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   BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11   

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https://dejure.org/2012,31195
BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11 (https://dejure.org/2012,31195)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2012 - 2 B 97.11 (https://dejure.org/2012,31195)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2012 - 2 B 97.11 (https://dejure.org/2012,31195)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 BeamtVG, § 86 Abs 1 S 1 VwGO
    Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigung als Folge eines Dienstunfalls; psychische Erkrankung nach Dienstunfall

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Unfallausgleichs und Anerkennung gesundheitlicher Beeinträchtigungen eines Vollzugsbeamten als Folgen eines Dienstunfalls i.R.d. Rüge der Ablehnung eines Beweisantrags zur Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • rewis.io

    Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigung als Folge eines Dienstunfalls; psychische Erkrankung nach Dienstunfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 31; VwGO § 86 Abs. 1 S. 1
    Gewährung eines Unfallausgleichs und Anerkennung gesundheitlicher Beeinträchtigungen eines Vollzugsbeamten als Folgen eines Dienstunfalls i.R.d. Rüge der Ablehnung eines Beweisantrags zur Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • datenbank.nwb.de

    Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigung als Folge eines Dienstunfalls; psychische Erkrankung nach Dienstunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung;

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11
    Die Stellungnahme des Facharztes wird dann dem Amtsarzt zugerechnet (Urteile vom 11. Oktober 2006 - BVerwG 1 D 10.05 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 30 Rn. 36 f. und vom 12. Oktober 2006 - BVerwG 1 D 2.05 - juris Rn. 35).

    Gleiches gilt für das Verhältnis des vom Amtsarzt hinzugezogenen Facharztes zum behandelnden Arzt, wenn sich der Amtsarzt der Beurteilung des Facharztes angeschlossen hat (Urteil vom 11. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 36).

  • BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10

    Berufungsbegründung; Antragserfordernis; Dienstunfall; Anerkennung durch

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11
    Vielmehr kann sich ein Verwaltungsgericht auch auf sachverständige Stellungnahmen stützen, die bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt worden sind (Beschluss vom 10. März 2011 - BVerwG 2 B 37.10 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 30.09.2011 - 2 B 66.11

    Aufwendungen im Krankheitsfall; Krankheit im beihilferechtlichen Sinne;

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11
    Die Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO verlangt nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt auf das Ermittlungsergebnis für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ankommt (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 14. Juni 2005 - BVerwG 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 1 f. und vom 30. September 2011 - BVerwG 2 B 66.11 - Rn. 16, insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 21).
  • BVerwG, 19.02.2007 - 2 B 19.07

    Darlegung eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht bei notwendiger Einholung

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11
    Das Oberverwaltungsgericht ist in der angegriffenen Entscheidung - in Anknüpfung an die Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschlüsse vom 19. Februar 2007 - BVerwG 2 B 19.07 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 49 und vom 15. November 1996 - BVerwG 2 B 40.96 - juris Rn. 6) - davon ausgegangen, dass psychische Erkrankungen jedenfalls dann regelmäßig nicht auf einem Dienstunfall als einem plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis im Sinne des § 31 BeamtVG beruhen, wenn nur verhältnismäßig geringe Unfallfolgen erlitten worden sind.
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11
    Liegen dem Gericht bereits Gutachten oder sachverständige Äußerungen zu einem Beweisthema vor, muss es ein zusätzliches Gutachten deshalb nur einholen, wenn das vorhandene von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, inhaltliche Widersprüche oder fachliche Mängel aufweist oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. etwa Beschluss vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 = NJW 2009, 2614 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09

    Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; Amtsermittlungspflicht; Sachaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11
    Für die hier auch nach Ansicht des Berufungsgerichts entscheidungserheblichen medizinischen Fachfragen gibt es keine eigene, nicht durch entsprechende medizinische Sachverständigengutachten vermittelte Sachkunde des Richters (vgl. Beschluss vom 24. Mai 2006 - BVerwG 1 B 118.05 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 16 = NVwZ 2007, 345 m.w.N.; zur Begründungspflicht für die Annahme eigener Sachkunde auch Beschluss vom 4. November 2010 - BVerwG 9 B 85.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 376 = NVwZ-RR 2011, 126).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11
    Für die hier auch nach Ansicht des Berufungsgerichts entscheidungserheblichen medizinischen Fachfragen gibt es keine eigene, nicht durch entsprechende medizinische Sachverständigengutachten vermittelte Sachkunde des Richters (vgl. Beschluss vom 24. Mai 2006 - BVerwG 1 B 118.05 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 16 = NVwZ 2007, 345 m.w.N.; zur Begründungspflicht für die Annahme eigener Sachkunde auch Beschluss vom 4. November 2010 - BVerwG 9 B 85.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 376 = NVwZ-RR 2011, 126).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11
    Die Stellungnahme des Facharztes wird dann dem Amtsarzt zugerechnet (Urteile vom 11. Oktober 2006 - BVerwG 1 D 10.05 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 30 Rn. 36 f. und vom 12. Oktober 2006 - BVerwG 1 D 2.05 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 15.11.1996 - 2 B 40.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Revisionsrund der Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11
    Das Oberverwaltungsgericht ist in der angegriffenen Entscheidung - in Anknüpfung an die Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschlüsse vom 19. Februar 2007 - BVerwG 2 B 19.07 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 49 und vom 15. November 1996 - BVerwG 2 B 40.96 - juris Rn. 6) - davon ausgegangen, dass psychische Erkrankungen jedenfalls dann regelmäßig nicht auf einem Dienstunfall als einem plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis im Sinne des § 31 BeamtVG beruhen, wenn nur verhältnismäßig geringe Unfallfolgen erlitten worden sind.
  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11
    Die Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO verlangt nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt auf das Ermittlungsergebnis für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ankommt (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 14. Juni 2005 - BVerwG 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 1 f. und vom 30. September 2011 - BVerwG 2 B 66.11 - Rn. 16, insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 21).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist wiederholt klargestellt worden, dass der medizinischen Beurteilung eines Amtsarztes unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorrang gegenüber privatärztlichen Stellungnahmen eingeräumt werden kann (Urteile vom 9. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 3.02 - juris Rn. 22, vom 11. Oktober 2006 - BVerwG 1 D 10.05 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 30 Rn. 37 und vom 12. Oktober 2006 - BVerwG 1 D 2.05 - juris Rn. 35; Beschlüsse vom 15. Februar 2010 - BVerwG 2 B 126.09 - Buchholz 232.0 § 96 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 18 und vom 26. September 2012 - BVerwG 2 B 97.11 - juris Rn. 5).

    Für die hier entscheidungserheblichen medizinischen Fachfragen gibt es keine eigene, nicht durch entsprechende medizinische Sachverständigengutachten vermittelte Sachkunde des Richters (Beschluss vom 26. September 2012 - BVerwG 2 B 97.11 - juris Rn 4 m.w.N.).

  • VG Berlin, 22.01.2014 - 7 K 117.13

    Brustimplantat kein Hindernis für den Polizeidienst

    Zwar kommt nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 2012 - BVerwG 2 B 97.11 -, juris, Rn. 5 ff. m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 4 N 36.13 -) der Beurteilung des Amtsarztes bzw. des Polizeiarztes, der nach seiner Aufgabenstellung unbefangen und unabhängig ist, grundsätzlich Vorrang gegenüber der Beurteilung eines Privatarztes zu, wenn keine begründeten Zweifel an der Sachkunde des Amtsarztes bestehen und die medizinische Beurteilung auf zutreffenden Tatsachengrundlagen beruht sowie in sich stimmig und nachvollziehbar ist.

    Liegen dem Gericht - wie hier - bereits Gutachten oder sachverständige Äußerungen zu einem Beweisthema vor, muss es ein zusätzliches Gutachten deshalb nur einholen, wenn das vorhandene von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, inhaltliche Widersprüche oder fachliche Mängel aufweist oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 2012 - 2 B 97.11 -, juris, Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2014 - 1 B 807/14

    Anforderungen an ein im Zurruhesetzungsverfahren verwendetes ärztliches Gutachten

    vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 2 B 97.11 -, juris, Rn. 5, und vom15. Februar 2010 - 2 B 126.09 -, Buchholz 232.0 § 96 BBG 2009 Nr. 1 = juris, Rn. 16.
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