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   BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91   

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BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91 (https://dejure.org/1991,3281)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1991 - 2 B 99.91 (https://dejure.org/1991,3281)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1991 - 2 B 99.91 (https://dejure.org/1991,3281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufung - Beschluß - Einstimmige Zurückweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 257
  • NVwZ 1992, 162 (Ls.)
  • DVBl 1992, 776
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 07.01.1980 - 2 B 75.79

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifels

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
    Ob das Berufungsgericht dabei den zu beurteilenden Sachverhalt rechtlich zutreffend gewürdigt hat, ist für die Frage der Abweichung bedeutungslos (vgl. Beschluß vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - ).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
    Das Gericht ist gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar verpflichtet, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 ; 51, 188 ).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
    Die Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein schutzwürdiges rechtliches, wirtschaftliches oder ideelles Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts besteht (vgl. hierzu BVerwGE 53, 134 ), beurteilt sich maßgeblich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls und ist damit über das bisher erfolgte Maß hinaus rechtsgrundsätzlich nicht weiter klärbar.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90

    Recht der Namensänderung - Wichtiger Grund - Beschlüsse im Umlaufverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
    Sie ist, ohne daß es dazu der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf, jedenfalls unter der Voraussetzung zu bejahen, daß sämtliche an der Entscheidung beteiligten Richter mit dieser Form der Beratung und Abstimmung einverstanden sind (vgl. auch Urteil vom 25. April 1991 - BVerwG 7 C 11.90 - zur Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren gefaßten Präsidiumsbeschlusses ).
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde weicht der angefochtene Beschluß nicht von den in BVerwGE 12, 87 und 26, 161 abgedruckten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, wonach die diskriminierende Wirkung eines Verwaltungsakts das berechtigte Interesse an der Feststellung seiner Rechtswidrigkeit gemäß § 111 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründen kann.
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
    Das Gericht ist gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar verpflichtet, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 ; 51, 188 ).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    c) Ausnahmsweise kann eine Entscheidung auch in einem Umlaufverfahren, also im Wege einer schriftlichen Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsentwurfs, ergehen, wenn die beteiligten Richter mit diesem Verfahren einverstanden sind (BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 63; BGH 20. April 2012 - LwZR 5/11 - Rn. 8; 24. April 2009 - LwZR 3/08 - Rn. 8; 28. November 2008 - LwZR 4/08 - Rn. 8; BSG 11. Februar 2000 - B 2 U 324/99 B -; BVerwG 23. September 1991 - 2 B 99/91 -) .

    Anerkannt ist dies etwa für Beschlüsse nach § 130a VwGO (BVerwG 23. September 1991 - 2 B 99/91 -) und § 153 Abs. 4 SGG (BSG 11. Februar 2000 - B 2 U 324/99 B -) .

  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Ausnahmsweise kommen aus Zweckmäßigkeitsgründen auch vereinfachte Formen der Beratung und Abstimmung in Betracht, etwa - über einfache Fragen - durch kurze, formlose Verständigung im Sitzungssaal (BGH, Beschluss vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, NJW 1992, 3181 f.; Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; RGSt 42, 85, 86 - jeweils zur Frage, ob nachträgliche Erkenntnisse aus der weiteren Verhandlung das zuvor beratene Ergebnis in Frage stellen; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 193 Rn. 32) oder durch Entscheidung im sogenannten Umlaufverfahren, also durch schriftliche Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsentwurfs (Senat, Urteil vom 28. November 2008 - LwZR 4/08, NJW-RR 2009, 286 Rn. 8; Versäumnisurteil vom 24. April 2009 - LwZR 3/08, juris Rn. 8 [insoweit nicht in GuT 2010, 110 abgedruckt]; BVerwG, NJW 1992, 257; BSG, Beschluss vom 11. Februar 2000 - B 2 U 324/99, juris Rn. 6 [für Entscheidungen nach § 153 Abs. 4 SGG, an denen ausschließlich Berufsrichter beteiligt sind]; ausdrücklich beschränkt auf Berufsrichter Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 61 Rn. 9a; ablehnend zum Umlaufverfahren insgesamt: Papsthart, DRiZ 1971, 18 f.; Künzl, ZZP 104 (1991), 150, 187 [bezogen auf ehrenamtliche Richter]).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Ausnahmsweise kommt eine Entscheidung im sog. Umlaufverfahren, also die schriftliche Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsentwurfs in Betracht, wenn die beteiligten Richter mit diesem Verfahren einverstanden sind (vgl. BGH 28. November 2008 - LwZR 4/08 - aaO; siehe auch BVerwG 23. September 1991 - 2 B 99.91 - NJW 1992, 257; Zöller/Lückemann § 194 GVG Rn. 1) .
  • KG, 30.09.2020 - 4 Ws 46/20

    Selbständige Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB

    Es ist rechtlich anerkannt, dass auch ohne eine förmliche mündliche Beratung entschieden werden kann, sofern alle zur Entscheidung berufenen Richter mit einer derartigen Vorgehensweise einverstanden sind (vgl. BVerwG NJW 1992, 257 [zur Zulässigkeit des Umlaufverfahrens bei Beschlüssen gemäß § 130a VwGO]; Wickern in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 194 GVG Rn. 21; Diemer in Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 194 GVG Rn. 3; Lückemann in Zöller, ZPO 33. Aufl., § 194 GVG Rn. 1); dass ein solches Einverständnis hier nicht vorgelegen hätte, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BVerwG, 13.11.2017 - 4 B 23.17

    Abweichende Bauweise; Beratung; Doppelhaus; Ehrenamtlicher Richter;

    Dies gilt jedenfalls, wenn alle beteiligten Richter mit dieser Form der Beratung und Abstimmung einverstanden sind (BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 2 B 99.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 2 S. 2).
  • BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23

    Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses (große

    Wird der Beschluss im Umlaufverfahren - also im Wege einer schriftlichen Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsvorschlags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 2 B 99/91, NJW 1992, 257) - getroffen, führt das Fehlen einer Unterschrift zu dessen Unwirksamkeit, denn es handelt sich bis zur Unterzeichnung durch alle Richter lediglich um einen Entwurf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.; vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 13 C 93/09

    Anforderungen einen substantiierten Vortrag betreffend rechtlich beachtliche

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 2 B 99.91 , NJW 1992, 257; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 122 Rn. 4.
  • BGH, 28.11.2008 - LwZR 4/08

    Begriff der Beratung; Pflicht der Mitglieder eines Kollegialgerichts zu

    Ausnahmsweise kommt eine Entscheidung im sogenannten Umlaufverfahren, also die schriftliche Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsentwurfs, in Betracht, wenn die beteiligten Richter mit diesem Verfahren einverstanden sind (BVerwG NJW 1992, 257).
  • OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07

    Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen

    Unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs zulässig ist deshalb auch ein gerichtlicher Beschluss, der im Umlaufverfahren erlassen wird (vgl. BVerwG NJW 1992, 257; BGH Urt. vom 11. Mai 1988 - 3 StR 566/87).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2018 - 1 U 18/11

    Haftung des Sparkassenvorstands für pflichtwidrige Kreditvergabe:

    Hier gelten auch bei den Gremien der Sparkassen keine anderen Kriterien als etwa für die Beschlussfassung des Gerichts in Landpachtsachen §§ 193, 194 GVG (BGH NJW-RR 2009, 286; 2012, 879), beim OVG nach § 130a VwGO (BVerwG NJW 92, 257), für die Entscheidung des Gerichtspräsidiums nach §§ 21e, 21 i GVG (BVerwG NJW 1992, 254) oder die Beschlussfassung von Gesellschaftern allgemein (vergl. Baumbach-Hopt, HGB 35. Aufl. § 119 RZ 26).
  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 22 CS 14.1834

    Ablehnung von Richtern im Rahmen eines Anhörungsrügeverfahrens

  • BGH, 24.04.2009 - LwZR 3/08

    Aufhebung einer landwirtschaftsrechtlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19
  • BSG, 11.02.2000 - B 2 U 324/99 B

    Zulässigkeit des Umlaufverfahrens sozialgerichtliches Verfahren

  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 14 C 15.1311

    Befangenheitsantrag; Zulässigkeit einer Richterablehnung im Rahmen einer

  • BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 47.94

    Wahrnehmung der Obliegenheiten eines höherwertigen Amtes unter dem Gesichtspunkt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2006 - 12 A 5099/05

    Einsatz des Vermögens im Rahmen von Sozialhilfeleistungen; Angemessene

  • BSG, 01.07.2008 - B 1 KR 1/08 B
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