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   BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2021 - 2 BGs 751/20   

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BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2021 - 2 BGs 751/20 (https://dejure.org/2021,35687)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 10.03.2021 - 2 BGs 751/20 (https://dejure.org/2021,35687)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 10. März 2021 - 2 BGs 751/20 (https://dejure.org/2021,35687)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 147 Abs. 5 StPO
    Versagung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im vorbereitenden Verfahren (gerichtliche Entscheidung; Gefährdung des Untersuchungszwecks; Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft; Begründung der Entscheidung; inhaftierter Angeklagter; nicht auf freiem Fuß; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 147 Abs 5 S 1 Halbs 1 StPO, § 147 Abs 5 S 2 Alt 3 StPO
    Strafverfahren: Gerichtliche Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht im Fall eines im Ausland inhaftierten Beschuldigten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gefährdung des Untersuchungszwecks durch Akteneinsicht des Verteidigers; Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: IS)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gefährdung des Untersuchungszwecks durch Akteneinsicht des Verteidigers; Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: IS)

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 564
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11

    Ersuchen um Akteneinsicht (Gefährdung des Untersuchungszwecks für den Fall einer

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2021 - 2 BGs 751/20
    In anderen als den genannten Fällen ist diese Entscheidung der Anklagebehörde regelmäßig nicht anfechtbar (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 3 StB 22/08, NStZ-RR 2009, 145; BGH (ER), Beschluss vom 26. Januar 2011 - 4 BGs 1/11, NStZ-RR 2012, 16; vgl. aber auch BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 330).

    aa) Hierfür ist grundsätzlich ausreichend, dass sich der Beschuldigte im nämlichen Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft (§§ 112, 127b StPO) oder in einer einstweiligen Unterbringung befindet (§ 126a StPO; vgl. BGH (ER), Beschluss vom 26. Januar 2011 - 4 BGs 1/11, NStZ-RR 2012, 16; nach weitergehender Ansicht soll sogar Haft in anderer Sache ausreichen, vgl. etwa LR/Jahn, 27. Aufl., § 147 Rn. 206 f. m.w.N.; Tsambikakis in FS Richter (2006), S. 529, 530; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 330).

    Hieraus mag auf eine restriktive Auslegung des Anwendungsbereichs für diesen Rechtsbehelf geschlossen und eine notwendige Kongruenz zwischen dem Verfahren, in dem die Freiheitsentziehung erfolgt, und dem Verfahren, das Gegenstand des Akteneinsichtsgesuchs ist, hergeleitet werden (vgl. BGH (ER), Beschluss vom 26. Januar 2011 - 4 BGs 1/11, NStZ-RR 2012, 16).

    a) Eine Gefährdung des Untersuchungszwecks - auch in einem anderen Strafverfahren (vgl. BGH (ER), Beschluss vom 26. Januar 2011 - 4 BGs 1/11, NStZ-RR 2012 16; ferner Senge FS Strauda (2006), S. 459, 464) - durch Akteneinsicht des Verteidigers liegt vor, wenn nach den Umständen des Einzelfalls zu befürchten ist, dass bei Gewährung von Akteneinsicht die Sachaufklärung beeinträchtigt ist (vgl. nur Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 147 Rn. 25 ; H. Schneider, Jura 1995, 337, 343; Pfeiffer in FS Odersky (1996), S. 453, 459).

    Hierbei war auch (ausdrücklich) über die notwendigen Auslagen des Beschuldigten zu befinden (vgl. BGH (ER), Beschluss vom 26. Januar 2011 - 4 BGs 1/11, BeckRS 2011, 26970).

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2021 - 2 BGs 751/20
    In anderen als den genannten Fällen ist diese Entscheidung der Anklagebehörde regelmäßig nicht anfechtbar (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 3 StB 22/08, NStZ-RR 2009, 145; BGH (ER), Beschluss vom 26. Januar 2011 - 4 BGs 1/11, NStZ-RR 2012, 16; vgl. aber auch BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 330).

    aa) Hierfür ist grundsätzlich ausreichend, dass sich der Beschuldigte im nämlichen Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft (§§ 112, 127b StPO) oder in einer einstweiligen Unterbringung befindet (§ 126a StPO; vgl. BGH (ER), Beschluss vom 26. Januar 2011 - 4 BGs 1/11, NStZ-RR 2012, 16; nach weitergehender Ansicht soll sogar Haft in anderer Sache ausreichen, vgl. etwa LR/Jahn, 27. Aufl., § 147 Rn. 206 f. m.w.N.; Tsambikakis in FS Richter (2006), S. 529, 530; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 330).

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2021 - 2 BGs 751/20
    Akteneinsicht kann deshalb immer versagt werden, wenn die Staatsanwaltschaft strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, wie etwa die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen, vorbereitet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 264/79, BGHSt 29, 99, 102 f.).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2021 - 2 BGs 751/20
    So wurde vom Reformgesetzgeber nämlich ausdrücklich ein weitgehender Gleichlauf des § 147 Abs. 5 Satz 2 StPO mit den uneingeschränkten Rechtschutzmöglichkeiten eines Verletzten gegen eine Versagung seines Akteneinsichtsbegehrens nach § 406e Abs. 2 und 4 Satz 2 StPO erstrebt (vgl. BT-Drucks. 14/1484, S. 22; anders noch BT-Drucks. 13/9718, S. 37; vgl. bereits BGH, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 5 AR (VS) 44/92, StV 1993, 118).
  • OLG München, 29.04.2020 - 7 St 9/19

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland - Konkurrenz

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2021 - 2 BGs 751/20
    Denn sowohl die auf Rechtshilfeersuchen deutscher Behörden zurückgehende bisherige Zusammenarbeit in diesem Verfahren mit Stellen des ersuchten Staates (vgl. I.1.) als auch vergleichbare Fälle, namentlich das Verfahren gegen die gesondert Verfolgte H. (vgl. OLG München, Urteil vom 29. April 2020 - 7 St 9/19 (4), GSZ 2020, 278 mit Anm. Fahl) und das Urteil vom OLG Stuttgart, Urteil vom 3. Mai 2019 - 2 StE 11/18 -, hierzu becklink 2013581, belegen, dass die Überstellung auf deutsche Auslieferungsersuchen bislang lediglich in zeitlicher Hinsicht ungewiss und nicht prognostizierbar war, im Übrigen aber - der hiesigen Überstellungsbewilligung entsprechend - tatsächlich erfolgte.
  • OLG Stuttgart, 05.07.2019 - 2 StE 11/18

    Urteil in einem Staatsschutzverfahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2021 - 2 BGs 751/20
    Denn sowohl die auf Rechtshilfeersuchen deutscher Behörden zurückgehende bisherige Zusammenarbeit in diesem Verfahren mit Stellen des ersuchten Staates (vgl. I.1.) als auch vergleichbare Fälle, namentlich das Verfahren gegen die gesondert Verfolgte H. (vgl. OLG München, Urteil vom 29. April 2020 - 7 St 9/19 (4), GSZ 2020, 278 mit Anm. Fahl) und das Urteil vom OLG Stuttgart, Urteil vom 3. Mai 2019 - 2 StE 11/18 -, hierzu becklink 2013581, belegen, dass die Überstellung auf deutsche Auslieferungsersuchen bislang lediglich in zeitlicher Hinsicht ungewiss und nicht prognostizierbar war, im Übrigen aber - der hiesigen Überstellungsbewilligung entsprechend - tatsächlich erfolgte.
  • BGH, 05.08.2020 - 3 StR 231/20

    Anrechnung von im Ausland erlittener Abschiebehaft (Grundsatz der

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2021 - 2 BGs 751/20
    Er ist weitgefasst und enthält - anders als etwa § 51 Abs. 3 Satz 1 StGB (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 5. August 2020 - 3 StR 231/20, BeckRS 2020, 23705) - keine Konkretisierung des Grundes der Freiheitsentziehung.
  • LG Regensburg, 17.12.2003 - 2 Qs 167/03
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2021 - 2 BGs 751/20
    Dies gilt gleichermaßen bei im Ausland vollstreckter Auslieferungshaft, wenn die Akteneinsicht in dem dem Auslieferungsersuchen zugrundeliegende Strafverfahren versagt worden ist (vgl. LG Regensburg StV 2004, 369; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 147 Rn. 39; KK-StPO/Willnow, § 147 Rn. 26; SSW/Beulke, 4. Aufl., § 147 Rn. 50; SK-StPO/Wohlers, 5. Aufl., § 147 Rn. 111; LR/Jahn, a.a.O., § 147 Rn. 207).
  • BGH, 03.04.2019 - StB 5/19

    BGH; Beschwerde (noch nicht vollstreckter Haftbefehl: Erfolg nicht bereits

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2021 - 2 BGs 751/20
    So hat die Kenntnis des Beschuldigten von dem Inhalt der Tatvorwürfe und der Intensität des Tatverdachts gewöhnlich Bedeutung für seine Entscheidung, sich dem Verfahren - weiter - zu entziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2019 - StB 5/19, NJW 20019 2105, 2107 mit Anm. Mitsch).
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