Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.07.2012

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   BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12, 2 BJs 162/11-2   

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https://dejure.org/2012,29323
BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12, 2 BJs 162/11-2 (https://dejure.org/2012,29323)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12, 2 BJs 162/11-2 (https://dejure.org/2012,29323)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 18. September 2012 - 3 BGs 262/12, 2 BJs 162/11-2 (https://dejure.org/2012,29323)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 395 Abs. 2 Nr. 1; § 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 406g Abs. 1, 3 Satz 1 Nr. 1 StPO; Art. 14 türk. IPRG; Art. 58 türk. IPRG
    Nebenklageberechtigung des geschiedenen Ehegatten (Ausschluss der Nebenklageberechtigung bei einer Ehe zwischen türkischen Staatsangehörigen bereits aufgrund der rechtskräftigen Scheidung nach deutschem Recht)

  • lexetius.com

    StPO § 406g Abs. 1, 3 Satz 1 Nr. 1, § 397a Abs. 1 Nr. 2, § 395 Abs. 2 Nr. 1; Türkisches Gesetz über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (türk. IPRG) Art. 14, 58

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 395 Abs 2 Nr 1 StPO, § 397a Abs 1 Nr 2 StPO, § 406g Abs 1 StPO, § 406g Abs 3 S 1 Nr 1 StPO, Art 14 IntPRG TUR
    Strafverfahren: Nebenklageberechtigung eines Ehegatten nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe türkischer Staatsangehöriger in Deutschland bei fehlender türkischer Anerkennungsentscheidung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nebenklageberechtigung des Ehegatten im Falle einer in Deutschland rechtskräftig erfolgten Scheidung einer zwischen türkischen Staatsangehörigen geschlossenen Ehe bei Fehlen der erforderlichen Anerkennungsentscheidung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Nebenklageberechtigung eines Ehegatten nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe türkischer Staatsangehöriger in Deutschland bei fehlender türkischer Anerkennungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nebenklageberechtigung des Ehegatten im Falle einer in Deutschland rechtskräftig erfolgten Scheidung einer zwischen türkischen Staatsangehörigen geschlossenen Ehe bei Fehlen der erforderlichen Anerkennungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Nebenklageberechtigung eines Ehegatten nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe türkischer Staatsangehöriger in Deutschland bei fehlender türkischer Anerkennungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nebenklageberechtigung des in Deutschland geschiedenen türkischen Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3524
  • FamRZ 2012, 1873
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 27.05.2003 - 3 UF 335/02

    Ehescheidung: Anwendbares Recht bei Scheidung von Ehegatten türkischer

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12
    Auf den daraufhin vorgelegten Schriftsatz vom 29. Februar 2012 wies der Generalbundesanwalt unter Bezugnahme auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 27. Mai 2003 ( FamRZ 2004, 953 f.) auf fortbestehende Bedenken hin und gab Rechtsanwalt Dr. D. die Möglichkeit, ergänzend zu Art. 13, 54 und 58 des türkischen Gesetzes über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (türk. IPRG) vorzutragen, da auch nach den Ausführungen im Schriftsatz vom 29. Februar 2012 von der Geltung deutschen Scheidungsrecht auszugehen sei.

    Die Eheleute Ö. waren beide in der Bundesrepublik Deutschland aufenthältig, so dass auf deutsches Scheidungsrecht zurückverwiesen wird (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2004, 953 f.).

    (1) Anders als der Generalbundesanwalt unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2003 ( FamRZ 2004, 953) meint, folgt dies allerdings nicht bereits aus einer Verweisung in Art. 13 Abs. 1 türk.

  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 39/63

    Eheschließung katholischer Spanier mit geschiedenen Deutschen

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12
    So hat der Bundesgerichtshof bei der Prüfung von nach ausländischem Recht zu beurteilenden Ehehindernissen auf die Anerkennung des Scheidungsurteils nach dem betreffenden Recht abgestellt (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 1964 - IV AR (VZ) 39/63, BGHZ 41, 136, 145 ff.; vom 19. April 1972 - IV AR (VZ) 7/72, NJW 1972, 1619 unter II).
  • BGH, 19.04.1972 - IV ARZ (Vz) 7/72

    Voraussetzungen für eine Befreiung von der Beibringung des

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12
    So hat der Bundesgerichtshof bei der Prüfung von nach ausländischem Recht zu beurteilenden Ehehindernissen auf die Anerkennung des Scheidungsurteils nach dem betreffenden Recht abgestellt (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 1964 - IV AR (VZ) 39/63, BGHZ 41, 136, 145 ff.; vom 19. April 1972 - IV AR (VZ) 7/72, NJW 1972, 1619 unter II).
  • BGH, 23.01.1979 - 5 StR 748/78

    Einschränkung einer Vereidigung im Strafverfahren - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12
    Dem Nebenkläger wird Gelegenheit gegeben, im Verfahren seine persönlichen Interessen auf Genugtuung zu verfolgen (BGH, Urteil vom 23. Januar 1979 - 5 StR 748/78, BGHSt 28, 272, 273; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., vor § 395 Rn. 1), insbesondere durch aktive Beteiligung das Verfahrensergebnis zu beeinflussen und sich gegen die Leugnung oder Verharmlosung der Verletzung des Tatopfers zu wehren (vgl. Meyer-Goßner, aaO, vor § 395 Rn. 1; Weiner, aaO Rn. 1 f.).
  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 111/80

    Zur Schreibhilfe bei eigenhändiger Unterschrift und zur Gültigkeit einer Ehe im

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12
    Bei der Anwendung ausländischen Erbrechts hingegen hat er dem Fehlen einer Anerkennung des deutschen Scheidungsurteils im Ausland keine Bedeutung beigemessen (BGH, Urteil vom 12. März 1981 - IVa ZR 111/80, NJW 1981, 1900 unter II).
  • BGH, 27.11.1996 - XII ZR 126/95

    Wirksamkeit einer Ehe mit einem Ausländer

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12
    Auch bei der Beurteilung der Frage einer Ehenichtigkeit wegen angeblichen Fortbestehens der ersten Ehe hat der Bundesgerichtshof dem Fehlen einer (dort allerdings durch das ausländische Recht wegen Unauflöslichkeit der Ehe ausgeschlossenen) Anerkennung des deutschen Scheidungsurteils im Ausland keine entscheidende Bedeutung beigemessen und die erste Ehe letztlich aus der Sicht des deutschen Rechts durch rechtskräftiges Scheidungsurteil eines deutschen Gerichts für aufgelöst erachtet (BGH, Urteil vom 27. November 1996 - XII ZR 126/95, NJW 1997, 2114 unter 2 c bis e; vgl. auch KG, NJW-RR 1994, 774, 775 - zum Fall der Feststellung der Nichtehelichkeit durch ein rechtskräftiges deutsches Statusurteil ohne Vorliegen einer türkischen Anerkennungsentscheidung; vgl. hierzu auch LG Bonn, StAZ 1988, 354).
  • BGH, 20.06.2007 - XII ZB 17/04

    Umfang der Verweisung auf das Heimatrecht des Namensträgers und Umfang von

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12
    Das Scheidungsstatut beurteilt sich mithin, wenn beide Ehegatten - wie hier - bei Zustellung der Scheidungsklage die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, nach türkischem Recht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2007 - XII ZB 17/04, NJW 2007, 3347 Rn. 13; OLG Hamm, aaO).
  • BSG, 13.01.1999 - B 13 RJ 17/98 R

    Witwenrente nach Ehescheidung von Ausländern - Anerkennung des Scheidungsurteils

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12
    (a) Allerdings bedarf ein Scheidungsurteil eines deutschen Gerichts, um in der Türkei Rechtswirksamkeit zu erlangen, einer förmlichen Anerkennung durch ein dortiges Gericht (Art. 58 türk. IPRG; BSGE 83, 200, 203; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 18 R 677/10, juris Rn. 27; Savas, Türkisches Familienrecht in der anwaltlichen Praxis, 2011, § 11 Rn. 1; Kaplan in Rieck, Ausländisches Familienrecht, Türkei, Stand April 2009, Rn. 42 ff.).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Zuerkennung der Nebenklagebefugnis - Ehe

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12
    aa) Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur sind geschiedene Ehegatten nicht nebenklageberechtigt (siehe nur BVerfG, NJW 1993, 3316, 3317; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 395 Rn. 11; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 395 Rn. 8; Meyer-Goßner, aaO; Weiner in BeckOK-StPO, Stand: 1. Juni 2012, § 395 Rn. 14a).
  • KG, 08.02.1994 - 1 W 3748/90

    Eheschließung; Anerkennung; Vaterschaft; Türkei; Ehebruch; Nichtehelich;

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12
    Auch bei der Beurteilung der Frage einer Ehenichtigkeit wegen angeblichen Fortbestehens der ersten Ehe hat der Bundesgerichtshof dem Fehlen einer (dort allerdings durch das ausländische Recht wegen Unauflöslichkeit der Ehe ausgeschlossenen) Anerkennung des deutschen Scheidungsurteils im Ausland keine entscheidende Bedeutung beigemessen und die erste Ehe letztlich aus der Sicht des deutschen Rechts durch rechtskräftiges Scheidungsurteil eines deutschen Gerichts für aufgelöst erachtet (BGH, Urteil vom 27. November 1996 - XII ZR 126/95, NJW 1997, 2114 unter 2 c bis e; vgl. auch KG, NJW-RR 1994, 774, 775 - zum Fall der Feststellung der Nichtehelichkeit durch ein rechtskräftiges deutsches Statusurteil ohne Vorliegen einer türkischen Anerkennungsentscheidung; vgl. hierzu auch LG Bonn, StAZ 1988, 354).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - L 18 R 677/10

    Rentenversicherung

  • OLG Hamm, 23.08.2010 - 8 UF 39/10

    Anwendbares Recht für die Scheidung türkischer Staatsangehöriger; Voraussetzungen

  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20

    Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin

    Dem Nebenkläger wird Gelegenheit gegeben, im Verfahren seine persönlichen Interessen auf Genugtuung zu verfolgen (BGH, Beschluss vom 18. September 2012 - 3 BGs 262/12 = NJW 2012, 3524, beck-online m. w. N), insbesondere durch aktive Beteiligung das Verfahrensergebnis zu beeinflussen und sich gegen die Leugnung oder Verharmlosung der Verletzung des Tatopfers zu wehren (BGH a. a. O.).

    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur sind dementsprechend geschiedene Ehegatten nicht nebenklageberechtigt (BGH, Beschluss vom 18. September 2012 - 3 BGs 262/12 = NJW 2012, 3524 Rn. 11, beck-online m. w. N.).

  • OLG Bremen, 18.04.2023 - 1 Ws 26/23

    Keine Nebenklagebefugnis nach § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO eines erst nach Adoption

    Der Bundesgerichtshof hat in Bezug auf die Nebenklagebefugnis des in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO genannten Ehegatten entschieden, dass nur bei einer noch bestehenden Ehe eine solche Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger gegeben sein soll, nicht aber nach der Scheidung der Ehe (siehe BGH, Beschluss vom 18.09.2012 - 3 BGs 262/12, juris Rn. 11, NJW 2012, 3524; Urteil vom 04.05.2022 - 1 StR 309/21, juris Rn. 16, NStZ-RR 2022, 245).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich dieser Zweckbestimmung der Nebenklage noch im Jahr 1993 ausdrücklich angeschlossen (siehe BVerfG, Beschluss vom 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91, juris Rn. 14, NJW 1993, 3316) und dieses Verständnis wird auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geteilt (siehe BGH, Beschluss vom 25.03.1954 - 3 StR 122/54, juris Rn. 7, BGHSt 6, 103; Urteil vom 20.12.1966 - 1 StR 477/66, juris Rn. 22, NJW 1967, 454; Beschluss vom 18.09.2012 - 3 BGs 262/12, juris Rn. 25, NJW 2012, 3524).

  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 309/21

    Verurteilung wegen zweifachen Totschlags ohne Leichen rechtskräftig

    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur sind geschiedene Ehegatten nicht nebenklageberechtigt (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 1491/91, NJW 1993, 3316; BGH-ErmRi, Beschluss vom 18. September 2012 - 3 BGs 262/12 Rn. 11; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 395 Rn. 11; Walther in KK-StPO, 8. Aufl., § 395 Rn. 11; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 395 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2012 - 3 BGs 211/12, 2 BJs 162/11-2   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,59241
BGH, 11.07.2012 - 3 BGs 211/12, 2 BJs 162/11-2 (https://dejure.org/2012,59241)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2012 - 3 BGs 211/12, 2 BJs 162/11-2 (https://dejure.org/2012,59241)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 3 BGs 211/12, 2 BJs 162/11-2 (https://dejure.org/2012,59241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer richterlichen Anordnung für die Genehmigung einer Aussage eines Postmitarbeiters über Postsendungen eines Tatverdächtigen

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit einer richterlichen Anordnung für die Genehmigung einer Aussage eines Postmitarbeiters über Postsendungen eines Tatverdächtigen

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 12.02.2009 - 628 Qs 5/09

    Postüberwachung: Auskunftsverlangen der Staatsanwaltschaft zwecks Erstellung

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - 3 BGs 211/12
    Es ist anerkannt, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen der Postbeschlagnahme gemäß § 99 StPO statt dieser die - mit einem geringeren Eingriff in das Brief- und Postgeheimnis verbundene - Auskunft über die Postsendungen verlangt werden kann, die an den Beschuldigten gerichtet sind oder von ihm herrühren oder bei denen Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass sie von ihm herrühren oder für ihn bestimmt sind (vgl. BGH [Ermittlungsrichter], Beschluss vom 31. August 2011 - 2 BGs 458/11, unter II B; LG Hamburg, StV 2009, 404; Nack in KK-StPO, 6. Aufl., § 99 Rn. 11; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 99 Rn. 14; Löwe-Rosenberg/Schäfer, StPO, 25. Aufl., § 99 Rn. 29; ebenso Nr. 84 Satz 1 RiStBV).
  • BGH, 20.02.2019 - StB 51/18

    Keine Rechtsgrundlage für Auskunft über retrograde Postdaten (Vorbehalt des

    a) In einigen Entscheidungen und von einem Teil der Literatur wird die Möglichkeit des staatlichen Zugriffs auf solche Daten mit einer direkten oder analogen Anwendung von § 99 StPO begründet (BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2012 - 3 BGs 211/12, juris; vom 31. August 2011 - 2 BGs 458/11, unveröffentlicht; KK/Greven, StPO, 8. Aufl., § 99 Rn. 11; BeckOK StPO/Graf, § 99 Rn. 3; Schmidt, NJW 2017, 681).

    Falls die Voraussetzungen der Postbeschlagnahme erfüllt sind, kann mithin statt dieser auch lediglich die diese betreffende Auskunft verlangt werden (BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2012 - 3 BGs 211/12, juris Rn. 7; vom 27. Oktober 2016 - 1 BGs 107/16, BGHR StPO § 99 Auskunftsersuchen 1 Rn. 4; LR/Menges, StPO, 27. Aufl., § 99 Rn. 29; KK/Greven, StPO, 8. Aufl., § 99 Rn. 11; HKStPO/Gercke, 5. Aufl., § 99 Rn. 11).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 27.10.2016 - 1 BGs 107/16

    Postbeschlagnahme (Auskunftsanspruch gegenüber dem Postunternehmen als von § 99

    Zwar enthält die Vorschrift des § 99 StPO nach allgemeiner Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur als weniger einschneidende Maßnahme zur Beschlagnahme einen Auskunftsanspruch gegen das Postunternehmen (BGH (Ermittlungsrichter), Beschluss vom 11. Juli 2012 - 3 BGs 211/12; LG Hamburg, BeckRS 2009, 19797; LG Landshut, BeckRS 2013, 10378; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 99, Rn. 14; Greven in; KK-StPO, 7. Aufl., § 99 Rn. 11; Menges in: LR, 26. Aufl., § 99 Rn. 29; Günther in: MünchKom/StPO, § 99 Rn. 42/43; BeckOK StPO/Graf, Stand: 1. Juli 2016, § 99 Rn. 16).

    Zwar wird in dem Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2012 - 3 BGs 211/12 - und teilweise in der Literatur (Greven in; KK-StPO, 7. Aufl., § 99 Rn. 11; BeckOK StPO/Graf, Stand: 1. Juli 2016, § 99 Rn. 16) vertreten, dass in entsprechender Anwendung § 99 StPO auch auf solche Postsendungen bezogen werden kann, die sich nicht mehr im Gewahrsam der Stelle befinden.

  • LG Ingolstadt, 13.02.2018 - 2 Qs 4/18

    Unzulässige Beschwerde wegen fehlender Beschwerdebefugnis

    Denn es entsprach gerade der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und nicht unerheblicher Stimmen in der Literatur, analog § 99 StPO einen Auskunftsanspruch hinsichtlich solcher Sendungen anzunehmen, die sich nicht mehr im Gewahrsam des ... befinden (BGH, Beschluss vom 31.08.2011 - 2 BGs 458/11; BGH Beschluss vom 11.07.2012 - 3 BGs 211/12; BeckOK-Graf, StPO, 28. Edition, Stand 01.07.2017, § 99 Rn. 19; Greven, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 99 Rn. 11).

    Nach einer Ansicht kann sich die Auskunft in entsprechender Anwendung des § 99 StPO auch auf solche Sendungen beziehen, die sich nicht mehr im Gewahrsam des Postunternehmens befinden (BGH, Beschluss vom 31.08.2011 - 2 BGs 458/11; BGH Beschluss vom 11.07.2012 - 3 BGs 211/12; BeckOK-Graf, StPO, 28. Edition, Stand 01.07.2017, § 99 Rn. 19; Greven, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 99 Rn. 11).

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