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   BVerwG, 17.09.1996 - 2 B 98.96   

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BVerwG, 17.09.1996 - 2 B 98.96 (https://dejure.org/1996,1577)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.1996 - 2 B 98.96 (https://dejure.org/1996,1577)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1996 - 2 B 98.96 (https://dejure.org/1996,1577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Keine Rechtsverletzung durch Entsprechen eines selbst gestellten Antrags auf Versetzung in den Ruhestand, Keine Antragsrücknahme nach Zustellung der Verfügung über die Versetzung in den Ruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhestand - Richter oder Beamter - Rechtsfolgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 581
  • DÖV 1997, 515
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 2 B 98.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 2 B 98.96
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (stRspr, u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189] m.w.N.).
  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86

    Entlassung eine Beamten auf Probe - Unterbliebene Personalrats-Mitwirkung -

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1996 - 2 B 98.96
    Von diesem Grundsatz ist der jeweilige Gesetzgeber z.B. bei der näheren Regelung der Rücknahme eines Entlassungsantrages (Art. 41 Abs. 1 Satz 3 BayBG, § 30 Abs. 1 Satz 3 BBG) ausdrücklich ausgegangen (vgl. z.B. auch BVerwGE 81, 277, wonach die Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung nicht dadurch nachträglich in Frage gestellt werden kann, daß der Beamte erst nach ihrem Ergehen die Beteiligung des Personalrats beantragt).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 1042/12

    Rechtsfolgen einer Zurruhesetzung mit Zustimmung des Beamten

    Eine mit Zustimmung des Beamten erfolgte Versetzung in den Ruhestand verletzt diesen nicht in seinen Rechten (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996 - 2 B 98.96 -, Buchholz 236.2 § 46 DRiG Nr. 8).

    Zwar kann eine Versetzung in den Ruhestand, der der Beamte zuvor zugestimmt hat, diesen unabhängig davon nicht in seinen Rechten verletzen, ob sie im Übrigen rechtsfehlerfrei ergangen ist (BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996 - 2 B 98.96 -, Buchholz 236.2 § 46 DRiG Nr. 8).

    Bereits das steht der Annahme einer Rechtsverletzung durch die daraufhin mit der angefochtenen Verfügung vom 29.06.2009 ausgesprochene Zurruhesetzung entgegen (BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996, a.a.O.).

    Seine mithin erklärte - auch wirksame - Zustimmung zur amtswegigen Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit hat der Kläger auch nicht vor Ergehen des statusbestimmenden Verwaltungsakts - durch Aushändigung der Urkunde am 07.07.2009 (dazu BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996, a.a.O.) - oder bis zum Eintritt in den Ruhestand auf dieser Grundlage mit Ablauf des 31.07.2009 (vgl. § 58 Abs. 2 Satz 2 LBG a.F.) zurückgenommen.

    Anders als etwa im dreipoligen Konkurrentenstreit zwingt der Grundsatz der Ämterstabilität im hier allein betroffenen Verhältnis zwischen Beamtem und Dienstherrn nicht, (bereits) den Zeitpunkt der Bekanntgabe der statusändernden Verfügung für maßgeblich zu erachten (gleichwohl auf diesen Zeitpunkt abstellend VG Minden, Urteil vom 25.10.2011 - 10 K 2634/09 -, Juris; ähnlich - wenn auch explizit nur zur Rücknahme eines Antrags oder einer Zustimmungserklärung - BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996, a.a.O.; vgl. demgegenüber zur Bedeutung der Statusrelevanz im Zusammenhang mit dem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand und zum dabei maßgeblichen Zeitpunkt Senatsurteil vom 11.06.2013 - 4 S 83/13 -, Juris, m.w.N.; ebenso tendenziell für diesen Zeitpunkt: BVerwG, Urteil vom 25.10.2007, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2014 - 1 A 1843/12

    Grundsätze zur Auslegung eines Antrags auf Bewilligung von Altersteilzeit im

    Dies verkennt v. Roetteken, in: v. Roetteken/ Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, Stand: März 2014, HBG § 85b Rn. 39., mit seiner Ansicht, dass der Beamte bei einem von ihm angestrebten vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand schon mit dem Antrag auf Altersteilzeit einen Antrag auf vorzeitige Zurruhesetzung stellen müsse, der ihn nachfolgend grundsätzlich binde; auch dürfte der Annahme einer solchen Bindungswirkung entgegenstehen, dass dem Beamten anerkanntermaßen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 1996 - 2 B 98.96 -, ZBR 1997, 20 = NVwZ 1997, 581 = juris, Rn. 8, und Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: März 2014, BBG 2009 § 52 Hinweis 0.2 und BBG a.F. § 42 Rn. 18a, 18b; ferner etwa Brockhaus, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: März 2014, Archiv Teil C LBG NRW a.F. § 45 Rn. 126) bis zur Zustellung des (mitwirkungsbedürftigen) Bescheides über seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand das Recht zusteht, sein erforderliches Einverständnis mit der Statusänderung zurückzuziehen und dementsprechend den Zurruhesetzungsantrag zurückzunehmen.
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.07.2012 - 7/11
    Zwar spricht vieles dafür, dass der Kläger durch eine Versetzung in den Ruhestand, die er selbst beantragt hat, letztlich nicht in seinen Rechten verletzt ist (so hinsichtlich des Parallelproblems im staatlichen Recht BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98/96 -, ZBR 1997, 20).

    Die Nichtabänderbarkeit einer Zurruhesetzungsverfügung nach Beginn des Ruhestands ist damit das Gegenstück der Ämterstabilität, die aus ähnlichen Gründen den Widerruf und die Rücknahme der Ernennung eines Beamten von den allgemeinen Vorschriften ausnimmt und an spezielle, im Beamtengesetz selbst geregelte Voraussetzungen knüpft (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98/96 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. s. 26.01.2010 - 4 S 1059/09 -, a.a.O.; VG Düsseldorf, Urt. v. 19.04.2010 - 13 K 7900/09 -, juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2009 a.a.O; Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Urt. v. 19.03.2010 - VG 06/08 -, S. 9).

    Dies hat zur Konsequenz, dass die antragsgemäß und wirksam getroffene Zurruhesetzungsentscheidung mit Beginn des Ruhestands auch hinsichtlich des Zurruhesetzungsgrundes der Dispositionsbefugnis des Beamten und des Dienstherrn entzogen ist (BVerwG Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98/96 -, VG Karlsruhe und VG Düsseldorf, jeweils a.a.O.).

    Aus den genannten Gründen ist der in den Ruhestand versetzte Beamte, wenn er die Zurruhesetzung selbst beantragt oder dieser zugestimmt hat, durch die Zurruhesetzungsverfügung nicht in seinen Rechten verletzt und zwar unabhängig davon, ob diese rechtfehlerfrei ergangen ist (BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98/96 -, a.a.O).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 4 S 1059/09

    Antragsgemäße Versetzung eines Beamten in den Ruhestand aus Altersgründen - nach

    Jede Versetzung in den Ruhestand kann nur "wegen" eines bestimmten, gesetzlich festgelegten Grundes erfolgen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.10.2007 - 2 C 22.06 -, NVwZ-RR 2008, 193 und Beschluss vom 17.09.1996 - 2 B 98.96 -, NVwZ 1997, 581).

    Es entspricht dem Grundsatz möglichster Rechtsbeständigkeit von Akten, die - wie die Versetzung in den Ruhestand - den beamtenrechtlichen Status bestimmen, dass ein dafür maßgebender Antrag nur bis zum Ergehen, also bis zur Bekanntgabe des den Status bestimmenden Verwaltungsakts vom Betroffenen zurückgenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996, a.a.O.).

    Wenn also die Zurruhesetzungsverfügung - wie hier - auf wirksamen Antrag des Beamten rechtmäßig ergangen ist - was eine Verletzung von Rechten des Beamten ausschließt (vgl. auch hierzu BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996, a.a.O.) -, so kann dies durch eine nachträgliche Rücknahme des Antrags nicht mehr in Frage gestellt werden, auch nicht bei Einlegung eines Widerspruchs (vgl. Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: August 2009, § 42 RdNr. 18b).

  • BVerwG, 27.08.2009 - 2 C 26.08

    Antrag auf Entlassung; Aushändigung; Ausschuss; Bestätigung eines

    Der Beschluss des Senats vom 17. September 1996 - BVerwG 2 B 98.96 - (Buchholz 236.2 § 46 DRiG Nr. 8) betraf nicht den Fall einer Entlassung, sondern den in seinen Rechtsfolgen weit weniger einschneidenden Fall einer Versetzung in den Ruhestand und steht daher nicht entgegen.
  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96

    Antrag auf Urlaub ohne Dienstbezüge - Freiwilligkeit - Rücknahme nach Bewilligung

    Das gleiche hat der Senat für die Rücknahme eines Antrages auf Versetzung in den Ruhestand ausgesprochen (Beschluß vom 17. September 1996 - BVerwG 2 B 98.96 - [ZBR 1997, 20]).
  • BVerwG, 16.12.2015 - 2 B 85.14

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell sowie Inanspruchnahme der

    Die einzige im Rahmen des Vorbringens zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung in der Beschwerde zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 17. September 1996 - 2 B 98.96 - ZBR 1997, 20) betrifft nach dem Beschwerdevorbringen die Möglichkeit, einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand zurückzunehmen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2024 - 4 S 47.23

    Polizeimeister; Probebeamter; gesundheitliche Bewährung; epileptische Anfälle;

    Denn bei Verwaltungsakten, die den Status von Beamten betreffen, ist die Zustimmung, wenn sich nichts anderes aus dem Gesetz ergibt, nur bis zur Bekanntgabe des Bescheides möglich (BVerwG, Beschluss vom 17. September 1996 - 2 B 98.96 - juris Rn. 8; Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 3.96 - juris Rn. 23; ferner Beschluss vom 12. April 2000 - 1 WB 7.00 - juris Rn. 5; zustimmend Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 35 Rn. 237).

    Wirkt die Zustimmung des Antragstellers vom 9. Juli 2021 fort, wird er durch den Bescheid des Antragsgegners nicht in eigenen Rechten verletzt (entsprechend BVerwG, Beschluss vom 17. September 1996 - 2 B 98.96 - juris Rn. 7 f.).

  • VG Karlsruhe, 10.03.2009 - 8 K 1883/08

    Rechtsgrundlage für Zurruhesetzung; Austausch im Widerspruchsverfahren

    Zwar kann ein Beamter durch eine Versetzung in den Ruhestand, die er selbst beantragt hat und die entsprechend seines Antrags erfolgt ist, nicht in seinen Rechten verletzt werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996 - 2 B 98/96 -, juris).

    Durch den Antrag, der in der Entschließungsfreiheit des Beamten liegt, bestimmt dieser nicht nur den Zeitpunkt, sondern auch den Grund seiner Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand; gleichzeitig gibt er den Prüfungs- und Entscheidungsrahmen für die Maßnahme vor (vgl. hierzu Plog/ Wiedow/ Lemhöfer/ Bayer, BBG, Stand Mai 2008, Rd.Nr. 18 a, b zu der § 52 LBG entsprechenden Vorschrift des § 42 BBG unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 17.09.1996, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 15.05.2006 - 15 BV 03.3368

    Besoldung und Versorgung

    Der Antrag auf Versetzung in den Ruhestand bezog sich nicht nur auf Verfahrensfragen, sondern im Sinn einer Zustimmung auf die dadurch bewirkte Veränderung des materiellen Rechtsstatus (vgl. BVerwG vom 17.9.1997 NVwZ 1997, 581 zu § 43 BBG).
  • VG Kassel, 08.04.2020 - 1 K 1016/19

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch nach Versetzung in den Ruhestand

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - 12 A 1123/97

    Beamter auf Probe; Antrag auf Entlassung; Prüfungsumfang; Überprüfung der

  • VGH Hessen, 01.02.2005 - 1 UE 1357/04

    Beamter; vereinfachtes Zurruhesetzungsverfahren; Verfahrensfehler

  • OLG Celle, 30.10.2006 - 10 UF 225/05

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Versorgungsausgleichs; Anforderungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 1 A 1729/09

    Notwendigkeit eines bedingungslosen Stellens eines Entlassungsantrags aus der

  • OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 4 U 216/03

    Staatshaftung: Haftung des Landes für falsche Auskunft über Versorgungsbezüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2021 - 1 B 884/21

    Rechtmäßige Versetzung eines öffentlich Bediensteten in den Ruhestand

  • VG Karlsruhe, 20.11.2014 - 4 K 1205/12

    Beamter; Nachträgliche Veränderung des Grundes der Versetzung in den Ruhestand

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2010 - 5 LB 131/10

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen

  • OVG Bremen, 19.12.2003 - 2 A 362/03

    Einseitge Lösung des Beamten aus der Teilzeit wegen nachträglich eingetretener

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2019 - 1 A 603/17

    Voraussetzungen für die Versetzung eines ehemaligen Postbeamten in den

  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 11 U 288/09

    Amtspflichten des Zulassungsausschusses für die vertragsärztliche Zulassung;

  • LG Stuttgart, 28.11.2003 - 15 O 386/03

    Amtshaftung: Unrichtige Auskunft über Versorgungsanwartschaft bei vorzeitigem

  • VG Minden, 25.10.2011 - 10 K 2634/09

    Zulässigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung wegen Vollendung des 63. Lebensjahres

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - 10 M 2.06

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2004 - 1 B 1764/04

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn zur Einräumung einer zweiwöchigen

  • VG Frankfurt/Main, 26.01.2006 - 9 E 2233/04

    Wirkung eines einmal gestellten Antrags auf Bewilligung von Altersteilzeit eines

  • VG München, 25.03.2014 - M 5 K 13.3662

    Keine Rücknahme des Antrags auf Ruhestandsversetzung nach Eintritt in den

  • VG Saarlouis, 09.10.2012 - 2 K 319/11

    Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand aufgrund eigenen Antrags des Beamten

  • VG Düsseldorf, 19.04.2010 - 13 K 7900/09

    Ruhestand Zurruhesetzung Zurruhesetzungsverfügung Zustellung Zurruhesetzungsgrund

  • VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 11 K 07.01770

    Voraussetzungen für den Widerruf der Bewilligung von Altersteilzeit Umfang der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2006 - 10 M 2.06
  • VG Aachen, 30.01.2017 - 1 K 2352/15

    Anfechtung; Antrag; Beamter; Beurlaubung; Erklärung; Rücknahme; Ruhestand;

  • VG Düsseldorf, 10.07.2009 - 13 K 8015/08

    Zurruhesetzung Rücknahme vorgezogener Ruhestand Dienstunfähigkeit

  • VG Minden, 02.09.2008 - 10 K 647/08
  • VG Bayreuth, 11.04.2017 - B 5 K 15.700

    Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit

  • OVG Sachsen, 13.02.2014 - 2 A 423/12

    Versetzung in den Ruhestand, Schwerbehinderung, Eintritt in den Ruhestand

  • VG Regensburg, 28.11.2012 - RN 1 K 12.1012

    Auf Antrag des Beamten erfolgte Ruhestandsversetzung

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