschluß vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 95.93 - ; BVerwGE 98, 192 ; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 - ; Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 1.97 - ).
- BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 14.94
Anforderungen für die Gewährung einer Stellenzulage - Umfang der Tätigkeit als …
Diese Anforderungen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung dahin ausgedrückt, daß die Zulageberechtigung einen Dienstposten voraussetzt, der generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt ist (vgl. etwa Urteile vom 24. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 4.72 - ; vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - ; vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - ; vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 - ; Beschluß vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 95.93 - ). - VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336
Rechtskräftige Entscheidung über Ruhegehaltfähigkeit der Fliegerzulage
Nr. 6. Selbst wenn der Kläger zu einer Inübunghaltung (vgl. zu diesem Begriff weiter unten) neben seiner neuen Verwendung verpflichtet gewesen wäre, hätte darin keine entsprechende Verwendung in diesem Sinn gelegen (PW BBesG Anlage I Vorb Nr. 6 Erl.; BVerwG, B.v. 3.12.1993 - 2 B 95.93 - juris, wobei in Konsequenz aus diesem Urteil durch Art. 1 Nr. 12 b) des Vierten Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1985, BGBl I S. 2466 der Satz 2 in den Absatz 2 eingefügt wurde, BT-Drks. - VG Würzburg, 29.01.2019 - W 1 K 18.1219
Kein Anspruch auf frühere Ruhestandsversetzung - Position als stellvertretender …
Der Dienstposten muß generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt sein (u.a. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 95.93 - ; BVerwGE 98, 192 ; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 - ; Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 1.97 - ). - BVerwG, 13.02.1997 - 2 B 181.96
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Rechtsgrundsätzlichkeit bei Auslegungsfragen zu …
Der beschließende Senat hat im Beschluß vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 95.93 - (Buchholz 240.1 Nr. 9) unter Aufrechterhaltung der Rechtsprechung des 6. Senats in den Urteilen vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 C 94.83 - sowie - BVerwG 6 C 88.81 - (Buchholz 235 § 42 Nr. 6) entschieden, daß der Begriff der "zuletzt gewährten Stellenzulage" in Absatz 2 Satz 1 der Vorbemerkung Nr. 6 zu den Besoldungsordnungen A und B sich nicht nur auf die in Abs. 1 der Vorschrift umschriebene Verwendung des Soldaten im Flugdienst bezieht, sondern auch auf die Höhe der bei Beendigung der Verwendung gewährten Zulage. - OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 5 L 4155/95
Stellenzulage; Fliegerische Tätigkeit; Gepräge des Aufgabenbereiches; Nachfliegen
Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht nicht nur in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung (…Urteil vom 24.10.1972 - 6 C 4.72 -, a.a.O.), sondern erneut durch Beschluß vom 3. Dezember 1993 (2 B 95.93 -, Buchholz 240.1 BBesO Nr. 9) entschieden, daß "entsprechend verwendet" im Sinne des Abs. 1 der Vorbemerkung Nr. 6 zu den Bundesbesoldungsordungen A und B ein Flugzeugführer nur dann ist, wenn das Führen von Flugzeugen die dem Beamten oder Soldaten generell übertragenen Dienstaufgaben prägt und daß hierfür nicht die bloße Verpflichtung zur Erhaltung des fliegerischen Könnens ("Inübunghaltung") genügt. - VG Stade, 01.06.2023 - 3 A 2195/18
Dienstbezüge; Erschwerniszulage für fliegendes Personal der Bundeswehr; kein …
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 3. Dezember 1993 (- 2 B 95/93 - juris) entschieden, dass eine (zulageberechtigende) Verwendung im Sinne von Nr. 6 Abs. 1 der bezeichneten Vorbemerkungen nur dann vorliegt, wenn das Führen von Luftfahrzeugen die dem Soldaten generell übertragenen Dienstaufgaben prägt und dass die bloße Inübunghaltung, also die Verpflichtung zur Erhaltung des fliegerischen Könnens, wegen anderer im Vordergrund stehender Aufgaben des Dienstpostens dazu nicht gehört.