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   BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 99.07   

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https://dejure.org/2007,33980
BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 99.07 (https://dejure.org/2007,33980)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2007 - 2 B 99.07 (https://dejure.org/2007,33980)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2007 - 2 B 99.07 (https://dejure.org/2007,33980)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Gehörsrüge im Hinblick auf die Ausführungen eines Berufungsgerichts zur Auslegung einer Nebenabrede zu einem Arbeitsvertrag; Verfahrensfehler durch Unterstellen eines Parteiwillens; Anspruch auf eine bestimmte rechtliche Würdigung durch die Gewährung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 54.07

    Bestehen eines Vorrangverhältnisses zwischen den Auslegungsmethoden der

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 99.07
    Der Beschluss vom 18. Juli 2007 - BVerwG 2 B 54.07 - verletzt nicht das Recht der Klägerin auf rechtliches Gehör.

    Hierzu heißt es in dem Beschluss vom 18. Juli 2007 - BVerwG 2 B 54.07 -:.

    Nach alledem ist nicht ersichtlich, dass der Senat in dem Beschluss vom 18. Juli 2007 (a.a.O.) die Divergenzrügen der Klägerin nicht zur Kenntnis genommen hat.

    Im Übrigen gibt die Anhörungsrüge dem Senat Anlass zu dem Hinweis, dass durch den die Nichtzulassungsbeschwerde ablehnenden Beschluss vom 18. Juli 2007 (a.a.O.) keine Sachentscheidung über das Klagebegehren getroffen worden ist.

    Im Beschluss des Senats vom 18. Juli 2007 (a.a.O.) ist hierzu im Einzelnen ausgeführt, dass ein solcher Verfahrensfehler nicht gegeben ist.

  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 99.07
    Die Beschwerde hatte unter Ziffer I. des Begründungsschriftsatzes vom 23. März 2007 im Hinblick auf die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Auslegung der Nebenabrede zum Arbeitsvertrag der Klägerin gerügt, dass das Berufungsgericht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 B 94.04 -, vom 20. März 2003 - BVerwG 2 C 23.02 - und vom 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 3.71 - abgewichen sei.

    Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Senats vom 20. März 2003 - BVerwG 2 C 23.02 - (Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 14) bestehe nicht, weil der Wortlaut als falsa demonstratio des übereinstimmend Gewollten seine Bedeutung für die Auslegung verloren habe.

    Der von der Beschwerde genannte Satz aus dem Urteil vom 20. März 2003 (a.a.O.) gelte nur für behördliche Äußerungen, bei denen wegen ihres unklaren Wortlauts ein eindeutiges, von beiden Vertragsparteien geteiltes Verständnis nicht zu ermitteln sei.

  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 94.04

    Arbeitsvertrag; beamtenrechtliche Streitigkeit; Verwaltungsrechtsweg.

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 99.07
    Die Beschwerde hatte unter Ziffer I. des Begründungsschriftsatzes vom 23. März 2007 im Hinblick auf die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Auslegung der Nebenabrede zum Arbeitsvertrag der Klägerin gerügt, dass das Berufungsgericht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 B 94.04 -, vom 20. März 2003 - BVerwG 2 C 23.02 - und vom 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 3.71 - abgewichen sei.

    In dem Beschluss des Senats vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 B 94.04 - (Buchholz 230 § 126 BRRG Nr. 22) habe der Aussage dazu, was zentraler Punkt der Nebenabrede sei, deren für den Senat gemäß § 137 Abs. 2 VwGO verbindliche, weil nicht mit Revisionsrügen angegriffene Auslegung durch das Berufungsgericht in seinem damaligen Urteil zugrunde gelegen.

    Wenn dieses Gericht in seinem Urteil die Nebenabrede anders auslege und dabei ein anderes Element als deren zentralen Punkt erkannt habe, vertrete es dadurch keine andere Rechtsauffassung als das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 27. Januar 2005 (a.a.O.).

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 99.07
    Die Beschwerde hatte unter Ziffer I. des Begründungsschriftsatzes vom 23. März 2007 im Hinblick auf die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Auslegung der Nebenabrede zum Arbeitsvertrag der Klägerin gerügt, dass das Berufungsgericht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 B 94.04 -, vom 20. März 2003 - BVerwG 2 C 23.02 - und vom 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 3.71 - abgewichen sei.

    Der Rechtssatz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 3.71 - (BVerwGE 41, 305) betreffe eine "nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt missverständliche Willensäußerung der Verwaltung", die von der Klägerin akzeptierte Nebenabrede sei aber nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht unklar.

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Rückforderung von

    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2007 - BVerwG 2 B 99.07 -,.
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